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Heirat mit Pakstani (Asylbewerber) (Gelesen: 6.161 mal)
GeBi
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18.08.2016 um 16:15:53
 
Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Informationen im Internet auf dieser Seite gelandet und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Kurz ein paar Infos zu meiner bzw unserer gegenwaertigen Situation.
Ich bin mit einem Pakistani verlobt, der jetzt seit ein bisschen mehr als einem Jahr in Deutschland ist, er ist Asylbewerber und das Verfahren laeuft noch. Vor zwei Wochen haben wir uns beim Standesamt erkundigt, welche Unterlagen wir beide fuer die Eheschliessung benoetigen.
Dort wurde uns gesagt, dass er seinen Reisepass, eine Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung zwingend benoetigt, damit wir ueberhaupt heiraten koennen.
Nun ist es aber so, dass er seinen Reisepass auf dem Weg nach Deutschland verloren hat und ohne gueltige Papiere hier ist. Wir haben schon mit der Familie gesprochen, ob sie die noetigen Unterlagen zusammentragen und uns per Post zukommen lassen koennen. Die Unterlagen sind jetzt alle fertig, allerdings ist jetzt das  Problem aufgetaucht, dass der Reisepass nicht per Post verschickt werden darf, weil das illegal ist.
Deshalb meine Frage, wie koennen wir es schaffen, dass wir den Original Reisepass aus Pakistan nach Deutschland bekommen, ohne irgendwelche illegalen Sachen zu machen, damit wir heiraten koennen? Die Unterlagen muessen eh noch vom Standesamt wieder nach Pakistan in die Botschaft geschickt werden, um sie verifizieren zu lassen...
Wir haben schon bei der Pakistanischen Botschaft in Deutschland angerufen und da nachgefragt. Dort hat man uns aber nur gesagt, dass es illegal ist, den Pass per Post zu verschicken..
Sollen wir mit einer Kopie des Reisepasses nochmal zur Botschaft gehen und sehen ob sich so was machen laesst? Weiss jemand, ob es moeglich ist, dass man ueber die Botschaften den Pass nach Deutschland bekommt? Oder weiss jemand, bei welcher Stelle oder Organisation etc ich mich noch erkundigen kann?
Wir sind momentan ein bisschen verzweifelt, weil wir nicht wissen was wir machen sollen. Illegale Sachen wollen wir auch nicht machen. 

Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen.
Liebe Gruesse
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Antwort #1 - 18.08.2016 um 16:56:49
 
Habt ihr denn schon einmal bei der pakistanischen Botschaft nachgefragt, wie denn der nun ausgestellte Reisepass legal nach Deutschland kommen kann, denn dein Freund braucht diesen ja ohnedies, unabhängig von der Eheschließung?

Die deutsche Botschaft dürfte wohl als Passversand- bzw. Übermittlungsstelle ausscheiden, denn das ist nicht ihre Aufgabe.

Ich höre dies zum ersten Mal, dass der Versand eines Reisepasses illegal ist. Auch wenn dem so wäre, was möchte den die pakistanische Botschaft oder auch eine andere Behörde in Pakistan machen, wenn der Pass versendet wird? Der Pass könnte ja auch von einem Bekannten persönlich nach Deutschland gebracht worden sein oder wäre das auch illegal?
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GeBi
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Antwort #2 - 18.08.2016 um 17:35:32
 
Ja, mein Verlobter hat heute morgen bei der pakistanischen Botschaft in Deutschland angerufen, und der Mann am Telefon meinte, dass das versenden illegal ist und dass evtl jemand der von Deutschland nach Pakistan reist ihn beim Rueckflug mitnehmen koennte, aber das ist auch nicht so gany legal.. Nicht das derjenige dann Aerger bekommt, wenn er mit 2 Paessen aufgegriffen wird.
Vielleicht sollte ich selber nochmal bei der Botschaft anrufen und nachfragen was wir da machen koennen. Ich weiss jetzt auch nicht, ob man vllt ueber die Botschaft einen neuen Reisepass ausstellen kann?!
Anscheinend steht das auch auf dem Reisepass, dass das versenden per Post illegal ist..
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Antwort #3 - 18.08.2016 um 18:17:44
 
Hallo,

es gibt schon Länder, die in Abwesenheit des Passbewerbers Nationalpässe im Inland ausstellen.
Dabei handelt es sich um sogenannte "Proxy-Pässe", (in der Verlinkung unter Nr. 5), die, z.B. mittels Post versandt, in DEU teilweise nicht als gültiger Pass anerkannt werden.
Allerdings trifft dies m.W. (allerdings unter Vorbehalt) auf Pässe aus PAK nicht zu.

Der normale Weg dieser Art der Passausstellung ist: Inlandbehörde stellt aus, Pass geht mit (Diplomaten-/ amtlicher) Post aus dem Inland zur jeweiligen AV im Ausland und wird dort tatsächlich übergeben / unterschrieben  etc.

Wehalb dies für PAK hier nicht möglich sein soll, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis, zumal dies auch bei dieser AV wohl üblich ist (Klick!).

Gruß


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GeBi
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Antwort #4 - 18.08.2016 um 23:08:52
 
Ok, dann werde ich am Montag nochmal in der Botschaft anrufen und ein bisschen Druck machen. Dafuer muss es ja eine Loesung geben.
Die Dokumente muessen eh nochmal in die Pakistanische Boschaft nach Islamabad geschickt werden vom Standesamt, da Pakistan ein Land mit unsicherem Urkundenwesen ist. In der Botschaft muessen sie dann verifiziert werden damit wir ueberhaupt heiraten koennen.
Also muesste es schon moeglich sein die Papiere von Botschaft zu AV zu schicken.
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Antwort #5 - 18.08.2016 um 23:16:34
 
GeBi schrieb am 18.08.2016 um 23:08:52:
Die Dokumente muessen eh nochmal in die Pakistanische Boschaft nach Islamabad geschickt werden 

Irgendwie macht diese Aussage keinen Sinn, denn in Islamabad gibt es keine pakistanische Botschaft gibt, sondern in Berlin. Einmal schreibst du Botschaft (meinst welche davon?) und einmal AV.

Die Heiratsunterlagen werden von der deutschen Botschaft in Islamabad nicht verifiziert, sondern einem Vertrauensanwalt zur Prüfung übergeben, der dann der deutschen Botschaft sein Prüfergebnis übermittelt.
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Antwort #6 - 18.08.2016 um 23:26:45
 
@GeBi

Der Weg des pakistanischen Passes sollte sein:
Pakistanischer Pass wird von pakistanischer Passbehörde ausgestellt und mittels amtlicher / diplomatischer pakistanischer Post an die pakistanische Botschaft in Berlin geschickt und dort an den pakistanischen, in DEU befindlichen Mitbürger übergeben.

Eine deutsche Behörde hat damit nichts zu tun, auch keine deutsche Botschaft / Auslandsvertretung (AV).

Die deutsche AV kommt nur bei pakistanischen Dokumenten ins Spiel, die ggf. mittels Vertrauensanwalt der deutschen AV einer Urkundenprüfung unterzogen werden sollen. Dies können z.B. pakistanische Geburtsurkunden sein. Nicht jedoch der Pass an sich.

Gruß
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Antwort #7 - 23.08.2016 um 14:58:00
 
Ich habe jetzt in München und in Berlin in der Botschaft angerufen. In München hat man mir gesagt, dass es illegal ist und ich doch besser in Frankfurt anrufen soll, nur geht da niemand ans Telefon. In Berlin haben sie auch gesagt, dass das versenden des Passes illegal ist und man den Pass auch nicht von Botschaft zu Botschaft verschicken kann, weil mein Verlobte Asylbewerber ist.
Da fühle ich mich jetzt schon ein wenig veräppelt... Ich meine wir werden ja wohl nicht die ersten sein, die heiraten wollen, obwohl der Verlobte ein Asylsuchender ist.
Was passiert denn, wenn wir versuchen den Pass per Post nach Deutschland zu schicken und das Paket kontrolliert wird und der Pass gefunden wird? Weiß das jemand?
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Antwort #8 - 23.08.2016 um 15:22:03
 
Letztlich kannst du ja nur selber runterfliegen und den Pass persönlich abholen oder Ihn dir schicken lassen.

Vermutlich wird sich keiner dafür interessieren und die Sendung kommt an.

Quelle : Ich habe von jemandem gehört, der jemanden kennt, der sich seinen Pass aus dem Drittstaat per Kurier DHL Express schicken lassen hat. Auf der Zollinhaltserklärung soll wohl auch "Passport" drauf gestanden haben.
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Antwort #9 - 23.08.2016 um 18:13:26
 
GeBi schrieb am 23.08.2016 um 14:58:00:
Ich habe jetzt in München und in Berlin in der Botschaft angerufen.

Eine (pakistanische) Botschaft gibt es nur in Berlin (die anderen Vertretungen sind Generalkonsulate und Konsulate) und die sind sehr wohl für die Passbeschaffung ihrer, in Deutschland lebenden, Staatsbürger zuständig.
Guckst Du hier:
http://www.pakemb.de/page/passport
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« Zuletzt geändert: 23.08.2016 um 18:26:42 von Saxonicus »  

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Antwort #10 - 23.08.2016 um 20:00:21
 
GeBi schrieb am 23.08.2016 um 14:58:00:
Ich habe jetzt in München und in Berlin in der Botschaft angerufen. In München hat man mir gesagt, dass es illegal ist und ich doch besser in Frankfurt anrufen soll, nur geht da niemand ans Telefon. In Berlin haben sie auch gesagt, dass das versenden des Passes illegal ist und man den Pass auch nicht von Botschaft zu Botschaft verschicken kann, weil mein Verlobte Asylbewerber ist.


Das Problem ist doch, dass er gerade versucht zu belegen, dass er von der Regierung Pakistans (dazu gehören auch Botschaft und Konsulat) verfolgt wird. Und Du sprichst mit den Verfolgungsbehörden, als wäre das alles egal.

Genau das ist das Problem: Entweder er wird verfolgt, dann solltest Du keinerlei Kontakt mit den Verfolgern aufnehmen. Oder er hat sich das alles nur ausgedacht, dann wird der Asylantrag natürlich abgelehnt und er muss ausreisen.

Am besten sprecht Ihr noch mal miteinander, was jetzt der gemeinsame Weg sein soll. Aber wenn er verfolgt wird und Du mit den Verfolgern zusammenarbeitest, muss das allen beteiligten Behörden komisch vorkommen.
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Antwort #11 - 01.09.2016 um 15:06:27
 
Saxonicus schrieb am 23.08.2016 um 18:13:26:
Eine (pakistanische) Botschaft gibt es nur in Berlin (die anderen Vertretungen sind Generalkonsulate und Konsulate) und die sind sehr wohl für die Passbeschaffung ihrer, in Deutschland lebenden, Staatsbürger zuständig.
Guckst Du hier:
http://www.pakemb.de/page/passport


Die Information habe ich auch im Konsulat in München bekommen, nur sagt die Botschaft in Berlin, dass sie nichts machen kann, weil er Asylbewerber ist und verweist auf Frankfurt.
Nur geht dort seit geschlagenen 2 Wochen, in denen ich es mittlerweile versuche, niemand ans Telefon.
Und um einfach mal so nach Frankfurt zu fahren und persönlich vorbeizuschauen, fehlt mir die Zeit.
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Antwort #12 - 01.09.2016 um 15:11:49
 
reinhard schrieb am 23.08.2016 um 20:00:21:
Das Problem ist doch, dass er gerade versucht zu belegen, dass er von der Regierung Pakistans (dazu gehören auch Botschaft und Konsulat) verfolgt wird. Und Du sprichst mit den Verfolgungsbehörden, als wäre das alles egal.

Genau das ist das Problem: Entweder er wird verfolgt, dann solltest Du keinerlei Kontakt mit den Verfolgern aufnehmen. Oder er hat sich das alles nur ausgedacht, dann wird der Asylantrag natürlich abgelehnt und er muss ausreisen.

Am besten sprecht Ihr noch mal miteinander, was jetzt der gemeinsame Weg sein soll. Aber wenn er verfolgt wird und Du mit den Verfolgern zusammenarbeitest, muss das allen beteiligten Behörden komisch vorkommen.


Natürlich versucht er gerade zu belegen, dass er aus bestimmten Gründen aus Pakistan geflohen ist. Ich weiß, dass es wohl sehr komisch ist, wenn ich in der Botschaft anrufe, nur wie sollen wir denn sonst den Reisepass hier her bekommen, wenn das verschicken per Post illegal ist.
Wir wollen heiraten und dafür brauchen wir nunmal das Original. Wie sollen wir den Pass denn sonst hier her bekommen, wenn das verschicken per Post und das Mitbringen des Passes aus Pakistan von einer anderen Person illegal sind?
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Antwort #13 - 01.09.2016 um 15:21:49
 
Da dein Verlobter ohnedies einen Reisepass braucht, müßte sich auch eine deutsche Behörde darum bemühen oder ihm ein Ersatzpapier ausstellen, wenn es rechtlich nicht möglich, legal an einen Reisepass zu kommen.
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Antwort #14 - 01.09.2016 um 15:32:33
 
Und an welche Behörde wende ich mich da am Besten?
Passamt in der Gemeinde oder gehe ich da besser zum Landratsamt?
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