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Aufenthalsgenehmigung (Gelesen: 3.329 mal)
forme1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.07.2016 um 19:38:35
 
Hallo,

Folgenede Frage :

Wenn jemand über 20 Jahre in Deutschland lebt und noch nie gearbeitet hat und A1 test bestanden hat , kann dieser unbefristet bekommen ?

lg
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.07.2016 um 19:41:03
 
Wie ist diese Person nach Deutschland gekommen?
Welchen AT hat diese Person jetzt?

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forme1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.07.2016 um 20:01:58
 
die person ist geflohen und hat jetzt aufenthaltserlaubnis
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Aras
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Antwort #3 - 25.07.2016 um 20:09:43
 
Ist diese Person faul oder reich?
Welcher Paragraph steht auf der Aufenthaltserlaubnis?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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forme1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.07.2016 um 20:22:49
 
Es steht kein paragraph. Es ist eine Aufenthaltskarte.
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reinhard
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Antwort #5 - 25.07.2016 um 20:27:32
 
Dann ist er also Unionsbürger.
Welche EU-Staatsangehörigkeit hat er denn?

Die Fragen oben sind dennoch wichtig, Du solltest sie beantworten, sonst kannst Du die gewünschte Auskunft auch nicht bekommen.
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Antwort #6 - 25.07.2016 um 20:29:24
 
staatsangehörigkeit afghanisch
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Aras
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Antwort #7 - 25.07.2016 um 20:33:06
 
Ist er mit jemandem verheiratet? Welche Staatsangehörigkeit hat die Frau/der Mann ?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 25.07.2016 um 20:33:54
 
nein mit niemanden verheiratet aber hat kinder.
die Person hat afghanische Staatsangehörigkeit .
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trixie
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Antwort #9 - 25.07.2016 um 20:35:43
 
Lieber TS, vielleicht schreibst du einfach einmal den gesamten Vorgang mit den genauen zeitlichen Angaben und den AT nieder.
Denn so wird es nur ein Gehacke und führt auch nach 20 Postings immer noch nicht zum Ziel deiner Frage.

Es macht keinen Sinn, dir jedes Detail aus der Nase ziehen zu müssen.  Griesgrämig
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Aras
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Antwort #10 - 25.07.2016 um 20:38:26
 
Welche Staatsangehörigkeit haben die Kinder?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 25.07.2016 um 20:39:49
 
die Kinder haben deutsche Staatsangehörigkeit . Die Kinder wurden eingebürgert.
Die Person hat paragraph §25 Abs.3 AufenthG. s. stehen auf der Aufenthaltserlaubnis
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« Zuletzt geändert: 25.07.2016 um 20:51:02 von forme1 »  
 
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reinhard
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Antwort #12 - 25.07.2016 um 21:00:57
 
Dann kann die Frau die unbefristete Erlaubnis erhalten, wenn sie den Lebensunterhalt selbst aus ihrer Arbeit sichern kann und fünf Jahre lang in die Sozialversicherungen eingezahlt hat, also sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Sie könnte also jetzt Arbeit suche und finden und in fünf Jahren den Antrag stellen.
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trixie
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Antwort #13 - 25.07.2016 um 21:22:36
 
reinhard schrieb am 25.07.2016 um 21:00:57:
fünf Jahre lang in die Sozialversicherungen eingezahlt hat, also sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.

Die Person (Mann oder Frau wissen wir nicht) hat bisher nicht gearbeitet und somit müßte die Antwort lauten, dass diese Person auch nach 20 Jahren Aufenthalt in Deutschland keine NE bekommt, auch wenn A1 Kenntnisse vorliegen, die hier aber gar nicht notwendig wären.
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Aras
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Antwort #14 - 25.07.2016 um 21:30:08
 
Wenn die Person geistig, körperlich oder seelig behindert ist, dann könnte sie ggf. Eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Ist die Person behindert? Oder warum hat sie in 20 Jahren nicht gearbeitet?
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