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medizinische Leistungen (Beinprothesen) für syrischen Flüchtling (Gelesen: 1.129 mal)
barabisa
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24.07.2016 um 21:11:05
 
Ein 26jähriger Syrer mit dreijähriger Aufenthaltserlaubnis nach §25  2 (3 Jahre)hat bei einem Bombenanschlag beide Beine verloren. Er ist über Griechenland geflohen. Dort erhielt er einen Rollstuhl, der eigentlich nur im Haus zu benutzen ist. Ich organisiere für einen Bildungsträger Integrationskurse. Daher kenne ich ihn. Ich habe zwei Fragen: 1. hat er Anspruch auf einen neuen Rollstuhl, der ihn darin unterstützt ein selbstbestimmtes Leben zu führen? Der jetzige Rollstuhl kann nur von einer anderen Person geschoben werden und ist seit diesem Wochenende defekt und eventuell nicht mehr reparabel. 2. Hat er Anspruch  auf eine Versorgung mit Prothesen? Die Flüchtlingsberatung ist in dieser Hinsicht nicht besonders initiativ und im Moment für 2 Wochen ohne Vertretung in Urlaub.  Er ist in der AOK plus, aber mir werden dort keine Informationen erteilt. Er spricht noch nicht gut deutsch und nur wenig englisch. Was muss ich machen, um eine Vollmacht zu erhalten, die mich autorisiert, z.B. mit der Krankenkasse Gespräche für ihn zu führen.  Die Übersetzung ins arabische wäre kein Problem, hier kann ich mich auf andere Syrer stützen.
Vielen Dank für die Hilfe
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Aras
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Antwort #1 - 24.07.2016 um 21:28:58
 
Eine formlose schriftliche einfache Vollmacht in deutscher Sprache sollte ausreichen. Oder direkt mit ihm als Beistand zur AOK gehen.


Wenn ich aber das hier lese, führt der erste Weg zum Allgemeinarzt und nicht zur Kasse.

http://www.rollstuhlratgeber.de/recht/der-versorgungsprozess/
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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