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Standesamt 1 Berlin, Middle-Name, Hinweisteil dänische Heiratsurkunde (Gelesen: 5.615 mal)
mikkaelneu
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24.07.2016 um 08:01:24
 
Hallo und guten Tag,

liebe Mod´s, liebe Mitleser.

Ich hab ein Problem mit dem Standesamt 1 in Berlin. August 2015 hatte ich einen Antrag auf eine internationale Eheurkunde gestellt, alle Dokumente bei der DBB(wohne in Thailand, verheiratet mit einer Filipina) abgegeben.

Letzten Mittwoch bekam ich foldende Email

......Des Weiteren möchte das Standesamt wissen, ob es noch einen weiteren, besser lesbaren urkundlichen Nachweis zur Namensführung Ihrer Frau von vor der Eheschließung gibt. In der vorgelegten philippinischen Geburtsurkunde Ihrer Frau sei der Name nur sehr schwer lesbar.
Insbesondere sei der Urkunde nicht zu entnehmen, ob die Schreibweise des Namens Ihrer Frau „Daug-Daug „ oder „Daug-daug“ lautet.

....Das Standesamt gibt an, dass zur weiteren Bearbeitung der Eintragung ins Eheregister noch eine beglaubigte Abschrift mit Ausstellung des Hinweisteiles des Eheregisters Ihrer zweiten in Tønder/Dänemark geschlossen Ehe benötigt werde. Der Hinweisteil sei wichtig, da aus ihm die Eintragung der rechtskräftigen Scheidung der Ehe hervorgingen.

Die Geburtsurkunde ist wirklich unleserlich. In allen Dokumenten und Pässen der Familienangehörigen und meiner Frau steht immer
DAUG-DAUG, oder der Middle-Name wird durch ein D. abgekürzt.

Ich bin jetzt zum 3. mal verheiratet. Vorher 2 mal rechtskräftig mit Rechtskraftvermerk in Deutschland geschieden worden.

Hat jemand eine Idee, wie ich das Problem mit dem Middle-Name lösen kann?
Ist das Hinweisteil wichtig? Wo kann man das bekommen?

Falls jemand eine Lösung für mich findet, im Voraus vielen Dank

mikkaelneu und Ehefrau

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Aras
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Antwort #1 - 11.08.2016 um 13:37:57
 
Ist zwar bißchen alt.. aber vielleicht hilft das ja noch?

Wenn der Middlename gesetzlicher Namensbestandteil von Philippinern ist, dann ist das wichtig. Wobei Middlename eigentlich kein Familienname ist?! Ist der problematische Namensbestandteil das erste Glied eines zweigliedrigen Familiennamens nach spanischer Art?

Du kannst ja auch Kopien anderer Urkunden (Geburtsurkunden, Pässe)  der Geschwister hinschicken und fragen was man da machen kann.

Vielleicht kriegst du unter Vorlage der Scheidung beim Standesamt Tonder eine entsprechende aktualisierte Eheurkunde mit dem Hinweis, dass die Ehe geschieden wurde?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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trixie
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Antwort #2 - 11.08.2016 um 14:54:18
 
Aras schrieb am 11.08.2016 um 13:37:57:
Vielleicht kriegst du unter Vorlage der Scheidung beim Standesamt Tonder eine entsprechende aktualisierte Eheurkunde mit dem Hinweis, dass die Ehe geschieden wurde?

Die Eheurkunde aus Tonder sieht keinen zusätzlichen Eintrag als den Familienstand vor. Es genügt, wenn der TS eine Abschrift aus dem Eheregister aus Tonder erhält.
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mikkaelneu
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Antwort #3 - 03.02.2017 um 14:32:17
 
Hallo Aras, trixie, liebe Mitleser,

habe das ,,Tonder-Problem,, gelöst. Das dänische Standesamt in Tonder hat mir 2 beglaubigte Kopien Namens ,,AEgteskabsbog,, und ,,Provelsesbog,, zugeschickt.

Hab die dann der deutschen Botschaft in Bangkok gegeben, und 6 Monate nix mehr von Standesamt 1 in Berlin gehört.

Jetzt hab ich eine neue Email von Standesamt 1 in Berlin bekommen.

Zitat:
Sehr geehrter Herr mikkaelneu,
aufgrund Ihrer Sachstandsnachfrage vom  15.06.2016  habe ich mir Ihren Antrag auf Errichtung eines Eheregisters angesehen.
Ich habe festgestellt, dass ich noch weitere Unterlagen benötige und dies auch der deutschen Botschaft in Bangkok mitgeteilt.
Die deutsche Botschaft hat mich darüber informiert, dass Sie zwischenzeitlich wieder in Deutschland leben.
Ich darf Sie daher bitten, mir folgende Unterlagen nachzureichen:
für Ihre vorangegangene Ehe mit Frau Burmesin wurde vom Standesamt in der Eifel ein Familienbuch auf Antrag angelegt. Ich darf Sie bitten, mir von diesem Familienbuch, das jetzt als Eheregister fortgeführt wird, eine beglaubigte Abschrift her zu senden, bzw. eine Abschrift aus dem Eheregister.
Weiterhin bitte ich Sie um Mitteilung, ob es für Ihre Frau eine philippinische Geburtsurkunde gibt, die besser lesbar ist. In der mir vorliegenden Kopie sind Handschrifteintragungen, die nicht eindeutig zu entziffern sind (der Middlename  Ihrer Frau:  „Daugdaug“  oder „Daug daug“  oder Daug-daug“).


Hab mir mal die Mühe gemacht, und alle GU der Familie meiner Frau, wo das Wort ,,daugdaug,, vorkommt gesichtet.

Überall les ich was anderes, aber immer nur die Buchstaben daugdaug.

Wenn das Standesamt 1 in Berlin mir keine Heiratsurkunde ausstellt, ist dann meine legalisierte thailändische HU ungültig?

LG

Michael



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mikkaelneu
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Antwort #4 - 03.02.2017 um 16:58:28
 
Ich glaube mittlerweile, das das Standesamt 1 in Berlin alles versucht, um auf die im Merkblatt hingewiesene Bearbeitungszeit von 3 Jahren kommt.
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Aras
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Antwort #5 - 03.02.2017 um 17:52:41
 
Wo steht das mit den 3 Jahren?

Bitte um Link
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Antwort #6 - 03.02.2017 um 17:54:15
 
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Antwort #7 - 04.02.2017 um 00:05:27
 
mikkaelneu schrieb am 03.02.2017 um 14:32:17:
Wenn das Standesamt 1 in Berlin mir keine Heiratsurkunde ausstellt, ist dann meine legalisierte thailändische HU ungültig?


Nein, du hast dann keine deutsche Urkunde. Für eine Eheschließung in Ländern wie Thailand oder Phillipinen  ist die immer zu empfehelen.

Warum beantragt sie keine aktuelle Geburtsurkunde bei der NSO.
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mikkaelneu
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Antwort #8 - 06.02.2017 um 14:05:52
 
Hallo All,

danke für denSupport.

Hab heute die Standesbeamtin vom

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Abt. II - Personenstands- und Einwohnerwesen
Standesamt I in Berlin
Standesbeamtin

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

angerufen. Die Standesbeamtin brauchte kein Az., ihr war mein Fall bekannt.

Wir haben uns darauf geeinigt, das sie als middle-name einträgt, was sie möchte. Das ist ein guter Deal für beide Seiten.

Es hat mich nur gewundert, das sie keine UP gefordert hat.

Mikkie
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Antwort #9 - 06.02.2017 um 16:14:00
 
mikkaelneu schrieb am 06.02.2017 um 14:05:52:
Wir haben uns darauf geeinigt, das sie als middle-name einträgt, was sie möchte. Das ist ein guter Deal für beide Seiten.

Es hat mich nur gewundert, das sie keine UP gefordert hat. 

Das ist doch ok, wenn man damit leben kann. Die UP muss Sie ja nicht fordern, machen aber inzwischen die meisten. Jedenfalls die etwas davon verstehen, denn die Philippinischen Papiere sind teilweise Abenteuerlich. Für 50$ bekommst du alles was du willst  Cool
Also sei zufrieden, ihr habt etwas Geld und viel Zeit gespart!

Mal eine Zwischenfrage. Du weißt schon was du schreibst oder????

Zitat:
Bei der UP meiner Frau(Filipina) und Stieftochter wurde auf den GU und der ROM folgender Sticker aufgebracht


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1486387615/4#4

Also gab es doch schon eine UP  Augenrollen
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mikkaelneu
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Antwort #10 - 06.02.2017 um 18:39:34
 
Hi Holzer,

Zitat:
Mal eine Zwischenfrage. Du weißt schon was du schreibst oder????

Zitat:
Bei der UP meiner Frau(Filipina) und Stieftochter wurde auf den GU und der ROM folgender Sticker aufgebracht


na klar weiss ich das.

Zitat:
7. Referenzangabe auf der Urkunde
Um dem Urkundeninhaber eine spätere Verwendung seiner Urkunden bei anderen deutschen Be-hörden zu erleichtern und um erneute Prüfungen und Auslagen zu vermeiden, ist allen geprüften Urkunden eine Referenzangabe mit nachfolgendem Wortlaut beizugeben:
„Geschäftszeichen Diese Urkunde wurde von der AV (Dienstort) geprüft. Die Stellungnahme der AV liegt der Ausländerbehörde (Ort) zum dortigen Gz. xxx vor und kann dort abgefragt werden. Da-tumsangabe“.
Eine Siegelung dieser Referenzangabe erfolgt nicht. Da es sich nicht um eine konsularische Bescheini-gung handelt, ist die Referenzangabe weder gebührenpflichtig noch in das Bescheinigungsregister einzutragen.


Der Sticker hat meiner persönlichen Meinung nach den gleichen Wert wie ein Smily-Sticker.

Wenn ich den Sticker abmache, begehe ich dann Urkundenfälschung?

Mikkie

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sternenstaub
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Antwort #11 - 15.02.2017 um 11:24:26
 
Nein, aber Du provozierst ggf. eine neue Urkundenüberprüfung. Der "Smiley" ist der Nachweis, das eine solche UP stattgefunden hat und es einen entsprechenden Bericht gibt. Also lass besser die Finger davon............... Smiley
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