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Familienzusammenführung - Ablauf und Erfahrungen? (Gelesen: 6.839 mal)
sadara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.07.2016 um 07:14:34
 
Hallo Forum,

ich lebe im Moment seit über zehn Jahren mit meinem chilenischen Mann zusammen in Chile - geheiratet haben wir allerdings erst vor Kurzem.
Nun ist einer meiner Söhne (erwachsen, lebt in München) schwer erkrankt und wir haben uns deswegen entschlossen, für unbestimmte Zeit (wieder) nach Deutschland zu gehen.

Demnächst haben wir -bzw. mein Mann - einen Termin bei der deutschen Botschaft wegen Beantragung des Visums für die Familienzusammenführung. Ich habe immer noch (auch) einen Wohnsitz in Deutschland, die Papiere haben wir inzwischen alle. Die Botschaft hat sich bereit erklärt, den Deutschtest für meinen Mann dort durchzuführen, weil wir sehr weit weg von Santiago - und dem nächsten Goethe-Institut - wohnen. Wir haben auch fleissig Deutsch geübt und für den A1 sollte es reichen.
Frage: Hat jemand in letzter Zeit das auch gemacht und wie läuft denn das ungefähr ab?

Demnächst werden wir auch (nur zu Besuch) nach Deutschland fliegen zu meiner Familie. Da meine Versuche, beim Ausländeramt in München schon mal einen Termin zu vereinbaren (das geht nur per mail - aber keine meiner drei mails mit der Bitte um Termin wurde beantwortet) oder persönlich, deswegen werde ich dann dort auch gleich mal hingehen und versuchen, während meiner Anwesenheit in Deutschland einen Termin zu bekommen und die nötigen Unterlagen einzureichen. Habe schon eine Job-Zusage wenigstens für einen (sozialversicherungspflichtigen) Teilzeitjob, so dass das mit der KV geklärt wäre, und wohnen können wir erst mal bei meiner Schwester, sie hat eine sehr grosse Wohnung.
Frage: hat jemand Erfahrung mit der ABH in München??? Und wie genau läuft DAS ab? Kann jemand anderes mit Vollmacht dahin gehen, wenn ich wieder zurück in Chile bin?

Bin für jeden Tipp dankbar - aufgrund der Situation möchte ich gerne alles tun, damit das möglichst schnell über die Bühne geht...

Und weiss jemand, wie das nach der Ankunft ist mit einem weiteren Deutschkurs? Zum Arbeiten reicht ja der A1 nicht wirklich....

Danke schonmal,
Sadara
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Antwort #1 - 24.07.2016 um 08:15:01
 
sadara schrieb am 24.07.2016 um 07:14:34:
Die Botschaft hat sich bereit erklärt, den Deutschtest für meinen Mann dort durchzuführen


I.d.R. sollte dein Mann bei einem Deutschtest in der Botschaft deutlich über dem A1 Niveau Deutsch können, da die Prüfung dort meist schwerer ist als im GI - Standard

sadara schrieb am 24.07.2016 um 07:14:34:
Und weiss jemand, wie das nach der Ankunft ist mit einem weiteren Deutschkurs? Zum Arbeiten reicht ja der A1 nicht wirklich


Nach der Ankunft wird der Ausländer i.d.R. zu einem Integrationskurs verpflichtet. Dieser dauert zwischen 720 - 900 Stunden und endet mit der Prüfung B1

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Petersburger
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Antwort #2 - 24.07.2016 um 11:30:26
 
sadara schrieb am 24.07.2016 um 07:14:34:
Die Botschaft hat sich bereit erklärt, den Deutschtest für meinen Mann dort durchzuführen, weil wir sehr weit weg von Santiago - und dem nächsten Goethe-Institut - wohnen.

Das ist zwar im Einzelfall - möglicherweise aufgrund des von Dir genannten Grundes für die jetzt eilige Übersiedlung - denkbar, entspricht aber nicht der Weisungslage.

deerhunter schrieb am 24.07.2016 um 08:15:01:
I.d.R. sollte dein Mann bei einem Deutschtest in der Botschaft deutlich über dem A1 Niveau Deutsch können, da die Prüfung dort meist schwerer ist als im GI - Standard

Dafür kenne ich nun keinerlei Grundlage.
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Antwort #3 - 24.07.2016 um 13:26:47
 
sadara schrieb am 24.07.2016 um 07:14:34:
Frage: hat jemand Erfahrung mit der ABH in München??? Und wie genau läuft DAS ab? Kann jemand anderes mit Vollmacht dahin gehen, wenn ich wieder zurück in Chile bin?


Du musst erst mal gar nicht zur ABH. Legt dem Visumsantrag deines Mannes ein Schreiben bei, dass ihr gemeinsam nach Deutschland umziehen wollt. Dann musst du auch nicht vorher zur ABH. Die ABH bekommt die Dokumente von der Botschaft. Sollte sie noch Dokumente nachfordern wollen, kann sie das dann auch über die Botschaft machen, solange du noch in Chile wohnst.

Zum Deutschtest: Wie das abläuft, kann dir niemand sagen, da es wie Petersburger schon geschrieben hat, nur im Einzelfall denkbar ist und es dann auch keine Richtlinie gibt, wie die Botschaft den Test durchzuführen hat. Wenn ihr demnächst sowieso in Deutschland seid, wieso macht dein Mann den Test dann nicht dort? Auf A1 beim Goethe-Institut kann man sich super vorbereiten, auf den Test bei der Botschaft eher nicht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die ABH den Test von der Botschaft akzeptieren muss oder dann doch ein richtiges A1-Zertifikat verlangen könnte.
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Antwort #4 - 24.07.2016 um 13:44:42
 
Lila F. schrieb am 24.07.2016 um 13:26:47:
Wenn ihr demnächst sowieso in Deutschland seid, wieso macht dein Mann den Test dann nicht dort?


Ohne A1 kein Visum....das sollte dir doch bekannt sein!
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Antwort #5 - 24.07.2016 um 13:53:47
 
sadara schrieb am 24.07.2016 um 07:14:34:
Demnächst werden wir auch (nur zu Besuch) nach Deutschland fliegen zu meiner Familie.

Dafür bedarf es keines A1.
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Antwort #6 - 24.07.2016 um 14:08:02
 
deerhunter schrieb am 24.07.2016 um 13:44:42:
Lila F. schrieb am Heute um 13:26:47:
Wenn ihr demnächst sowieso in Deutschland seid, wieso macht dein Mann den Test dann nicht dort?


Ohne A1 kein Visum....das sollte dir doch bekannt sein! 


Meine Aussage hat sich natürlich auf den Besuchsaufenthalt in Deutschland bezogen, von dem die TE geschrieben hat. Sie wollen ja anscheinend demnächst zu Besuch nach Deutschland, dann wieder zurück nach Chile und danach mit dem FZF-Visum dauerhaft nach Deutschland.
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sadara
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Antwort #7 - 24.07.2016 um 17:02:41
 
Hallo Forum,

erst einmal herzlichen Dank an alle für die Antworten.
Der Deutschtest in der Botschaft ist - nach Auskunft der Botschaft - gleichwertig dem Zertifikat A1 des Goethe-Instituts.
Grund für dieses Verfahren war auch nicht nur die akute Situation, sondern die Tatsache, dass das nächste Goethe-Institut 600 km entfernt liegt und nur sehr sporadisch externe Prüfungs-Termine anbietet. Sonst hätten wir das über das Goethe-Institut gemacht.
Die Idee mit der Prüfung in München ist prima, finde ich - falls der Deutschtest nicht so gut ausfällt. Aber da wir im August in München sind (Ferien) - aber ich werde mal rausfinden, ob da irgendwer im August externe Prüfungen anbietet!

Danke auch für den Tipp mit dem beigefügten Schreiben an die ABH. Mir macht es allerdings Sorgen, dass ich auf meine mails mit der Terminanfrage nun so gar keine Antwort erhalten habe. Wenn sie die mails schon nicht beantworten..... gibt es irgendeine Möglichkeit, die Bearbeitung durch die ABH zu beschleunigen? Würde es helfen, einen Anwalt einzuschalten oder ist das eher kontraproduktiv?
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Antwort #8 - 24.07.2016 um 17:30:34
 
sadara schrieb am 24.07.2016 um 17:02:41:
Danke auch für den Tipp mit dem beigefügten Schreiben an die ABH. Mir macht es allerdings Sorgen, dass ich auf meine mails mit der Terminanfrage nun so gar keine Antwort erhalten habe. Wenn sie die mails schon nicht beantworten..... gibt es irgendeine Möglichkeit, die Bearbeitung durch die ABH zu beschleunigen? Würde es helfen, einen Anwalt einzuschalten oder ist das eher kontraproduktiv? 


Ein Anwalt kann dir meiner Meinung nach nicht helfen. Dass du keine Antwort erhältst, liegt vielleicht auch darin, dass es für die ABH überhaupt keinen Grund gibt, dir jetzt einen Termin zu geben. Dein Mann hat den Antrag noch nicht mal gestellt. Was soll dann bei dem Termin passieren?

Theoretisch könnte die ABH euch bei dem Besuch im August eine Vorabzustimmung ausstellen, wenn ihr die Dringlichkeit darlegt. Das hängt aber vom guten Willen der ABH ab und ist bei einer so ausgelasteten ABH wie der in München wohl eher unrealistisch, da ihr vermutlich ohne Antrag nicht mal bis zu einem Sachbearbeiter kommt. Ansonsten könnt ihr die ABH nach Stellung des Antrags nochmal begründet auf die Dringlichkeit hinweisen.
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Antwort #9 - 24.07.2016 um 17:38:22
 
sadara schrieb am 24.07.2016 um 17:02:41:
Würde es helfen, einen Anwalt einzuschalten


der Anwalt könnte auch nicht mehr bewirken als du.
Ausserdem: wenn du nicht in D bist, kannst du und musst du auch nicht bei der ABH vorsprechen. Die ABH wird dann nach Aktenlage entscheiden (müssen)
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Antwort #10 - 24.07.2016 um 18:40:12
 
...naja, was heisst "nach Aktenlage entscheiden" ? Die ABH hat dann ja erstmal nur den Antrag?
Wenn ich die e-mail des zuständigen Sachbearbeiters rausfinden könnte, dann könnte ich da ja schon mal per e-mail Mietvertrag bzw. Zusage meiner Schwester/meines Sohnes per mail oder fax hinschicken, dass sie mit uns wohnen möchten bzw. Zusage des künftigen Arbeitgebers... dann hätten sie ja zumindest mal eine "Aktenlage" - und muss da nicht auch eine Gebühr bezahlt werden - das hab ich zumindest mal irgendwo gelesen. Und wie soll ich auf Dringlichkeit hinweisen, wenn ich nicht weiss, WEN?? Die Botschaft hat gesagt, sie wüden den Antrag zeitnah nach München schicken. Sollte also dann wohl nicht länger als 10 Tage dauern? Und dann müsste es doch irgendeine Registrierungs-oder Akten-Nummer geben?
Vielleicht mach ich mir auch einfach zuviele Sorgen....
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Antwort #11 - 24.07.2016 um 19:12:10
 
sadara schrieb am 24.07.2016 um 18:40:12:
...naja, was heisst "nach Aktenlage entscheiden" ? Die ABH hat dann ja erstmal nur den Antrag?


Nein, die ABH bekommt von der Botschaft alle Unterlagen, die dein Mann dort abgibt. Statt irgendwas per E-Mail an die ABH zu schicken, sollte dein Mann es also einfach zusammen mit dem Antrag in der Botschaft abgeben.

sadara schrieb am 24.07.2016 um 18:40:12:
Und wie soll ich auf Dringlichkeit hinweisen, wenn ich nicht weiss, WEN?? Die Botschaft hat gesagt, sie wüden den Antrag zeitnah nach München schicken. Sollte also dann wohl nicht länger als 10 Tage dauern? Und dann müsste es doch irgendeine Registrierungs-oder Akten-Nummer geben?


Bei einigen ABHs kann man im Internet nachschauen, welcher Sachbearbeiter zuständig ist (meistens nach Art des Antrags, Herkunftsland und/oder Anfangsbuchstabe des Nachnames aufgeteilt). Bei der Antragsabgabe bekommt dein Mann eine Quittung von der Botschaft, auf der die Vorgangsnummer steht. Mit der Nummer könnt ihr dann beim Bundesverwaltungsamt nachfragen, wo der Antrag gerade liegt. Dann wisst ihr auch, ob er schon bei der ABH angekommen ist und könnt dann dort unter Angabe der Nummer nochmal auf die Dringlichkeit hinweisen. Wenn ihr nicht wisst, bei wem, dann ruft bei der ABH an und fragt, welcher Sachbearbeiter zuständig ist.

Ich verstehe es schon richtig, dass dein Mann den Antrag noch nicht mal abgegeben hat, oder? Sonst müsstet ihr die Nummer schon haben.
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Antwort #12 - 24.07.2016 um 19:44:31
 
Lila F. schrieb am 24.07.2016 um 19:12:10:
Ich verstehe es schon richtig, dass dein Mann den Antrag noch nicht mal abgegeben hat, oder? Sonst müsstet ihr die Nummer schon haben. 


Wir geben ihn nächste Woche ab.
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Antwort #13 - 24.07.2016 um 21:14:27
 
sadara schrieb am 24.07.2016 um 18:40:12:
Die ABH hat dann ja erstmal nur den Antrag?


und da kann man auch die info beilegen, dass du ebenfalls mit ihm einreisen wirst und daher im Ausland bist. Und wie du erreichbar bist.

die melden sich schon bei dir, wenn nötig, dann kannst du auch antworten.

aber nicht enttäuscht sein, wenn die ABH nichts von Dir will. Das gibt es auch.

sadara schrieb am 24.07.2016 um 18:40:12:
und muss da nicht auch eine Gebühr bezahlt werden 


nein, DU musst keinerlei Gebühren bezahlen.

sadara schrieb am 24.07.2016 um 18:40:12:
Und wie soll ich auf Dringlichkeit hinweisen

du wirst lachen: so dringend wie bei Dir sind alle Fälle.

sadara schrieb am 24.07.2016 um 18:40:12:
Sollte also dann wohl nicht länger als 10 Tage dauern?

doch, kann durchaus länger dauern.
zumla die Botschaft die Anträge nicht nach München schickt, sondern zu einer Verteilzentrale, in der gesichtet, sortiert und weitergeleitet wird.

sadara schrieb am 24.07.2016 um 18:40:12:
Und dann müsste es doch irgendeine Registrierungs-oder Akten-Nummer geben?

Antragsnummer?

sadara schrieb am 24.07.2016 um 19:44:31:
Wir geben ihn nächste Woche ab. 

dann kann es nicht soooooo dringend sein.
Wäre es dringend, hättet Ihr ihn schon gestellt.


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Antwort #14 - 24.07.2016 um 22:22:44
 
sadara schrieb am 24.07.2016 um 18:40:12:
Wenn ich die e-mail des zuständigen Sachbearbeiters rausfinden könnte, dann könnte ich da ja schon mal per e-mail Mietvertrag bzw. Zusage meiner Schwester/meines Sohnes per mail oder fax hinschicken, dass sie mit uns wohnen möchten bzw. Zusage des künftigen Arbeitgebers... 

Sorry, aber was soll der oder die SB jetzt mit deinen Unterlagen anfangen, wenn dein Mann noch nicht einmal seinen Antrag abgegeben hat? Soll er sich eine Akte anlegen "Noch zu stellende Anträge ausländischer Bürger"? Dein Vorhaben ist kontraproduktiv und kostet nur unnötig Zeit, die der/dem SB fehlen, andere Anträge zu bearbeiten.
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