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Welches Visum notwendig -Familiennachzug? Meldebescheinung (Gelesen: 1.043 mal)
Vivi Dubai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welches Visum notwendig -Familiennachzug? Meldebescheinung
22.07.2016 um 14:34:06
 
Hallo, ich habe bei meiner recherche keinen ganz passenden Fall gefunden.
Kurz: Mein Mann (Inder) und ich (Deutsche) leben und arbeiten in Dubai, er hat nun ein Jobangebot in Berlin erhalten (Startdatum 15.11.2016), ich erwarte in den naechsten Tagen unser gemeinsames Kind. In Berlin haben wir gemeinsam ein Haus gebaut in welches wir dann einziehen wollen. Er hat den Test fuer A1 Deutsch bereits bestanden, ist im B2 level aber hat die Pruefung dafuer aus Zeitgruenden noch nicht gemacht.
Um sein Visa fuer Deutschland zu beantragen (sein Schengenvisa wird ja fuer diesen Fall nicht akzeptiert) wird nach der Meldebescheinigung von mir in Deutschland gefragt. Da ich aber wie gesagt in Deutschland abgemeldet bin und durch die Geburt und danach der Passbeantragung fuer unser Kind derzeit eh nicht reisen kann, kann ich mich auch nicht in Berlin anmelden. Zudem war auch unser Plan das wir gemeinsam bzw nur kurz hintereinander in Deutschland einreisen da es hier noch genug zu tun gibt (Visa canceln, Bank schliessen etc.).
Wir hatten vor einiger Zeit bereits einen Analt fuer Immigration befragt welcher auch sagte wir benoetigen keine Meldebescheiung, allerdings haben wir dies nicht schriftlich.
Ich moechte ungern das der Antrag abgelehnt wird und durch unnnoetige Zeitverzoegerung der neue Arbeitgeber meines Mannes evtl. einen Ruckzieher macht.
Weiss jemand welche Dokumente wirklich benoetigt werden bzw. welcher Visantrag der richtige fuer uns waere? Handelt es sich um den Familiennachzug selbst wenn wir ja gemeinsam bzw nur wenige Tage zeitversetzt einreisen werden?
Vielen Dank fuer eure Hilfe!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.07.2016 um 18:45:56
 
Vivi Dubai schrieb am 22.07.2016 um 14:34:06:
Handelt es sich um den Familiennachzug selbst wenn wir ja gemeinsam bzw nur wenige Tage zeitversetzt einreisen werden?


ja

www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf

28.1.3, letzter Absatz

Zitat:
Unter Berücksichtigung des grundrechtlichen
Schutzgebots des Artikels 6 GG kann dem Elternteil
eines minderjährigen ledigen Deutschen
im Einzelfall der Aufenthaltstitel nach § 28
Absatz 1 Nummer 3 auch bei einem beabsichtigten
gemeinsamen Zuzug erteilt werden,
sofern glaubhaft gemacht wird, dass der bisherige
gewöhnliche Aufenthalt des minderjährigen
Deutschen im Herkunftsstaat aufgegeben
und im Bundesgebiet unmittelbar nach
Einreise neu begründet wird.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.07.2016 um 19:32:19
 
Vivi Dubai schrieb am 22.07.2016 um 14:34:06:
... wird nach der Meldebescheinigung von mir in Deutschland gefragt. Da ich aber wie gesagt in Deutschland abgemeldet bin ..., kann ich mich auch nicht in Berlin anmelden.


Hallo,

in diesem Fall sollte Dein Mann eine von Dir (als Ehefrau bzw. Mutter des Kindes) erstellte formlose Erklärung dem Antrag beifügen, in dem Du Deine Absicht mitteilst, auf Dauer nach Deutschland zu ziehen mit Nennung des geplanten Wohnorts (Hintergrund: Bestimmung der zuständigen ABH).

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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NicoleDubai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 23.07.2016 um 21:51:16
 
Hallo Vivi,
Wir gaben das gleiche gerade durch in Dubai. Mein Mann kommt auxh aus Indien und unsere Tochter ist 1.
Da ich auch noch in Dubai war bei Antragstellung haben wir unseren Mietvertrag fuer die Wohnung beigefuegt.
Das hat gereicht fuer den Antrag.
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