grisu1000 schrieb am 23.07.2016 um 17:08:21:Von falschen Angaben hat keiner was gesagt.
Ist auch nicht notwendig. Wer den §111 OwiG liest, erkennt, dass dort auch etwas von "Angabe verweigert" steht...
Und natürlich muss man nicht seine Urlaubserlebnisse schildern, es reicht mir persönlich jede Antwort, die Erkennen lässt, dass meine auf deutsch gestellte Frage verstanden hat.
Wenn dies per Antwort "Tach, ich bin grisu1000 und meine Urlaubserlebnisse gehen Sie nichts an, Herr Wachtmeister" geschieht, reicht mir das für meine Zwecke.
Denn ich kann ja jetzt erkennen: Ja, er versteht Deutsch und ist, so negativ, griesgrämig und "anti", wie er sich hier gibt, ganz offensichtlich auch in DEU sozialisiert worden.
Zweck erfüllt. ...
trixie schrieb am 23.07.2016 um 22:27:54:Welcher Verdachtsmoment sollte nun hinter der Frage stehen, die der Polizist dem
TS gestellt hat?
Ein noch wenig greifbarer, aber "Anfangsverdacht" eines Ausweismissbrauchs, bspw.
Oder einfach nur das Recht und die Pflicht, auch auf der "EU-Spur" stichprobenartig zu kontrollieren...
Aber wie gesagt: Man kann natürlich in jeder Situation sich und anderen das Leben verkomplizieren.