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Besucher Visum Schwager studiert in UK (Gelesen: 3.454 mal)
talkinghands
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21.07.2016 um 16:14:32
 
Hallo,

mein kenianischer Schwager hatte heute morgen einen Termin bei dem Visa Application Centres in Manchester um ein Besucher Visum zu beantragen. Beantragte Aufenthaltsdauer 10 Tage.

Sie lehnten die Bearbeitung des Antrags allerdings ab, weil er nur ein 6 monatiges Studenten Visum für UK hat, welches Ende November 2016 ausläuft. Alle anderen geforderten Unterlagen waren vollständig.

Er ist dort um seinen letztes Semester Bachelor Civil and Structural Engineering (Bauingenieur) abzuschließen.

Was kann man denn jetzt machen ?



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Aras
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Antwort #1 - 21.07.2016 um 19:21:44
 
Kann man nicht direkt bei der deutschen Botschaft in London den Antrag stellen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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talkinghands
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Antwort #2 - 21.07.2016 um 20:14:36
 
auf der Website der Botschaft wird zuerst auf den externen Dienstleister verwiesen.
http://www.uk.diplo.de/Vertretung/unitedkingdom/en/07/Visa/3Appointment-booking/...

erst jetzt habe ich festgestellt das weiter unten auf der Seite auch die Möglichkeit besteht direkt einen Termin zu buchen. Allerdings sind diese Termine eher nicht so schnell zu bekommen als bei VFS Global.

Was mich allerdings hauptsächlich interessiert:

Kann das Visum wirklich abgelehnt werden, weil sein Studenten Visum im November 2016 ausläuft.
Es ist ja immerhin noch 4 Monate bis dahin und er will nur für 10 Tage kommen.

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Saxonicus
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Antwort #3 - 21.07.2016 um 20:17:06
 
Bei vielen AVs wurde die Annahme der Visumsanträge "ausgesourct", dafür sind nun einzig und allein diese "Application Centren" zuständig.
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trixie
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Antwort #4 - 21.07.2016 um 20:29:54
 
talkinghands schrieb am 21.07.2016 um 20:14:36:
Kann das Visum wirklich abgelehnt werden, weil sein Studenten Visum im November 2016 ausläuft.Es ist ja immerhin noch 4 Monate bis dahin und er will nur für 10 Tage kommen

Ein Visumsantrag kann immer abgelehnt werden. Würden alle Anträge positiv entschieden, bräuchte man diese gar nicht mehr stellen, weil sie einen Automatismus darstellen würden.

Dein Freund ist aber noch gar nicht zur Visumsentscheidung gekommen, weil seine Antragsannahme abgelehnt wurde. Das kann m. M. nach nicht sein, dass eine Fremdfirma die Anträge, die für eine deutsche Behörde gedacht sind, einfach ablehnen kann.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 21.07.2016 um 20:35:41
 
trixie schrieb am 21.07.2016 um 20:29:54:
Das kann m. M. nach nicht sein, dass eine Fremdfirma die Anträge, die für eine deutsche Behörde gedacht sind, einfach ablehnen kann. 

Nein, die können nur ablehnen, wenn die eingereichten Dokumente unvollständig sind. Die Entscheidung über die Visumsvergabe bzw. die Ablehnung des Visums trifft die AV.
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talkinghands
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Antwort #6 - 21.07.2016 um 21:08:06
 
Sie haben erst das Visa Antragsformular angeschaut und dann das Studenten Visum. Danach wollten sie keine weiteren Dokumente mehr sehen.

Also haben die auch gar nicht auf Vollständigkeit der Dokumente geprüft. Sondern die Antrag Annahme abgelehnt mit der Begründung die Laufzeit des Studenten Visa ist zu kurz.

Kann es etwa sein das der Status als Student erst dann als gegeben anerkannt wird, wenn die Laufzeit mindestens 6 Monate ist ?

Im Antragsformular unter Punkt 19. muss man ja schließlich den Beruf angeben. Wenn man dort Student angibt und das an eine gewisse Laufzeit des Visums gebunden ist und diese unterschritten ist - entfällt dann der berufliche Status und somit ist der Antrag nicht korrekt ausgefüllt ??
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Antwort #7 - 22.07.2016 um 04:48:13
 
talkinghands schrieb am 21.07.2016 um 21:08:06:
Im Antragsformular unter Punkt 19. muss man ja schließlich den Beruf angeben. Wenn man dort Student angibt und das an eine gewisse Laufzeit des Visums gebunden ist und diese unterschritten ist - entfällt dann der berufliche Status und somit ist der Antrag nicht korrekt ausgefüllt ??


Das kann ich mir nicht vorstellen. Der Status Student ergibt sich durch die Immatrikulation und nicht durch die Laufzeit des Visums. Außerdem kann die Agentur nicht einfach die Annahme des Antrags verweigern, nur weil sie der Meinung ist, dass jemand ein Feld falsch ausgefüllt hat. Ich denke eher, dass die Agentur meint, dass die Botschaft in London nicht zuständig ist, weil er seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Amtsbezirk hat (bzw. sie das unterstellen). Ich sehe dafür aber keinen Grund.

Der Antragsteller kann sich per E-Mail an die Agentur wenden und den Vorfall so schildern. Wenn dann die Antwort kommt, dass das ein Fehler des Mitarbeiters war, druckt er sie aus und versucht es damit nochmal. Wenn die Antwort kommt, dass das so korrekt war, kann er sich damit an die deutsche Botschaft wenden und nachfragen, ob die Agentur Recht hat.
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talkinghands
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Antwort #8 - 22.07.2016 um 10:00:32
 
die Agentur hat ihm eine E-Mail Adresse der Deutschen Botschaft in London gegeben und er hat sich gestern noch auf diesem Wege mit der Botschaft in Verbindung gesetzt.
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deerhunter
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Antwort #9 - 22.07.2016 um 12:06:08
 
"Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat"

Einen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz definiert man allgemein bei mehr als 1/2 Jahre....also 1/2 Jahr + 1 Tag! Da hier nur ein 6 monatiges Visum vorhanden ist, sollte die AV in Kenia zuständig sein
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trixie
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Antwort #10 - 22.07.2016 um 12:30:19
 
deerhunter schrieb am 22.07.2016 um 12:06:08:
Einen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz definiert man allgemein bei mehr als 1/2 Jahre....also 1/2 Jahr + 1 Tag! 

Das ist die deutsche Beurteilung von gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz, die nicht mit der in UK identisch sein muss.

Man kann ja schlecht erwarten, dass jemand nach Kenia reist, um dort ein Visum für Deutschland beantragt.

Im umgekehrten Fall hätte ein hier ansässiger Student seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und es wäre die AV in Deutschland zuständig.
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Antwort #11 - 25.07.2016 um 16:49:48
 
deerhunter schrieb am 22.07.2016 um 12:06:08:
"Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat"


Heute kam die Antwort der Visa Abteilung der AV in London per E-Mail.

Originaltext:

Dear Sir or Madam.

Unfortunately we only accept applicants holding a valid residence permit for the UK. No exception can be made. Please apply in your home country.

Regards

Visa Service

Embassy of the Federal Republic of Germany.


Übersetzung:

"Leider akzeptieren wir nur Bewerber die einen gültigen Aufenthaltstitel für das Vereinigte Königreich haben. Es können keine Ausnahmen gemacht werden. Bitte beantragen sie das Visum in ihrem Heimatland.

Mit freundlichen Grüßen etc."

Das war es dann wohl mit dem Besuch direkt aus England herüber während seines Studiums.

Vielen Dank noch für die kompetente Hilfe
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Antwort #12 - 25.07.2016 um 16:57:46
 
trixie schrieb am 22.07.2016 um 12:30:19:
Man kann ja schlecht erwarten, dass jemand nach Kenia reist, um dort ein Visum für Deutschland beantragt.


Doch, genau so sieht es aus.


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trixie
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Antwort #13 - 25.07.2016 um 17:19:44
 
Was mir trotzdem nicht ganz klar ist, warum das Studentenvisum kein gültiger Aufenthaltstitel sein soll.
In der Begründung steht nichts von Daueraufenthalt oder einem Aufenthalt der eine gewisse Zeit überschreiten muss.
Alternativ könnte dein Schwager versuchen, bei einer anderen Botschaft (Schengenland) ein Visum beantragen und schauen, ob es hier zu der gleichen Absage kommt.
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Antwort #14 - 25.07.2016 um 18:43:21
 
trixie schrieb am 25.07.2016 um 17:19:44:
Alternativ könnte dein Schwager versuchen, bei einer anderen Botschaft (Schengenland) ein Visum beantragen


Cooler Tip
Schreibt er im Antrag wahrheitsgemäss, dass er nach D will, ist die Botschaft des anderen Landes nicht zuständig.
Er müsst schon falsche Angaben machen, und dazu raten wollen wir hier doch nicht.

trixie schrieb am 25.07.2016 um 17:19:44:
warum das Studentenvisum kein gültiger Aufenthaltstitel sein soll.

ist er.
aber er genügt nicht, um damit ein Visum in der deutschen AV zu erhalten.
Die Übersetzung mit "Aufenthaltstitel" für  "valid residence permit for the UK" ist nicht präzise genug, richtige Übersetzung wäre Aufenthaltserlaubnis.



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