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Vaterschaftsanerkennung vor Einreichung der Scheidung (Gelesen: 2.299 mal)
nicoleee
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i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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21.07.2016 um 11:28:45
 
Hallo ihr Lieben!

Mir wurde hier total lieb bezüglich meiner Ehe und Scheidung weitergeholfen und ich hoffe ihr habt nun auch einen Rat für mich.

Aktuell bin ich verheiratet. Die Scheidung wird am 01.09 eingereicht, da ich dann erst wieder ein Jahr wohnhaft in Deutschland bin und nur dann das deutsche Recht vor Gericht zu tragen kommt.

Kann ich dennoch mit meinem neuen Partner schon vor der Einreichung der Scheidung bei einem Notar die Vaterschaftsanerkennung durchführen lassen?

Ich habe hier unterschiedliche Antworten online gefunden und wollte mich nur kurz versichern.

Vielen Dank für eure Hilfe!
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nicoleee
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i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.07.2016 um 11:34:09
 
Als kleine Ergänzung:

Mir ist bewusst, dass die Vaterschaftsanerkennung aktuell damit noch ungültig wäre und erst mit gerichtlichem Beschluss der Scheidung wirksam wird.
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Lila F.
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i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.07.2016 um 12:08:18
 
Ist denn inzwischen geklärt, ob du verheiratet bist? Ich werde jetzt mal für den Fall antworten, dass deine Ehe rechtsgültig ist. Andernfalls wäre es ja sowieso alles unproblematisch.

Hast du es geschafft, deinen (vielleicht) Noch-Ehemann zu kontaktieren? Die Vaterschaftsanerkennung, obwohl du noch verheiratet bist, funktioniert nur, wenn der Noch-Ehemann zustimmt. Wenn du ihn nicht kontaktieren kannst oder er seine Zustimmung verweigert (da könntest du ihn vielleicht umstimmen, indem du auf die Unterhaltspflicht hinweist, wenn er rechtlicher Vater wird), bleibt euch nichts anderes übrig, als die Vaterschaft anzufechten.

Wann soll eigentlich der Geburtstermin sein? Vor oder nach Einreichung der Scheidung? Wenn das Kind vor Einreichung der Scheidung geboren wird, kommt die Vaterschaftsanerkennung nicht in Frage. Dann wäre wiederum nur die Anfechtung möglich.
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nicoleee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.07.2016 um 12:27:23
 
Hi Lila,

Lila F. schrieb am 21.07.2016 um 12:08:18:
Ist denn inzwischen geklärt, ob du verheiratet bist


Ja, die Ehe ist gültig.

Lila F. schrieb am 21.07.2016 um 12:08:18:
Hast du es geschafft, deinen (vielleicht) Noch-Ehemann zu kontaktieren?



Zum Glück ja - ich habe sogar die Hochzeitsurkunde besorgen können, so dass nun die Scheidung im September eingereicht werden kann.

Aktuell ist es so, dass für meinen neuen Partner das Dublin-Verfahren läuft und eine Überführung nach Italien erfolgen soll.

Der Anwalt, der den Fall betreut hat uns hier zu einer Vaterschaftsanerkennung geraten, um hier irgendwas bezüglich der Vaterschaft schriftlich zu haben - auch wenn diese nicht wirksam ist, da die Scheidung noch nicht eingereicht wurde.

Kann ein Notar so etwas öffentlich beurkunden?

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nicoleee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.07.2016 um 12:28:40
 
Lila F. schrieb am 21.07.2016 um 12:08:18:
Wann soll eigentlich der Geburtstermin sein?



Noch ganz vergessen - Geburtstermin ist Ende November. Also definitiv NACHDEM die Scheidung eingereicht wurde.
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Lila F.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.07.2016 um 12:58:40
 
Ob die Vaterschaftsanerkennung vor der Einreichung der Scheidung beurkundet werden kann (obwohl sie dann nicht wirksam ist), weiß ich ehrlich gesagt nicht. Das Kind könnte ja theoretisch auch früher zur Welt kommen und dann wäre die Voraussetzung "Geburt nach Einreichung des Scheidungsantrags" nicht erfüllt.

Ich frage mich aber sowieso, wieso ihr nicht die Vaterschaft anfechtet. Das würde dann auch vor deiner Scheidung wirksam, so dass dein Freund vermutlich wesentlich früher einen gesicherten Aufenthalt erlangen könnte. Auf welcher Grundlage sollte die ABH ihm einen Aufenthaltstitel erteilen, solange die Vaterschaftsanerkennung noch nicht wirksam ist?

Mit Einreichung der Vaterschaftsanfechtung hat er auch etwas Schriftliches in der Hand. Es ist wohl nirgends explizit geregelt, ob eine Vaterschaftsanfechtung vor der Geburt möglich ist, aber es könnte klappen. Lies dazu mal dieses Dokument, da ist das alles eigentlich ganz gut verständlich erklärt: http://www.standesbeamte-thueringen.de/fileadmin/StandesbeamteTh/content/doc/Fru...

Hat der Anwalt etwas zur Option der Vaterschaftsanfechtung gesagt?
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nicoleee
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Antwort #6 - 21.07.2016 um 19:55:59
 
Ich danke dir Lila!

Lila F. schrieb am 21.07.2016 um 12:58:40:
Ich frage mich aber sowieso, wieso ihr nicht die Vaterschaft anfechtet.


Bis jetzt wurde ich vom Anwalt und vom Jugendamt darauf verwiesen, dass eine Anfechtung nur nach Geburt durchgeführt werden kann. Da meinem Freund allerdings nun die Überstellung nach Italien droht, würde uns das im Augenblick nicht weiterhelfen.

Lila F. schrieb am 21.07.2016 um 12:58:40:
Auf welcher Grundlage sollte die ABH ihm einen Aufenthaltstitel erteilen, solange die Vaterschaftsanerkennung noch nicht wirksam ist? 


Die Vaterschaftsanerkennung würde ja wirksam werden sobald die Scheidung vor Gericht durch ist. Wenn ich die Scheidung schon eingereicht hätte, könnte ich ja eine Vaterschaftsanerkennung mit anhängigem Scheidungsverfahren durchführen lassen.

Ich bin mir nur unsicher wie das abläuft, wenn die Scheidung noch nicht eingereicht werden konnte.

Habe heute mit einem Notar/Anwalt gesprochen, der sich informieren will und hoffe, dass ich morgen schlauer bin Smiley

Danke für die Hilfe!
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 22.07.2016 um 04:55:20
 
nicoleee schrieb am 21.07.2016 um 19:55:59:
Bis jetzt wurde ich vom Anwalt und vom Jugendamt darauf verwiesen, dass eine Anfechtung nur nach Geburt durchgeführt werden kann.


Ok, dann ist das wohl so. Ich hatte das verlinkte Dokument so verstanden, dass möglicherweise eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft vorgeburtlich möglich ist.

nicoleee schrieb am 21.07.2016 um 19:55:59:
Wenn ich die Scheidung schon eingereicht hätte, könnte ich ja eine Vaterschaftsanerkennung mit anhängigem Scheidungsverfahren durchführen lassen.


Ja, das wäre kein Problem, sofern dein Noch-Ehemann zustimmt. Aber das Problem dabei ist, dass dein Partner dann trotzdem erst mit Rechtskraft der Scheidung rechtlicher Vater wird (das ist dir ja offensichtlich klar). Welchen Aufenthaltstitel soll die ABH ihm denn dann bis zur Rechtskraft der Scheidung erteilen? Eine (noch) nicht wirksame Vaterschaftsanerkennung vermittelt jedenfalls keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis als Vater und deine Scheidung wird ja sicher etwas Zeit in Anspruch nehmen.
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nicoleee
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Antwort #8 - 01.08.2016 um 15:16:14
 
Hallo Lila!

Wollte mich noch mal kurz melden - insbesondere, falls ein anderer nochmals die Frage haben sollte.

Es war möglich beim Notar eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden zu lassen bevor die Scheidung eingereicht wurde. Wirksam wird diese natürlich erst mit dem Urteil zur Scheidung.

Unser Anwalt ist allerdings guter Dinge, dass die Beurkundung sowie das Scheidungsverfahren, welches im September gestartet wird, ein gutes Argument dafür ist meinen Freund nicht im Dublin-Verfahren nach Italien zu überstellen.

Ich habe vor Kurzem auch von einem Urteil gelesen, wo eine mögliche Vaterschafts bestand - es rechtlich allerdings in der Schwebe hing. Leider kann ich den Fall nicht mehr finden - habe gerade schon gesucht. Dort wurde die Abschiebung bis zur Klärung der rechtlichen Vaterschaft aufgeschoben. Darauf hoffen wir hier auch  Smiley

Danke nochmals für deine Hilfe!
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