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Fragen Heiratsvisum Peruaner (Gelesen: 3.656 mal)
liniac
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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20.07.2016 um 13:18:55
 
Hallo an alle,

mein Freund kommt aus Peru und wir haben beschlossen zu heiraten. Gestern hat er die Sprachprüfung für Deutsch A1 bestanden und hat somit alle nötigen Papiere zusammen, die er bei der deutschen Botschaft in Lima vorlegen muss, um ein Heiratsvisum zu beantragen, die da sind Laut lachend:

-gültiger Ausweis bzw. Reisepass
- Ehefähigkeitszeugnis (apostolliert + beglaubigte Übersetzung ins Deutsche)
- Geburtsurkunde (ebenfalls apostolliert + beglaubigte Übersetzung ins Deutsche)
- Fotokopie des Personalausweises des zukünftigen deutschen Ehegatten
- Start Deutsch 1 Sprachzertifikat des Goethe Instituts
- formlose schriftliche Einladung des zukünftigen deutschen Ehegatten
- 2 ausgefüllte Formulare zum Antrag eines nationalen Visums

Jetzt haben wir jedoch einige Zweifel, ob dem allen so statt gegeben wird, wenn er das so einreicht bzw. was dann hier in Deutschland noch auf mich zukommt, bevor das Visum erteilt werden kann. Ich habe ein wenig recherchiert und bin auf immer unterschiedliche Informationen gestoßen.

1. Es muss ein Heiratstermin feststehen und die Unterlagen vom Standesamt überprüft werden, sodass dieses dann eine Zustimmung erteilt. Meine Frage jetzt, wie soll das gehen??
In den meisten Standesämtern ist es so, dass bei beabsichtigter internationaler Eheschließung, beide Partner anwesend sein müssen. Das geht jedoch nicht, denn mein Verlobter ist ja noch in Peru  Griesgrämig  hä? außerdem habe ich doch gar nicht seine Dokumente hier, um die zur Überprüfung einreichen zu können. Muss er sie mir vorher schicken oder werden diese bei der deutschen Ausländerbehörde beim Prüfungsverfahren des Visums eingereicht und mir übergeben, sodass ich damit zum Standesamt gehen kann?? Vielleicht sind das dumme Fragen, aber wir sind noch relativ jung und in diesem Behördendschungel etwas aufgeschmissen Smiley

Was mich auch ein wenig verunsichert ist, dass in dem Merkblatt für ein Heiratsvisum von Peru nach Deutschland gar nicht erwähnt wird, dass der Termin beim Standesamt schon vorher eingereicht werden muss. Bei einem Heiratsvisum für Tunesier beispielsweise ist das ganz klar im Merkblatt aufgelistet und jedes Land hat da ja scheinbar unterschiedliche Vorraussetzungen...Deshalb hab ich gedacht, man macht den Termin erst, wenn er in Deutschland ist, da man das Visum ja auch ggf auf bis zu 6 Monate verlängern kann.


Dann meine zweite Frage:
2. Wie sieht das aus mit der Einkommens- und Wohnsitzüberprüfung? Werde ich dann nach Einreichen des Visumsantrags dazu befragt? Wir sind beide Studenten und haben kein festes Einkommen und meine Eltern unterstützen mich dabei finanziell nicht und seine Eltern können es leider auch nicht...Ich bin noch bei meinen Eltern gemeldet und meine Studentenbude ist auf den Namen meiner Mutter gemietet und die sind damit nicht wirklich einverstanden...
Uns kam dieses Heiratsvisum sehr gelegen, weil man hier keine formelle Verpflichtungserklärung abgeben muss, wo sie meine Einkommensverhältnisse überprüfen und die Behörde ihr okay gibt etc sondern lediglich eine formlose Einladung. Ich habe gelesen, dass die Ausländerbehörde bei dem Prüungsverfahren auf eine VE verzichten kann. Und die Sicherung des Lebensunterhalt nach Eheschließung muss auch nicht gewährleistet sein, diese Informationen habe ich alle aus jüngeren Quellen von Rechtsberatung. In älteren Quellen ist aber immer wieder das Gegenteil zu entnehmen...Diese vielen unterschiedlichen Informationen verwirren mich total...Wir wollen doch einfach nur zusammen sein können....
Ich würde mich freuen, wenn uns mal endlich jemand weiterhelfen könnte, weil auch die Behörden geben immer wieder eine unterschiedliche Auskunft... weinend weinend

Vielen lieben Dank im Voraus Smiley Kuss
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Cherny
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 20.07.2016 um 13:41:02
 
Hi Liniac,

leider klappt das so nicht. für ein Heiratsvisum benötigt ihr zwingend eine Bestätigung des deutschen Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung. Erst wenn der Termin der Eheschließung quasi unmittelbar bevorsteht, kann ein entsprechendes Visum erteilt werden.

Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen nicht zwangsläufig beide Verlobten anwesend sein, da man sich auch per notarieller Vollmacht vertreten lassen kann. Allerdings benötigt man die original Ausweispapiere und somit wird das ganze schon etwas schwieriger.

Aber jetzt mal Butter bei die Fische. Du bist Studentin, er ist Student, klar die Liebe ist grenzenlos, aber wie wollt ihr das auf die Reihe bekommen, wenn noch nicht einmal Deine Eltern dich unterstützen. Wie will er hier studieren mit A1 Kenntnissen, wovon wollt ihr Leben, wie soll das ganze funktionieren.

Sorry ich will mich nicht wie Daddy anhören, aber bist Du Dir bewusst, was da auf euch zukommt????
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.07.2016 um 13:42:00
 
Peru stellt keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, deswegen muss dien Freund die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragen.

Wenn du in Deutschland heiraten willst, frage bei deinem Standesamt nach, was dort an Dokumenten verlangt wird. Die Dokumente musst dir dein Freund aus Peru herschicken. Wenn Du alles abgegeben hast, schickt das Standesamt die Unterlagen zum OLG, für die Befreiung vom EFZ. Wenn das durch ist, kriegst du vom Standesamt einen Termin für die Trauung. Mit diesem Termin in der Tasche kann dein Freund das Visum beantragen.

Für das Visum muss ein VE abgegeben werden. Erst mit der Erteilung der AE zum ehelichen Zusammenleben nach der Trauung wird die VE hinfällig.

Einfacher kann es sein, wenn ihr in Peru heiratet. Dann braucht dein Freund weder eine Ve noch eine Befreiung vom EFZ.
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trixie
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Antwort #3 - 20.07.2016 um 13:49:13
 
Alacrity schrieb am 20.07.2016 um 13:42:00:
Für das Visum muss ein VE abgegeben werden.

Auch wenn des gängige Praxis ist, sollte die TS bei der ABH nachfragen ob das notwendig ist, denn in letzter Zeit äußern sich immer wieder Fragesteller dazu, dass sie keine VE zum Heiraten in Deutschland gebraucht haben.
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Cherny
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 20.07.2016 um 13:52:52
 
Richtisch, das hatte ich übersehen, Peru stellt kein EFZ aus. Allerdings gibt es da das nächste Problem. Die meisten OLG verlangen in dem Fall eine eidesstattliche Versicherung die persönlich beim Standesbeamten abgegeben werden muss.

http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/...
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liniac
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Antwort #5 - 20.07.2016 um 14:17:49
 
Okay vielen vielen Dank für die Informationen, dann bin ich jetzt schon mal aufgeklärter und
tut mir leid, ich meinte nicht Ehefähigkeitszeugnis sondern Ledigkeitsbescheinigung (certificado de soltería), also einfach eine offizielle Bescheinigung, dass er nicht verheiratet ist, ich wusste das deutsche Wort nicht.
Auf jeden Fall hat er diese Dokumente alle beisammen. Die muss er mir dann schicken, damit ich damit zum Standesamt kann, verstanden, und dann erst kann er das Visum beantragen.
Dann frage ich noch mal bei der ABH nach, wie das mit der VE aussieht, da diese ja für den Antrag nicht offiziell eingefordert wird.
Dann werden wir uns auch mal erkundigen, wie es ist in Peru zu heiraten. Vielleicht ist das wirklich der einfachere Weg oder wir müssen wohl noch länger warten bis wir mit dem Studium fertig sind...


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Cherny
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.07.2016 um 14:21:03
 
Kläre bitte beim Standesamt ab, ob das zuständige OLG eine eidesstattliche Versicherung, abzugeben vor dem Standesbeamten, verlangt. Wenn das der Fall ist muss er herkommen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.07.2016 um 16:40:41
 
Wenn dann soll der Peruaner nicht herkommen sondern eine Beitrittserklärung mit eidesstattlicher Ledigkeitserklärung vor dem deutschen Konsularbeamten abgeben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Cherny
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Antwort #8 - 20.07.2016 um 20:51:37
 
Aras schrieb am 20.07.2016 um 16:40:41:
Wenn dann soll der Peruaner nicht herkommen sondern eine Beitrittserklärung mit eidesstattlicher Ledigkeitserklärung vor dem deutschen Konsularbeamten abgeben. 


Das muss aber auch erfragt werden. Das OLG Stuttgart akzeptierte z.B. 2015 nur die EV vor dem Standesbeamten und zusätzlich eine vor dem ausländischen Notar. Der Standesbeamte bestand auf persönliches Erscheinen.
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liniac
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Antwort #9 - 23.07.2016 um 19:47:00
 
Und wie ist das wenn wir in Peru heiraten würden und nachher gemeinsam in Deutschland leben möchten?
Dann könnte er ein Visum Zwecks Familienzusammenführung beantragen. Ich habe gelesen, dass für dieses Visum, der Lebensunterhalt im Regelfall nicht gesichert sein muss:

b)  Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen (§ 28 A
bs. 1 Nr. 1 AufenthG)Hat einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist zu beachten, dass
Artikel6 GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen eine
besondere Wirkung entfaltet. Ihm soll   es   grundsätzlich   nicht   verwehrt   werden,   seine   Ehe-   und Familiengemeinschaft   in
Deutschland   zu   führen.   Daher   besteht   für   den   nachziehenden   Ausländer   ein   gesetzlicher
Anspruch   auf   Erteilung  einer   Aufenthaltserlaubnis,   sofern  der   deutsche   Ehegatte   seinengewöhnlichen   Aufenthalt   im   Bundesgebiet   hat   unddie   weiteren   Zuzugsvoraussetzungen
vorliegen.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes
(§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 AufenthG) ist wegen des
uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 im  Regelfall 
keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen
(http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2007/09/ehegattennachzug.pdf

Besonderheiten beim Familiennachzug
(BVerwG, 16.11.2010, 1 C 20.09, Rn. 33f nach EuGH, Rs.Chakroun) Die FamilienzusammenführungsRL(2003/86/EG)
gilt für: 

Visa und Aufenthaltserlaubnisse beim
Familiennachzug von Ehegatten/LPartner und
minderjährigen Kindern zu Ausländern
.

Familiennachzug zu
Deutschen
fällt nicht unter die RL, soll aber (zumindest in
Berlin) gleich behandelt werden
(VAB 2.3.4.1)

http://www.jurati.de/downloads/Sicherung%20des%20Lebensunterhaltes.pdf

In anderen Quellen steht allerdings wieder, dass auch hier der Lebensunterhalt gesichert sein muss.....


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namaskaram
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Antwort #10 - 23.07.2016 um 20:46:43
 
Beim Zuzug zum deutschen Ehepartner muss der Lebensunterhalt nicht gesichert sein.
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hannahbanana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 17.08.2016 um 13:26:20
 
Hallo Liniac,

ich habe gerade mein Heiratsvisum für einen Peruaner genehmigt bekommen. Meine Erfahrung kannst du hier lesen:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1463724132/0#7

Der Unterschied ist, dass mein Lebensunterhalt gesichert ist. In wie weit das relevant war, kann ich nicht sagen...

VG Hannah
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reinhard
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Antwort #12 - 17.08.2016 um 13:34:03
 
hannahbanana schrieb am 17.08.2016 um 13:26:20:
Der Unterschied ist, dass mein Lebensunterhalt gesichert ist. In wie weit das relevant war, kann ich nicht sagen...


Beim Nachzug eines Ehepartners ist das nicht relevant.

Beim FZF-Visum für einen Unverheirateten, der hier erst heiraten will, wird normalerweise eine VE gefordert (die Du ja unterschrieben hast).
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Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
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