Hallo an alle,
mein Freund kommt aus Peru und wir haben beschlossen zu heiraten. Gestern hat er die Sprachprüfung für Deutsch
A1 bestanden und hat somit alle nötigen Papiere zusammen, die er bei der deutschen Botschaft in Lima vorlegen muss, um ein Heiratsvisum zu beantragen, die da sind
:
-gültiger Ausweis bzw. Reisepass
- Ehefähigkeitszeugnis (apostolliert + beglaubigte Übersetzung ins Deutsche)
- Geburtsurkunde (ebenfalls apostolliert + beglaubigte Übersetzung ins Deutsche)
- Fotokopie des Personalausweises des zukünftigen deutschen Ehegatten
- Start Deutsch 1 Sprachzertifikat des Goethe Instituts
- formlose schriftliche Einladung des zukünftigen deutschen Ehegatten
- 2 ausgefüllte Formulare zum Antrag eines nationalen Visums
Jetzt haben wir jedoch einige Zweifel, ob dem allen so statt gegeben wird, wenn er das so einreicht bzw. was dann hier in Deutschland noch auf mich zukommt, bevor das Visum erteilt werden kann. Ich habe ein wenig recherchiert und bin auf immer unterschiedliche Informationen gestoßen.
1. Es muss ein Heiratstermin feststehen und die Unterlagen vom Standesamt überprüft werden, sodass dieses dann eine Zustimmung erteilt. Meine Frage jetzt, wie soll das gehen??
In den meisten Standesämtern ist es so, dass bei beabsichtigter internationaler Eheschließung, beide Partner anwesend sein müssen. Das geht jedoch nicht, denn mein Verlobter ist ja noch in Peru
außerdem habe ich doch gar nicht seine Dokumente hier, um die zur Überprüfung einreichen zu können. Muss er sie mir vorher schicken oder werden diese bei der deutschen Ausländerbehörde beim Prüfungsverfahren des Visums eingereicht und mir übergeben, sodass ich damit zum Standesamt gehen kann?? Vielleicht sind das dumme Fragen, aber wir sind noch relativ jung und in diesem Behördendschungel etwas aufgeschmissen
Was mich auch ein wenig verunsichert ist, dass in dem Merkblatt für ein Heiratsvisum von Peru nach Deutschland gar nicht erwähnt wird, dass der Termin beim Standesamt schon vorher eingereicht werden muss. Bei einem Heiratsvisum für Tunesier beispielsweise ist das ganz klar im Merkblatt aufgelistet und jedes Land hat da ja scheinbar unterschiedliche Vorraussetzungen...Deshalb hab ich gedacht, man macht den Termin erst, wenn er in Deutschland ist, da man das Visum ja auch ggf auf bis zu 6 Monate verlängern kann.
Dann meine zweite Frage:
2. Wie sieht das aus mit der Einkommens- und Wohnsitzüberprüfung? Werde ich dann nach Einreichen des Visumsantrags dazu befragt? Wir sind beide Studenten und haben kein festes Einkommen und meine Eltern unterstützen mich dabei finanziell nicht und seine Eltern können es leider auch nicht...Ich bin noch bei meinen Eltern gemeldet und meine Studentenbude ist auf den Namen meiner Mutter gemietet und die sind damit nicht wirklich einverstanden...
Uns kam dieses Heiratsvisum sehr gelegen, weil man hier keine formelle Verpflichtungserklärung abgeben muss, wo sie meine Einkommensverhältnisse überprüfen und die Behörde ihr okay gibt etc sondern lediglich eine formlose Einladung. Ich habe gelesen, dass die Ausländerbehörde bei dem Prüungsverfahren auf eine
VE verzichten kann. Und die Sicherung des Lebensunterhalt nach Eheschließung muss auch nicht gewährleistet sein, diese Informationen habe ich alle aus jüngeren Quellen von Rechtsberatung. In älteren Quellen ist aber immer wieder das Gegenteil zu entnehmen...Diese vielen unterschiedlichen Informationen verwirren mich total...Wir wollen doch einfach nur zusammen sein können....
Ich würde mich freuen, wenn uns mal endlich jemand weiterhelfen könnte, weil auch die Behörden geben immer wieder eine unterschiedliche Auskunft...
Vielen lieben Dank im Voraus