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Fragen FZF Visum für Chinesin (Gelesen: 14.315 mal)
Hubi
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Antwort #45 - 01.09.2016 um 20:51:50
 
Das klingt gut.

Das heißt wir benötigen zunächst einmal nur die Apostille der Eheurkunde (Übersetzungen brauchen wir laut Konsulat und ABH nicht) und die restlichen Dokumente vom Merkblatt für das FZF Visum um es zu beantragen.

Einen Ersatz für ihre fehlende Geburtsurkunde brauchen wir dann aber wahrscheinlich dennoch, wenn wir die Ehe hier später auf unserem Standesamt in das Eheregister eintragen lassen wollen wenn meine Frau hier ist, richtig?
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blubb


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Antwort #46 - 01.09.2016 um 22:39:06
 
Hubi schrieb am 01.09.2016 um 20:51:50:
Das heißt wir benötigen zunächst einmal nur die Apostille der Eheurkunde (Übersetzungen brauchen wir laut Konsulat und ABH nicht) und die restlichen Dokumente vom Merkblatt für das FZF Visum um es zu beantragen.


Hallo,

korrekt.

Zitat:
Einen Ersatz für ihre fehlende Geburtsurkunde brauchen wir dann aber wahrscheinlich dennoch, wenn wir die Ehe hier später auf unserem Standesamt in das Eheregister eintragen lassen wollen wenn meine Frau hier ist, richtig? 


Korrekt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Hubi
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Antwort #47 - 16.10.2016 um 01:28:57
 
So, seit dem 19.09.2016 bin ich nun also unter der Haube...
Und die FZF ist in Arbeit.

Zusammenfassend möchte ich nur kurz schildern, wie sich Hochzeit in Hongkong und Beantragung FZF-Visum abgespielt haben:

Die Hochzeit an sich war denkbar einfach. Wir sind erst an dem Tag unserer Hochzeit nach Hongkong eingereist, haben unsere Koffer vormittags in unserem Hotel abgestellt und sind dann mit unseren Klamotten zum Standesamt am Cotton Tree Drive.

Für die Braut gibt es dort einen Umkleideraum, für den Bräutigam jedoch nicht. Ich musste die Herrentoilette zur Umkleide umfunktionieren.

Zunächst werden dann nach Aufruf die Dokumente geprüft (Reisepass von mir, Hongkong-Pass von meiner Frau, gültige Reisepässe oder Hongkong-ID-Cards von den Trauzeugen).
Als Trauzeugen waren mein Vater (deutscher Reisepass) und ein geschäftlicher Freund (aus Hongkong) meiner Frau anwesend. Bei der Prüfung meines Reisepasses wollte der Beamte noch diesen kleinen Zettel ("Slip") sehen, den man für gewöhnlich bei der Einreise nach China oder Hongkong bekommt und ausfüllen muss, wenn die Beamten den Reisepass nicht lesen können. War aber nicht weiter wichtig.

Ansonsten brauchten wir tatsächlich keine Dokumente vorweisen. Die Heiratsurkunde wurde nach der Zeremonie durch den Standesbeamten (der einen sehr heftigen Akzent hatte, man konnte es kaum als Englisch wahrnehmen) von allen vieren unterzeichnet (Brautpaar und Trauzeugen), danach sind wir direkt zum High Court spaziert, haben sie abgegeben und konnten 2 Tage später unsere Urkunde mit aufgeklebter Apostille auf der Rückseite abholen.




Für die Beantragung des FZF-Visums am 28.09. habe ich ja bereits im Vorfeld mit dem Generalkonsulat in Kanton kommuniziert. Tatsächlich ging alles sehr einfach und schnell über die Bühne.
Das Hukou meiner Frau haben wir selbst übersetzt (ins Deutsche), vom Rest haben wir keine Übersetzungen anfertigen lassen. Unsere Heiratsurkunde aus Hongkong in englischer Schrift bedurfte keiner Übersetzung. Auch das für uns zuständige Ausländerbüro in Deutschland kommt scheinbar damit klar.

Nach der Abgabe der Unterlagen mussten wir noch einmal in das Wartezimmer und mussten für ein kurzes Interview warten.

Das Interview selbst geschah ebenfalls an einem der Schalter, ein deutscher Beamter fragte meine Frau nur wenige Fragen...

"Ich gehe mal davon aus, Sie können Deutsch sprechen?"
"Ja, ein bisschen."

"You can also speak English?"
"Yes, that's how we are communicating."

"Wie heißen Sie?"
"Ich heiße Xxx Xxxxx."

"Wo wohnen Sie?"
"In Shenzhen."

"Wie alt sind Sie?"
"Ich bin XX Jahre alt."

"Ok, das sieht doch alles in Ordnung aus."

Und das war's. Wir haben noch ein wenig geplauscht wegen der goldenen Woche und dass es in Kanton in dieser Zeit schön wäre, weil die meisten Chinesen Kanton verlassen und die Stadt recht leer wäre. Wenig Hektik.
Auf die Frage, wann denn nun das Visum frühestens fertig wäre, sagte eine Beamtin den 10.10. Das wären dann nur etwa 2 Wochen. Meine Frau wurde da schon recht euphorisch, ich ging da aber schon davon aus, dass das nichts werden dürfte. Auch wegen der Feiertage dort.

Jedenfalls habe ich erst jetzt einen Brief von unserem Landrat bekommen. Diesem liegen 2 Formulare bei (auszufüllen von meinem Arbeitgeber und Vermieter, zwecks Bestätigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie eines bestehenden Mietvertrags) sowie die Aufforderung meine letzten 3 Lohnabrechnungen und ein paar Bilder der Hochzeitsfeierlichkeiten (oder Flugtickets, Hotelbuchungen, alles, was unsere Hochzeit bestätigen kann) zu einem noch nicht genannten Interviewtermin mitzubringen.

So weit, so gut. Am Ende geht die Visumserteilung vielleicht doch schneller als gedacht (also schneller als 3-4 Monate).

Gruß Hubi
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Hubi
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Antwort #48 - 16.11.2016 um 12:04:23
 
Am 31.10.2016 war ich auf meiner zuständigen Ausländerbehörde, für ca. 50 Minuten. Es gab keine großartigen Fragen, es war mehr ein nettes Gespräch. Wie und wann wir uns kennengelernt haben, ein kleiner Umriss unserer Zeit bis heute etc.

Dann habe ich noch ein paar Fotos von unseren Feierlichkeiten dort und von der Familie gezeigt, fertig.

Meine Frau hat heute morgen ihr FZF-Visum bekommen.
Jetzt wird ein Flugticket besorgt.

Frage zum Thema Einbürgerung/Integrationskurs:
Ich lebe in Hessen, dauert es hier wirklich 8 Jahre bis man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann? Eine Freundin von mir (Iranerin) hat mir gesagt es wären 8 Jahre. Zudem bräuchte man das C1 Sprachzertifikat und muss einen Integrationskurs belegt haben.

Ich ging bislang immer von B1 aus und lediglich 3 Jahren...
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Cronenberger
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Antwort #49 - 16.11.2016 um 12:23:27
 
Moin Hubi,

3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt und in dieser Zeit verheiratet mit einem Deutschen
+
B1 Deutschkenntnisse und bestandener Test "Leben in Deutschland. Damit kann deine Frau beim BAMF das Zertifikat für den bestandenen Integrationskurs beantragen und auch bekommen
+
Keine Vorstrafen und keine Gefahr für die Öffentlichkeit
+
60 Rentenbeiträge, sie oder du

Ich gebe aber zu bedenken, dassdeine Frau mit der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft automatisch die chinesische verliert und ab sofort ein Visum Für China benötigt
Des Weiteren verliert sie ihren chinesischen Rentenanspruch, denn diese Rente wird nur an Chinesen gezahlt.

Da statistisch gesehen ich vor meiner Frau sterben werde und wir nicht wissen, ob sie dann vielleicht zurück nach China möchte, werden wir nur einen DA EU anstreben.

Gruß Cronenberger
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deerhunter
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Antwort #50 - 16.11.2016 um 12:33:21
 
Hubi schrieb am 16.11.2016 um 12:04:23:
Frage zum Thema Einbürgerung/Integrationskurs:
Ich lebe in Hessen, dauert es hier wirklich 8 Jahre bis man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann? Eine Freundin von mir (Iranerin) hat mir gesagt es wären 8 Jahre. Zudem bräuchte man das C1 Sprachzertifikat und muss einen Integrationskurs belegt haben.

Ich ging bislang immer von B1 aus und lediglich 3 Jahren... 


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Antwort #51 - 16.11.2016 um 13:09:54
 
Typisch  Laut lachend

Eigentlich sogar nur eventuell 36 bzw. 24 Beiträge zur Rentenversicherung beim Ausländer.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #52 - 17.11.2016 um 19:18:29
 
Echt? Mein Gedächtnis mag mir einen Streich spielen, aber ich erinnere mich, eine Einbürgerung China ohne Nachweis von Rentenzahlungen gesehen zu haben.

Der Integrationskurs ist eine tolle Sache (also der Sprachkurs). Sucht Euch eine gute Schule aus, wo sie in einer kleinen Gruppe mit kompetenten Lehrern lernt. Die Investition (auch an Zeit) lohnt sich wirklich!

Es gibt bei der Einbürgerung verschiedene Zeitbedarfe, (a) für "Ermessenseinbürgerung", (b) für Rechtsanspruch. Genannter Fall war (a). Ich erinnere mich dunkel, daß man bis zum vollen Rechtsanspruch tatsächlich 8 Jahre hätte warten müssen.

Die Visumpflicht für China bzw. deren Weigerung, doppelte Staatsbürgerschaft zuzulassen, ist lästig, aber erträglich. Dafür gewinnt man erhebliche Reisefreiheit - ich kenne einen Fall, wo nach Vertelefonieren von über 100 € allein in der (reichlich) kostenpflichtigen Terminwarteschleife der US-Botschaft der Plan eines USA-Urlaubs mit chinesischer Beteiligung frustriert aufgegeben wurde.
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nixwissen
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Antwort #53 - 17.11.2016 um 20:09:56
 
Hallo,

Wenn die Frau keine chin. Staatsbürgerschaft mehr hat, wird sie als ehemalige Chinesin bei der Visumsvergabe sehr begünstigt.
Schon bevor es die Q-Visa gab, hat meine Frau ohne Probleme 60 oder 90 Tage Multi bekommen. Mit den Q-Visa gibt es nun gar keine Probleme mehr - sofern sie Familie hat. Das gilt sogar für den Ehemann. Besuch der Schwiegerfamilie, auch Langzeit.

Nur arbeiten geht dann nicht.

Ansonsten soll die Wiedererlangung der Chin. Staatsbürgerschaft recht einfach sein (dann wäre die Deutsche natürlich wieder weg).

Die Gedanken haben wir uns natürlich auch gemacht aber wenn Deine Frau keine Superausnahme ist, dann hat sich nach 3 Jahren der Gedanke irgendwann mal nach China zurückzukehren sowieso erledigt.
Mit dem einfachsten Job in D ist das Leben hier besser als in China als einfache Büroangestellte. Für einen wirklich höher qualifizierten Job mit dem man in China besser leben kann als in D, bekommt man wiederum eine Arbeitserlaubnis.

Gruß,
Norbert
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