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Fragen FZF Visum für Chinesin (Gelesen: 14.448 mal)
Hubi
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Antwort #30 - 03.08.2016 um 08:56:55
 
Ok, ich habe die Unterlagen und Links von Aras mal an das Konsulat geschickt, heute morgen kam die Antwort, dass in meinem Fall in der Tat von einem KV Schutz abgesehen werden kann, dieser aber dennoch sehr wichtig sei. Auch wenn er nicht zur Beantragung des Visums nötig ist.

Sprich: Eine Reiseversicherung von vielleicht 14 Tagen würde uns wahrscheinlich genügen, anstatt der zuvor erwähnten 90 Tage (bzw. 180 Tage, wie sie meiner Verlobten mitgeteilt wurden).
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Aras
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Antwort #31 - 03.08.2016 um 09:34:37
 
Ja. Darum hast du dich ja schon mit deiner GKV in Verbindung gesetzt, sodass deine Frau unproblematisch familienversichern werden sollte. Und während des Fluges und während sie im Transitbereich eines Flughafens  wartet ist sie eben normalem Risiko ausgesetzt.  Sie kann also für die Dauer des Fluges eine Versicherung abschließen... wenn sie mag. Also ein Tag?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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trixie
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Antwort #32 - 03.08.2016 um 11:57:05
 
Aras schrieb am 03.08.2016 um 09:34:37:
Also ein Tag? 

Das ist Humbug, weil keine KV nur für einen Tag abschließt, zumal es bei den einzelnen Gesellschaften entweder eine Mindestabschlußdauer bzw. einen Mindestbeitrag gibt, der den Tagesbeitrag um einiges übersteigt.

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Aras
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Antwort #33 - 03.08.2016 um 12:03:26
 
Was du nicht sagst Sherlock.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Tippi
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Antwort #34 - 03.08.2016 um 12:18:12
 
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Joerch_
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ich ...?


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Antwort #35 - 03.08.2016 um 12:25:29
 
Zum Thema Heiratsurkunde noch eine weiter Möglichkeit:

Ich konnte auch ohne (!!!) vereidigte Übersetzung meine in HK geschlossene Ehe zwischen mir und meiner Chinesin beim Standesamt I in Berlin nachbeurkunden lassen, und ins Eheregister eintragen lassen. Da in HK ausgestellt, mit Apostille, in englisch und chinesische (trad) meinte die Sachbearbeiterin, dass sie des Englischen mächtig ist, und deshalb eine englische Urkunde mit Apostille auch so verwenden kann. Sie meinte sogar, dass sie sogar angehalten sind so zu verfahren, weil Übersetzungen häufig Fehler, manchmal gravierende Fehler enthalten. Ich hatte sogar eine Übersetzung von einem ermächtigen Übersetzer, hat sie nicht mal angeschaut ... raus geschmissen Geld!

Das hilft Dir evtl. auch weiter, die Ehe wird in Deutschland ins Eheregister eintragen, dann wird Dir eine deutsche Eheurkunde zugeschickt. Hast Du einen Inlandswohnsitz, macht dass allerdings dein Standesamt vor Ort. Problem sollte das gelöst sein.

Cheers, Joerch
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Internationaler Urkundenverkehr erinnert mich an Monkey Island ... Ich warte nur auf den Tag, an dem im Konsulat LeChuck sitzt und mich mit Guybrush anspricht.
 
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greenock
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Antwort #36 - 03.08.2016 um 16:52:30
 
Hubi, wenn ihr unbedingt eine KV abschließen wollt, tut es in China.

Vor den deutschen AV´s wird deine Frau Dutzende Chinesen treffen, bei denen sie eine Reisekrankenversicherung abschließen kann.
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greenock
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Antwort #37 - 03.08.2016 um 17:00:49
 
trixie schrieb am 27.07.2016 um 20:32:09:
Wieso sollte das egal sein?
Wenn sich beide eines Tages scheiden lassen und die Freundin des TS wieder heiraten will, ist sie nach chinesischem Recht ledig, was aber falsch ist.



Selbst wenn sie bei einer Scheidung in China als ledig gelten würde, könnte sie ihre Ehe jederzeit dort nachregistrieren lassen.
Bitte übertrage keine deutsche Verhältnisse auf China, dort läuft vieles anders.
Selbst wenn eine Ehe in China gelebt würde, könntest du dich dort nicht scheiden lassen, wenn du keine chinesische Heiratsurkunde besitzt (bzw. wird so etwas sehr schwierig).


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trixie
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Antwort #38 - 03.08.2016 um 17:17:15
 
greenock schrieb am 03.08.2016 um 16:52:30:
wenn ihr unbedingt eine KV abschließen wollt, tut es in China.

Was spricht gegen einen KV Abschluss bei einer in Deutschland ansässigen KV?
Im Schadensfall dürfte das wohl leichter zu handhaben sein, als bei einer in China ansässigen KV.
Preislich wird das wohl kaum einen großen Unterschied machen?
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erne
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Antwort #39 - 03.08.2016 um 18:09:56
 
trixie schrieb am 03.08.2016 um 17:17:15:
Was spricht gegen einen KV Abschluss bei einer in Deutschland ansässigen KV?


die Kosten?

trixie schrieb am 03.08.2016 um 17:17:15:
Im Schadensfall dürfte das wohl leichter zu handhaben sein, als bei einer in China ansässigen KV.

Im Schadenfall nach Einreise greift die Familienversicherung

trixie schrieb am 03.08.2016 um 17:17:15:
Preislich wird das wohl kaum einen großen Unterschied machen?

oh doch, und wie, je nach Land erheblich

hier outest du mal wieder, dass du immer wieder von Sachen redest, von denen du keine Ahnung hast


Im übrigen:
trixie schrieb am 01.08.2016 um 21:29:02:
... was auch aus Sicht der KK richtig ist, denn erst mit dem Aufnahmeantrag wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind

ist falsch, weil für die Aufnahme in die Familienversicherung kein "Antrag" nötig ist, sondern die Info, dass es ein Familienmitglied gibt, für den die Familienversicherung greift. Die KK muss ihn kennen (wissen, dass es ihn gibt) und führen und die KArte zusenden (vorher ggf. die Bestätigung, damit er gleich zum Arzt kann)

Damit ist die Info der KK, dass sie nach Einreise familienversichert werden kann, durchaus richtig, wenn die Voraussetzugen noch nicht geprüft sind.
Richtig wäre aber auch die info, dass sie, sofern die Voraussetzungen zutreffen, sie ab der Einreise familienversichert ist.
Ich habe schon beide Fromulierungen gesehen, und mit beiden haben sich die Behörden zufrieden gegeben.

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trixie
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Antwort #40 - 03.08.2016 um 18:26:31
 
erne schrieb am 03.08.2016 um 18:09:56:
Richtig wäre aber auch die info, dass sie, sofern die Voraussetzungen zutreffen, sie ab der Einreise familienversichert ist. 

... und ob die Voraussetzungen gegeben sind, prüft die KK nachdem die Vordrucksblätter ausgefüllt zurückgesandt wurden.

erne schrieb am 03.08.2016 um 18:09:56:
oh doch, und wie, je nach Land erheblichhier outest du mal wieder, dass du immer wieder von Sachen redest, von denen du keine Ahnung hast

... dann nenne doch bitte Zahlen und eiere hier nicht herum wie ein Huhn um ein frisch gelegtes Ei.

Wenn du meinen Satz richtig gelesen UND verstanden hättest, wäre dir aufgefallen dass es eine Frage war und keine Aussage. Das Satzzeichen eines Fragesatzes sollte dir eigentlich bekannt sein.

Deine Aussage bringt keine wesentlichen Erkenntnisse in der Sache, zeigt aber, dass du keine Ahnung hast!

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Antwort #41 - 03.08.2016 um 19:02:38
 
trixie schrieb am 03.08.2016 um 18:26:31:
... und ob die Voraussetzungen gegeben sind, prüft die KK nachdem die Vordrucksblätter ausgefüllt zurückgesandt wurden.


ja, und wenn sie es sind, ist man ab der Einreise versichert.
Nicht ab etwaiger "Antragsabgabe"

trixie schrieb am 03.08.2016 um 18:26:31:
... dann nenne doch bitte Zahlen und eiere hier nicht herum wie ein Huhn um ein frisch gelegtes Ei.

Wenn du meinen Satz richtig gelesen UND verstanden hättest, wäre dir aufgefallen dass es eine Frage war und keine Aussage. Das Satzzeichen eines Fragesatzes sollte dir eigentlich bekannt sein.

Deine Aussage bringt keine wesentlichen Erkenntnisse in der Sache, zeigt aber, dass du keine Ahnung hast!


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Frage an die Mods:
kann ich irgendwie die Beiträge von Trixi filtern?
mir reichts langsam, ihre Beiträge zu lesen
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Antwort #42 - 03.08.2016 um 19:10:04
 
erne schrieb am 03.08.2016 um 19:02:38:
ja, und wenn sie es sind, ist man ab der Einreise versichert.Nicht ab etwaiger "Antragsabgabe"

Habe ich irgendwo etwas Gegenteiliges geschrieben???

Es ist logisch, dass die Familienversicherung ab dem Zeitpunkt greift, wann die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
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Antwort #43 - 01.09.2016 um 14:53:55
 
* alten Thread rauskram *
Ich habe eine ziemlich dringende Frage, hoffe mir kann jemand auf die schnelle helfen und mich beruhigen.
Schockiert/Erstaunt

Ok, ich habe da noch ein Verständnisproblem.

Wie gesagt heiraten wir am 19.09.2016 in Hongkong (ich Deutscher, sie Chinesin aus Shenzhen, Mainland).

Bereits am 28.09. haben wir einen Termin im Generalkonsulat in Guangzhou, um ihr Visum zum Ehegattennachzug zu beantragen.

Daher folgender Ablauf:

19.09.: Heirat auf dem Standesamt in Hongkong
19.09.: Direkt nach der Eheschliessung zum High Court und die Apostille der Heiratsurkunde beantragen
~21.09.: Erhalt der Apostille

Jetzt folgende Frage:
Nach Erhalt der Apostille kann man ja auch noch auf die deutsche Botschaft in Hongkong gehen und die Ehe registrieren lassen...

http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung/hongkong/de/03Info/Ehesachen/eheregister...

Frage:

Ist es notwendig die Ehe bereits dort vor Ort in Hongkong zu registrieren, oder können wir unsere Ehe auch erst später hier in Deutschland registrieren, wenn meine Zukünftige dann auch hier ist? Was genau kann zum Problem werden, wenn wir nicht auf der deutschen Botschaft die Ehe registrieren lassen?
Zudem müssen wohl beide Ehepartner das Antragsformular für unterzeichnen, meine Zukünftige will jetzt am 20.09. direkt nach Shenzhen und dann eine Woche später die Apostille alleine abholen und auf die deutsche Botschaft gehen um die Hotelkosten in HK gering zu halten (ich kann mit meinem Visum nur 2 x nach China einreisen, daher kann ich nicht mit ihr ein zweites Mal nach Hongkong).


Ich versuche ihr klar zu machen dass wir wohl besser zusammen in HK bleiben sollten, bis wir alles dort vor Ort erledigt haben. Egal was das Hotel kostet (Schmuckmesse in HK treibt in diesem Zeitraum die Preise nach oben, mir aber egal).

Ich frage deshalb, weil ich auf der Seite folgende Unterlagen sehe:

Zitat:
• ausgefüllter Antrag

• Antrag Eheregistereintrag [pdf, 30.32k]

Heiratsurkunde (ggf. mit Apostille)


• Reisepässe beider Ehepartner

• Geburtsurkunden beider Ehepartner (ggf. mit Apostille bzw. Legalisation)

• sofern ein Ehegatte bereits zuvor verheiratet/verpartnert war: Nachweis über Vorehe(n)/Partnerschaft(en) und deren Auflösung


Eine Geburtsurkunde hat sie nicht und ich habe meine auch noch nicht beantragt, da wir bislang davon ausgegangen sind dass wir die Ehe vor Beantragung des Ehegattennachzugsvisums nicht registrieren/beurkunden/ins Eheregister eintragen lassen müssen.

Sprich: MÜSSEN wir uns bei der deutschen Botschaft im Eheregister eintragen lassen bevor wir das Ehegattenvisum beantragen? Falls nicht, müssen wir sie später eintragen lassen, und geht das dann auch noch hier in Deutschland (Dokumente benötigt? Nach/Vorteile?)

Stehe gerade echt auf dem Schlauch...
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E-Punkt
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Antwort #44 - 01.09.2016 um 17:08:58
 
Hallo Hubi,
die Eintragung ins Eheregister ist freiwillig, das steht auf der selben Seite etwas weiter oben. Da das ganze auch einiges an Zeit benötigt, sehe ich keinen Grund, das von Hongkong aus zu beantragen.
In Deutschland ist das dann bei deinem Standesamt möglich, der Vorteil liegt darin, dass eine deutsche Eheurkunde ausgestellt werden kann. Das ist praktisch, wenn Eheurkunden nachträglich benötigt werden, da ansonsten das alles über Hongkong laufen müsste.
Gruß, E-Punkt
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