* alten Thread rauskram *Ich habe eine ziemlich dringende Frage, hoffe mir kann jemand auf die schnelle helfen und mich beruhigen.
Ok, ich habe da noch ein Verständnisproblem.
Wie gesagt heiraten wir am 19.09.2016 in Hongkong (ich Deutscher, sie Chinesin aus Shenzhen, Mainland).
Bereits am 28.09. haben wir einen Termin im Generalkonsulat in Guangzhou, um ihr Visum zum Ehegattennachzug zu beantragen.
Daher folgender Ablauf:
19.09.: Heirat auf dem Standesamt in Hongkong
19.09.: Direkt nach der Eheschliessung zum High Court und die Apostille der Heiratsurkunde beantragen
~21.09.: Erhalt der Apostille
Jetzt folgende Frage:
Nach Erhalt der Apostille kann man ja auch noch auf die deutsche Botschaft in Hongkong gehen und die Ehe registrieren lassen...
http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung/hongkong/de/03Info/Ehesachen/eheregister...Frage:
Ist es notwendig die Ehe bereits dort vor Ort in Hongkong zu registrieren, oder können wir unsere Ehe auch erst später hier in Deutschland registrieren, wenn meine Zukünftige dann auch hier ist? Was genau kann zum Problem werden, wenn wir nicht auf der deutschen Botschaft die Ehe registrieren lassen?
Zudem müssen wohl beide Ehepartner das Antragsformular für unterzeichnen, meine Zukünftige will jetzt am 20.09. direkt nach Shenzhen und dann eine Woche später die Apostille alleine abholen und auf die deutsche Botschaft gehen um die Hotelkosten in HK gering zu halten (ich kann mit meinem Visum nur 2 x nach China einreisen, daher kann ich nicht mit ihr ein zweites Mal nach Hongkong).Ich versuche ihr klar zu machen dass wir wohl besser zusammen in HK bleiben sollten, bis wir alles dort vor Ort erledigt haben. Egal was das Hotel kostet (Schmuckmesse in HK treibt in diesem Zeitraum die Preise nach oben, mir aber egal).
Ich frage deshalb, weil ich auf der Seite folgende Unterlagen sehe:
Zitat:• ausgefüllter Antrag
• Antrag Eheregistereintrag [pdf, 30.32k]
•
Heiratsurkunde (ggf. mit Apostille)
• Reisepässe beider Ehepartner
• Geburtsurkunden beider Ehepartner (ggf. mit Apostille bzw. Legalisation)
• sofern ein Ehegatte bereits zuvor verheiratet/verpartnert war: Nachweis über Vorehe(n)/Partnerschaft(en) und deren Auflösung
Eine Geburtsurkunde hat sie nicht und ich habe meine auch noch nicht beantragt, da wir bislang davon ausgegangen sind dass wir die Ehe vor Beantragung des Ehegattennachzugsvisums nicht registrieren/beurkunden/ins Eheregister eintragen lassen müssen.
Sprich: MÜSSEN wir uns bei der deutschen Botschaft im Eheregister eintragen lassen bevor wir das Ehegattenvisum beantragen? Falls nicht, müssen wir sie später eintragen lassen, und geht das dann auch noch hier in Deutschland (Dokumente benötigt? Nach/Vorteile?)
Stehe gerade echt auf dem Schlauch...