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Fragen FZF Visum für Chinesin (Gelesen: 14.318 mal)
Hubi
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i4a rocks!


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18.07.2016 um 19:56:43
 
Hallo zusammen!

Ich habe ein paar Fragen bzgl. der Beantragung eines FZF Visums für meine zukünftige Ehefrau aus der Volksrepublik China.

Zur Info vorab: Wir werden Mitte September in Hongkong heiraten (deutlich weniger Bürokratie als bei einer Heirat in Deutschland). Direkt nach der Heirat beantragen wir die Apostille beim High Court.

Erste Frage: Kennt hier jemand eine Adresse in Hongkong, wo man direkt die Heiratsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen kann? Die Heiratsurkunde muss ja in übersetzer Form vorliegen, wenn wir dann ein FZF Visum im deutschen Konsulat in Guangzhou beantragen wollen.

Und genau da liegt unser Problem: Das würden wir alles gerne während meines Aufenthalts erledigen. Das Visum würden wir also etwa eine Woche nach unserer Heirat beantragen wollen, sprich wir bräuchten die Übersetzungen recht zeitnah.

Zweite Frage: Auf dem Merkblatt zum Ehegattennachzug steht zum Thema Krankenversicherungsschutz, dass ein Nachweis von diesem beim Nachzug zu einem Deutschen entfällt. Was bedeutet das für uns im Klartext? Ich habe heute bei meiner Krankenversicherung angerufen und den Fall geschildert, allerdings konnte man mir diese Frage nicht gänzlich beantworten, ob denn nun VOR der Beantragung des FZF ein Krankenversicherungsschutz bestehen muss oder eben nicht. Meine Krankenkasse (gesetzliche Pflichtversicherung) hat mir angeboten, mir ein Schreiben zu senden, das eine Zusicherung der Möglichkeit einer Familienversicherung meiner zukünftigen Ehefrau ab Einreisedatum enthält. Vorab kann ich sie ja logischerweise nicht familienversichern, da wir erst kurz vor der Beantragung des Visums heiraten werden und sie auch noch nicht in Deutschland gemeldet ist.

Frage: Reicht das aus, um das Visum zu beantragen? Es würde quasi genügen, meine zukünftige Ehefrau direkt nach der Einreise mittels Familienversicherung zu versichern, und wir brauchen für die Beantragung und die Ausstellung des FZF Visums keine extra Versicherung vorab? Ich frage deshalb, da entgegen des Merkblatts zum Ehegattennachzug auf dieser Seite unter dem Punkt "Krankenversicherung" eindeutig geschrieben steht, dass bereits bei Beantragung des Visums eine Vorlage einer Krankenversicherung notwendig ist! Wie verhält es sich denn nun tatsächlich in unserem Fall? Die beiden Infos widersprechen sich ja gänzlich.

Dritte Frage: Das Merkblatt zum Ehegattennachzug umfasst nur sehr wenige Punkte. Ist das tatsächlich der volle Umfang der notwendigen Dokumente? Es ist weder von Lohnabrechnungen, Mietverträgen oder ähnlichem die Rede, wenn der Nachzug zu einem Deutschen erfolgt. Da wir wie gesagt kurz nach unserer Heirat zusammen das Visum beantragen möchten, möchte ich so frühzeitig wie möglich alle notwendigen Unterlagen beisammen haben und mit nach China nehmen (ich werde insgesamt für 25 Tage dort sein). Sprachnachweis A1 hat sie, Hukou hat sie bislang noch nicht.




Gibt es sonst noch irgendwelche wichtigen Punkte, die zu "unschönen Überraschungen" führen können, aber evtl. unter meinem Radar irgendwo versteckt sind? Bzgl. der Heirat als auch zur Beantragung des Visums und der weiteren Schritte dann in Deutschland meine ich.

Und wie lange dauert es in der Regel ungefähr, bis ein FZF Visum ausgestellt wird? Ich habe da schon so viel gehört, zwischen 6 Wochen und 12 Monaten war da schon alles dabei...

Vielen Dank schon mal für das Lesen dieses Textes vorab. Zwinkernd
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E-Punkt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.07.2016 um 06:36:45
 
Hallo Hubi,

bei der ersten Frage kann ich dir nicht weiterhelfen, aber bei den anderen beiden hoffentlich schon.

Der Krankenversicherungsnachweis ist nicht notwendig, wenn deine Versicherung allerdings ein Schreiben ausstellt, kannst du es dazu legen, musst du aber nicht. Wir haben zur Sicherheit noch eine Incoming-Versicherung v.a. für den Reiseweg abgeschlossen, aber das ist alles nicht unbedingt notwendig.

Es sind wirklich nicht mehr Unterlagen notwendig als angegeben, bei Zuzug zum Deutschen ist das Gehalt unwichtig und dein Wohnort wird durch die Meldebescheinigung festgestellt. Es könnte natürlich sein, dass noch Unterlagen von dir nachgefordert werden, falls etwas unklar ist, aber das würde dann über die ABH und nicht die Botschaft laufen.

Ansonsten würde ich mir nicht zu viele Gedanken über unschöne Überraschungen machen, das ist ein Visaantrag nach bestimmten Richtlinien und kein Zauberwerk. Der Zeitrahmen ist dabei wirklich sehr weit, es hängt auch viel von der Bearbeitungszeit in der ABH ab. Ich würde mal nicht mit einer Entscheidung vor 3 Monaten rechnen.

Grüß, E-Punkt
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Hubi
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Antwort #2 - 19.07.2016 um 08:16:04
 
Danke für deine Antwort. Smiley

Mir kam ohnehin schon in den Sinn, wozu wir vor der Beantragung eine Krankenversicherung über (sagen wir jetzt mal) 3 Monate nachweisen sollen, wenn wir noch gar nicht das Einreisedatum kennen und sich die Bearbeitung evtl. länger als 3 Monate ziehen wird. Dann wäre diese Krankenversicherung einfach in den Wind geschossen.

Gut, so macht es mehr Sinn, wenn der Nachweis entfällt. Allerdings habe ich dann zu der Incoming-Versicherung eine Frage:
Die habt ihr dann aus eigenen Stücken abgeschlossen, sprich die hatte nichts mit der Beantragung des Visums zu tun, oder? Denn wie gesagt ist das Einreisedatum ja noch völlig offen wenn wir zum Konsulat gehen, da wir ja nicht wissen wie lange die Bearbeitung dauern wird. Oder habt ihr für die Beantragung auch schon ein Schreiben o.ä. von der Versicherung vorgelegt, dass es bei der Einreise dann eine Incoming-Versicherung geben wird, diese aber noch nicht abgeschlossen ist?

Und dass die Bearbeitungszeit so lange dauern kann ist schon recht suboptimal. Wir wollten eigentlich noch dieses Jahr alles über die Bühne bekommen, aber die Mühlen in D mahlen wohl sehr langsam.

Grüße,
Hubi
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trixie
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Antwort #3 - 19.07.2016 um 11:07:44
 
Hubi schrieb am 19.07.2016 um 08:16:04:
wenn wir noch gar nicht das Einreisedatum kennen und sich die Bearbeitung evtl. länger als 3 Monate ziehen wird. Dann wäre diese Krankenversicherung einfach in den Wind geschossen.

Die KK kennen das Problem, womit die Laufzeit einer dreimonatigen KV immer erst ab dem Einreisetag beginnt. Man kann niemals auf den Tag genau den Einreisetag bestimmen, weder bei einem Visum zur FZF noch bei einem anderen Visum.
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greenock
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Antwort #4 - 19.07.2016 um 17:49:57
 
1. Du mußt du Heiratsurkunde nicht beglaubigen lassen, in Hong Kong bedarf es einer Apostille.
Du kannst diese beim High Court nach der Hochzeit beantragen, das dauert aber ein paar Tage.

2. Wenn du ein Schreiben deiner Krankenkasse beilegst, ist das OK (so hat es meine Frau auch gemacht).
Es wird zwar nicht gefordert, aber erspart euch eventuelle Nachfragen chinesischer Angestellter der deutschen AV.

3. Ja, was auf dem Merkblatt steht, reicht aus.
Mehr wird normalerweise nicht gefordert.
Warum hat deine Zukünftige kein Hukou?
Sie sollte doch eigentlich im Hukou ihrer Eltern stehen.
Und dieses könnt ihr einreichen (bevor du evtl. fragst, die deutsche Übersetzung des Hukou könnt ihr selber machen).
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E-Punkt
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Antwort #5 - 20.07.2016 um 11:37:01
 
Hallo Hubi,
wir haben den Nachweis der Incoming-Versicherung zur Abholung mitgenommen, aber ich weiß nicht ob mein Mann den dann überhaupt vorgelegt hat. Das war also wirklich Eigeninitiative von uns.
Gruß, E-Punkt
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messlatte
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Antwort #6 - 21.07.2016 um 00:42:44
 
Hubi schrieb am 18.07.2016 um 19:56:43:
Wir werden Mitte September in Hongkong heiraten (deutlich weniger Bürokratie als bei einer Heirat in Deutschland). Direkt nach der Heirat beantragen wir die Apostille beim High Court. Erste Frage: Kennt hier jemand eine Adresse in Hongkong, wo man direkt die Heiratsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen kann? Die Heiratsurkunde muss ja in übersetzer Form vorliegen, wenn wir dann ein FZF Visum im deutschen Konsulat in Guangzhou beantragen wollen.


So viel zu "Deutlich weniger Bürokratie". Aber das ist eure Sache.

Zur KV: User "E-Punkt" war es, der diesen Unsinn mit Incoming bei FZF Visum anschnitt und "Trixie" sollte es eigentlich besser wissen mit ihren 5000 Posts

Hubi - Du teilst deiner gesetzlichen KV mit, dass ihr geheiratet habt (wenn geschehen) und bittest um eine kurze Bestätigung, dass deine Ehefrau ab Tag der Einreise in der Familienversicherung mit versichert ist. Diese Bestätigung fügt deine Frau beim Visumantrag bei. Bestätigung einscannen und per eMail an deine Frau. Dort ausdrucken und vorlegen. Das reicht der AV. ( Punkt 13 des Visumantrages ) Es ist vorteilhaft, wenn du der KV die Eheurkunde vorlegst.  Auch hier reicht es, wenn deine Frau die übersetzte Eheurkunde per eMail an dich schickt. Du dann an deine KV weiterleitest. Per eMail geht das auch.

Eine Incoming abzuschließen ist bei FZF Visum rausgeschmissenes Geld UND - sie behandelt im Fall der Fälle deine Ehefrau wie eine Privatpatientin, d.h. sie (du) muss die Arztrechnung bar mit Vorkasse begleichen. Hingegen deine Ehefrau ab Tag der Einreise sofort über deine gesetzliche KV versichert ist und im Krankheitsfall alles so abläuft, wie du es von dir gewohnt bist: Zum Arzt, Karte vorlegen, Behandlung.

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Hubi
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Antwort #7 - 21.07.2016 um 11:04:55
 
Danke für die Antworten.

@messlatte:
Problem ist ja aber, dass wir direkt nachdem wir in Hongkong geheiratet haben die Apostille beim High Court beantragen und dann schon eine Woche nach unserer Heirat das FZF Visum beantragen werden. Ich bin also die ganze Zeit dort vor Ort und werde mit der hiesigen KK so kurzfristig nicht alles regeln.

Ich habe noch einmal mit der KK gesprochen, sie hat mir ein Schreiben ausgestellt und zugeschickt, in dem sie mir bereits jetzt (vor der Hochzeit, ohne Eheurkunde o.ä.) die Möglichkeit der Familienversicherung ab Einreisedatum bestätigt/zusichert. Es müsste dann doch eigentlich ausreichen, dieses Schreiben bei der Beantragung des Visums vorzulegen, oder nicht?

Grüße,
Hubi
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Antwort #8 - 21.07.2016 um 11:35:57
 
Hubi schrieb am 21.07.2016 um 11:04:55:
Es müsste dann doch eigentlich ausreichen, dieses Schreiben bei der Beantragung des Visums vorzulegen, oder nicht?

Ja, das reicht aus.

Zitat:
Hingegen deine Ehefrau ab Tag der Einreise sofort über deine gesetzliche KV versichert ist und im Krankheitsfall alles so abläuft, wie du es von dir gewohnt bist: Zum Arzt, Karte vorlegen, Behandlung.

Ganz so wird es bei der Ehefrau des TS nicht funktionieren, da diese noch keine KK Karte hat und die Erstellung einige Zeit in Anspruch nimmt. Wenn sie zum Arzt muss, muss sie sich eine Mitgliedbestätigung der KK zusenden lassen, da der Arzt sonst berechtigt ist, eine Privatrechnung zu stellen. Wenn sich dann der Erhalt der Karte über der Quartal erstreckt, gibt es erst einmal Streß, mit der Rückerstattung der Privatrechnung, weil der Arzt  bei einer KK Abrechnung nicht mehr ins abgelaufene Quartal zurückgreifen kann.
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Antwort #9 - 21.07.2016 um 18:14:57
 
Hubi schrieb am 21.07.2016 um 11:04:55:
Problem ist ja aber, dass wir direkt nachdem wir in Hongkong geheiratet haben die Apostille beim High Court beantragen und dann schon eine Woche nach unserer Heirat das FZF Visum beantragen werden.


Ich hatte dir ja bereits geschrieben, daß es normalerweise 4-5 Werktage dauert, bis du die Apostille hast.
1 Woche nach der Hochzeit das FZF beantragen ist eine sportliche Leistung.
Braucht ihr die Heiratsurkunde auch für Mainland China?
Wenn ja, denk daran, das nicht jede chinesische Behörde eine Urkunde aus HK anerkennt und ihr dann eine Beglaubigung eines Notars aus HK braucht.


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Hubi
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Antwort #10 - 22.07.2016 um 17:00:53
 
greenock schrieb am 21.07.2016 um 18:14:57:
Ich hatte dir ja bereits geschrieben, daß es normalerweise 4-5 Werktage dauert, bis du die Apostille hast.
1 Woche nach der Hochzeit das FZF beantragen ist eine sportliche Leistung.

Meine Verlobte hat mit den ansässigen Behörden schon ein paar Mal telefoniert, inklusive dem High Court, und scheinbar haben sie ihr versichert, dass wir die Apostille schon nach ca. 2-3 Tagen bekommen können. Ein wenig Luft haben wir schon, sollte es sich um 1-2 Tage verzögern, unseren Termin beim Generalkonsulat könnten wir dann trotzdem noch problemlos halten.

Frage: Die Eheurkunde samt Apostille muss ja bei der Beantragung des FZF Visums auch in übersetzter Form vorliegen. Können wir das ebenfalls selbst übernehmen oder müssen die Übersetzungen von einer offiziellen Übersetzungsstelle übersetzt und beglaubigt sein etc.?


greenock schrieb am 21.07.2016 um 18:14:57:
Braucht ihr die Heiratsurkunde auch für Mainland China?
Wenn ja, denk daran, das nicht jede chinesische Behörde eine Urkunde aus HK anerkennt und ihr dann eine Beglaubigung eines Notars aus HK braucht.

Nicht dass ich wüsste. Wir wollen die Heirat lediglich für Deutschland anerkennen lassen, nicht für China.
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Antwort #11 - 22.07.2016 um 22:42:11
 
Hubi schrieb am 22.07.2016 um 17:00:53:
Können wir das ebenfalls selbst übernehmen oder müssen die Übersetzungen von einer offiziellen Übersetzungsstelle übersetzt und beglaubigt sein etc.?

Übersetzungen für eine Behörde kannst du nie selber anfertigen. Dafür brauchst du einen - für den deutschen Rechtsgebrauch - einen vereidigten Übersetzer, der vom zuständigen Gericht zugelassen ist.

Hubi schrieb am 22.07.2016 um 17:00:53:
Nicht dass ich wüsste. Wir wollen die Heirat lediglich für Deutschland anerkennen lassen, nicht für China.

... dann gilt deine Frau in China immer noch als ledig. Das kann später zu ungewollten Problemen führen.
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Antwort #12 - 24.07.2016 um 13:18:41
 
trixie schrieb am 22.07.2016 um 22:42:11:
Übersetzungen für eine Behörde kannst du nie selber anfertigen.


Die deutschen AV´s in China akzeptieren eine deutsche Übersetzung des Hukou, die man selber angefertigt hat.

@ Hubi

Ich würde mal beim GK in Guangzhou nachfragen, ob auch die englischsprachige Heiratsurkunde ausreicht.
Wenn nicht, hier findest du Adressen in HK.

http://www.hongkong.diplo.de/contentblob/1857896/Daten/6370638/DownloadDatei_Lis...

Deiner Frau wurde übrigens eine richtige Auskunft gegeben.
Mittlerweile dauert die Apostille nur noch 2-3 Tage.
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Antwort #13 - 27.07.2016 um 08:40:14
 
trixie schrieb am 22.07.2016 um 22:42:11:
... dann gilt deine Frau in China immer noch als ledig. Das kann später zu ungewollten Problemen führen.

Ok, dann werden wir das wahrscheinlich noch nachholen.
Welche Probleme kann es denn da beispielsweise geben?

greenock schrieb am 24.07.2016 um 13:18:41:
Ich würde mal beim GK in Guangzhou nachfragen, ob auch die englischsprachige Heiratsurkunde ausreicht.

Danke. Ich werde mich darum direkt mal kümmern. Smiley

greenock schrieb am 24.07.2016 um 13:18:41:
Deiner Frau wurde übrigens eine richtige Auskunft gegeben.
Mittlerweile dauert die Apostille nur noch 2-3 Tage.

Das ist gut. Sie erwähnte dass bei der Bearbeitung Paare aus dem Ausland bevorzugt behandelt werden, aufgrund der Tatsache, dass solche Paare eben nicht unbegrenzt Zeit mitbringen können.
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Antwort #14 - 27.07.2016 um 09:43:36
 
Nachtrag zum Beitrag direkt über diesem (konnte den Beitrag nicht mehr ändern):

Meine Verlobte macht sich nun Gedanken, dass auf meiner Meldebescheinigung "ledig" vermerkt ist (logischerweise) und dass es damit zu Problemen kommen kann, wenn ich diese Meldebescheinigung beim Konsulat in Kanton vorlege, da wir dann ja verheiratet sind. Kann das wirklich ein Problem sein? Ich meine, wir haben dann ja unsere Heiratsurkunde etc. dabei. Das sollte doch die Situation ausreichend erklären, dass ich nicht mal eben zurück nach Deutschland fliege, meinen Familienstand ändere und sofort wieder zurück nach China fliegen kann.

Auch in ihrem Hukou ist sie ja bei Beantragung des Visums noch als "ledig" eingetragen. Gleiches Prinzip, oder nicht? Wird ja später nachgetragen, sollte also keine Probleme verursachen.
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