Cherny schrieb am 21.07.2016 um 11:06:46:In diesem Fall hier will ein Ehepaar zusammen in Deutschland wohnen, die Frau ist schwanger. Nichts ist unsinniger als diese Frau jetzt wieder in einen Flieger ins "sichere" Ecuador zu setzen, um dort ein Verfahren mit ungewissem Ausgang zu durchlaufen.
Ich würde auf jedenfall Himmel und Hölle in Bewegung setzen dass meine Frau hierbleiben kann. Und aufgrund meiner langjährigen Erfahrung schätze ich die Chancen als sehr gut ein.
Alles richtig.
Wenn Sie denn schwanger sein sollte, was hier nicht verifiziert ist.
Dann, und nur dann, ist Dein Beitrag
Zitat:1. Kläre das mit der Schwangerschaft.
2. Wenn schwanger, dann gehe auf die Ausländerbehörde Termin beim Leiter.
3. Mache ihm in einem freundlichen Gespräch klar, dass Du gerade erfahren hast, dass Deine Frau schwanger ist und dass Ihr beiden deshalb ganz plötzlich und nach Einreise in das Bundesgebiet entschieden habt nun doch hier zu bleiben (§ 39 Nr. 3 AufenthV). Stellt einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis.
4. Sollte die Behörde Deiner Frau eine Anhörung schicken, dass beabsichtigt ist, die Aufenthaltserlaubnis zu verweigern, dann schnell zum zuständigen Amtsgericht und einen Rechtsberatungsschein beantragen, das kann Deine Frau und sie wird ihn auch bekommen.
5. Rechtsanwalt aufsuchen und beraten lassen. Entweder bekommt er das auf einfache Weise geregelt oder die Zeit spielt für euch. Auf jedenfall wird es die
ABH nicht rechtzeitig geregelt bekommen eine Abschiebung durchzuziehen, bis ihnen die Schwangerschaft (Kind ist Deutsch) auf die Füße fällt. Ist das Kind (Deutsch) dann erstmal da gibt es keinen Stress mehr.
zutreffend.
In diesem Fall gibt es i.d.R. auch seitens der
ABH allerdings keine Widerstände, so dass ein Konfrontationskurs (und schon die innerliche Einstellung dazu) in der von Dir geschilderten Art völlig unnötig ist.
Sollte keine Schwangerschaft vorliegen, ist der Verzicht auf das erforderliche Visumverfahren schlicht und ergreifend weder erforderlich, noch vorgesehen. Es droht, bei dem von Dir geschilderten Konfrontationskurs, dann möglicherweise mehr Ärger und Aufwand als Nutzen.
Und diesen
rechtlichen Ist-Zustand sollte man kennen. Der ist ja auch in einigen Beiträgen korrekt dargestellt worden.
Und deshalb sollte man mal ganz wertungsfrei, ohne Diffamierungen wie "lebt sie [die ABH] doch von der Angst der Menschen", die rechlichen Aspekte auch korrekt darstellen.
Dann kann der
TS nämlich eine Risikoabschätzung oder eine Nutzen-Kosten-Rechnung für seinen Fall vornehmen.
Da verweise ich dann mal auf den Schlusssatz des Foristen Petersburger.