So ganz aussichtslos ist das nicht. Brauchst aber starke Nerven
1. Kläre das mit der Schwangerschaft.
2. Wenn schwanger, dann gehe auf die Ausländerbehörde Termin beim Leiter.
3. Mache ihm in einem freundlichen Gespräch klar, dass Du gerade erfahren hast, dass Deine Frau schwanger ist und dass Ihr beiden deshalb ganz plötzlich und nach Einreise in das Bundesgebiet entschieden habt nun doch hier zu bleiben (§ 39 Nr. 3 AufenthV). Stellt einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis.
4. Sollte die Behörde Deiner Frau eine Anhörung schicken, dass beabsichtigt ist, die Aufenthaltserlaubnis zu verweigern, dann schnell zum zuständigen Amtsgericht und einen Rechtsberatungsschein beantragen, das kann Deine Frau und sie wird ihn auch bekommen.
5. Rechtsanwalt aufsuchen und beraten lassen. Entweder bekommt er das auf einfache Weise geregelt oder die Zeit spielt für euch. Auf jedenfall wird es die
ABH nicht rechtzeitig geregelt bekommen eine Abschiebung durchzuziehen, bis ihnen die Schwangerschaft (Kind ist Deutsch) auf die Füße fällt. Ist das Kind (Deutsch) dann erstmal da gibt es keinen Stress mehr.
Wichtig ist nur, Nerven behalten und das ganze Verfahren so teuer und aufwändig wie nötig zu machen und auf Zeit zu spielen, dabei aber immer freundlich aber bestimmt bleiben.
Wichtig, mit Lichtgeschwindigkeit dafür sorgen, das die Teuerste die deutsche Sprache lernt. Wende Dich an eine Volkshochschule, die bieten das an.
Sollte Deine Liebste nicht schwanger sein, dann stellt trotzdem einen Antrag auf
AE. Dann den Rechtsweg ausschöpfen, es wird m.E. sehr schwer werden einen Ehepartner eines Deutschen abzuschieben.
Allerdings musst Du die Nerven behalten, Du kannst mir gerne schreiben, ich helfe gerne.