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Mieterhöhung (Gelesen: 9.465 mal)
Lila F.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #15 - 05.02.2017 um 11:18:50
 
Danke für die ausführliche Antwort und die aufschlussreichen Links!

@T.P.2013: Ich schicke dir einen Scan des Urteils per PN, sobald es fertig ist. Der Verkündungstermin wurde aufgrund der Klagerücknahme auf Ende Februar verschoben.
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Lila F.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 13.03.2017 um 20:58:06
 
Update: Das Urteil ist inzwischen da. Die Klage wurde wie erwartet abgewiesen. Wenn sich jemand für das Urteil interessiert, verschicke ich es gerne per E-Mail.
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Lila F.
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i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 29.09.2017 um 00:29:29
 
Und noch ein Update für Interessierte:

Der Antrag zur Kostenfestsetzung wurde inzwischen vom Gericht bearbeitet. Wir haben Fahrtkosten sowie Entschädigung für Zeitversäumnis geltend gemacht, wie hier im Forum geraten wurde. Das Gericht hat das so anerkannt und die Kosten somit exakt auf den von uns berechneten Betrag festgesetzt. Nochmal ein Dank an @T.P.2013 für die Informationen hierzu!
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #18 - 29.09.2017 um 01:27:53
 
Danke auch für das Feedback zur Kostenerstattung!

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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