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Minderjährige Nach Dland - Mutter in ausland gestorben (Gelesen: 3.575 mal)
TheNeo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Minderjährige Nach Dland - Mutter in ausland gestorben
08.07.2016 um 06:25:47
 
Guten Tag Alle,
ich suche gerade wie ich meinene Bruder minderjährige Bruder in deutschland holen kann.
Ich bin deutsch und lebe in deutschland.
meine in Kanada lebende mutter(Kamerunerin) ist vor 2 woche gestorben.
Mein mindejährige(13J) Bruder(Kamerun) ist jetzt in Kanada in Vormund des Jugendamts.

Der deutsche Konsulat in Toronto ich soll dort ein das Sorgerecht beantragen und dann ein Famileinnachzug hier in Dland beantragen.

Laut einen Anwalt dort wird bis ungefähr Ende des Jahres dauern bis die Übertragung des Sorgerecht geklärt wird.

Wäre es möglich dass mit Hilfe des Jungendamts dort erstmal ein Touristvisum für meinen Bruder zu beantragen und hier in Dland das Sorgerecht juristisch auf mich übertragen lasse ?

Es hätte der Vorteil dass mein Bruder in diesen Schweren Zeiten mit uns lebt bis alles geklärt aber nicht in unbekannten Gästefamilien in Kanada.

Ist es legal bzw juristisch so eine Plan umzusetzen ?

Danke


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Candy Man
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.07.2016 um 07:29:34
 
TheNeo schrieb am 08.07.2016 um 06:25:47:
Wäre es möglich dass mit Hilfe des Jungendamts dort erstmal ein Touristvisum für meinen Bruder zu beantragen und hier in Dland das Sorgerecht juristisch auf mich übertragen lasse ?


Für Visa ist nicht das Jugendamt zuständig!

Und bei der Sachlage ist überhaupt fraglich, wie man die Rückkehrbereitschaft begründen will.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.07.2016 um 07:32:45
 
Die Einladung deines Bruders mittels Visums wird vermutlich an den behördlichen Hürden scheitern, bzw. lange dauern.

Dein Bruder lebt jetzt wohl bei Pflegeeltern, so wie ich es deinem alten Thread entnommen habe, die somit alle Rechte und Pflichten übertragen bekommen haben und im Moment für deinen Bruder verantwortlich sind. Ohne deren Zustimmung - ich gehe auch davon aus, dass die entsprechende Behörde in Kanada noch zustimmen muss - wird es mit einem Visum nicht klappen.

Auch müßten dir bereits jetzt Rechte übertragen werden, damit du handeln kannst, wenn mit deinem Bruder etwas passiert. Auch das wird Zeit in Anspruch nehmen, sofern überhaupt möglich, bis hierzu eine Entscheidung getroffen wird.

Ein Touristenvisum setzt zusätzlich voraus, dass die Rückkehrbereitschaft nachgewiesen wird. In deinem Fall dürfte die Rückkehrbereitschaft schon deshalb angezweifelt werden, weil du ja ohnedies vorhast, deinen Bruder dauerhaft nach Deutschland zu bringen.
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TheNeo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.10.2016 um 10:48:27
 
Guten Tag,
ich habe mich durch ein anwalt vor gericht vetreten lassen damit mir das Sorgerecht übertragen wird.

Nun brauche 2 Unterlagen und ich weiss nicht bei Welch behörde ich mich wenden soll.

1-  Ein Dokument der bestätigt das meine wohnung gute lebenbedingugen für meinen Bruder anbieten würde

2- Ein Dokument das besagt dass mein Bruder ein langfristiges bekommen würde und problemlos eine schule besuchen würde wenn er hier in DLand ist.

Ich Hoffe dass ich hier rat bekomme wo ich anfangen  soll.

Grüsse
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reinhard
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Antwort #4 - 20.10.2016 um 11:30:19
 
Das erste Dokument bekommst Du vom Jugendamt.

Das zweite existiert nicht. Entweder wird die Aufenthaltserlaubnis gegeben oder nicht.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.10.2016 um 11:36:16
 
Sofern mit "langfristiges" ein langfristiges Aufenthaltsrecht gemeint ist, könnte die zweite Forderung mit einer entpsrechenden Zusicherung seitens der Ausländerbehörde (§ 38 Abs. 1 VwVfG in der jeweiligen Landesfassung) ausreichend sein. Einfach mal dort nachschauen, ob man dort bereits ist, dies entsprechend zuzusichern. Zur Schule gehen muss er ja eh, da muss dein Anwalt auf die Schulpficht in Deutschland hinweisen.
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TheNeo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.07.2017 um 05:15:16
 
Guten Tag,
nach einem Jahr habe ich heute morgen das Sorgerecht für meinen Bruder bekommen und werde mit Ihm Donnerstag ein Visum zur FZF in Toronto beantragen.

Meine Frage:
- Muss ich den Gerichtbeschluss in Deutschland anerkennen lassen?
- wo ?
- hat er den gleichen Rang wie meine Kindern ?
- Wenn nicht was soll ich tun damit es den Fall wird ?
- würde ich irgendwelche soziale Leistungen(Kingergeld, pflegegeld tec...) bekommen?
- wo würde ich es beantragen?
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