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Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers) (Gelesen: 38.415 mal)
MsPhillips
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #90 - 05.07.2016 um 19:29:46
 
Weil meine Mama nebenbei arbeiten soll, wenn sie möchte, denn sie ist schon älter (und hat auch ihr ganzes Leben lang gearbeitet) und soll in erster Linie mir mit dem Baby helfen, damit wir beide wie vorher arbeiten können. Das ist glaub ich, schon eine große Aufgabe für sich.
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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #91 - 07.07.2016 um 10:20:00
 
Hallo MsPhillips!

Erst einmal herzlichen Glückwunsch zu Eurem (vermeindlichen) Durchbruch. Ich würde mich natürlich sehr für Euch freuen, wenn alles, insbesondere die Versicherung Deiner Mutter in der GKV, tatsächlich funktionieren würde.

Da ich mir jedoch insbesondere in der versicherungstechnischen Hinsicht keinen Reim darauf machen kann, auf welche rechtlichen Regelungen sich Euer RA beruft, wäre ich Dir sehr dankbar, wenn Du uns/mich über den weiteren (hoffentlichen erfolgreichen) Verlauf auf dem Laufenden halten würdest.

Ich bin einfach mal so frei und bedanke mich auch im Namen aller anderen, in Zukunft betroffenen Mitglieder, für Deine Up-Dates oder Rückmeldung, nachdem ihr alles gewuppt habt.

Bis dahin viele Grüße und alles Gute!

P.s. Auch wenn es Dir teilweise so vorgekommen sein mag, bezweifle ich wirklich sehr, dass sich manche hier gewünscht hätten, dass Eure Pläne nicht umsetzbar sind.

Jeder teilt hier sein Wissen nach bestem Wissen und Gewissen, auch wenn es bedeutet, dass es manchmal nicht konform ist, mit den Vorstellungen der TS.

Auch die Foristen können sich nur darauf berufen was sie wissen und es wäre schön, wenn Fälle wie Deine in Zukunft leichter zu klären wären, mit Hilfe der Infos, die Du bei Zeiten nachreichen magst.

@all Sorry für meinen off-topic Beitrag
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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MsPhillips
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #92 - 17.05.2017 um 23:19:00
 
Ich war mir nicht sicher, ob ich nicht besser ein anderes Thema eröffnen sollte, denn die Geschichte ist mittlerweile fast 1 Jahr alt und hat diese Woche eine unschöne Fortsetzung bekommen.

Meine Mutter hat keine GKV bekommen. Auch private Kassen haben ihr abgesagt. Sie hat im August 2016 Ihren Antrag auf die Aufenthaltskarte gestellt und aufgrund der fehlenden KV eine Absage erhalten.

Ich habe mich an einen Anwalt gewandt, der die Meinung vertritt, die KV muss nicht nachgewiesen werden und uns zu einem Prozess geraten hat.

Wir haben um einen offiziellen Ablehnungsbescheid gebeten, um einen Widerspruch dagegen einzulegen.

In der Zwischenzeit (von August bis Mai) ist meine Mutter 6 Mal nach DE eingereist und ausgereist. Ich habe ein 8monatiges Baby, mit dem ich ihr eine Bindung ermöglichen möchte. Ich arbeite außerdme im homeoffice in Teilzeit, so wenn sie kommt, nehme ich an Meetings teil.

Und nun zu der unschönen Entwicklung. Heute kam der lang ersehnte Ablehnugsbescheid von der Ausländerbehörde. Gleichzeitig wurde ihr 2jähriges Schengen Visum annuliert und eine Abschiebung angedroht (wobei sie sich in DE nicht aufhält), da sie ja das Visum unter arglistiger Täuschung erlangt habe, es ginge ihr nicht um Besuche, sondern, um einen dauerhaften Recht hier zu bleiben.

Ich bin geschockt und weiß nicht, was ich machen soll. Ihre nächste Reise steht in 6 Tagen an, ich habe an diesen Tagen ein Wochenendseminar, sie sollte da auf den Kleinen aufpassen und freut sich schon unheimlich darauf.

Ich kann mir nicht vorstellen jetzt meine Mutter nicht zu sehen und mit einem Säugling jeden Monat zu fliegen, ist nicht möglich. Ich werde einen Widerspruch einlegen, aber es dauert ja alles Monate um Monate.

Mir fällt nichts anderes ein, als nach Russland zurück zu gehen, aber mein Job, Wohnung, Krabbelgruppe meines Sohnes.... Alles muss organisiert werden.. Ich weiß gar nicht ,wo ich anfangen soll  Traurig

Meine Frage: Kann sich die AB so etwas überhaupt erlauben? Einfach so ein Schengenvisum annulieren?
Mir bricht das alles mein Herz. Ich bin seit 15 Jahren in Deutschland allein (erst seit 1 Jahr verheiratet), aber ich fühle mich so, als ob sich die GEschichte mit DE für meine Familie eredigt hat.
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Aras
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Antwort #93 - 17.05.2017 um 23:41:10
 
MsPhillips schrieb am 17.05.2017 um 23:19:00:
Und nun zu der unschönen Entwicklung. Heute kam der lang ersehnte Ablehnugsbescheid von der Ausländerbehörde. Gleichzeitig wurde ihr 2jähriges Schengen Visum annuliert und eine Abschiebung angedroht (wobei sie sich in DE nicht aufhält), da sie ja das Visum unter arglistiger Täuschung erlangt habe, es ginge ihr nicht um Besuche, sondern, um einen dauerhaften Recht hier zu bleiben.


Und wo ist da die arglistige Täuschung?

MsPhillips schrieb am 17.05.2017 um 23:19:00:
Meine Mutter hat keine GKV bekommen. Auch private Kassen haben ihr abgesagt. Sie hat im August 2016 Ihren Antrag auf die Aufenthaltskarte gestellt und aufgrund der fehlenden KV eine Absage erhalten.


Das ist rechtswidrig, da du Arbeitnehmerin bist. Wenn du weder Arbeitnehmerin noch Selbstständige gewesen wärst, hätte deine Mutter eine Krankenversicherung benötigt.

MsPhillips schrieb am 17.05.2017 um 23:19:00:
Ich habe mich an einen Anwalt gewandt, der die Meinung vertritt, die KV muss nicht nachgewiesen werden und uns zu einem Prozess geraten hat.

Dem stimme ich zu.

MsPhillips schrieb am 17.05.2017 um 23:19:00:
Meine Frage: Kann sich die AB so etwas überhaupt erlauben? Einfach so ein Schengenvisum annulieren?

Hat die ABH wohl gemacht... Aber sind die Verfahrensgarantien aus Artikel 30 bzw. Artikel 31 der RL 2004/38/EG gewahrt worden?

MsPhillips schrieb am 17.05.2017 um 23:19:00:
Ich bin geschockt und weiß nicht, was ich machen soll. Ihre nächste Reise steht in 6 Tagen an, ich habe an diesen Tagen ein Wochenendseminar, sie sollte da auf den Kleinen aufpassen und freut sich schon unheimlich darauf. 

Ich würde da mit dem davor konsultierten Anwalt sprechen, damit er eine einstweilige Anordnung bei Gericht beantragt, damit das Gericht die Annullierung aufhebt. Denn der Ablehnungsbescheid ist ja ggf. materiell europarechtswidrig.

Aber offen gesagt ist es schon taktisch schlecht, dass deine Mutter ausgereist ist bevor das Verfahren erfolgreich beendet worden ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #94 - 18.05.2017 um 08:12:57
 
Ich verstehe auch nicht, wo die arglistige Täuschung liegen soll. Sie ist ausgereist, weil sie nicht alle ihre Tage 'verbrauchen' wollte. Die ABH hat alles in die Länge gezogen, nach einer Bitte einen Ablehnungsbescheid auszustellen dauerte es 3 Wochen, bis eine Antwort kam, wir werden einen ausstellen. Dann noch 3 Monate bis der Bescheid ausgestellt wurde. Die Behörde handelt fast schon arglistig: Annuliet das Visum und will meine Mutter abschieben, um den Gerichtsprozess nicht zu führen.
Wie lange dauert es mit der einstweiligen Verfügung beim Gericht?
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Antwort #95 - 18.05.2017 um 08:52:54
 
1 Woche? 2 Wochen?
Kann man schlecht sagen.

Wer nicht kämpft hat verloren. Wer kämpft kann verlieren.
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Antwort #96 - 19.05.2017 um 08:41:40
 
Ich war grade bei der Behörde und sie haben die Annulierung aufgehoben!
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Antwort #97 - 19.05.2017 um 10:38:23
 
Schööön!
Haben sie das auch begründet?
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Antwort #98 - 19.05.2017 um 14:40:54
 
Nicht wirklich. Ich erzählte, dass meine Mutter sich hier nicht aufhält und nur zum Besuch kommt und habe ihm entsprechende Unterlagen gezeigt. Der Sachbearbeiter fragte dann, ob meine Mutter auch eine ReiseKV hat. Natürlich hat sie eine, was ich ihm gleich geschickt habe. Im Aufhebungsbescheid steht nun: Sie haben ReiseKV nachgewiesen, jetzt wird es aufgehoben. Dabei war die ReiseKV nie im Gespräch bevor. Die AB hat rechtswidrig gehandelt und um den eigenen Fehler zu verschleiern, es sich wohl mit der ReiseKV ausgedacht.
Nun schreibt der Anwalt einen Widerspruch für Ablehnungsbescheid des abgelehnten Freizügigkeitsrechts und ich hoffe, dass wir auch da voran kommen. Ich werde berichten.
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Antwort #99 - 19.05.2017 um 16:58:18
 
Der Ball muss ins Tor. Wie der Ball da reinkommt ist egal. Auch ein häßlicher Sieg ist ein Sieg.
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