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Krenkenversicherung für meine Mutter (Familienangehörige eines Unionsbürgers) (Gelesen: 38.913 mal)
Mojo Jojo
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Antwort #45 - 01.07.2016 um 19:35:26
 
Also wenn der Paritätische! das sagt... Ich erkenne das aus den Infos die wir hier haben sowie dem §9 SGB V nicht, aber vielleicht sind ja auch nicht alle Infos da.

Summa summarum bleibt festzuhalten: Das Problem hat nix mit dem zutun, was Deiner Mutter auf EU-Ebene zusteht, aber mit deutschen Gesetzen kollidiert (da das Problem auch viele andere hier haben).

Beim finden der richtigen KK und einem ggf. nötigen Einklagen ist ein RA sicherlich die beste Hilfe.

Kannst zur Pflicht der PKV ( § 12 Abs. 1a und 1b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)) sowie zur Pflichtversicherung in der GKV (§ 5 Abs.1 Ziff. 13 SGB V und § 9 Abs. 1 SGB V.) ja aber mal selber gucken.

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« Zuletzt geändert: 01.07.2016 um 19:50:23 von Mojo Jojo »  

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Antwort #46 - 01.07.2016 um 21:31:36
 
Nur für mich eine Verständnisfrage:
Als was sucht deine Mutter hier dann Arbeit? Auch als Ärztin? Liegen denn alle Voraussetzungen für eine Ausübung des Berufs hier in Deutschland vor?

Denn dann wäre ja ggf. noch zu prüfen, ob die Blaue Karte EU eine Option wäre.
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Antwort #47 - 01.07.2016 um 22:37:05
 
@MsPhillips

Hallo,

nicht jedesmal, wenn jemand seinen Willen nicht bekommt, liegt eine Diskriminierung vor. Eine solche zu behaupten, scheint jedoch en vogue zu sein.

Zur Sache: Der (m.E. einzig) erfolgversprechende Weg, nämlich die PKV zum Abschluss einer Versicherung zu zwingen, wurde Dir ja mitgeteilt.

Falls Du schweres Geschütz gegen die ABH auffährst, ist dies sicherlich Deine Entscheidung. Sei Dir nur bewusst, dass ein solcher Schuss auch nach hinten losgehen kann, nämlich dann, wenn im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung vor oder während eines gerichtlichen Prozesses die von mir o.a. Fragestellungen thematisiert werden und die ABH, möglicherweise zu Recht, feststellt, dass die Voraussetzungen für die abgeleitete Freizügigkeit auch mit einer KV überhaupt nicht vorliegen.
Sollte man zumindest im Hinterkopf haben...
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MsPhillips
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Antwort #48 - 01.07.2016 um 23:14:20
 
Wenn deutschen Behörden etwas nicht passt, etcpp, dann ist es so. Für mich steht fest: Wird meiner Mutter Aufenthalt in Deutschland verwehrt, werde ich und meine Familie auswandern. Wir sind beide hochqualifiziert, jung und werden überall einen Job finden. Mein Mann, der in Oxford studiert hat, ist nur wegen mir nach Deutschland gezogen.

Ich bekomme das Kind im September und habe bereits meinem Arbeitgeber gesagt, ich fange im Dezember mit einer 1/2 Stelle wieder an, denn ich davon ausgegangen bin, dass es mit meiner Mutter klappt. In die Krippe will ich ein kleines Kind nicht stecken. Die Situation ist einfach zu frustrierend. Es ist auch frustrierend und peinlich, wenn in Deutschland in einem vollen Bus niemand einer Schwangeren einen Platz anbietet, während in Italien 150 Leute mich bei einer Behörde unaufgefordert vorgelassen haben, weil gesehen, dass ich schwanger bin. Das Gleiche im Flughafen und sogar auf Damentoiletten!
Das hat jetzt weniger mit Recht, sondern mehr mit einer Mentalität zu tun. In Deutschland mit der im EU-Vergleich ältesten Bevölkerung und der niedrigsten Geburtenrate macht man sich zurecht über Zuwanderung Gedanken. Ich nach 10 Jahren in DE muss sagen, dafür muss Deutschland auch Leuten etwas bieten und nicht ständig Steine in Weg legen. Ich bin jetzt zu frustriert, um solch eine Behandlung zu akzeptieren.
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Mojo Jojo
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Antwort #49 - 01.07.2016 um 23:27:09
 
MsPhillips schrieb am 01.07.2016 um 23:14:20:
Wenn deutschen Behörden etwas nicht passt,


Nochmal: Es liegt
nicht
an den deutschen Behörden.

Einzig und alleine die PKV bei denen ihr angefragt habt, haben euch (mutwillig) falsche Auskünfte gegeben (Die Auskünfte des Paritätischen lasse ich der Höflichkeit wegen außen vor).

Ich habe Dir sogar den Paragraphen genannt, in dem Du dies schwarz auf weiß lesen kannst.

Ich habe Dir auch gesagt, wo Du schauen kannst, wer unter welchen Umständen in der GKV pflichtversicht wird.

Die einzige Partei, die ein Problem macht, ist die PKV. Nicht die EU, nicht die GKV, nicht die deutsche Rechtssprechung, nicht die Abh. Es ist die PKV.

Entweder ihr fordert die Pflicht der PKV ein, Deine Mutter in den Basistarif aufzunehmen (den Paragraphen hast Du ja), oder
Auswandern.

Und nur mal so nebenbei: Hat Deine Mutter hier eine Anstellung als Ärztin gefunden, kann sie so oder so nicht in die GKV, selbst wenn ihr das EU-Recht bzw. das deutsche Recht zu Füßen liegen würde. Also einfach mal gucken, wie Euch in UK, Italien, Amerika oder sonst wo geholfen werden kann.
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Antwort #50 - 02.07.2016 um 01:03:05
 
@TS

Du verwechselt hier scheinbar deutsche Bürokratie, um die es hier um Grunde gar nicht geht, mit EU-Recht. Die ABH kommt dir ja schon sehr entgegen. Da hat mein Vorredner auch schon ausführlich darauf hingewiesen.

Die Pflicht eine KV zu haben ist ein Bestandteil der EU-Freizügigkeit und die wird in jedem EU-Land gefordert. Das ist in den anderen EU-Ländern genauso, auch wenn du das jetzt vielleicht nicht glauben oder verstehen willst. Da mußt du schon aus der EU auswandern (GB wäre ja sicherlich eine Option, da bald nicht mehr EU-Mitglied), um dieser Pflicht aus dem Weg zu gehen.

Um dir aber die Augen zu öffnen, dass auch andere EU-Länder EU-Bürger in ihren Rechten beschneiden, sei dir dieser aktuelle Thread empfohlen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1454409256/13#13

Das dir entgegengebrachte negative Verhalten im Bus, am Flughafen und sonst wo, ist sicherlich nur von den Deutschen verursacht, auch wenn besagte Einrichtungen auch von ausländischen Touristen und Migranten aufgesucht und benutzt werden.
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MsPhillips
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Antwort #51 - 02.07.2016 um 05:26:44
 
Meine Mutter würde hier nicht als Ärztin arbeiten, da Ihre Ausbildung in DE nicht annerkannt wird. Sie kommt nach DE, um mir zu helfen und nur nebenbei etwas zu arbeiten, damit sie ihre Selbständikeit etwas währt und sich besser integriert. 

Das negative Verhalten wird mir nicht auf den Flughäfen entgegengebracht, sondern in deutschen Büssen und Bahnen. Nicht nur mir, sondern auch einer deutschen Freundin, die im gleichen Monat schwanger ist und der auch auf die Nachfrage der Sitzplatz in der U-Bahn verwehrt bleibt. Davon abgesehen, waren es in der römischen Prefetura auch nicht nur Italiener, sondern auch Migranten, die dennoch italienische Werte respektieren. Aus 150 Leuten gab es keine einzige negative Stimme, obwohl pro Tag nur eine begrenzte Anzahl von Tickets herausgegeben werden, also nicht jeder drankommt und ich selbst sprach- und verständnis los war (kein Wort Italienisch). Aber das ist nur eine Notiz am Rande, passt aber auch  indirekt zum Thema, wer in der Zukunft deutsche Sozialsysteme finanziert.

Ich sehe es nicht als eine große Kulanz der deutschen Rechtssprechung, meine Mutter in die PKV zu zwingen. Ich und mein Mann sind kerngesund, waren nie auf ALG oder sonstige soziale Leistungen angewiesen,  finanzieren das Gesundheits- und Rentensystem in Deutschland, während meiner Mutter, die in meine Erziehung, Gesundheit und Bildung Geld, Energie und Liebe investiert hat, bei sonst vollständigen Unterhaltssicherung von meiner Seite, soll nun der freiwillige Zugang in die GKV verwehrt bleiben.

Für mehr als 8k Ausgaben im Jahr, die die PKV mindestens verlangt, und dieses Recht muss ich noch etstreiten!, würde meine mit 60 Jahren weitgehend gesunde Mutter sogar mit privaten Gesundheitsausgaben zumindest in den nächsten Jahren  besser liegen.

In andren EU-Ländern ist der Wechsel von der PKV in die GKV nicht zwingend versperrt. Ich sehe in diesem Fall eine Diskrimienirung der Nicht-EU Angehörigen der Unionsbürger. 

Ich mache, was ich kann, gehe zum Anwalt, spreche mit Versicherungsjuristen, wenn es nicht unter vernünftigen Umständen hier klappt, freut sich mein Mann schon auf weniger Bürokratie in der Zukunft Smiley, den daran hat er sich in DE noch nicht gewöhnen können.

Ich poste hier die Auskünfte von Fachleuten, soll ja vielleicht jn helfen. Es ist auch sehr nett, dass es diesen Forum gibt und man sich hilft. Danke dafür!!!
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Antwort #52 - 02.07.2016 um 07:00:51
 
MsPhillips schrieb am 02.07.2016 um 05:26:44:
Ich sehe in diesem Fall eine Diskrimienirung der Nicht-EU Angehörigen der Unionsbürger.

Auch hier scheinst du - wohl in Wut und Unverständnis - den Sachverhalt nicht ganz zu verstehen.

Deine Mutter nimmt den Status eines EU-Bürgers ein, eben als Familienangehöriger, sonst hätte sie wohl überhaupt keine Chance nach Deutschland zu kommen um hier zu wohnen.

Auch ein "normaler" EU-Bürger muss bei einem Daueraufenthalt in Deutschland eine KV nachweisen und hätte mit dem gleichen Problem und den gleichen Kosten zu kämpfen wie deine Mutter.

Aber nachdem du die fehlende Hilfsbereitschaft, der hier in Deutschland lebenden Menschen kritisierst, ist es dir wohl entgangen wieviele Menschen in der Vergangenheit ehrenamtlich geholfen haben und es auch noch tun. In anderen Ländern sieht's da wohl etwas anders aus.

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Antwort #53 - 02.07.2016 um 11:27:19
 
Irre ich mich, oder hat bisher nur keiner gemerkt, dass die russische Mutter der TS gar keine Freizügigkeit von ihrem britischen Schwiegersohn ableiten kann?

MsPhillips schrieb am 01.07.2016 um 16:44:51:
Sie könnte jede Zeit kommen, macht jetzt nur wenig Sinn, da sie in Russland arbeitet und auch einen guten Job (Ärztin) hat.


Voraussetzung für die Ableitung der Freizügigkeit ist, dass durch den EU-Bürger oder seinen Ehegatten Unterhalt gewährt wird und dass dieser erforderlich ist.

Zumindest die Erforderlichkeit scheint mir hier nicht gegeben, womit die komplette Diskussion im Grunde hinfällig ist.
Ärzte gehören in RUS nicht zu den ärmsten Bevölkerungsgruppen. Auch nicht zu den reichsten, aber mir ist noch kein russischer Arzt begegnet, der sein normales Schengenvisum mangels eigenen Einkommens zwingend durch die Finanzierung Dritter belegen musste ...


Und bevor die Frage kommt:
Käme die Mutter der TS in meine Dienststelle, wäre sie nicht die erste, bei der die ABH bereits die abgeleitete Freizügigkeit (mündlich) bejaht hat, bei uns dann aber festgestellt wird, dass bisher weder Unterhalt gewährt wurde noch dieser erforderlich ist.



Ganz am Rande:
Ich fahre nicht täglich mit Bus, Bahn oder Metro. Aber dass erkennbar Schwangeren gleich ein Platz angeboten wird, ist in meiner Umgebung die Ausnahme. Statt dessen fallen zu jeder Tageszeit alle Sitzenden in Tiefschlaf, sobald ein erkennbar älterer Mitmensch oder eine Schwangere sichtbar werden.
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« Zuletzt geändert: 02.07.2016 um 11:41:12 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #54 - 02.07.2016 um 13:00:42
 
Normaler EU-Bürger hat eine KV aus seinem Land, was in DE anerkannt ist, somit hat er nicht das Problem der KV in DE und muss auch nicht mit dem gleichen Problem hier kämpfen. Russische KV und jede nicht EU-KV wird in DE nicht anerkannt, Leute werden in die PKV gezwungen, haben keine freie Wahl, ungeachtet, wie sie im Heimatland versichert waren.


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Antwort #55 - 02.07.2016 um 13:02:20
 
Petersburger schrieb am 02.07.2016 um 11:27:19:
Irre ich mich, oder hat bisher nur keiner gemerkt, dass die russische Mutter der TS gar keine Freizügigkeit von ihrem britischen Schwiegersohn ableiten kann?



Hallo,

Du irrst Zwinkernd

Entsprechende Vorbehalte wurden bereits thematisiert.

Gruß
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Antwort #56 - 02.07.2016 um 14:03:04
 
Petersburger schrieb am 02.07.2016 um 11:27:19:
Irre ich mich, oder hat bisher nur keiner gemerkt, dass die russische Mutter der TS gar keine Freizügigkeit von ihrem britischen Schwiegersohn ableiten kann?


Habe ich schon 3x darauf hingewiesen, aber bin immer "überstimmt" worden! Ich sehe es genau wie Du  Cool Eine abgeleitete Freizügigkeit ist nicht möglich
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Antwort #57 - 02.07.2016 um 14:20:06
 
Petersburger schrieb am 02.07.2016 um 11:27:19:
Voraussetzung für die Ableitung der Freizügigkeit ist, dass durch den EU-Bürger oder seinen Ehegatten Unterhalt gewährt wird und dass dieser erforderlich ist.



Unterhalt ist nur eine Ausprägung der Abhängigkeit. Wenn man ganz weit ausholt könnte man was über das Baby machen.
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Antwort #58 - 02.07.2016 um 16:27:48
 
Petersburger schrieb am 02.07.2016 um 11:27:19:
Voraussetzung für die Ableitung der Freizügigkeit ist, dass durch den EU-Bürger oder seinen Ehegatten Unterhalt gewährt wird und dass dieser erforderlich ist.

Mit aller Konsequenz würde das bedeuten, dass einen arbeitslosen Schwiegerelternteil eines EU-Bürgers, dem Unterhalt gezahlt wird, eine abgeleitete EU-Freizügigkeit zusteht, einem Schwiegerelternteil, welches in Arbeit steht, seinen LU selber verdienen kann oder eine Zahlung eines Unterhaltes welcher aufgrund seines Einkommens nicht notwendig ist, keine abgeleitete Freizügigkeit hat.

Meinem Verständnis nach, kann die abgeleitete EU-Freizügigkeit nicht von der beruflichen oder finanziellen Stellung des im Drittland lebenden EU-Angehörigen hängen.

deerhunter schrieb am 02.07.2016 um 14:03:04:
Habe ich schon 3x darauf hingewiesen, aber bin immer "überstimmt" worden

Deine Aussage von dir bezog sich darauf, dass jemand in Deutschland nicht arbeiten darf und abhängig sein muss, damit er freizügigkeitsberechtigt ist. Das würde sich mit dem im Gesetz verankerte Freizügigkeit bzgl. der Arbeitsplatzsuche beißen.

Es kann wohl nicht sein, dass ein EU Angehöriger zum Nichtstun verurteilt wird, damit er seine Freizügigkeit nicht verliert.
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Antwort #59 - 02.07.2016 um 16:56:05
 
trixie schrieb am 02.07.2016 um 16:27:48:
Mit aller Konsequenz würde das bedeuten, dass einen arbeitslosen Schwiegerelternteil eines EU-Bürgers, dem Unterhalt gezahlt wird, eine abgeleitete EU-Freizügigkeit zusteht, einem Schwiegerelternteil, welches in Arbeit steht, seinen LU selber verdienen kann oder eine Zahlung eines Unterhaltes welcher aufgrund seines Einkommens nicht notwendig ist, keine abgeleitete Freizügigkeit hat.

Meinem Verständnis nach, kann die abgeleitete EU-Freizügigkeit nicht von der beruflichen oder finanziellen Stellung des im Drittland lebenden EU-Angehörigen hängen.


Doch, das tut es.
Denn die abgeleitete Freizügigkeit dient nur und ausschließlich dazu, jedwedes Hemmnis zu eliminieren, das einen EU-Bürger davon abhalten könnte, seine Freizügigkeit wahrzunehmen.

Ist, einfach dargestellt, z.B. seine Schwiegermutter in einem anderen Staat wohl versorgt, wird ihn das nicht hindern, sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen.

Ist sie nicht wohlversorgt, wird er womöglich von seiner Freizügigkeit nicht Gebrauch machen, weil seine Schwiegermutter ohne ihn verhungert.
Um ein solches mögliches Hemmnis zu vermeiden, hat eine Schwiegermutter, die arm und von ihm abhängig ist, ggf. eben das abgeleitete Freizügigkeitsrecht.

Dies ist die Systematik des EU-Rechts zur Freizügigkeit.

Falls Du meinst, das könne sachlich nicht sein, lies die hier im Thread und schon eintausendmal im Board verlinkten Rechtsquellen. Dann hast Du das schwarz auf weiß.
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