Rama777
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Unser Hauptwohsitz ist in Östrreich seit 2014, unser gemeinsames Kind ist auch in Östrreich geboren, welcher die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt, da ich selber die deutsch Sttatsbürgerschaft habe.
Meine Frau hat die russische Staatsbürgerschaft, sie erhielt einen Aufenthaltstitel seit 2014 April als angehörige eines EWR bürgers, welche bis April 2019 gültig ist auf 5 Jahre.
Jetzt plannen wir ins nicht EU-Ausland zu gehen für erstmals eine unbestimmte Zeit, dass Problem dabei ist, dass der Aufenthaltstitel bei Abwesenheit wie es auch in DE ähnlich ist erlischt, wenn man länger als 6 Monate vom Lande fernbleibt.
Wie sieht es, wenn wir uns in Deutschland mit Zweitwohsitz anmelden, um dort dann einen Aufenthaltstitel zu beantragen, denn soweit ich weiß kann man ja dann bei der Ausländerbehörde eine Bescheinigung für meine Frau beantragen, dass sie als meine Ehefrau dann auch länger als 6 Monate aus dem Lande sein darf, oder ist die Bentragung in DE für meine Frau nur möglich, wenn wir nach DE unser Hauptwohsitz verlagern? Diese Bescheinigung wie ich verstanden habe, kann hier in Östrreich nicht für meine Frau beantragen. Welchen Titel wird meine Frau erhalten, wenn wir uns DE melden, wie seiht dann das Prozeder aus, denn ich denke das müsste einfacher sein, wenn sie den EU Aufenthalstitel bereits hat?
Mir geht es darum, dass meine dann bei der Einreise nach EU keine Probleme bekommt.
Danke euch vielmals und Grüsse
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