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Scheineheprüfung verpatzt (Gelesen: 1.930 mal)
ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheineheprüfung verpatzt
27.06.2016 um 23:35:40
 
Hallo,

ein deutscher Freund will endlich seine Ehefrau, Türkin arabischer Abstammung, kommen lassen. Leider verlief die Scheineheprüfung nicht gut. Auf die Frage: Wieviel verdient ihr Mann? antwortete die junge Frau ca. 200 Euro. Das Paar hatte nie über den Verdienst gesprochen.  Er wurde gefragt, wie ihr Schlafzimmer aussieht. Wusste der junge Mann nicht und sagte das auch, denn das junge Paar zieht jedes Mal ins Hotel und übernachtet nicht gemeinsam bei der Familie.
Der Fehler war, dass die Frau sich nicht wagte einfach zu sagen, dass sie das nicht weiß und er Zuviel nicht wusste. Die beiden sind jetzt fast ein Jahr verheiratet und der TErmin von der Ausländerbehörde auf den man 3 Monate wartete wurde wegen Urlaub des Sachbearbeiters verschoben. Es gab keine Vertretung.
Der Rat der Ausländerbehörde ist, die Frau zu schwängern, dann hätten sie auch keine Schwierigkeiten.
Mein Frage jetzt: Im wievielten Monat könnte die Schwangere dann kommen?

Viele Grüße
Ryka
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Petersburger
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Beiträge: 6.370

RUS, Russia
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.06.2016 um 23:55:31
 
Im siebenten.

Ist allerdings keine prickelnde Aussage der ABH.
Erklärbare Nichtübereinstimmungen sollten nicht dazu führen, dass Zweifel begründet werden.

Wir hatten mal eine solche Befragung, wo der Knackpunkt aus Sicht beider Behörden eine ganz bestimmte Information über den Mann war.

Sie - bei uns sitzend - wusste diese Information nicht.

Als wir dann das Protokoll der ABH lasen:
"Ich bin ... - aber das weiß meine Frau nicht, das habe ich ihr bisher verschwiegen."

Ende - und das Visum wurde erteilt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Arsinoe
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Beiträge: 66

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.06.2016 um 07:27:01
 
Tja, das ist wirklich mal eine  Auskunft...

Ansonsten bliebe noch der Weg der Klage, wenn das Visum zur FZF abgelehnt wird. Allerdings kann sich das sehr lange hinziehen und es gibt auch Fälle, wonach dann auch das Gericht sich der Botschaft anschließt und das Visum verweigert wird.
Wurde das Visum denn offiziell abgelehnt?

Es gibt, glaube ich (bitte korrigieren, wenn es nicht stimmt), noch eine Regelung, dass der Ehegatte nach 5 (?) Jahren geführter Ehe nach D. kommen kann und dass dann der Verdacht auf Scheinehe nicht mehr herangezogen werden kann?
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.06.2016 um 07:41:47
 
Arsinoe schrieb am 28.06.2016 um 07:27:01:
Es gibt, glaube ich (bitte korrigieren, wenn es nicht stimmt), noch eine Regelung, dass der Ehegatte nach 5 (?) Jahren geführter Ehe nach D. kommen kann und dass dann der Verdacht auf Scheinehe nicht mehr herangezogen werden kann? 

So eine Regelung ist mir unbekannt.
Die sog. Scheinehe im ausländerrechtlichen Sinn bedeutet im Grund nur, dass man jemanden geheiratet hat, um ihn einen Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen. Das kann theoretisch auch noch nach fünf Jahren der Fall sein.
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AnnaSchmidt
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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 29.06.2016 um 14:36:03
 
Aber eine Schwangerschaft kann da doch nicht die einzige Lösung sein. Könnt ihr nicht noch einmal mit eurer ursprünglichen Sachbearbeiterin sprechen und ihr das Ganze erklären? Es gibt dafür ja triftige Gründe.

Den Weg der Klage würde ich nur im absoluten Notfall beschreiten.
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