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Was tun nach Einreise FZF (Gelesen: 1.826 mal)
tepahs
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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26.06.2016 um 10:35:12
 
moin moin!

Ich hoffe ihr könnt mir kurz weiterhelfen,
kurz zu mir, ich bin 32, hab vor 1 Jahr mit meiner Frau in hong kong geheiratet.
A1 bestanden, Unterlagen alle fertig.. und das National Visum hat sie auch bekommen. Sie wird dann nächsten Monat hier ankommen !  Smiley

Soweit weiss ich nur, dass wir nach ihrer Ankunft zur Ausländerbehörde gehen müssen um ihren Aufenthaltstitel zu beantragen.

Eine Incoming Versicherung haben wir bereits für Ihre Ankunft abgeschlossen.

Gibt es da noch weitere Sachen die man erledigen muss, vllt vor dem Besuch in der AB oder danach ?

Wie sieht's aus mit der Meldebestätigung, und Anmeldung beim Vermieter ?

Und muss ich mich nochmal beim Standesamt als verheiratet anmelden ?

Ich bin da ein wenig verwirrt, hoffentlich habt ihr Erfahrungen welche Schritte man da in welcher Reihenfolge erledigen muss.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.06.2016 um 10:42:55
 
Du nimmst deine Frau incl. Reisepass und Heiratsurkunde mit zur Meldebehörde und meldest sie an.

Was das neue Melderecht anbelangt, kannst auch du die sog. "Wohnungsgeberbestätigung" ausfüllen. Es muss nicht unbedingt der Vermieter sein, kann es aber sein. Sicherlich ist es nicht verkehrt, deinen Vermieter über den Zuzug deiner Frau zu informieren.

Sofern deine Frau kein eigenes Einkommen hat, solltest die Familienversicherung bei deiner KK beantragen, sprich den notwendigen Fragebogen ausfüllen.

P.S.: Vielleicht änderst du dein Profil in "Ehegatte von Ausländerin". Das kann für das Verständnis besser sein.
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tepahs
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.06.2016 um 10:57:03
 
@trixie danke für die schnelle Antwort
also nach oder vor dem Besuch der Ausländerbehörde  zum Einwohnermeldeamt/ Bürgeramt ?
oder egal wie rum das ist ?

ok stimmt, zur KK muss man ja auch noch, die income versicherung hält nur paar Monate.

danke, habs geändert, war wohl ein versehen  Laut lachend
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.06.2016 um 10:59:28
 
tepahs schrieb am 26.06.2016 um 10:57:03:
also nach oder vor dem Besuch der Ausländerbehördezum Einwohnermeldeamt/ Bürgeramt ?oder egal wie rum das ist ?

Die Reihenfolge wird bei jeder Behörde anders geregelt. Notfalls müßt ihr eine Behörde ein zweites Mal aufsuchen.

Wenn sie das Visum bereits hat, würde ich die Incomingversicherung sofort kündigen, da die Familienversicherung bereits ab Wohnsitznahme greift und somit eine (unnötige) Doppelversicherung gegeben ist.
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.06.2016 um 11:03:15
 
tepahs schrieb am 26.06.2016 um 10:57:03:
also nach oder vor dem Besuch der Ausländerbehörde  zum Einwohnermeldeamt/ Bürgeramt ?
oder egal wie rum das ist ?


Ihr geht zuerst zum Einwohnermeldeamt und dann mit der Meldebestätigung zur ABH. Beim Einwohnermeldeamt kannst du dann auch direkt deinen Familienstand auf verheiratet ändern, wenn du das noch nicht gemacht hast.

Beim Standesamt als verheiratet melden musst du dich nicht. Wenn du möchtest, kannst du die Ehe nachregistrieren lassen. Dann bekommt ihr eine deutsche Urkunde, was in der Zukunft vielleicht praktisch sein könnte.
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stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.06.2016 um 20:42:45
 
Lila F. schrieb am 26.06.2016 um 11:03:15:
Ihr geht zuerst zum Einwohnermeldeamt und dann mit der Meldebestätigung zur ABH.


Das ist tatsächlich meistens der Fall, aber eben nicht überall. In Hannover z.B. erfolgt die Erstanmeldung eines zugezogenen Ausländers bei der ABH (spätere Ummeldungen laufen dann ganz normal über die Meldebehörde). In jedem Fall ist aber die Reihenfolge erst Anmeldung, dann Beantragung der AE.
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Arsinoe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 27.06.2016 um 08:02:53
 
stefo schrieb am 26.06.2016 um 20:42:45:
Das ist tatsächlich meistens der Fall, aber eben nicht überall. In Hannover z.B. erfolgt die Erstanmeldung eines zugezogenen Ausländers bei der ABH (spätere Ummeldungen laufen dann ganz normal über die Meldebehörde). In jedem Fall ist aber die Reihenfolge erst Anmeldung, dann Beantragung der AE.


Bei uns auch, so lange es sich um Nicht-EU- Ausländer handelt, ist die ABH zuständig.

====

vorab im Heimatland erledigen:
- Studium anerkennen lassen? An Dokumente aus Heimatland denken. (Legalisierung etc)


vorab von  in D. erledigen:
- Mit Vermieter klären ob der Mietvertrag umgeschrieben werden muss, auf beide Partner.
- Termin bei AHB und (Einwohnermeldeamt) machen, damit keine Wartezeit entsteht, wenn Partner hier ist


wenn Partner in D. ist:
- als erstes zum Einwohnermeldeamt (Reisepass inkl. Visum mitnehmen)- abhängig von Stadt
- dann zur Ausländerbehörde (AHB braucht Anmeldebestätigung von Einwohnermeldeamt für Visaverlängerung)
-> Eventuell wird 2. Termin für Beantragung eAT gebraucht. Fragen wann es die Verpflichtungserklärung zum Integrationskurs gibt. Variante a)- mit Beantragung eAT, Variante b) mit Aushändigung eAT. -> daher eventuell schon einmal die Kursanbieter abtelefonieren, wie lange Wartezeiten sind, bzw. ob es Wartelisten gibt, auf die Partner gesetzt werden kann.
Hier die Kursträger die vom BAMF zugelassen sind: http://www.bamf.de/cln_103/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrations...

Fiktionsbescheinigung erfragen und mitnehmen. Damit darf gearbeitet werden bis elektronischer Titel vorliegt- falls im Visum nicht sowieso Erwerbstätigkeit gestattet ist

- bei Krankenkasse anmelden (mit Meldebescheinigung AHB)
- Sozialversicherungsnummer bekommt ihr, wenn der Parnter bei der Krankenkasse anmeldet ist
- Steuer ID beantragen ( wichtig, für einen Arbeitsplatz und fürs Konto)
Steuer Id hier; http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eing...

- Dann mit der Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde zum Jobcenter (falls notwendig)


Mal ohne eine große Reihenfolge. Einfach das das Thema nicht verloren geht.
- Partner in Versicherungen mit eintragen lassen. Also Haftpflicht etc.
- Partner mit krankenversichern (Familienversicherung)
- Arztrundumcheck inkl. Impfungen (falls notwendig- Impfpass ist meist selten im Ausland)
- Zahnarztcheck, Vorsorgeuntersuchungen
- Sozialversicherungsnummer beantragen
- Führerschein machen/ Umschreiben lassen (nur 6 Monate in D. mit internationalem Führerschein möglich)
- Konto bei der Bank anlegen, Vollmacht erstellen?
- Deutschen Ehevertrag beim Notar aufsetzen/ Partner muss anwesend sein/ Dolmetscher muss anwesend sein
- Studium anerkennen lassen? An Dokumente aus Heimatland denken. Siehe Datei.
- monatliche Abschläge bei den Versorgern (Heizung, Wasser, Strom) erhöhen


-ein wichtiger Tipp: Am Briefkasten und Klingelschild seinen Namen mit anbringen. Falls Kontrollen der Behörden auf Grund von Scheineheverdacht durchgeführt werden, ist das einer der Anhaltspunkte


Daddys' Änderung:
Folgepost angefügt... Vergesst die 15minütige Editiermöglichkeit nicht. Danke!
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« Zuletzt geändert: 27.06.2016 um 13:54:02 von Daddy »  
 
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