Hallo, ich hoffe das liest nochmal jemand
Jetzt ein komplett anderer Ansatz. Eine Aufenthaltserlaubnis nach 25b.
Genauer Wortlaut:
Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25b Abs 1 wegen nachhaltiger Integration müssen Sie regelmäßig folgende Voraussetzungen erfüllen.
(das Wort regelmäßig kann so ausgelegt werden, dass nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden müssen, für besondere Leistungen oder Sonstiges kann auch die Aufenthaltserlaubnis gegeben werden wenn eine Voraussetzung nicht erfüllt ist) Oder?????????
So habe ich das zumindest im Internet gelesen.
1. Bestimmte Aufenthaltsdauer (nicht erfüllt - Einreise Deutschland 2013)
2. Lebensunterhalt gesichert (erfüllt - erhält schon seit 8 Monaten keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
3. Krankenversicherung (erfüllt durch die Lehrstelle)
4. Keine Ehegatten, Kinder oder Familie die mitversorgt werden müssen
5. Deutschkenntnisse (erfüllt)
6. Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Grundkenntnisse (erfüllt - Note 2 in Sozialkunde in der Berufsschule)
7. Kein Versagensgrund
- weil er / sie vorsätzliche falsche Angaben gemacht hat
- über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht
- keinen Pass beantragt obwohl es zumutbar wäre
Das Ausländeramt weiß vom Aufenthaltstitel in Italien. Hier haben wir nun den blauen Flüchtlingspass aus Italien besorgt und er wird diesen beim Termin im Ausländeramt vorlegen.
Der Pass aus Äthiopien ist eher schwierig ( wir waren schon in Berlin im Konsulat). Das ist aber kein Ausreisehindernis, da in seinem Bescheid steht. Der Antragsteller darf nicht nach Äthiopien abgeschoben werden.
Der Bescheid auf Asyl wurde April 2015 als unzulässig abgelehnt.
Mit Zusatz, der Antragsteller darf nicht nach Äthiopien abgeschoben werden. Nur nach Italien, wo er ja auch internationalen Schutz erhalten hat.
Er kann auch nicht mehr auf nationalen Abschiebeschutz klagen, da er bereits eine Flüchtlingsanerkennung in Italien hat.
Daher ist der italienische Flüchtlingspass auch der massgebliche und den wird er beim Termin abgeben.
Als Begründung warum man von der Aufenthaltsdauer absehen kann, werden wir großes soziales Engagement sagen.
Als letztes Jahr die vielen Flüchtlinge gekommen sind, hat er unermüdlich, auch für viele staatliche Stellen übersetzt. (arabisch - er hat lange im Sudan gelebt)
- Polizei
- Mitarbeiter der Caritas für Beratungsgespräche
- bei der Ankunft von Flüchtlingen in dezentralen Unterkünften hier bei uns
- im Krankenhaus und bei Ärzten
- Gespräche mit Medien und Schulen
- er hat eine Flyer mitentworfen, der hier von den Flüchtlingsberatungsstellen, und dem Ausländeramt verwendet wird.
Des weiteren wird er sein hervorragendes Zeugnis vorlegen und eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass sie absolut zufrieden und glücklich mit ihm sind und er auf jeden Fall übernommen wird. Es gab schon jetzt im ersten Jahr bereits Stellenangebote von großen Firmen, zu denen er gehen kann, wenn er mit der Ausbildung fertig ist.
Ich weiß, es wurde vorher gesagt, dass es normal ist, eine Lehrstelle so gut wie möglich zu machen. Allerdings haben wir hier bei uns noch nicht so viele Flüchtlinge, bei denen es gut klappt. Er hat eine Zwischenprüfung der Handwerkskammer als einer der Besten in der Klasse abgelegt.
Also, bestmöglicher Fall. Er gibt den italienischen Pass ab und bekommt da für ein Jahr einen Aufenthaltstitel nach 25b reingeklebt.
Vielen Dank, für das durchlesen.