Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Doppelstaatler Ägypten (Gelesen: 12.860 mal)
Yn1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Doppelstaatler Ägypten
22.06.2016 um 10:36:00
 
Hallo zusammen,

Mein Kind ist Doppelstaatler (Deutsch/Ägyptisch). Zu meiner  Frage: kann mein Ehemann ohne meine Einverständnis einen ägyptischen Pass für das Kind ausstellen lassen? Leider bekomme ich weder von der ägyptischen Botschaft/Konsulat eine Antwort. Telefonisch ist auch niemand zu erreichen.

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #1 - 22.06.2016 um 10:49:57
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 10:36:00:
kann mein Ehemann ohne meine Einverständnis einen ägyptischen Pass für das Kind ausstellen lassen?

Davon kannst Du mit Sicherheit ausgehen.
Bei der Stellung der Frau in diesen Ländern, dürfte Deine Zustimmung für die Ausstellung eines Passes für sein Kind nicht erforderlich sein.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Yn1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #2 - 22.06.2016 um 11:13:25
 
Ausreisen aus Deutschland könnte das Kind dann nicht mit dem ägyptischen pass, oder ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mojo Jojo
Junior Top-Member
**
Offline


Insanity is my only means
of relaxation


Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #3 - 22.06.2016 um 11:19:39
 
Kommt es nicht darauf an, wo der Pass des Kindes ausgestellt werden soll? Dies wird für mich aus der Frage nicht wirklich deutlich

Saxonicus schrieb am 22.06.2016 um 10:49:57:
Bei der Stellung der Frau in diesen Ländern, dürfte Deine Zustimmung für die Ausstellung eines Passes für sein Kind nicht erforderlich sein.

Dies gilt doch nur, wenn der Pass in Ägypten ausgestellt werden soll, oder?

In der deutschen Botschaft Kairos müssten meiner Kenntnis nach sämtliche Erziehungsberechtigte vorstellig werden. "Kinderreisepass / ePass für Minderjährige:
Der Antrag ist von den Sorgeberechtigten  zu stellen. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide
Elternteile.  Sollte  das  Sorgerecht  lediglich  einem
Elternteil  zustehen,  so  ist  dies  anhand geeigneter    Unterlagen    (z.B.    Scheidungsurteil    o.ä)
nachzuweisen.    Eine    persönliche Vorsprache des minderjährigen in Begleitung der Sorgeberechtigen ist zwingend erforderlich. "

http://www.kairo.diplo.de/contentblob/4052778/Daten/5178110/rk_merkblatt_beantra...
Zum Seitenanfang
  

Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
IP gespeichert
 
Yn1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #4 - 22.06.2016 um 11:22:16
 
Das Kind ist in Deutschland geboren und hat einen deutschen Pass (ebenfalls in Deutschland ausgestellt).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #5 - 22.06.2016 um 12:32:16
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 11:13:25:
Ausreisen aus Deutschland könnte das Kind dann nicht mit dem ägyptischen pass, oder ? 

Der ägyptische Vater kann mit einer (ggf. internationalen) Geburtsurkunde bei einer ägyptischen AV jederzeit einen Pass für sein Kind beantragen; nach dem Sorgerecht wird dort nicht gefragt, weil in muslimischen Ländern gesetzlich der Vater das ausschließliche Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Cave: Passbeschaffungen können Vorbereitungshandlungen zur Kindesentführung sein!

Mit diesem ägyptischen Pass kann das Kind mit dem ägyptischen Vater ausreisen,
WENN die deutsche Bundespolizei keinen Verdacht auf Kindesentführung hat bzw. nicht entsprechend vorgewarnt ist.

Eine Kindesrückführung aus Ägypten ist nahezu unmöglich,
1. weil Ägypten KEIN HKÜ-Mitgliedsstaat ist und
2. weil in Ägypten der Kindesvater das ausschließliche Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind hat.

Lese dazu
AA zum Kindesentzug http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Kinder/__Kindesen...
Info's zu Kindesentzug http://kindesentzug24.com/infos-zum-kindesentzug/
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Yn1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #6 - 22.06.2016 um 13:07:29
 
Diese info habe ich auf der Seite vom auswärtigen Amt gefunden;

Wichtiger Hinweis für Doppelstaater
Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung
die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass,
die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates
erfolgen kann.

Bedeutet doch, dass das Kind nur mit deutschem Pass ausreisen kann/darf ?!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #7 - 22.06.2016 um 13:27:43
 
Eigentlich sollte das Kind nur mit dem deutschen Pass aus Deutschland ausreisen dürfen.

In der Praxis kann die Ausreise aber auch ohne den deutschen Pass gelingen, denn in dem ägyptischen Pass steht nicht, welche Staatsangehörigkeit das Kind sonst noch hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #8 - 22.06.2016 um 13:29:47
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 13:07:29:
Bedeutet doch, dass das Kind nur mit deutschem Pass ausreisen kann/darf ?!


Wenn der ägyptische Vater mit seinem ägyptischen Kind in der Warteschlage steht, muss der Bundespolizist ja erstmal erraten, dass das Kind Doppelstaatler ist. Falls das nicht erraten wird, nützt das Gesetz nichts.

Der Bundespolizist könnte natürlich nach dem Aufenthaltstitel fragen. Dann könnte sich das klären. Aber Du kannst Dich nicht darauf verlassen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Yn1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #9 - 22.06.2016 um 13:43:19
 
Wenn denn alles richtig läuft, müsste die bundespolizei doch feststellen, dass kein Visa oder Aufenthaltstitel im Pass des Kindes ist. Folglich: keine Ausreisegenehmigung
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Arsinoe
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 66

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #10 - 22.06.2016 um 13:44:04
 
Dein Mann kann ohne dich bei einem der ägytpschen Konsulate in Hamburg, Frankfurt oder Berlin einen ägyptischen Pass ausstellen lassen, dafür braucht er lediglich eine Geburtsurkunde des Kindes.

Am meisten Glück hättest du in Hamburg, mit telefonischen Auskünften. Allerdings wird dort nur arabisch gesprochen. Auf Emails wird m.M. nie reagiert- kenne zumindest niemand, der darauf Antwort erhalten hätte.

Das Kind kann dann auch mit Vater und dem ägyptischen Reisepass ausreisen. Meistens verlagen- gerade bei kleinen Kindern- die Polizisten am Flughafen aber eine Einverständniserklärung der Mutter, falls sie nicht dabei ist.

Solltest du Angst vor Kindesentführung haben, kannst du mittels Anwalt eine Grenzsperre für das Kind eintragen lassen. Die gilt dann für die ganze EU.
Und eventuell- falls ihr schon in Scheidung lebt- alleiniges Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Solltest du mit Kind und Mann in Ä sein, kann dein Mann alleine bestimmen, wo sich euer Kind aufhält. Du darfst zwar ausreisen, auch ohne Erlaubnis von ihm, aber das Kind nicht mehr, ohne Einverständliserklärung von ihm.

Ist das Kind in Ä oder behält er es da, kann keine dtsch. Behörde etwas machen, da Ägypten nicht dem Den Haager Abkommen beigetreten ist.

hier auch der Hinwies der Botschaft in Kairo
"Hinweise für Doppelstaater

Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u. a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich."

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AegyptenSicherhei...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Yn1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #11 - 22.06.2016 um 13:51:28
 
Die Grenzsperre bekommt man aber nicht so einfach, wie ich gelesen habe.
Kennt sich da jemand mit aus ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Arsinoe
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 66

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #12 - 22.06.2016 um 13:54:39
 
Ich schätze mal, dass das abhängig davon ist, wie euer Privatleben aussieht und das muss dann ein Anwalt/ Gericht beurteilen.

Wenn dein Mann also schon mit Kindesentzug gedroht hat etc. ist es sicher einfacher, als "Vorsichtsmaßnahme" in einer normalen Ehe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Yn1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #13 - 22.06.2016 um 13:59:38
 
Danke sehr  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelstaatler Ägypten
Antwort #14 - 22.06.2016 um 14:00:49
 
Yn1 schrieb am 22.06.2016 um 13:51:28:
Die Grenzsperre bekommt man aber nicht so einfach, wie ich gelesen habe. 

Grenzsperre hin oder her, darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen, zumal dann nicht, wenn die Ausreise von einem nichtdeutschen Flughafen stattfindet. Eine 100%ige Sicherheit, dass diese Ausreise verhindert werden kann, gibt es nicht.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema