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VErlängerung Aufenthaltsgenehmigung für Vater von deutschen Kind (Gelesen: 4.234 mal)
trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 06.07.2016 um 12:57:35
 
Im Grunde ja.

Da beim ALG II Anspruch auf Freibeträge berücksichtigt werden, bin ich mir im Moment nicht sicher, ob diese nur unberücksichtigt bleiben, wenn der Ausländer im Grunde seinen LU selber verdienen kann oder ob diese auch unberücksichtigt bleiben, wenn auch der Ehepartner (wie in euerem Fall) zur LU Sicherung beisteuert.
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greenock
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 06.07.2016 um 20:05:57
 
Leo2013 schrieb am 06.07.2016 um 12:37:38:
Der Sprachnachweis...
da er aber momentan auch arbeitssuchend ist, ist es auch nicht so perfekt- er erhält ALG1...ich verdiene allerdings ganz ok.



Der gar nicht nötig ist, wenn er vor dem 06.September 2013 eine AE nach § 28.1 hatte.
Dann reicht auch A1 (wenn die anderen Vorraussetzungen für die NE auch erfüllt sind).
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Leo2013
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Antwort #17 - 22.07.2016 um 06:21:35
 
Hallo Zusammen,
mir ist noch eine Sache aufgefallen. Wir haben gerade die Dokumente für den TErmin zusammengesucht aber leider ist der Nachweis für die Teilnahme am Integrationskurs nirgends mehr auffindbar. Bei der letzten Verlängerung hatte mein Mann diese aber schon vorgelegt. Könnte dies nun ein Problem werden? Fakt ist, er hatte Ihn gemacht aber uns fehlt nun seltsamerweise der Nachweis. Dieser wurde der AB aber schon vorgelegt und sie sollte den Nachweis also auch in der Akten haben. Das einzige was mein Mann noch nicht hat ist der Orienterungskurs da er dann eine Vollzeitstelle hatte und wirklich keine Zeit mehr dafür blieb.

Wir haben jetzt den TErmin. MAl sehen was auf ihn zukommt.
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