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Mexikanerin mit Studentenvisum bis 30.09. heiraten (Gelesen: 13.921 mal)
trixie
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Antwort #30 - 21.06.2016 um 20:54:59
 
Euda schrieb am 21.06.2016 um 20:09:22:
Wenn wir nun während ihres Studienaufenthalts heiraten, kann sie dann (auch ohne A1-Zertifikat) ihr Visum bei der ABH auf drei Jahre verlängern? 

Erstens hat deine Freundin kein Visum mehr, sondern bereits eine AE (zum Studieren) und zweitens bekommt sie ohne A1 keine AE, sondern höchstens eine befristete FB. Die Zeit hierfür sollte sie nutzen um deutsch zu lernen.
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Euda
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Antwort #31 - 21.06.2016 um 21:26:51
 
Sie hat bereits eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ohn Deutschkenntnisse vorweisen zu müssen. Sie studiert an einer privaten Hochschule, die in GB anerkannt wird (nicht in DE!) und englischsprachige Kurse anbietet. Handelt sich also scheinbar um 'nen Ausnahmefall. Also die einzige Chance ist, meben der Eheschließung in DK jetzt noch Deutsch bis A1-Level zu lernen. Ist dafür zwingend eine Kurs notwendig oder ginge das auch autodidaktisch (mit meiner Hilfe), wobei kein Zertifikat ran müsste?
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Antwort #32 - 21.06.2016 um 21:55:25
 
Euda schrieb am 21.06.2016 um 21:26:51:
Ist dafür zwingend eine Kurs notwendig oder ginge das auch autodidaktisch (mit meiner Hilfe), wobei kein Zertifikat ran müsste? 

Nein, ein Kursbesuch ist dazu nicht nötig. Wo sie Deutsch lernt bleibt ihr unbenommen. Nur die Prüfung muss sie bei einem zertifizierten Institut ablegen.
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Antwort #33 - 21.06.2016 um 21:57:25
 
Euda schrieb am 21.06.2016 um 21:26:51:
Sie hat bereits eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ohn Deutschkenntnisse vorweisen zu müssen. Sie studiert an einer privaten Hochschule, die in GB anerkannt wird (nicht in DE!) und englischsprachige Kurse anbietet. Handelt sich also scheinbar um 'nen Ausnahmefall


Nein, das ist kein Ausnahmefall. Beim Visum bzw. der AE zum Studium spielen die Sprachkenntnisse keine Rolle, da die Hochschule selber entscheiden, welche Sprachkenntnisse sie verlangt. Aber bei der AE als Ehefrau eines Deutschen, braucht sie eben zwingend das A1-Zertifikat.

Euda schrieb am 21.06.2016 um 21:26:51:
Ist dafür zwingend eine Kurs notwendig oder ginge das auch autodidaktisch (mit meiner Hilfe), wobei kein Zertifikat ran müsste?


Lernen geht autodidaktisch, Zertifikat muss bei einem nach ALTE zertifizierten Institut gemacht werden. Meines Wissen sind das nur der ÖSD und das Goethe-Institut. Sie sollte am besten schon mal nach Prüfungsterminen in Berlin schauen und sich dann auch rechtzeitig anmelden. Wenn ihr es ohne Kurs machen wollt, dann orientiert euch bei der Vorbereitung unbedingt an den Beispielprüfungen auf der Homepage. Gerade für Sprechen und Schreiben solltest du dir auch die Hinweise für Prüfer durchlesen, damit du ihr erklären kannst, auf was dort geachtet wird.
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Obst88
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Antwort #34 - 21.06.2016 um 22:14:55
 
Heiratet doch in Kopenhagen. Dort braucht man keine Geburtsurkunden und als Ledigkeitsnachweis reicht eine deutsche Melde bzw. Aufenthaltsbescheinigung. Außerdem ist das Außenministerium gleich vor Ort, sodass ihr die Urkunde sofort legalisieren lassen könnt. Die Anreise ist auch nicht so kompliziert Zwinkernd
Eine Übernachtung dort reicht schon aus (man muss die original Unterlagen am Tag vor der Hochzeit vorlegen).

http://international.kk.dk/marriedincph
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Antwort #35 - 22.06.2016 um 00:08:49
 
Obst88 schrieb am 21.06.2016 um 22:14:55:
Heiratet doch in Kopenhagen. Dort braucht man keine Geburtsurkunden und als Ledigkeitsnachweis reicht eine deutsche Melde bzw. Aufenthaltsbescheinigung.

Hier http://www.agentur-cln.de/denmark/index.php?page=goodtoknow&lang=german
steht's zB anders
Zitat:
Im Allgemeinen benötigen Sie dort folgende Papiere:
• Reisepass
Geburtsurkunde
...
• Der ausländische Partner benötigt seit dem 1.3.2008 eine offizielle Familienstandsbescheinigung aus dem Heimatland bzw. vom zuständigen Konsulat.
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Obst88
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Antwort #36 - 22.06.2016 um 07:38:55
 
Wir haben 2014 in Kopenhagen geheiratet und brauchten keine "Familienstandsbescheinigung aus dem Heimatland". Nur eine Aufenthaltsbescheinigung der Gemeinde wo meine Frau gemeldet war auf der "ledig" stand. Auch keine Geburtsurkunde.
Mein Schwager hat dort 2015 geheiratet, da wurde das auch nicht verlangt.
Die von dir verlinkte Seite bezieht sich auf ganz Dänemark, da verlangen einzelne Standesämter eine Geburtsurkunde und einen Ledigkeitsnachweis aus dem Heimatland. Kopenhagen will beides nicht haben. Man kann ja auch einfach per Email anfragen (Bryllup@kff.kk.dk) ob es noch so ist.
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Euda
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Antwort #37 - 04.07.2016 um 11:25:45
 
Vielen Dank nochmal für die umfangreiche Orientierung soweit!

So, haben uns nun die Mock-Tests auf der Goethe-Seite angesehen und eine Anmeldung zur Prüfung für das A1-Zertifikat am 25. & 26. August eingesendet. Die Unterlagen vom registro civil erwarten wir bis zum 14. Juli, woraufhin wir diese sofort an einen unserer Kontakte zum Übersetzen übergeben. Sonst sind alle Unterlagen vorhanden.

Sollte ich vielleicht schon bei der ABH anrufen, um einen Termin für Anfang September zu planen?

Beste Grüße,
Euda
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Antwort #38 - 04.07.2016 um 12:59:24
 
In Berlin gibt es ein Onlinebuchungssystem für Termine. Wenn sie bisher eine AE als Studentin hatte, müsst ihr dieses Mal noch zur Abteilung für Studenten. Ich glaube, da werden die Termine nicht so lange im Voraus vergeben, aber schaut einfach mal im Buchungssystem nach.l
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Antwort #39 - 12.07.2016 um 11:04:49
 
Die Dokumente können jetzt bis etwa diesen Freitag vollständig beim Standesamt in DK sein. Das A1-Zertifikat wird auch keine Herausforderung mehr sein — Fortschritte sind gut und die Ansprüche niedrig.

Zwei wichtige Unklarheiten kamen in den letzten Tagen noch auf:
Ihre private Krankenversicherung ist abgelaufen. Meine Verlobte ist momentan also nicht krankenversichert. Ist ein entsprechender Nachweis bei der ABH Pflicht zur Verlängerung der AE?
Zudem hat sie kein geregeltes Einkommen, wird jedoch von Verwandten während des Studiums finanziell unterhalten. Wird sie danach bei der ABH gefragt?


Beste Grüße,
Euda
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Antwort #40 - 12.07.2016 um 11:45:51
 
Der LU muß gesichert sein, dazu zählt auch ein ausreichender KV Schutz, womit es bei der Verlängerung der AE schon zu Problemen können wird, da es an den allgemeinen Erteilvoraussetzungen nach § 5 AufenthG fehlt.
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Antwort #41 - 12.07.2016 um 11:57:55
 
Wenn sie die AE als Ehefrau will, ist ihr unzureichendes Einkommen und die fehlende KV irrelevant, sie braucht aber A1.

Wenn sie die AE als Studentin will, braucht sie VE oder Sperrkonto und die KV aber kein A1.
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Antwort #42 - 12.07.2016 um 11:58:40
 
Wenn ihr verheiratet seid und sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 AufenthG beantragt, braucht sie nicht den Lebensunterhalt zu sichern also ist auch keine KV nachweisen.

Natürlich dann eine KV organisieren..
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #43 - 12.07.2016 um 12:03:06
 
Okay — dann wird sie sich bei einer privaten KV registrieren.
Für die Bestätigung des Lebensunterhalts würde eine formlose Erklärung mit Unterschrift des Verwandten ausreichen?

Edit: Hab die Seite nicht aktualisiert und somit die letzten zwei Posts verpasst. So wär es natürlich angenehmer.
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Antwort #44 - 12.07.2016 um 12:33:52
 
Euda schrieb am 12.07.2016 um 12:03:06:
Für die Bestätigung des Lebensunterhalts würde eine formlose Erklärung mit Unterschrift des Verwandten ausreichen?

... was man i.d.R. gemäß des AufenthG mit einer VE macht. Eine formlose Erklärung wird die ABH wohl nicht akzeptieren, weil diese nicht gegenüber der ABH greift und somit nicht rechtsicher ist. Auch würde eine formlose Erklärung die Solvenz des Verwandten in keiner Form belegen.
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