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Mexikanerin mit Studentenvisum bis 30.09. heiraten (Gelesen: 13.928 mal)
Euda
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18.06.2016 um 02:52:14
 
Hallo Forengemeinde,


habe mich soeben hier angemeldet, da ich zum Thema beim Bemühen von Google schon oft auf dieses hilfreiche Forum gestoßen bin.
Hier zu meiner Situation:

Ich studiere aktuell in Berlin und habe die deutsche Staatsangehörigkeit.
Meine Verlobte ist Mexikanerin und hält sich aktuell zum Studieren an derselben Hochschule wie ich mit einem Studentenvisum hier auf. Dieses läuft am 30. September 2016 ab.
Da wir zusammen bleiben möchten und schon länger zusammen leben, möchten wir hier in Deutschland heiraten, sodass sie eine AE erhält. Anschließend ist es ihr Ziel, hier auch Deutsch zu lernen und eine Stelle in ihrer Profession zu finden. Finanziell abgesichert wird sie momentan von ihrem Bruder.

Hier meine Fragen:
1.:
Im Standesamt Kreuzberg haben wir bereits vorgesprochen, allerdings eine Woche nach dem Wechsel unseres Wohnsitzes in einen anderen Bezirk innerhalb Berlins. Ist die "Fremd"-Vorsprache für das nun zuständige Standesamt noch gültig oder muss diese erneut durchgeführt werden?

2.:
Die folgenden Voraussetzungen werden an uns (lt. Standesamt Kreuzberg) gestellt, um die Ehe anzumelden:
  • Abschrift aus dem Geburtenregister (habe ich heute in meinem Geburtsort beantragt, kein Thema)
  • Meldebescheinigung (haben wir beide nun für unseren neuen Wohnsitz)
  • Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung aus México; das ganze dann vom beeidigten Übersetzer umtexten lassen (sie schickt im Lauf der nächsten zwei Wochen einen Verwandten in ihr zuständiges registro civil in México und lässt die Papiere per Express hier nach DE versenden —einen Übersetzer suchen wir momentan)
  • Dolmetscher (bekommen wir)
  • bei ihr eine formlose Erklärung ihres gesicherten Einkommens, unterschrieben von ihrem Bruder (die erhält sie zum Glück im Lauf der nächsten Woche, da er gerade zu Besuch in DE ist)



Wie sieht das Timing also aus? Beim Standesamt in Kreuzberg war man sehr positiv und meinte, wir lägen noch gut in der Zeit (das war vor zwei Wochen). Also Übersetzungen anfertigen, Eheschließung anmelden, Ehe schließen und die AE bei der ABH beantragen wären die wichtigsten Dinge, die jeweils am meisten Zeit verspeisen.

Hat jemand diesbezüglich Erfahrung und kann mir sagen, ob es noch bis zum 30. September 16 okay ist mit der Zeit?


Beste Grüße,
Euda
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Lila F.
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Antwort #1 - 18.06.2016 um 03:28:42
 
Die Liste mit den Dokumenten gilt nicht zwingend für das neue Standesamt. Ihr solltet also möglichst schnell nochmal dort nachfragen. Vermutlich sind due Dokumente sehr ähnlich oder sogar gleich, aber verbindliche Aussagen bekommst du eben nur vom zuständigen Standesamt. Die mexikanischen Dokumente müssen normalerweise auch mit einer Apostille versehen werden. Davon hast du nichts geschrieben, es würde mich aber schon wundern, wenn das Standesamt das nicht verlangen würde.

Beim Übersetzen könnt ihr Zeit sparen, indem ihr vorab Scans an den/die Übersetzer/in schickt.

Ob es zeitlich klappt, kann wohl nur das zuständige Standesamt sagen, da hier niemand weiß, wie ausgelastet das Standesamt ist.
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Euda
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Antwort #2 - 19.06.2016 um 12:01:01
 
Hallo Lila,


Die Apostille wird ebenfalls benötigt — habe ich in der obigen Auflistung vergessen.
Habe gestern mit ein paar Übersetzern gesprochen, die meinten, sie könnten mir das ganze binnen einer Woche anfertigen. Reicht es eigentlich, wenn zur Anmeldung zur Eheschließung nur eine Meldebescheinigung eingereicht wird (etwa meine) oder müssen die beider Partner vorliegen?

Grüße,
Euda
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Lila F.
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Antwort #3 - 19.06.2016 um 13:34:36
 
Normalerweise müssen beide Partner eine erweiterte Meldebescheinigung (d. h. die mit Angabe des Familienstands) vorlegen, die auch häufig nicht älter als 14 Tage sein darf. Es kann also sein, dass die, die ihr schon habt, dann nicht mehr angenommen wird. Aber wie gesagt, eine verbindliche Liste mit den Unterlagen bekommt ihr nur beim zuständigen Standesamt.
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Euda
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Antwort #4 - 19.06.2016 um 15:24:04
 
Alles klar, danke für die Info! Ein paar weitere Fragen:
Wenn das Standesamt unseres Bezirks nicht genug Kapazitäten hat oder inkompetent ist, kann man sich doch auch in einem anderen Standesamt trauen? Wie verläuft das und ab welchem Zeitpunkt übernimmt das bevorzugte Amt dann die Verantwortung über die Eheschließung. Ist es dann auch für die Kommunikation mit dem OLG zur Prüfung der ausländischen Unterlagen verantwortlich, oder allein für die Trauung (sodass wir Inkompetenz und Ressourcenmangel im Zweifelsfall alternativlos ausgeliefert wären...)?

Grüße,
Euda
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Lila F.
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Antwort #5 - 19.06.2016 um 16:51:06
 
Die komplette Prüfung der Unterlagen einschließlich der Kommunikation mit dem OLG übernimmt das zuständige Standesamt, lediglich die eigentliche Trauung kann ein anderes Standesamt machen. Da die Berliner Standesämter aber wohl alle Erfahrung mit Eheschließungen von Ausländern und Deutschen haben, würde ich mir da keine Sorgen über Inkompetenz machen. Sollte es zu Problemen kommen, seid ihr auch nicht "alternativlos ausgeliefert", es gibt schon genügend Möglichkeiten, sich da zu wehren. Aber davon würde ich erst mal nicht ausgehen, Probleme gibt es eher bei Staaten mit unsicherem Urkundenwesen oder wenn verlangte Urkunden nicht beschafft werden können. In Mexiko sind die Unterlagen in der Regel problemlos zu bekommen und werden dann mit Apostille und Übersetzung auch ohne Weiteres vom Standesamt akzeptiert.
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grisu1000
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Antwort #6 - 19.06.2016 um 17:07:02
 
Euda schrieb am 19.06.2016 um 15:24:04:
Wie verläuft das und ab welchem Zeitpunkt übernimmt das bevorzugte Amt dann die Verantwortung über die Eheschließung.


Es ist das Wohnsitzstandesamt für die Vorbereitung der Unterlagen für das Kammergericht in Berlin verantwortlich. Bevor die Verlobte irgendwelche Urkunden zusammenstellen lässt geht zu diesem und lasst euch eine Checkliste geben.

Dein bevorzugtes Standesamt übernimmt, wenn die Ehevoraussetzungen vorhanden und geprüft sind. Das muss man dem Wohnsitzstandesamt mitteilen, damit die Unterlagen weitergeleitet werden.
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Obst88
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Antwort #7 - 19.06.2016 um 17:20:34
 
Wenn es zeitlich zu eng wird könntet ihr auch in Kopenhagen beim Rathaus anklopfen. Da könnt ihr ohne lästigen Papierkrieg innerhalb von ~4 Wochen heiraten.
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Euda
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Antwort #8 - 19.06.2016 um 19:02:25
 
Lust haben wie auf den Papierkrieg natürlich nicht. Griesgrämig
Wie sähe die Prozedur in Dänemark denn aus? Anschließend können wir direkt in Berlin zur ABH und die AE beantragen?

Danke für die freundliche Hilfe. Sind scheinbar viele erfahrene und hilfsbereite Nutzer hier!
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trixie
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Antwort #9 - 19.06.2016 um 19:12:02
 
Euda schrieb am 19.06.2016 um 19:02:25:
Wie sähe die Prozedur in Dänemark denn aus? 

Auch hat jedes Standesamt seine eigenen Vorgaben.
Bei machen Standesämtern mußt du sich einige Tage in Dänemark aufhalten (z. B. Tondern), bei anderen wieder nicht (z. B. Sonderborg), andere lassen dich förmlich am langen Arm verhungern, wenn es um die Dokumentenlegalisation geht, weil sie der eigenen Botschaft im Herkunftsland des Ausländers nicht trauen (z.B. Ribe).
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #10 - 19.06.2016 um 19:42:31
 
Euda schrieb am 19.06.2016 um 19:02:25:
Lust haben wie auf den Papierkrieg natürlich nicht. Griesgrämig
Wie sähe die Prozedur in Dänemark denn aus? Anschließend können wir direkt in Berlin zur ABH und die AE beantragen?


Ja. Ihr müsst nur darauf achten, dass die Heirat in Dänemark und anschließende Beantragung der AE bei der ABH in Deutschland noch während der Gültigkeit ihrer derzeitigen AE als Studentin erfolgen.

Aber der Papierkrieg ist wirklich nicht so schlimm, wie es sich am Anfang vielleicht anhört. Wir hatten die Unterlagen alle innerhalb einer Woche zusammen inklusive Apostille und Übersetzung bei den mexikanischen Unterlagen (für die Nachregistrierung der in Mexiko geschlossenen Ehe, die Unterlagen dafür sind aber weitgehend identisch zu den von dir genannten). Die zuständige Standesbeamtin hat in unserem Fall auch sehr gut und schnell gearbeitet (Standesamt Berlin-Mitte). Bei euch kommt aber natürlich noch die Bearbeitungszeit des Gerichts dazu, die hat man bei der Nachregistrierung nicht.
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Euda
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Antwort #11 - 20.06.2016 um 10:03:19
 
So, habe jetzt jemanden bei unserem örtlichen Standesamt telefonisch erreicht. Der nächste Termin zur Anmeldung wäre im September. Außerdem nicht gerade freundlich, die Auskunft.  Augenrollen

Also Dänemark. Dazu direkt zwei Fragen:

Habe gelesen, dass die Ämter in Dänemark auch die Ledigkeitsbescheinigung bei Nicht-EU-Bürgern verlangen.
A: Ist es dennoch (zeitlich) vorteilhaft, dort zu heiraten?
B: Lässt sich auf die Geburtsurkunde aus México verzichten?
C: In welche Sprache und von welchem Übersetzer müssen die mexikanischen Dokumente übersetzt werden?
D: Welche Standesämter sind in Dänemark zu empfehlen? Erfahrungen?

MfG,
Euda
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Antwort #12 - 20.06.2016 um 10:28:25
 
Euda schrieb am 20.06.2016 um 10:03:19:
A: Ist es dennoch (zeitlich) vorteilhaft, dort zu heiraten?

Das mußt du selber entscheiden, wie schnell du eine Ledigkeitsbescheinigung von deiner Freundin bekommt.
Meines Wissens muss eine Ledigkeitsbescheinigung von jedem Land gebracht werden, in dem man ab dem 18. Lebensjahr gewohnt hat.
Bei einem Deuschen reicht oftmals die erweiterte Meldebescheinigung.

Euda schrieb am 20.06.2016 um 10:03:19:
B: Lässt sich auf die Geburtsurkunde aus México verzichten?

Nein.

Euda schrieb am 20.06.2016 um 10:03:19:
C: In welche Sprache und von welchem Übersetzer müssen die mexikanischen Dokumente übersetzt werden?

Englisch, Deutsch oder Dänisch.
Welcher Übersetzer das machen darf, mußt du beim jeweiligen Standesamt erfragen.

Euda schrieb am 20.06.2016 um 10:03:19:
D: Welche Standesämter sind in Dänemark zu empfehlen? Erfahrungen?

Siehe Antwort # 9
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Antwort #13 - 20.06.2016 um 11:10:05
 
Ich habe meine Frau (Drittstaat) anfang des Jahres in DK Sonderborg geheiratet, Sie hatte zuvor schon eine noch gültige AE wie in deinem Fall auch.
Wir brauchten nur die Geburtsurkunden, die Pässe, Ihre AE, und die erweiterten Meldebescheinigungen vom deutschen Einwohnermeldeamt, das hat auch für meine Frau ( ledig ) ausgereicht, da es in der Meldebescheingung so stand ( ledig ).
Irgendwelche Ledigkeitsbescheinigungen aus dem Heimatland haben wir nicht benötigt.

am besten du informiert dich selbst ob Ihr alle nötigen Unterlangen habt direkt beim Standesamt in DK. Z.b. Sonderborg: http://heiraten.sonderborgkommune.dk/

Beauftragt keine teure Agentur die machen auch nichts anderes für euch, mit dem Standesamt in DK kann man telefonieren die Sprechen gut deutsch und englisch sowieso.

Von Unterlagen Absenden per Post bis Hochzeitstermin vergingen bei uns nur 3 Wochen, es kann also wirklich schnell gehen.
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Euda
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Antwort #14 - 20.06.2016 um 12:52:45
 
Danke für's Teilen deiner Erfahrungen, okatomy!

Wenn wir ohnehin die Geburtsurkunde mit Apostille aus México brauchen und in Deutschland erst übersetzen lassen müssen, wäre es doch sinnvoll, direkt auch (ob letztendlich gefordert oder nicht) eine Familienstandsbescheinigung dort zu beantragen. Tønder schreibt etwa
Zitat:
Familienstandsbescheinigung – nicht älter als 4 Monate
Bescheinigung aus allen Ländern, in denen Sie im ehefähigen Alter gelebt haben.


, während in der PDF von Sønderborg folgendes steht:

Zitat:
Ledigkeitserklärungen (wenn man in Deutschland wohnt: Aufenthaltsbescheinigungen mit Familienstand (Original))


Die Anforderungen Tønders sind für mich eindeutig (mit Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland, also auch Übersetzung).

Bei Sønderborg sieht es danach aus, als akzeptierten sie auch die normale erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt in Deutschland. Habe dort vorhin angerufen und herausgefunden, dass ich die Dokumente von einem hier in DE beeidigten Übersetzer übersetzen lassen kann. Freundliche Beratung dort und mit Deutsch scheinen die keine Probleme zu haben.
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