Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?! (Gelesen: 10.718 mal)
Themen Beschreibung: Nach knapp 8 monatiger Prüfung durch die Botschaft und dessen Vertrauenanwalts und Vorlage aller Dokumente --> Problem
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
15.06.2016 um 08:58:31
 
Hallo,
ich verfolge euer Forum schon seit einiger Zeit und finde Hilfe und freundliche Unterstützung klasse hier.

So wende ich mich auch in einem eventuell speziellen Fall an euch.

Stand: Ich will meinen Freund aus Nigeria heiraten.
er 28 Jahre, Nigerianer
ich 30, Deutscher

in Nigeria heiraten geht dementsprechend nicht
er ist noch in Nigeria

so wir haben nun den Spießrutenlauf mit den Dokumenten begonnen und im November 2015 den Antrag gestellt bzw. die Überprüfung in Auftrag gegeben für ein Visum zur Eheschließung.
Dokumente würden alle nach Nigeria geschickt, und dort über monate und Monate überprüft.
Mit allen Familienmitgliedern und Referenzfreunden wurden Interviews geführt.

Nun kam raus im April 2016, joah es konnte nicht 100% die Identität nachgewiesen werden.

Alle gefragten Dokumente wurden geliefert.

Problem, sie wollen ein birth certificate und eine vaccination card...Geburtsurkunde und Impfpass haben, welche nicht existiert.
Zu der Zeit wo er geboren wurde, gabs das nicht bzw. ist die Dokumentenerstellung sehr ungenau gewesen, so wie ich das mitgekriegt habe. Wir haben stattdessen eine vereidigte und gerichtlich beglaubigte Beurkundung seines Alters durch das Familienoberhaupt (Onkel) durchführen lassen.

Impfpass gabs nicht, denn er sagte in seinem Dorf wurde nur mit Fingerfarbe bestätigt bei den Kindern, wer geimpft wurde.

Kinderfotos wo er ganz klein ist gibts nicht, da Festplatte davongeflogen.

Andere Fotos auch mit seiner Familie hat er noch aber halt nicht als kleines Kind, sondern nur vor ein paar Jahren (ca. 5-8 Jahre her)

Er hat noch von seiner Grundschule und Sekundarschule das Abschlusszeugnis und dies mitabgeliefert.
Ansonsten noch ein Abschlusszeugnis oder Testergebnis dafür, dass er die Uni besuchen darf (weiß nicht genau wie der Test heißt)
auch Bescheinigungen, seiner Praktika, die er bei Energieversorgern über mehrere Jahre durchgeführt hat.
und noch eine Art church certificate

so nun nachdem er die Antwort gekriegt, dass er ja eventuell nicht er sei...

Hat er sich noch überlegt, wie er ein oder zwei Dokumente über Umwege über oder von seinem Dorf kriegen kann, irgendwas mit Attestation of birth oder sowas...

diese wird er diese Woche einsenden mit den restlichen 2-3 Dokumenten (mit einer Erklärung warum gerade eventuelle DOkumente fehlen)

Waaaas ist, wenn der nette Anwalt dort meint nö ohne original geburtsurkunde und den impfpass, den er nicht hat darf er halt nicht...


langsam kriege ich Angst, dass und dies nicht mehr erlaubt wird zusammen zu sein Griesgrämig

was mache ich dann? es ist alles vorhanden Griesgrämig

hoffe auf Mut von euch ^^ (mein erstes großes und schreckliches Unterfangen mit den Behörden)

danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
NotLupus
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 356

irgendwo, Germany
irgendwo
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #1 - 15.06.2016 um 09:32:18
 
Hat er einen Reisepass?

Im Zweifel muss das vor Gericht. Vor ein deutsches Gericht. Und wie gut, dass die Befreiung vom Ehefähigkeitzeugnis beim Oberlandesgericht stattfindet.

Wenn man also nach all den Nachweisen nicht die Identität feststellen kann und ihr alles versucht habt, dann besteht ihr beim Standesamt darauf, dass trotz des Gutachtens das Gericht entscheiden soll.

Bedeutet dann aber auch, dass das OLG selber Ermittlungen anstellt , also bspw. die deutsche Botschaft einschaltet etc.. also wieder Zeit vergeht.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #2 - 15.06.2016 um 11:32:23
 
Befreiung vom EFZ ist gar nicht nötig, weil es für Verpartnerung ("Heirat") von Schwulen nicht gefordert wird. Er muss nur eine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen. Trotzdem bleibt nur zu versuchen, die AV irgendwie von seiner Identität zu überzeugen bzw. bei Ablehnung zu klagen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
NotLupus
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 356

irgendwo, Germany
irgendwo
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #3 - 15.06.2016 um 11:36:16
 
Oooh. Das hab ich übersehen. Da bleibt dann wohl nur bei Ablehnung der Antrag auf Anweisung des Standesamtes auf Vornahme der Amtshandlung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #4 - 15.06.2016 um 15:25:10
 
NotLupus schrieb am 15.06.2016 um 11:36:16:
Da bleibt dann wohl nur bei Ablehnung der Antrag auf Anweisung des Standesamtes auf Vornahme der Amtshandlung. 


Erstmal spricht man offen und ruhig mit dem Sachbearbeiter beim Standesamt und dass es offensichtlich Probleme aufgrund fehlender Urkunden gibt, die sich auch nicht heilen lassen. Dann bittet darum gemeinsam eine Lösung zu finden, ggf. bei der Standesamtaufsicht um Rat fragen.

Die Klage ist ja der letzte Schritt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
NotLupus
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 356

irgendwo, Germany
irgendwo
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #5 - 15.06.2016 um 16:52:51
 
Der Standesbeamte kann ja nicht einfach entscheiden, dass die Identität geklärt ist, wenn die Urkundenüberprüfung ohne klares Ergebnis verlaufen ist. Der Standesbeamte kann selber die Akte dem Amtsgericht als Zweifelsvorlage geben. Also entweder der Standesbeamte gibt es dem Amtsgericht oder man selber gibt es dem Amtsgericht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lamea
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #6 - 15.06.2016 um 17:16:19
 
Wenn du klagen möchtest ist es aber wichtig dass du dir einen guten Anwalt holst der sich auf Ausländerrecht spezialisiert hat!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #7 - 15.06.2016 um 17:40:07
 
NotLupus schrieb am 15.06.2016 um 16:52:51:
Der Standesbeamte kann ja nicht einfach entscheiden, dass die Identität geklärt ist, wenn die Urkundenüberprüfung ohne klares Ergebnis verlaufen ist. 


Grundsätzlich unterliegt Standesbeamte in seiner Entscheidung als Urkundenbeamter keiner Weisungsbefugnis. Isnsofern sind auch Hinweise der Standesamtaufsicht, wenn das Amtsgericht anzurufen ist, reine Empfehlungen. Die Standesamtaufsicht kann aber selbst das Gericht anrufen.

Insofern sollte man eben das Gespräch suchen. Und eben eine Lösung kann sein, dass der Standesbeamte eine Zweifelsvorlage an das Amtsgericht macht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #8 - 15.06.2016 um 17:59:34
 
also wenn gar nix geht...

--> Gespräch suchen
(beim Standesamt sagen die, sie können gar nix, nur die Auslandsvertretung hat was zu sagen, sie wissen von nix, können nix beeinflussen und haben mit nix zu tun, sondern warten nur auf post)

--> Standesamt (Bearbeiter) kann dann beim Amtsgericht Ergebnis anzweifeln

habe ich das so richtig verstanden?
Ist diese Anzweiflung dann gleich schon eine Klage? Oder fängt dann eine erneute Überprüfung statt?

Habe eine gute Rechtsschutzversicherung seit Jahren, also dies sollte mir helfen; HOFFE ICH! (muss noch nachprüfen und hoffe das es NICHT NICHT soweit kommen muss)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #9 - 15.06.2016 um 18:27:18
 
Zitat:
habe ich das so richtig verstanden?


Nein. Der Standesbeamte entscheidet aufgrund des Ergebnis der Urkundenüberprüfung. Die AV führt diese nur durch. Die Bewertung, ob ausreichend und was sonst ersatzweise benötigt wird, obliegt dem Standesamt.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #10 - 15.06.2016 um 21:03:45
 
ah...aber wie soll er das auch bewerten, wenn folgendes vom anwalt aus nigeria dasteht

"aufgrund der dokumente kann die identität nicht vollends nachgewiesen werden"

da bleibt ihm ja nichts übrig als nein zu sagen -.-

weil mir wurde vom standesamt gesagt, nur bei einer positiven also erfolgreichen Urkundenprüfung und Identitätsfeststellung würde der Prozess weitergehen können und dass die (standesamt in DE) überhaupt nichts zu entscheiden haben, sondern nur die ausländische stelle, die botschaft!

war die aussage also falsch (, dass Standesamt gar nix zu entscheiden hat)? gibt es irrrrrrrrrrrgendwo einen "beweis" dafür?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
NotLupus
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 356

irgendwo, Germany
irgendwo
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #11 - 16.06.2016 um 09:25:35
 
Der Standesbeamte gibt die Urkundenüberprüfung ja nicht aus der Laune heraus in Auftrag sondern mit dem Ziel, dass die Identität und der Familienstand des Ausländers festgestellt wird. Wenn jetzt die Identität nicht eindeutig festgestellt wird, dann kann der Standesbeamte theoretisch für oder gegen euch entscheiden. Jedoch sind Standesbeamte in der Regel restriktiv und lehnen das ab.

Also was passiert ist entweder die Zweifelsvorlage ans Amtsgericht durch den Standesbeamten oder du kriegst ein Schreiben, dass die Anmeldung der Verpartnerung verweigert wird und dir das Rechtsmittel der Anrufung des Amtsgerichts mit Antrag auf Anweisung des Standesamtes auf die Vornahme der Amtshandlung (hier:Anmeldung der Verpartnerung) zusteht.

Hat der Ausländer einen Reisepass mit seiner Identität? Vielleicht paar ältere?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #12 - 16.06.2016 um 14:12:54
 
hi danke notlupus
habe es nun verstanden

ja, er hat auch ältere reisepässe aus den letzten jahren glaub ich (eben checken tu... einen aus 2015, einen aus 2014 und einen 2008)

Frage:
wenn der standesamt sachbearbeiter dies ans amtsgericht weiterleitet, ist es dann gleich eine Klage oder wie wird das betitelt? (bzw. wenn ich dies weiterleite) oder eine Anweisung / Widerruf oder so...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #13 - 19.06.2016 um 20:16:44
 
*push*
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
NotLupus
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 356

irgendwo, Germany
irgendwo
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #14 - 19.06.2016 um 20:58:17
 
Gibt es der Standesbeamte ans Amtsgericht dann heißt es Zweifelsvorlage. Gibst du es dem Amtsgericht ist es ein Antrag auf Anweisung des Standesamtes auf Vornahme einer Amtshandlung durch das Amtsgericht.

Rechtsgrundlage ist in beiden Fällen § 49 PStG.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dreamer82
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 89
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #15 - 20.06.2016 um 13:00:10
 
Generell ist die Urkundenüberprüfung sehr schwierig in Nigeria.

Das nächste Problem was Du vielleicht noch nicht bedacht hast ist das Visum.
Wenn seine Identität in der Urkundenüberprüfung nicht nachgewiesen werden kann dann könnt Ihr vielleicht trotzdem die Eheschließung in DE anmelden, aber ein entsprechendes Visum wird vermutlich durch die AV trotzdem abgelehnt werden, wenn seine Identät unklar ist.

Wenn es keine "alten" Dokumente gibt (das ist schon sehr ungewöhnlich auch für Nigeria) dann wird es sehr schwierig die AV vom Gegenteil zu überzeugen.
Die Beurkundung seines Alters durch das Familienoberhaupt (Adavit) ist nicht wirklich beweiskräftig. In Nigeria kann jeder zum Gericht und den Eid ablegen dass die Person XY das Alter X hat. Ob dies nun stimmt kann niemand prüfen.

Alleine schon deshalb sind alte Dokumente natürlich eher beweiskräftig.
Das es gar keine alten Bilder, Urkunden etc. würde mich auch zweifeln lassen.
Ich bin auch mit einer Nigerianerin in dem Alter verheiratet und auch damals gab es Geburtsurkunden die vom jeweiligen Krankenhaus auch wenn diese zentral nirgendwo registriert wurden. Ggf. prüft die AV die Dokumenten dann direkt vor Ort nach.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #16 - 22.06.2016 um 07:43:47
 
naja er hatte alles (fotos) digital und die festplatte wurde ihm geklaut
ansonsten familie ist zerrüttet, vater nie gekannt, mutter sehr früh nach italien um familie zu versorgen, also ist er bei anderer familie aufgewachsen und die nahmen es nicht so ernst, dann hat er in ghana schule gemacht und so weiter und so fort

deshalb gibts nur wenig in nigeria (außer 2 schulzeugnisse)

krankenhaus gabs net, er kam bei einem kleinem furzdorf raus, wo ...naja wie man es sich in nem seelendorf vorstellt...wo es kein krankenhaus gibt...

das heißt --> er sollte die balkanroute nehmen? Durchgedreht lol
was kann man da schon noch zu sagen...wegen solch poofigen dokumenten und sonst alles da ist darf er das land nicht verlassen

meinen ärger kann hoffentlich jeder verstehen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #17 - 26.06.2016 um 14:29:51
 
neue Frage:

Frage 1:
Was wäre, wenn wir bereits verheiratet wären?

Sagen wir, die Prüfung findet trotz nach endlosem warten erneuter Urkundeneinreichung etc. kein positives Ergebnis.
Darüber hinaus wurde dann eine Vornahme auf Amtsgedönsel durchgeführt...

Dies funktioniert auch nicht...

Würde es helfen, wenn wir dann heiraten?
In Südafrika gäbe es die Möglichkeit, dass wir dort heiraten. Hätten wir dann ein bessere Möglichkeit? Oder hieß es dann, na gut, ihr seid Verheiratet, zieh doch nach Nigeria...

darüber hinaus

Frage 2:
Was dreamer82 sagte...stimmt das? Wenn eine Vornahme auf Amtshandlung durchgeführt wurde, es positiv ist, d.h. wir kriegen die Anmeldung....kriegt er dann dennoch nicht das Visum, weil zwar die Behörden in Deutschland das anerkennen, die Botschaft aber nicht?

Danke Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #18 - 26.06.2016 um 14:43:45
 
Zitat:
Was wäre, wenn wir bereits verheiratet wären?

Wo? In Nigeria?
... dann gäbe es ja Urkunden, die man prüfen könnte.

Zu Frage 2 fällt mir nur die Frage ein, wie soll der Standesbeamte die Ehefähigkeit prüfen, wenn die Identität nicht nachgewiesen werden kann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #19 - 26.06.2016 um 15:20:18
 
nein, heiraten in südafrika
in nigeria dürfen wir nicht heiraten

@Trixie: von vorherigen postern wurde gesagt, dass das Urteil des Vertrauensanwalts / bzw. der Botschaft angezweifelt werden kann. Dieses Verfahren heißt "Zweifelsvorlage" oder auch "ein Antrag auf Anweisung des Standesamtes auf Vornahme einer Amtshandlung durch das Amtsgericht".
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #20 - 26.06.2016 um 23:34:46
 
Zitat:
nein, heiraten in südafrika

Wie soll das gehen, wenn er noch nicht mal einen gültigen Pass hat
geschweige denn andere Urkunden, die seine Identität beweisen?
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #21 - 27.06.2016 um 08:51:29
 
ich habe doch vorher geschrieben gehabt er hat einen gültigen pass und auch genügend dokumente zum beweisen seiner identität

schulzeugnisse, pass, attestation of origin and birth and age von behördlichen stellen wie auch von familie

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #22 - 27.06.2016 um 09:00:16
 
Auch wenn ihr nun in Südafrika heiratet, ändert das m.M. nichts daran, dass eine Dokumentenprüfung stattfinden wird, weil er aus einem Land mit unsicheren Urkundenwesen kommt. Zu welchem Ergebnis sollte nun eine neue Urkundenprüfung kommen?

Zuständig für den Visumantrag um nach Deutschland zu kommen wären auch wieder die gleichen Behörden wie bisher und dort liegt bereits eine Prüfung "Identität nicht eindeutig nachgewiesen" vor.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #23 - 27.06.2016 um 13:54:24
 
Hätte ja sein können, dass sich jemand genau mit dem Recht auskennt.

Denn ich habe schon oft hier gelesen, dass sich die Behörden bzw. Regierung ein deubel tun eine Ehe aufzulösen bzw. das Recht auf Familienzusammenführung zu nehmen!!!

Es hätte ja sein können, dass jemand Bescheid weiß, ob wir nicht doch einen stärkeren Fuß und Recht haben, wenn wir verheiratet sind, falls der 1. Weg scheitert.

Denn wenn wir in Südafrika heiraten und diese Ehe von Deutschland international anerkannt wird und alle rechtsgültigen Papier dabei sind, ist dies ja auch ein Dokument, was darüber hinaus bedeutet, dass es diesen Mann gibt!

gut, trixie weiß es nicht genau...hat jemand eine andere Meinung bzw. anderes Wissen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #24 - 27.06.2016 um 14:06:31
 
Eine Eheschließung in Südafrika scheitert schon einmal aus dem Grund, weil du dafür ein EFZ benötigst:
http://www.southafrica.diplo.de/Vertretung/suedafrika/de/03__RK/3__Familienangel...
Und um dieses vom deutschen Standesamt zu bekommen, braucht das Standesamt alle Unterlagen vom künftigen Partner. Somit entsteht der gleiche bürokratische Aufwand, als wenn ihr in Deutschland heiraten würdet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #25 - 27.06.2016 um 14:08:59
 
Zitat:
ich habe doch vorher geschrieben gehabt er hat einen gültigen pass und auch genügend dokumente zum beweisen seiner identitätschulzeugnisse, pass, attestation of origin and birth and age von behördlichen stellen wie auch von familie

Wir können lesen und uns auch an Deine früheren Aussagen erinnern:

Zitat:
Nun kam raus im April 2016, joah es konnte nicht 100% die Identität nachgewiesen werden...
Problem, sie wollen ein birth certificate und eine vaccination card...Geburtsurkunde und Impfpass haben, welche nicht existiert.

Zitat:
ja, er hat auch ältere reisepässe aus den letzten jahren glaub ich (eben checken tu... einen aus 2015, einen aus 2014 und einen 2008)

1. er hat KEINE Geburtsurkunde aber
2. trotzdem hat er (alte) Pässe ?
3. er kommt aus Nigeria

Honi soit qui mal y pense
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #26 - 27.06.2016 um 15:58:39
 
@TE: Ich denke auch, dass es erst mal keinen Sinn macht, in Südafrika (oder sonst wo) zu heiraten. Sollte es mit dem Standesamt in Deutschland klappen, könnte das eventuell die AV auch davon überzeugen, dass die Identität doch ausreichend geklärt ist (insbesondere wenn es über das Amtsgericht geht und das Gericht entscheidet, dass die Dokumente zur Eheschließung ausreichen). Daher würde ich an eurer Stelle erst mal versuchen, die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland hinzukriegen.

Wenn es trotz Klage vor dem Amtsgericht nicht klappt mit der Eheschließung in Deutschland, könnt ihr im Ausland heiraten, habt aber dann immer noch das Problem mit dem Visum. Gegen eine eventuelle Ablehnung könnt ihr klagen. Da habt ihr dann die Chance, noch mal durch ein anderes Gericht prüfen zu lassen, ob seine Identität wirklich nicht ausreichend belegt ist. Solltet ihr allerdings die Klage wegen der Verweigerung der Eheschließung verlieren, ist es natürlich fraglich, ob ihr dann bei der nächsten Klage bessere Chancen habt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #27 - 27.06.2016 um 18:50:29
 
@trixie mhm muss ich mal nachlesen danke
@hefi versteh ich net, muss ich glaube ich aber auch net

@lila f. danke ja, zuerst mal den normalen weg wollen wir gehen...letzendliche prüfung abwarten dann einspruch klage etc. falls es nicht klappt und dann im notfall ganz am schluss dann diese methode heirat ausland...dachte nur eventuell hätte jemand da schon erfahrung ^^
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #28 - 27.06.2016 um 18:58:41
 
Zitat:
dann im notfall ganz am schluss dann diese methode heirat ausland

... wobei du vermutlich ein EFZ brauchst und damit das gleiche Problem auftritt.
... du immer noch das Problem mit dem Visum zur FZF hast, bei Ablehnung du dagegen klagen kannst. Aber auch eine Klage kann verloren werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #29 - 27.06.2016 um 19:41:03
 
Wieso braucht mein nigerianischer Freund ein EFZ?

Ich als Deutscher brauche eines, siehe Link von Trixie...

und ja, wenn ich die klage verliere muss ich wohl aufgeben...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 27.06.2016 um 19:54:29 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #30 - 27.06.2016 um 19:50:11
 
Zitat:
Wieso braucht mein nigerianischer Freund ein EFZ

Wo steht das geschrieben?

Zitat:
Ich als Deutscher brauche eines

... ja so ist es. Und um das zu bekommen, müssen die Unterlagen deines Freundes beim deutschen Standesamt vorgelegt werden, womit wir wieder am Anfang der Problemsituation sind. Zwinkernd

Zitat:
und ja, wenn ich die klage verliere muss ich wohl aufgeben, komm ich ja wohl nicht drum!

... oder du wanderst nach Afrika aus,
... oder du heiratest in einem Land wo du kein EFZ brauchst und siedelst später in ein anderes EU-Land, welches keine Amtsprüfung durchführt, sondern sich mit der Legalisation der ausgestellten Heiratsurkunde begnügt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
namaskaram
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 232
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #31 - 27.06.2016 um 19:50:58
 
Für das Ehefähigkeitszeugnis werden die Dokumente beider Verlobten überprüft, also ob Person X Person Y heiraten kann. Es besteht wieder dasselbe Problem, dass dein Verlobter seine Identität nicht ausreichend nachweisen kann. Es ist quasi derselbe Prozess und es sind dieselben Dokumente notwenig wie bei einer Heirat in Deutschland.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #32 - 28.06.2016 um 13:33:57
 
ah ok nun hab ichs gecheckt ^^ danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #33 - 04.07.2016 um 10:09:48
 
ich nochmal...

wir (ich + verlobter)
wurden nun eingeladen jeweils (er botschaft ich amt für öffentliche dienste)

--> bezüglich des visas meines verlobten
--> bearbeitung durch ausländerbehörde (da visaantrag ja schon gestellt wurde)

es ist eine art interview

KEINE AHNUNG WOFÜR

kann mir jemand sagen, worauf ich mich gefasst machen muss? Smiley

einfache fragen über ihn/mich
oder gibts da was besonderes zu beachten...

dankö
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #34 - 04.07.2016 um 10:21:06
 
Wenn der Termin zum gleichen Zeitpunkt stattfindet, dürfte es wohl um eine sog. Scheineheprüfung handeln.

Infos hierzu gibt es eine Menge hier im Forum über die Forensuche.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #35 - 04.07.2016 um 10:32:40
 
so hab nun gesucht...nix gefunden Smiley
zu scheinehe gibts ein paar threads, wo halt über probleme geredet wird, wenn sie verpatzt wird oder wenn es eine ablehnung aus diesem grund gibt

doch einen infothread genau dazu Griesgrämig nicht gefunden

kann mir jemand helfen? danke Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #36 - 04.07.2016 um 11:01:36
 
Wie soll man dir helfen, wenn man gar nicht weis, ob es sich um eine Scheineheprüfung handelt, denn die Frage, ob die Termine zeitgleich sind, hast du nicht beantwortet.

Zum Thema "Scheinehe" kann die auch Google absuchen, denn dort ist auch ein Fragebogen eingestellt, damit du einen Überblick bekommst, um was es dabei geht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #37 - 04.07.2016 um 11:30:06
 
danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #38 - 04.07.2016 um 11:43:26
 
trixie schrieb am 04.07.2016 um 11:01:36:
Wie soll man dir helfen, wenn man gar nicht weis, ob es sich um eine Scheineheprüfung handelt, denn die Frage, ob die Termine zeitgleich sind, hast du nicht beantwortet.

Zum Thema "Scheinehe" kann die auch Google absuchen, denn dort ist auch ein Fragebogen eingestellt, damit du einen Überblick bekommst, um was es dabei geht.

Kriterien zum Scheineheverdacht hatte ich mal hier
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1449843742/22#22
zusammengestellt.

Ob und wie diese ggf auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften anwendbar bzw. übertragbar sind, weiß ich nicht.
Auch kann bei einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nicht von einer "Ehe" gesprochen werden, deshalb wäre mMn der Begriff "Scheinehe" hier auch unangebracht.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 04.07.2016 um 11:58:36 von HeFi »  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
dragonpanda
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?!
Antwort #39 - 29.07.2016 um 13:32:29
 
danke Zwinkernd
die fragen aus dem internet haben gut geholfen waren 1:1 die gleichen lol

hoff der rest klappt nun auch...ich werde euch auf dem laufenden halten, wenns interessiert Zunge oder abgeschlossen is
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema