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Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?! (Gelesen: 10.636 mal)
Themen Beschreibung: Nach knapp 8 monatiger Prüfung durch die Botschaft und dessen Vertrauenanwalts und Vorlage aller Dokumente --> Problem
trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 27.06.2016 um 19:50:11
 
Zitat:
Wieso braucht mein nigerianischer Freund ein EFZ

Wo steht das geschrieben?

Zitat:
Ich als Deutscher brauche eines

... ja so ist es. Und um das zu bekommen, müssen die Unterlagen deines Freundes beim deutschen Standesamt vorgelegt werden, womit wir wieder am Anfang der Problemsituation sind. Zwinkernd

Zitat:
und ja, wenn ich die klage verliere muss ich wohl aufgeben, komm ich ja wohl nicht drum!

... oder du wanderst nach Afrika aus,
... oder du heiratest in einem Land wo du kein EFZ brauchst und siedelst später in ein anderes EU-Land, welches keine Amtsprüfung durchführt, sondern sich mit der Legalisation der ausgestellten Heiratsurkunde begnügt.
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namaskaram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 27.06.2016 um 19:50:58
 
Für das Ehefähigkeitszeugnis werden die Dokumente beider Verlobten überprüft, also ob Person X Person Y heiraten kann. Es besteht wieder dasselbe Problem, dass dein Verlobter seine Identität nicht ausreichend nachweisen kann. Es ist quasi derselbe Prozess und es sind dieselben Dokumente notwenig wie bei einer Heirat in Deutschland.
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dragonpanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 28.06.2016 um 13:33:57
 
ah ok nun hab ichs gecheckt ^^ danke
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dragonpanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 04.07.2016 um 10:09:48
 
ich nochmal...

wir (ich + verlobter)
wurden nun eingeladen jeweils (er botschaft ich amt für öffentliche dienste)

--> bezüglich des visas meines verlobten
--> bearbeitung durch ausländerbehörde (da visaantrag ja schon gestellt wurde)

es ist eine art interview

KEINE AHNUNG WOFÜR

kann mir jemand sagen, worauf ich mich gefasst machen muss? Smiley

einfache fragen über ihn/mich
oder gibts da was besonderes zu beachten...

dankö
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #34 - 04.07.2016 um 10:21:06
 
Wenn der Termin zum gleichen Zeitpunkt stattfindet, dürfte es wohl um eine sog. Scheineheprüfung handeln.

Infos hierzu gibt es eine Menge hier im Forum über die Forensuche.

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dragonpanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 04.07.2016 um 10:32:40
 
so hab nun gesucht...nix gefunden Smiley
zu scheinehe gibts ein paar threads, wo halt über probleme geredet wird, wenn sie verpatzt wird oder wenn es eine ablehnung aus diesem grund gibt

doch einen infothread genau dazu Griesgrämig nicht gefunden

kann mir jemand helfen? danke Smiley
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 04.07.2016 um 11:01:36
 
Wie soll man dir helfen, wenn man gar nicht weis, ob es sich um eine Scheineheprüfung handelt, denn die Frage, ob die Termine zeitgleich sind, hast du nicht beantwortet.

Zum Thema "Scheinehe" kann die auch Google absuchen, denn dort ist auch ein Fragebogen eingestellt, damit du einen Überblick bekommst, um was es dabei geht.
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dragonpanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 04.07.2016 um 11:30:06
 
danke
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HeFi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #38 - 04.07.2016 um 11:43:26
 
trixie schrieb am 04.07.2016 um 11:01:36:
Wie soll man dir helfen, wenn man gar nicht weis, ob es sich um eine Scheineheprüfung handelt, denn die Frage, ob die Termine zeitgleich sind, hast du nicht beantwortet.

Zum Thema "Scheinehe" kann die auch Google absuchen, denn dort ist auch ein Fragebogen eingestellt, damit du einen Überblick bekommst, um was es dabei geht.

Kriterien zum Scheineheverdacht hatte ich mal hier
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1449843742/22#22
zusammengestellt.

Ob und wie diese ggf auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften anwendbar bzw. übertragbar sind, weiß ich nicht.
Auch kann bei einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nicht von einer "Ehe" gesprochen werden, deshalb wäre mMn der Begriff "Scheinehe" hier auch unangebracht.
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« Zuletzt geändert: 04.07.2016 um 11:58:36 von HeFi »  
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dragonpanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #39 - 29.07.2016 um 13:32:29
 
danke Zwinkernd
die fragen aus dem internet haben gut geholfen waren 1:1 die gleichen lol

hoff der rest klappt nun auch...ich werde euch auf dem laufenden halten, wenns interessiert Zunge oder abgeschlossen is
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