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Visum für Eheschließung Urkundenprüfung unzureichend!?!?!?! (Gelesen: 10.729 mal)
Themen Beschreibung: Nach knapp 8 monatiger Prüfung durch die Botschaft und dessen Vertrauenanwalts und Vorlage aller Dokumente --> Problem
dreamer82
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 20.06.2016 um 13:00:10
 
Generell ist die Urkundenüberprüfung sehr schwierig in Nigeria.

Das nächste Problem was Du vielleicht noch nicht bedacht hast ist das Visum.
Wenn seine Identität in der Urkundenüberprüfung nicht nachgewiesen werden kann dann könnt Ihr vielleicht trotzdem die Eheschließung in DE anmelden, aber ein entsprechendes Visum wird vermutlich durch die AV trotzdem abgelehnt werden, wenn seine Identät unklar ist.

Wenn es keine "alten" Dokumente gibt (das ist schon sehr ungewöhnlich auch für Nigeria) dann wird es sehr schwierig die AV vom Gegenteil zu überzeugen.
Die Beurkundung seines Alters durch das Familienoberhaupt (Adavit) ist nicht wirklich beweiskräftig. In Nigeria kann jeder zum Gericht und den Eid ablegen dass die Person XY das Alter X hat. Ob dies nun stimmt kann niemand prüfen.

Alleine schon deshalb sind alte Dokumente natürlich eher beweiskräftig.
Das es gar keine alten Bilder, Urkunden etc. würde mich auch zweifeln lassen.
Ich bin auch mit einer Nigerianerin in dem Alter verheiratet und auch damals gab es Geburtsurkunden die vom jeweiligen Krankenhaus auch wenn diese zentral nirgendwo registriert wurden. Ggf. prüft die AV die Dokumenten dann direkt vor Ort nach.
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dragonpanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 22.06.2016 um 07:43:47
 
naja er hatte alles (fotos) digital und die festplatte wurde ihm geklaut
ansonsten familie ist zerrüttet, vater nie gekannt, mutter sehr früh nach italien um familie zu versorgen, also ist er bei anderer familie aufgewachsen und die nahmen es nicht so ernst, dann hat er in ghana schule gemacht und so weiter und so fort

deshalb gibts nur wenig in nigeria (außer 2 schulzeugnisse)

krankenhaus gabs net, er kam bei einem kleinem furzdorf raus, wo ...naja wie man es sich in nem seelendorf vorstellt...wo es kein krankenhaus gibt...

das heißt --> er sollte die balkanroute nehmen? Durchgedreht lol
was kann man da schon noch zu sagen...wegen solch poofigen dokumenten und sonst alles da ist darf er das land nicht verlassen

meinen ärger kann hoffentlich jeder verstehen
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dragonpanda
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Antwort #17 - 26.06.2016 um 14:29:51
 
neue Frage:

Frage 1:
Was wäre, wenn wir bereits verheiratet wären?

Sagen wir, die Prüfung findet trotz nach endlosem warten erneuter Urkundeneinreichung etc. kein positives Ergebnis.
Darüber hinaus wurde dann eine Vornahme auf Amtsgedönsel durchgeführt...

Dies funktioniert auch nicht...

Würde es helfen, wenn wir dann heiraten?
In Südafrika gäbe es die Möglichkeit, dass wir dort heiraten. Hätten wir dann ein bessere Möglichkeit? Oder hieß es dann, na gut, ihr seid Verheiratet, zieh doch nach Nigeria...

darüber hinaus

Frage 2:
Was dreamer82 sagte...stimmt das? Wenn eine Vornahme auf Amtshandlung durchgeführt wurde, es positiv ist, d.h. wir kriegen die Anmeldung....kriegt er dann dennoch nicht das Visum, weil zwar die Behörden in Deutschland das anerkennen, die Botschaft aber nicht?

Danke Smiley
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trixie
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Antwort #18 - 26.06.2016 um 14:43:45
 
Zitat:
Was wäre, wenn wir bereits verheiratet wären?

Wo? In Nigeria?
... dann gäbe es ja Urkunden, die man prüfen könnte.

Zu Frage 2 fällt mir nur die Frage ein, wie soll der Standesbeamte die Ehefähigkeit prüfen, wenn die Identität nicht nachgewiesen werden kann?
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dragonpanda
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Antwort #19 - 26.06.2016 um 15:20:18
 
nein, heiraten in südafrika
in nigeria dürfen wir nicht heiraten

@Trixie: von vorherigen postern wurde gesagt, dass das Urteil des Vertrauensanwalts / bzw. der Botschaft angezweifelt werden kann. Dieses Verfahren heißt "Zweifelsvorlage" oder auch "ein Antrag auf Anweisung des Standesamtes auf Vornahme einer Amtshandlung durch das Amtsgericht".
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Antwort #20 - 26.06.2016 um 23:34:46
 
Zitat:
nein, heiraten in südafrika

Wie soll das gehen, wenn er noch nicht mal einen gültigen Pass hat
geschweige denn andere Urkunden, die seine Identität beweisen?
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knuffel-de  
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dragonpanda
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Antwort #21 - 27.06.2016 um 08:51:29
 
ich habe doch vorher geschrieben gehabt er hat einen gültigen pass und auch genügend dokumente zum beweisen seiner identität

schulzeugnisse, pass, attestation of origin and birth and age von behördlichen stellen wie auch von familie

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trixie
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Antwort #22 - 27.06.2016 um 09:00:16
 
Auch wenn ihr nun in Südafrika heiratet, ändert das m.M. nichts daran, dass eine Dokumentenprüfung stattfinden wird, weil er aus einem Land mit unsicheren Urkundenwesen kommt. Zu welchem Ergebnis sollte nun eine neue Urkundenprüfung kommen?

Zuständig für den Visumantrag um nach Deutschland zu kommen wären auch wieder die gleichen Behörden wie bisher und dort liegt bereits eine Prüfung "Identität nicht eindeutig nachgewiesen" vor.
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dragonpanda
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Antwort #23 - 27.06.2016 um 13:54:24
 
Hätte ja sein können, dass sich jemand genau mit dem Recht auskennt.

Denn ich habe schon oft hier gelesen, dass sich die Behörden bzw. Regierung ein deubel tun eine Ehe aufzulösen bzw. das Recht auf Familienzusammenführung zu nehmen!!!

Es hätte ja sein können, dass jemand Bescheid weiß, ob wir nicht doch einen stärkeren Fuß und Recht haben, wenn wir verheiratet sind, falls der 1. Weg scheitert.

Denn wenn wir in Südafrika heiraten und diese Ehe von Deutschland international anerkannt wird und alle rechtsgültigen Papier dabei sind, ist dies ja auch ein Dokument, was darüber hinaus bedeutet, dass es diesen Mann gibt!

gut, trixie weiß es nicht genau...hat jemand eine andere Meinung bzw. anderes Wissen?
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trixie
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Antwort #24 - 27.06.2016 um 14:06:31
 
Eine Eheschließung in Südafrika scheitert schon einmal aus dem Grund, weil du dafür ein EFZ benötigst:
http://www.southafrica.diplo.de/Vertretung/suedafrika/de/03__RK/3__Familienangel...
Und um dieses vom deutschen Standesamt zu bekommen, braucht das Standesamt alle Unterlagen vom künftigen Partner. Somit entsteht der gleiche bürokratische Aufwand, als wenn ihr in Deutschland heiraten würdet.
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Antwort #25 - 27.06.2016 um 14:08:59
 
Zitat:
ich habe doch vorher geschrieben gehabt er hat einen gültigen pass und auch genügend dokumente zum beweisen seiner identitätschulzeugnisse, pass, attestation of origin and birth and age von behördlichen stellen wie auch von familie

Wir können lesen und uns auch an Deine früheren Aussagen erinnern:

Zitat:
Nun kam raus im April 2016, joah es konnte nicht 100% die Identität nachgewiesen werden...
Problem, sie wollen ein birth certificate und eine vaccination card...Geburtsurkunde und Impfpass haben, welche nicht existiert.

Zitat:
ja, er hat auch ältere reisepässe aus den letzten jahren glaub ich (eben checken tu... einen aus 2015, einen aus 2014 und einen 2008)

1. er hat KEINE Geburtsurkunde aber
2. trotzdem hat er (alte) Pässe ?
3. er kommt aus Nigeria

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Antwort #26 - 27.06.2016 um 15:58:39
 
@TE: Ich denke auch, dass es erst mal keinen Sinn macht, in Südafrika (oder sonst wo) zu heiraten. Sollte es mit dem Standesamt in Deutschland klappen, könnte das eventuell die AV auch davon überzeugen, dass die Identität doch ausreichend geklärt ist (insbesondere wenn es über das Amtsgericht geht und das Gericht entscheidet, dass die Dokumente zur Eheschließung ausreichen). Daher würde ich an eurer Stelle erst mal versuchen, die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland hinzukriegen.

Wenn es trotz Klage vor dem Amtsgericht nicht klappt mit der Eheschließung in Deutschland, könnt ihr im Ausland heiraten, habt aber dann immer noch das Problem mit dem Visum. Gegen eine eventuelle Ablehnung könnt ihr klagen. Da habt ihr dann die Chance, noch mal durch ein anderes Gericht prüfen zu lassen, ob seine Identität wirklich nicht ausreichend belegt ist. Solltet ihr allerdings die Klage wegen der Verweigerung der Eheschließung verlieren, ist es natürlich fraglich, ob ihr dann bei der nächsten Klage bessere Chancen habt.
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Antwort #27 - 27.06.2016 um 18:50:29
 
@trixie mhm muss ich mal nachlesen danke
@hefi versteh ich net, muss ich glaube ich aber auch net

@lila f. danke ja, zuerst mal den normalen weg wollen wir gehen...letzendliche prüfung abwarten dann einspruch klage etc. falls es nicht klappt und dann im notfall ganz am schluss dann diese methode heirat ausland...dachte nur eventuell hätte jemand da schon erfahrung ^^
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trixie
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Antwort #28 - 27.06.2016 um 18:58:41
 
Zitat:
dann im notfall ganz am schluss dann diese methode heirat ausland

... wobei du vermutlich ein EFZ brauchst und damit das gleiche Problem auftritt.
... du immer noch das Problem mit dem Visum zur FZF hast, bei Ablehnung du dagegen klagen kannst. Aber auch eine Klage kann verloren werden.
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dragonpanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #29 - 27.06.2016 um 19:41:03
 
Wieso braucht mein nigerianischer Freund ein EFZ?

Ich als Deutscher brauche eines, siehe Link von Trixie...

und ja, wenn ich die klage verliere muss ich wohl aufgeben...
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« Zuletzt geändert: 27.06.2016 um 19:54:29 von N/V »  
 
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