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FZF Eritrea (Gelesen: 5.131 mal)
traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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14.06.2016 um 08:00:52
 
Der Ehemann ist als Flüchtling anerkannt. Ehefrau und 5 Kinder warten im Camp in Äthiopien auf Nachzug. Beide haben traditionell vor über 20 Jahen geheiratet, es gibt keine Eheurkunde. Könnte eine eidesstattliche Erklärung von beiden abgegeben werden und dann zu einer FZF führen?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 14.06.2016 um 19:00:00
 
Der Familiennachzug ist beschränkt auf die, die vor der Anerkennung offiziell (nicht traditionell) verheiratet waren. Dieses Paar ist ja nach deutschem Recht unverheiratet, da gibt es keinen Familiennachzug. Nachzug zum Heiraten in Deutschland ist möglich, aber nur nach den üblichen Bedingungen und nicht nach den besseren Bedingungen nach der Anerkennung.

Oder ist die Heirat nach einheimischem Recht gültig?
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traute
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Antwort #2 - 14.06.2016 um 21:15:42
 
Mir wurde von mehreren Seiten gesagt, nach einheimischem Recht sei die Ehe gültig. Wie soll das bewiesen werden?
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Saxonicus
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Antwort #3 - 14.06.2016 um 21:41:23
 
Durch eine Eheschließungsurkunde des eritraeschen Standesamtes.
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traute
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Antwort #4 - 14.06.2016 um 22:35:19
 
genau das ist ja nicht möglich!
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lottchen
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Antwort #5 - 14.06.2016 um 22:48:31
 
Es geht um eine Eheschließung in keinerlei Papierform?
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traute
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Antwort #6 - 15.06.2016 um 08:22:40
 
ja, um eine traditionelle Eheschließung vor 20 Jahren. Der Mann ist in DE, Frau und 5 minderjährige Kinder krank im Flüchtlingscamp in Äthiopien.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 15.06.2016 um 11:01:49
 
lottchen schrieb am 14.06.2016 um 22:48:31:
Es geht um eine Eheschließung in keinerlei Papierform? 

Dann muss er eben diese traditionelle Eheschließung, sofern sie (deiner Aussage nach) im Herkunftsland anerkannt ist, bei dem dortigen Standesamt nachregistrieren lassen. Dann verfügt er auch über ein entsprechendes Dokument.
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traute
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Antwort #8 - 15.06.2016 um 11:52:00
 
Das sagt sich sehr einfach, ist aber aufgrund des Militärregimes in Eritrea NICHT möglich.
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traute
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Antwort #9 - 15.06.2016 um 20:42:07
 
Könnte als Alternative eine eidesstattliche Erklärung möglich sein?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #10 - 15.06.2016 um 22:21:24
 
Gibt es denn gar keine Dokumente, die die Ehe belegen können? Wie sieht es z. B. mit den Geburtsurkunden der Kinder aus? Sind die vorhanden? Manche Länder tragen dort auch ein, ob die Eltern verheiratet sind.
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #11 - 16.06.2016 um 07:02:40
 
Es gibt kirchliche Geburtsurkunden der Kinder. In Eritrea gibt es kaum staatliche Urkunden, alles läuft über die Kirche.
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Antwort #12 - 16.06.2016 um 10:48:35
 
traute schrieb am 16.06.2016 um 07:02:40:
In Eritrea gibt es kaum staatliche Urkunden, alles läuft über die Kirche. 

Dann sollte es doch keine Schwierigkeit sein, einen Auszug aus dem Kirchenregister über die Eheschließung zu erhalten.
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Lila F.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #13 - 16.06.2016 um 14:18:46
 
traute schrieb am 16.06.2016 um 07:02:40:
Es gibt kirchliche Geburtsurkunden der Kinder. In Eritrea gibt es kaum staatliche Urkunden, alles läuft über die Kirche. 


Und was steht in den kirchlichen Geburtsurkunden? Sind beide dort als Eltern eingetragen? Ist vermerkt, dass sie verheiratet sind? Das wäre schon mal besser als gar nichts zu haben. Dann müsste man aber natürlich noch herausfinden, ob die kirchliche Ehe in Eritrea automatisch bedeutet, dass sie auch staatlich verheiratet sind.
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Saxonicus
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Antwort #14 - 16.06.2016 um 14:51:46
 
Eine Ehe kann in Eritrea entweder vor dem Zivilstandsbeamten, in religiöser Form oder nach dem örtlichen Gewohnheitsrecht geschlossen werden. Die Eheschliessung ist wirksam, gleich in welcher Form geschlossen, wenn sie im Eheregister eingetragen ist.
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