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Passbeantragung Indien (Gelesen: 3.173 mal)
Jana2394
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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11.06.2016 um 19:56:59
 
Hallo alle zusammen,
mir ist bewusst, dass das Thema schon einige Male angesprochen wurde, allerdings ist unsere Ausgangslage etwas verzwickt und ich erhoffe mir hier fachkundigen Rat.
Mein Freund ist im Januar 2013 als UMF von Indien nach Deutschland gekommen, im September 2015 wurde sein Asylantrag vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Seitdem hat er eine Duldung, momentan bis Januar nächsten  Jahres, die erlischt, sobald Rückführungspapiere vorliegen.
Er befindet sich derzeit im 2. Lehrjahr seiner Ausbildung zu Koch und spricht gut deutsch. Nach dem neuen Integrationsgesetz sollte die Duldung ja eigentlich bis Beendigung der Ausbildung verlängert werden und danach noch 2 Jahre Aufenthalt zum Arbeiten. Allerdings ist uns das alles so unsicher und aufgrund der bescheidenen Gesetzgebung in Deutschland hätte er danach immer noch keine Perspektive für eine Aufenthaltserlaubnis.
Deswegen haben wir uns zu einer Eheschließung entschlossen. Haken an der ganzen Sache: Wir brauchen dafür seinen Heimatpass. Sobald dieser aber der ABH vorliegt besteht die Gefahr der Abschiebung... kleine Randnotiz: er hatte seinen Pass nach Ankunft in Deutschland zerstört, weil ihm besonders schlaue Landsleute dazu geraten haben. Als wäre das nicht genug, hat er sich dann auch noch 6 Jahre jünger gemacht als er tatsächlich ist... naja, daran können wir jetzt nichts mehr ändern und wir werden ab jetzt mit offenen Karten der ABH gegenüber spielen.
Erstens:
Hat jemand Erfahrungen, wie die ABH in solchen Situationen reagiert? Meiner Meinung nach dürfen sie nicht allzu viel meckern, immerhin verdient er seinen Lebensunterhalt selbst etc., hat halt nur ein bisschen geschwindelt.  Augenrollen
Zweitens:
Kennt sich jemand mit der Neubeantragung eines Passes bei der indischen Botschaft aus? Die wolle da so viele Dokumente, die wir, selbst wenn wir wollten, nicht alle besorgen können. Zum Beispiel den Bericht der indischen Polizei über den Verlust seiner Passes.
Ich bedanke mich ganz herzlich und hoffe auf viele informative Antworten,
Jana
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.06.2016 um 11:46:43
 
Die Duldung soll während der Ausbildung verlängert werden. Aber nur, wenn die Ausbildung vor dem 21. Geburtstag begonnen wurde. Du solltest also vergleichen, ob die richtigen Daten dann noch zum Gesetz passen.

Der Ansatz, gegenüber der Ausländerbehörde mit offenen Karten zu spielen, ist meines Erachtens die beste Chance. Entweder lässt die Ausländerbehörde ihn die Ausbildung zu Ende machen, dann würde er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a beantragen und hätte eventuell genug Zeit, die Papiere für die Heirat zusammen zu bekommen.

Als zweiten Weg solltet Ihr Euch auf das Modell vorbereiten: Er kehrt freiwillig zurück, also vor einer geplanten Abschiebung, und ordnet seine Papiere von Indien aus. Dann sollte er aber nächste Woche mit Dir zusammen zum Standesamt und eine Erklärung unterschreiben, dass Du die weiteren Vorbereitungen alleine in die Hand nehmen darfst.
Und dann beantragt er ein Visum zum Heiraten, wenn das Standesamt zufrieden ist und der Heirat nichts mehr im Wege steht. Die Botschaft schickt den Visumantrag an die Ausländerbehörde, die dem Visum zustimmen muss, bevor es gegeben wird. Auch dafür ist es gut, wenn die ABH Euer Freund ist.
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Jana2394
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.12.2016 um 19:09:35
 
Hallo reinhard,

die ABH hat bisher keinerlei Anstalten gemacht, dass die ihn die Ausbildung nicht beenden lassen wollen.
Auf die Idee, nach §18a eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, sind wir auch schon gekommen, allerdings sagte unser Anwalt, dass diesem Antrag nicht stattgegeben werden wird, da er die ABH über sein Alter (also über "aufenthaltsrechtlich relevante Informationen") getäuscht hat.
Gibt es vielleicht dennoch eine Chance, dass ihm eine Aufenthaltserlaubnis gem. §18a erteilt werden kann?

Auch eine freiwillige Rückkehr haben wir in Betracht gezogen. Allerdings sind wir von anderen Indern, die diese Option gewählt haben, darüber informiert worden, dass die indischen Behörden in Indien sich weigern, dann einen Pass auszustellen. Genauso wie das indische Generalkonsulat in Deutschland sich weigert  hä?
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ninnschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.12.2016 um 06:56:58
 
Jana2394 schrieb am 11.06.2016 um 19:56:59:
hat halt nur ein bisschen geschwindelt.  


Aber dieses schwindeln ist eine Straftat, die mit Sicherheit auch zu einer Strafe führt. Und dann könnte ein Ausweisungsinteresse vorliegen, welches dazu führt, dass er keine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG).

Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:09:35:
die ABH hat bisher keinerlei Anstalten gemacht, dass die ihn die Ausbildung nicht beenden lassen wollen.


Ist es wegen der Ausbildung oder vielleicht eher, weil die ABH kann Passpapiere beschaffen kann, weil er mit seinen Personalien getäuscht hat? Ich denke mal aufgrund der Auflage "Erlischt mit Bekanntgabe des Rückführungstermins" eher letzteres.

Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:09:35:
Auf die Idee, nach §18a eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, sind wir auch schon gekommen


Die bekommt er nur nach Abschluss der Ausbildung und wenn er eben eine Duldung aufgrund der Ausbildung hatte. Nicht wenn er eine Duldung wegen fehlender Passpapiere hatte.


So oder so: Aufgrund der Täuschung wird dein Freund nie die allgemeinen Erteilungsvorausstzungen des § 5 AufenthG erfüllen und damit nie einen Anspruch auf eine AE haben, selbst wenn ihr heiratet oder ein Kind bekommt. Dieser Anspruch ist aber notwendig um überhaupt eine AE zu bekommen, da ihm gem. § 10 Abs. 3 AufenthG nur eine AE aus humanitären Gründen oder bei Anspruch eine andere AE erteilt werden darf - da sein Asylantrag abgelehnt wurde.

Er muss in jedem Fall ausreisen und mit einem nationalen Visum wiederkommen. Das ganze Verfahren kann aber dauern, weswegen ich jetzt schon mit dem Standesamt in Kontakt treten würde. Denn es kann durchaus sein, dass indische Dokumente geprüft werden müssen.
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Jana2394
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 10.04.2017 um 14:02:06
 
Hallo,

wir haben in letzter Zeit intensive Recherchen angestellt und es hat sich mehr und mehr herauskristallisiert, dass ihm weder hier in Deutschland durch das Konsulat noch in Indien ein neuer Pass ausgestellt werden wird. Dort wird er für 5 Jahre auf eine "Black-List"gesetzt und sitzt dann dort fest.
Ist es in einem solchen Fall ggf. möglich, auch ohne Reisepass zu heiraten, da es ja offensichtlich und nachweisbar unzumutbar ist, in der nächsten Zeit einen Pass zu beschaffen?
Wir sind im Besitz verschiedener anderer Dokumente wie einer Identity-Card, einer Voter-ID (die nur indischen Staansangehörigen ausgestellt wird), einem Führerschein, Geburtsurkunde etc.

Viele Grüße
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 10.04.2017 um 14:06:03
 
Vermutlich ist es nicht möglich, da er das Problem ja verursacht hat. Aber entscheiden kann das nur das OLG, und das entscheidet nur über vorliegende Anträge.
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Saxonicus
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Antwort #6 - 10.04.2017 um 14:48:38
 
Jana2394 schrieb am 11.06.2016 um 19:56:59:
Kennt sich jemand mit der Neubeantragung eines Passes bei der indischen Botschaft aus?

Ohne deutsche Aufenthaltserlaubnis wird sich das indische Konsulat für die Neuausstellung eines Pass für unzuständig erklären und ihn an die Passbehörde im Heimatland verweisen.

Jana2394 schrieb am 10.04.2017 um 14:02:06:
...dass ihm weder hier in Deutschland durch das Konsulat noch in Indien ein neuer Pass ausgestellt werden wird. 

Vom Konsulat bekommt er lediglich ein kurzeitig gültiges  Reisedokument, mit dem er nach Indien reisen kann.

Jana2394 schrieb am 11.06.2016 um 19:56:59:
...er hatte seinen Pass nach Ankunft in Deutschland zerstört,

Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:09:35:
Allerdings sind wir von anderen Indern, die diese Option gewählt haben, darüber informiert worden, dass die indischen Behörden in Indien sich weigern, dann einen Pass auszustellen. 

Wie die indischen Behörden die Passvernichtung sanktionieren, weiß hier sicher keiner.
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