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Wiedereinreise nach Deutschland (Gelesen: 3.899 mal)
Themen Beschreibung: Einreisebedenken und Mietrecht
daorong
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wiedereinreise nach Deutschland
09.06.2016 um 05:36:27
 
Ich  war Studentin aus China. 2012 hatte ich mein Studium in Deutschland nicht geschaffen und damit war mein Visum für Studium abgelaufen. Der Ausländerbehörde Germersheim hatte mich dann aufgefordert, bis zum 20 November 2012 die BRD zu verlassen. Ich habe dann einen Widerspruch eingelegt, im Januar 2013 habe ich den zurückgenommen. Danach habe ich beim Ausländerbehörde unterschrieben, dass ich bis zum 31. Januar 2013 die BRD zu verlassen. Allerdings wurde ich aufgrund der Tatsache, dass ich seit längere Zeit unter schwerer Depression gelitten habe, Ende Januar 2013 von meinem Arzt noch einmal in die Klinik eingeliefert. Deshalb konnte ich nicht bis zum 31. Januar ausreisen.
 
Der Ausländerbehörde weiß natürlich auch Bescheid, dass ich Depression habe, wieder in der Klinik war und daher nicht ausreisen konnte. Als ich im Februar von der Klinik entlassen wurde, hatte mich der Ausländerbehörde aufgefordert, beim Gesundheitsamt untersuchen zu lassen, ob ich überhaupt reisefähig bin.
 
Die ersten zwei Termine beim Gesundheitsamt hatte ich wegen der Nebenwirkung von Medikamenten leider nicht einhalten können. Dann habe ich einen dritten Termin am 28. März 2013 um 9 Uhr bekommen. Zwei Tage davor hatte ich mit dem zuständigen Mitarbeiter beim Ausländerbehörde, Herrn S., telephoniert. Er sagte zu mir, dass ich den letzten Termin einhalten muss und wenn das Ergebnis positiv ist, sollte ich in der kommenden Wochen eine Buchungsbestätigung bei ihm vorlegen.
 
Was mich überrascht, ist, dass am 28. März um 7 Uhr zwei Polizisten zu mir kamen und sagten, dass ich an dem Tag ausreisen muss. Sie hatten mich dann zur Polizei gebracht. Ich habe sofort Herrn S. angerufen und fragte, was das bedeutet. Er antwortete, er verstehe das auch nicht, warum die Polizei zu mir kam.
 
Um 8 Uhr kamen zwei Mitarbeiter vom Ausländerbehörde und sagten, dass ich an dem Tag ausreisen muss und der Termin beim Gesundheitsamt schon abgesagt wurde, der Flugticket gebucht war. Ich sagte ihnen, ich wolle unbedingt mit Herrn S. sprechen, da für mich alles nicht nachvollziehbar ist. Aber sie sagten, Herr S. habe sie das beauftragt. Dies weist darauf hin, dass Herr S. mich offenbar angelogen hat.
 
Um 11 Uhr kam der Arzt vom Gesundheitsamt und hatte mich untersucht. Das Ergebnis ist, dass ich reisefähig bin.
 
Um 13 Uhr wurde ich von der Polizei zum Flughafen Frankfurt gebracht. Bei der Bundespolizei hat mich der Ausländerbehörde angerufen und sagte, wenn ich nun freiwillig aus Deutschland ausreise, werde überhaupt keine Einreisesperre gegen mich verhängt. Das habe ich akzeptiert. Und dann habe ich eine Grenzübertrittsbescheinigung und eine schriftliche Bestätigung bekommen.
 
Von dem deutschen Konsulat in Schanghai habe ich erfahren, dass es zwar keine Einreisesperr gegen mich besteht, aber Einreisebedenken.  Der Grund ist, dass ich die Mitarbeiter vom Ausländerbehörde Germersheim durch viele Anrufe und Emails schwer belästigt hatte.
 
Als ich Deutschland verließ, waren alle meine Sachen noch in meiner damaligen Wohnung in Germersheim. Deshalb hatte ich zwei Bekannten in Deutschland beauftragt, alle Sachen von dem Hausmeister abzuholen und mir nach China zu schicken. Aber von den Bekannten hatte ich erfahren, dass die Hausmeisterin viele meiner Sachen, die ich unbedingt brauche, weggeschmiessen hat. An diesem Punkt würde ich Sie gerne darauf hinweisen, dass die Hausmeisterin, als ich damals in der Wohnung wohnte, mich mehrmals belästigt und immer wieder meine Sachen weggenommen hatte, so dass ich sie auch schon bei der Polizei angezeigt hatte.
 
Der Wert von den Gegenständen, die verschwunden sind, liegt nach meiner bisherigen Einschätzung bei etwa 3500 Euro, dazu zählen auch kostbare Sachen wie Goldschmucke. Hinsichtlich des Verhaltens von der Hausmeisterin hatte ich gegen sie wieder eine Strafanzeige wegen Unterschlagung bei Staatsanwaltschaft erstattet. Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt und mich auf Privatklage verwiesen.
 
Wegen Einreisebedenken wurde mein Antrag auf Besuchsvisum zweimal abgelehnt. Der deutsche Konsulat macht deutlich, wenn Einreisebedenken bestehen, kann ein Visum nur erteilt werden, wenn ein erhebliches und übergeordnetes Interesse an der Einreise besteht.
 
Bisher kann ich deswegen nicht wieder nach Deutschland einreisen und damit auch nicht die Sachen, die sich jetzt bei einem Freund befinden, genau überprüfen. Soviel ich weiß, gilt mein Anspruch auf Schadenersatz im Fall gegen die Hausmeister bis zum 31.12.2016. Meine Frage ist nun, was ich jetzt noch dafür machen kann?
 
Im letzten Jahr bevollmächtigte ich einen Freund Herrn R., den Antrag auf die Löschung der Einreisebedenken zu stellen. Herr R. hatte zuerst mit dem Leiter der Ausländerbehörde Herrn S. ein Gespräch geführt. Herr S. meint, dass ich eine ärztliche Bestätigung vorlegen sollte, dass ich durch die Behandlung von Depression wieder gesund worden bin. Damit wird die Gefahr, die Behörde wieder zu belästigen, beseitigt. 
 
Dieser Antrag wurde aber trotz des Attestes abgelehnt mit zwei Gründen: 1. Damals wollte ich nicht freiwillig ausreisen. Die Behörde befürchte, dass ich so wieder tun. 2. Es gibt keine Notwendigkeit für die Einreise.  An dieser Stelle würde ich jedenfalls darauf hinweisen, dass ich Herrn S. damals bei der Ausländerbehörde kennengelernt habe und wir uns sehr schnell ineinander verliebt haben. Herr S. hatte mir  mehrmals in seinem Büro und den nächtlichen Anrufen gesagt, dass er mich nicht abschieben wird und ich daher keine Angst zu haben brauche. Aus Lieb hatte ich ihm sehr viel Vertrauen geschenkt. Aber offenbar hat er mich immer wieder betrogen, was mich tief verletzt hat.
 
Was kann ich nun tun, damit die Einreisebedenken gelöscht werden? Vielen Dank für Ihre Beratung bzw. Hilfe im Voraus.
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« Zuletzt geändert: 09.06.2016 um 07:07:57 von i4a-team » 
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ninnschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.06.2016 um 06:52:37
 
Ich denke nicht, dass du es hinkriegen wirst, die Bedenken löschen zu lassen. Denn wie die Botschaft schon sagt, es besteht keine Notwendigkeit zur Einreise. Für alle Sachen, um die es dir geht, kannst du auch einen Rechtsanwalt bevollmächtigen, der das alles für dich klärt, bzw. klagt.

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Antwort #2 - 09.06.2016 um 07:09:29
 
ninnschen schrieb am 09.06.2016 um 06:52:37:
es besteht keine Notwendigkeit zur Einreise

Dem Argument zu folgen, würde bedeuten, dass ziemlich viele
Sperren unbefristet gelten. Humbug. Sage besser nix, wenn Du
keine Ahnung hast.
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daorong
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.06.2016 um 08:17:49
 
ninnschen schrieb am 09.06.2016 um 06:52:37:
Ich denke nicht, dass du es hinkriegen wirst, die Bedenken löschen zu lassen. Denn wie die Botschaft schon sagt, es besteht keine Notwendigkeit zur Einreise. Für alle Sachen, um die es dir geht, kannst du auch einen Rechtsanwalt bevollmächtigen, der das alles für dich klärt, bzw. klagt.


nicht die Botschaft hat so gemeint, sondern die Ausländerbehörde.



=======

Aber hat Herr S. von der Ausländerbehörde damals richtig gemacht? Er hat mich immer wieder angelogen!!

======


was bedeutet das eigentlich? was sind ziemlich viele Sperren?


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« Zuletzt geändert: 09.06.2016 um 22:20:13 von Daddy »  
 
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daorong
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.06.2016 um 10:18:22
 
weiß niemand mehr?
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daorong
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.06.2016 um 14:32:58
 
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Antwort #6 - 24.06.2016 um 17:53:02
 
Im Grunde geht es in deinem anderen Thread ums gleiche Thema.

Lies dir diesen Thread noch einmal durch und folge diesen Hilfen hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1461316354/11#11
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