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Eheschließung in D, AE nach Trauung (Gelesen: 11.631 mal)
Themen Beschreibung: Türk. Staatsbürger, zusätzliche Fragen zum Wohnsitz
Turhilfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.06.2016 um 15:14:19
 
Hallo liebes i4a-Forum,

unsere Geschichte aus dem Thema "3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?" http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1462712919/0 geht jetzt weiter. Da Ihr uns da schon so freundlich und kompetent beraten habt, hoffen wir nun erneut auf Eure Expertise und Euren Rat, vielen Dank wieder im Voraus! Smiley

Kurze Zusammenfassung: Türkischer Freund mit Studentenvisum hier, das aufgrund von Exmatrikulation Ende September sehr wahrscheinlich abläuft, obwohl es bis April 2017 ausgestellt ist (kein Vermerk im Visum bzgl. "erlischt mit...", nur "gilt nur zum Studium an Uni..."). Er lebt schon seit 4 Jahren hier und möchte nicht zurück in die Türkei bzw. ein Leben hier mit mir aufbauen. Wir hatten zunächst geschaut, welche Möglichkeiten er hat, ggf. mit seinem bereits anerkannten Bachelor hierzubleiben, aber jede Option fiel raus.

Wir sammeln also aktuell unsere Papiere für die Anmeldung zur Eheschließung an meinem Wohnsitz in NRW, er ist noch in Baden-Württemberg gemeldet (Studium war dort).

Nun haben wir einige individuelle und auch allgemeine Fragen:

A: Wohnsitz

Finanziell sieht es bei uns düster aus, ich habe momentan kein großes Gehalt, er gar keins (er musste seinen letzten Nebenjob verlassen), seine und meine Familie/Verwandten können alle nicht helfen, da selbst pleite. Er hat nun seine Wohnung in Baden-W gekündigt und würde für die nächsten paar Monate bei mir unterkommen. Ich bin bei meinen Eltern eine Straße weiter noch gemeldet, da ich in einem WG-Zimmer zur Untermiete wohne. Fragen:

1. Für die Anmeldung zur Eheschließung wird er noch die Meldebescheinigung aus BW einreichen, das sollte kein Problem sein. Was ist dann aber, wenn wir bei der Ausländerbehörde vorsprechen und einen gemeinsamen Wohnsitz vorzeigen müssen? Wo sollen wir ihn melden? Bei meinen Eltern geht es auf keinen Fall (kleine Mini-Wohnung und wahrscheinlich dann Rückfragen vom Arbeitsamt an meine Eltern, sie sind arbeitslos), und bei mir sieht auch schlecht aus, da er ja in meinem Zimmer als Gast haust. Dieser Zustand wird, sobald er einen Vollzeit-Job gefunden hat, natürlich sofort aufgehoben und wir ziehen in eine gemeinsame Wohnung. Aber für die Zeit vorher und für die Beantragung der AE: wo und wie melden?

2. Die Meldebescheinigung aus BW ist ja 14 Tage gültig. Muss er bei der eigentlichen Trauung bzw. zu einem späteren Zeitpunkt nach der Anmeldung zur Eheschließung noch einmal eine vorlegen?


B: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat

Wenn ich das richtig verstanden habe, können wir praktisch am Tag nach unserer Trauung zur Ausländerbehörde gehen und die AE beantragen, oder?

1. Muss er ggf. zu seiner alten Ausländerbehörde in Baden-Württemberg, da diese all seine Unterlagen besitzt? Oder einfach am neuen, gemeinsamen Wohnsitz in NRW (Wohnsitz-Problem siehe oben), falls schon vorhanden?

2. Mit was müssen wir rechnen, was evtl. von uns als Nachweise verlangt werden könnte? Deckung des Lebensunterhalts, KV, gemeinsamer Wohnsitz usw.?

3. Wie lange dauert der Ausstellungsprozess? Die Frage ist besonders interessant, da er ja so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen möchte.

4. Reicht mittlerweile die AE, sodass er praktisch sofort dann einen Job beginnen kann (sofern dieser schon vorhanden), oder muss er dann noch zur ARGE oder zu sonstigen Behörden? Wenn ja, wie lange müssen wir kalkulieren von der Antragsstellung bis zum Stichtag "so, ab heute kannst hier leben und arbeiten"?


Ich habe noch mehr Fragen, aber ich lasse es erstmal stehen und freue mich sehr über Eure Antworten. DANKE!
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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #1 - 08.06.2016 um 17:19:52
 
Bevor sich Dein Partner gleich zu Beginn Ärger einhandelt:

Der aktuelle Aufenthaltszweck Deines Partners ist zur Zeit in Studienzwecken begründet?

Er sollte, bevor ihr überhaupt was unternehmt, bei seiner zuständigen ABH abklären, ob es ihm überhaupt erlaubt ist,  das Bundesland wechseln.

Zumindest bei der Vollzeitzeittätigkeit bin ich mit sicher, dass ihm diese mit seinem derzeitigen Status überhaupt nicht erlaubt ist. Erst wenn in seinen Unterlgagen explizit vermerkt ist, dass die Arbeitsaufnahme gestattet ist, darf er das auch tun. Vorher hat er keine Chance auf eine (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung. 

Sobald ihr alle Unterlagen, die das zuständige Standesamt von euch haben möchte, zusammen habt, solltet ihr so bald wie möglich die Eheschließung anmelden. Denn sobald Eure Trauung unmittelbar bevorsteht, ist die Chance, dass Dein Verlobter zurück in die Türkei muss, um das korrekte Visum zu beantragen, geringer.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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ninnschen
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Antwort #2 - 08.06.2016 um 19:40:53
 
Turhilfe schrieb am 08.06.2016 um 15:14:19:
Wenn ich das richtig verstanden habe, können wir praktisch am Tag nach unserer Trauung zur Ausländerbehörde gehen und die AE beantragen, oder


jap

Turhilfe schrieb am 08.06.2016 um 15:14:19:
1. Muss er ggf. zu seiner alten Ausländerbehörde in Baden-Württemberg, da diese all seine Unterlagen besitzt? Oder einfach am neuen, gemeinsamen Wohnsitz in NRW (Wohnsitz-Problem siehe oben), falls schon vorhanden?


Wenn er sich schon umgemeldet hat, ist die alte ABH nicht mehr zuständig. Die neue ABH wird autoamtisch bei Umzug die Akte von der alten ABH anfordern.

Turhilfe schrieb am 08.06.2016 um 15:14:19:
2. Mit was müssen wir rechnen, was evtl. von uns als Nachweise verlangt werden könnte? Deckung des Lebensunterhalts, KV, gemeinsamer Wohnsitz usw.?


Der gemeinsame Wohnsitz. Das ist das worauf es ankommt. Ohne diesem keine eheliche Lebensgemeinschaft ohne eheliche Lebensgemeinschaft keine AE. KV liefe dann ja über dich, Sicherung LU ist egal.

Turhilfe schrieb am 08.06.2016 um 15:14:19:
3. Wie lange dauert der Ausstellungsprozess? Die Frage ist besonders interessant, da er ja so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen möchte.


Das kann dir niemand beantworten - kommt auf die ABH an. Es gibt ABHs die am selben Tag entscheiden könne (wenn sie die Akte haben) und andere brauchen Monate.

Turhilfe schrieb am 08.06.2016 um 15:14:19:
. Reicht mittlerweile die AE, sodass er praktisch sofort dann einen Job beginnen kann (sofern dieser schon vorhanden), oder muss er dann noch zur ARGE oder zu sonstigen Behörden? Wenn ja, wie lange müssen wir kalkulieren von der Antragsstellung bis zum Stichtag "so, ab heute kannst hier leben und arbeiten"


Wenn die AE erteilt wurde, dann darf er sofort arbeiten. Der eAT braucht ja noch ein bisschen, bis der aus Berlin da ist, aber er kann sich eine vorläufige Bescheinigung geben lassen, dass ihm eine AE nach § 28 erteilt wurde und er damit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist. Job kann er sich allein suchen - er kann natürlich zur Agentur für Arbeit geben und bei der Stellensuche Hilfe bekommen. Jobcenter (das heißt schon laaaaaaange nicht mehr ARGE) ist nur für ihn zuständig, wenn ihr dort Leistungen bezieht.

Mojo Jojo schrieb am 08.06.2016 um 17:19:52:
Denn sobald Eure Trauung unmittelbar bevorsteht, ist die Chance, dass Dein Verlobter zurück in die Türkei muss, um das korrekte Visum zu beantragen, geringer.



Er muss überhaupt kein Visums haben - er kann von der § 16 AufenthG-AE in die § 28-er AE wechseln - weil er dann nach Eheschließung ein Anspruch auf die AE hat (s. § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG).

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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.06.2016 um 22:06:45
 
Wieso bist du nicht unter der Adresse deiner WG gemeldet? Wenn es nicht gerade ein winziges Zimmer ist, kann er als dein Lebenspartner dann dort mit einziehen und sich auch dort melden. Dass du nur zur Untermiete dort wohnst, spielt dabei keine Rolle (ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter Bescheid weiß und die Untervermietung erlaubt hat).

Er sollte mit seiner AE zum Studium auch 120 Tage bzw. 240 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten dürfen. Wenn er die noch nicht verbraucht hat, kann er das bis zur Erteilung der AE aufgrund der Ehe noch machen. Entgegen der Aussage von Marianna darf er also auch jetzt sozialversicherungspflichtig beschäftigt arbeitet und das sogar in Vollzeit, solange er eben die Gesamtzahl an Tagen nicht überschreitet.

Am sichersten wäre es, wenn er erst zu dir zieht, wenn die Eheschließung kurz bevorsteht. Die neue ABH wird von seiner Wohnsitzanmeldung erfahren und könnte dann auf die Idee kommen, seine AE zum Studium zu verkürzen, da durch den Umzug ja offensichtlich ist, dass er de facto nicht mehr studiert (auch wenn er noch immatrikuliert ist). Sollte die ABH das wollen, wird sie ihn zuerst anhören und da wäre es natürlich von Vorteil, wenn er dann z. B. die Anmeldung zur Eheschließung schon vorlegen kann.
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Turhilfe
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Antwort #4 - 09.06.2016 um 15:08:40
 
Marianna, keine Sorge, er wird eh erst Vollzeit arbeiten, wenn er die AE aufgrund unserer Eheschließung erhält. Vorher hat er, wie Lila F. auch angemerkt hat, als Student diese 120 ganzen bzw. 240 halben Tage im Jahr, die er arbeiten darf. Die hat er noch nicht verbraucht.

ninnschen, vielen Dank für deine Auskunft Smiley

Lila F. schrieb am 08.06.2016 um 22:06:45:
Wieso bist du nicht unter der Adresse deiner WG gemeldet? Wenn es nicht gerade ein winziges Zimmer ist, kann er als dein Lebenspartner dann dort mit einziehen und sich auch dort melden. Dass du nur zur Untermiete dort wohnst, spielt dabei keine Rolle (ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter Bescheid weiß und die Untervermietung erlaubt hat).


Ich bin Ende letzten Jahres dort eingezogen in eine 2er WG. Das zweite Zimmer stand erstmal leer, weil keiner kam, dann von Januar bis Mai hatte ich eine Mitbewohnerin. Vorher habe ich bei meinen Eltern genau eine Straße weiter gewohnt und hatte mich entschieden, mich nicht umzumelden, damit ich nicht extra Papierkram machen muss, überall alles ändern etc., weil ich meine Post dann praktisch um die Ecke abholen kann. Ich wusste ja auch, dass ich nicht lange da wohnen würde.

Nun ist durch diese neue Situation mit Eheschließung alles etwas komplizierter. Seit Montag habe ich eine neue Mitbewohnerin, die sich aber als Reinfall entpuppt hat und meine Vermieterin will die gerade rauskriegen, ob das wohl geht.
Wenn ich mich jetzt plötzlich in meiner Wohnung melde, zahle ich doch Strafe, oder? Es handelt sich um eine Eigentumswohnung meiner Vermieterin, aber ich habe einen ganz normalen Mietvertrag unterschrieben ohne Klausel Untermiete oder Sonstiges, da meine Vermieterin da nicht so genau ist. Sie lässt einfach immer Mädels bei sich wohnen und ist da sehr locker.

Mein Freund als Dauergast für die nächsten paar Monate wäre aber in jedem Fall ein Problem, meine Vermieterin kennt ihn zwar, aber unsere Situation (noch) nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass sie dann sagt, nee Leute, sucht euch lieber was gemeinsames, wenn sie erfährt, dass wir eh in ein paar Monaten ausziehen. Für uns wäre es natürlich perfekt, wenn er einfach bei mir wäre für die Zeit, da wir somit auch Geld sparen würden. Aber das Problem mit dem Melden ist jetzt natürlich da, wie kann er sich denn dort melden, wenn er da nur Gast ist, und zahl ich jetzt nicht eine dicke Strafe, da ich mich nicht umgehend letztes Jahr schon gemeldet hatte?

Update: Meine Eltern beziehen Hartz 4, ich bin bei ihnen gemeldet in einer 3-Zimmer-Wohnung. Wenn ich meinen zukünftigen/frischgebackenen Ehemann nun auch bei meinen Eltern melde, kriegen diese Probleme mit irgendwelchen Behörden von wegen zu viele Leute oder weiß der Geier? Weil wenn ich ihn einfach bei meinen Eltern melden kann, dann ist das Problem vorübergehend gelöst, zumindest auf dem Papier. Wo er dann tatsächlich wohnen wird, ist dann eine andere Frage, die wir dann aber natürlich selbst klären müssen Zwinkernd

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« Zuletzt geändert: 09.06.2016 um 15:26:16 von Turhilfe »  
 
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Antwort #5 - 09.06.2016 um 15:59:46
 
Du bist rechtlich dazu verpflichtet, dich dort anzumelden, wo du auch wirklich wohnst. Das gilt natürlich auch für deinen Freund. Es sollte also gar keine Frage sein, wo er sich anmeldet. Er meldet sich dort an, wo er wohnt und du auch. Es kann sein, dass du dann ein Bußgeld bezahlen musst, aber das hast du selbst verschuldet, indem du seit Monaten deiner Meldepflicht nicht nachgekommen bist. Aber willst du wirklich deinem ausländischen Freund nahelegen, dass er sich doch einfach nicht an die Gesetze halten soll?

Sollte das Zimmer nicht gerade sehr klein sein, so dass eine Überbelegung drohen könnte, kann die Vermieterin dir nicht kündigen, weil dein Lebenspartner mit einzieht. Es kann euch also egal sein, was sie davon hält.

Wenn er sich bei deinen Eltern anmeldet, wird das Jobcenter zumindest seinen Teil der Miete abziehen.
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Turhilfe
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Antwort #6 - 09.06.2016 um 16:26:20
 
Ich dachte, es gibt sowas wie Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz? Deshalb habe ich mich nicht umgemeldet, weil das nicht mein Hauptwohnsitz ist und ich auch nicht Hauptmieterin oder Sonstiges dort bin, sondern vorübergehend ein Zimmer habe.

Ich will meinem Freund überhaupt nicht nahelegen, dass er sich gesetzeswidrig verhalten soll, uns sind finanziell einfach nur die Hände gebunden und wir suchen die günstigste Lösung.

Wenn mein Freund mit einzieht, aber keine Miete zahlt, dann hat meine Vermieterin doch sehr wohl das Recht, Stress zu machen?

Jobcenter: heißt, meine Eltern bekommen dann weniger Geld?
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Antwort #7 - 09.06.2016 um 16:44:38
 
Wenn es nicht dein Hauptwohnsitz ist, bist du trotzdem verpflichtet, den Zweitwohnsitz dort anzumelden. Wenn du vorwiegend in deiner Wohnung bist/übernachtest, ist es außerdem kein Zweit- sondern ein Hauptwohnsitz.

Turhilfe schrieb am 09.06.2016 um 16:26:20:
Wenn mein Freund mit einzieht, aber keine Miete zahlt, dann hat meine Vermieterin doch sehr wohl das Recht, Stress zu machen? 


Nein, hat sie nicht. Höchstens die Nebenkosten können sich (geringfügig) erhöhen, aber das Meiste davon wird ja ohnehin verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Dein Freund muss keine zusätzliche Miete bezahlen, wenn er mit in dein Zimmer zieht. Du zahlst die Miete für das Zimmer ja schon.

Turhilfe schrieb am 09.06.2016 um 16:26:20:
Jobcenter: heißt, meine Eltern bekommen dann weniger Geld? 


Zumindest den Mietanteil deines Freundes bekommen sie dann nicht mehr, da das Jobcenter dann verlangen wird, dass dein Freund seinen Teil der Miete selbst übernimmt. Wie es mit sonstigen Leistungen aussieht, weiß ich nicht. Vielleicht antwortet dir da noch jemand, der sich mit Sozialleistungsbezug besser auskennt. Sobald ihr verheiratet seid, könnte dein Freund auch selbst Leistungen beantragen. Ist er entsprechend bedürftig (bzw. ihr gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft), würde er dann auch seinen Mietanteil bezahlt bekommen.

Turhilfe schrieb am 09.06.2016 um 16:26:20:
Ich will meinem Freund überhaupt nicht nahelegen, dass er sich gesetzeswidrig verhalten soll, uns sind finanziell einfach nur die Hände gebunden und wir suchen die günstigste Lösung. 


Ja, das ist ja auch absolut verständlich. Ihr solltet euch dabei aber eben an alle Gesetze einschließlich des Meldegesetzes halten. Wenn er de facto in deiner Wohnung wohnt, sich aber bei deinen Eltern anmeldet, dann verhält er sich gesetzeswidrig (auch wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit ist). Ebenso ist es auch eine Ordnungswidrigkeit, wenn er bereits bei dir wohnt, aber noch (ausschließlich) in seiner alten Wohnung gemeldet ist.
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Antwort #8 - 09.06.2016 um 18:22:10
 
Lila F. schrieb am 09.06.2016 um 16:44:38:
Ja, das ist ja auch absolut verständlich. Ihr solltet euch dabei aber eben an alle Gesetze einschließlich des Meldegesetzes halten. Wenn er de facto in deiner Wohnung wohnt, sich aber bei deinen Eltern anmeldet, dann verhält er sich gesetzeswidrig (auch wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit ist). Ebenso ist es auch eine Ordnungswidrigkeit, wenn er bereits bei dir wohnt, aber noch (ausschließlich) in seiner alten Wohnung gemeldet ist. 


Noch ist er ja in BW gemeldet und das ist auch richtig, sein Mietvertrag geht bis Ende August und wenn er niemanden für z.B. Anfang Juli findet, der dort einzieht, ist er ja weiterhin der Mieter und somit richtig gemeldet. Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das ja unerheblich, wo er gemeldet ist. Je nachdem, wann wir dann den Termin zur Trauung bekommen, sollte er bis dahin sich hier neu anmelden, damit er ja bei der Beantragung der AE einen Wohnsitz mit mir angeben kann.

Bei meinen Eltern melden scheint auf jeden Fall problematisch zu sein. Bei mir melden ist wohl auch problematisch.

Vielleicht müssen wir einfach jetzt direkt eine neue kleine Wohnung suchen, aber das wollte ich vermeiden, da damit wieder Kosten verbunden sind, und wir wollen ja in unsere Wunschstadt ziehen, sobald das Geld es ermöglicht, und dazwischen mehrmals umziehen etc. wäre natürlich aufwendig und zusätzlicher Stress Griesgrämig

Wir möchten ja einfach nur heiraten, unsere Jobs kriegen (also ich einen neuen, besser bezahlten Job), leben und arbeiten... aber wie immer scheint das Leben einem alles etwas schwerer machen zu wollen Zwinkernd
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Antwort #9 - 09.06.2016 um 18:38:34
 
Turhilfe schrieb am 09.06.2016 um 18:22:10:
Bei mir melden ist wohl auch problematisch. 


Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt. Es ist gar nicht problematisch, dass er bei dir einzieht und sich dort meldet. Das einzige Problem ist, dass du eventuell ein Bußgeld bezahlen musst, wenn du dich jetzt dort meldest und wahrheitsgemäß angibst, dass du schon seit Ende letzten Jahres dort wohnst. Rechtlich gesehen ist das aber ja völlig unabhängig davon, dass er mit einzieht.
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Antwort #10 - 09.06.2016 um 19:01:39
 
Lila F. schrieb am 09.06.2016 um 18:38:34:
Das einzige Problem ist, dass du eventuell ein Bußgeld bezahlen musst, wenn du dich jetzt dort meldest und wahrheitsgemäß angibst, dass du schon seit Ende letzten Jahres dort wohnst.



Ich habe mich bzgl. des Bußgeldes erkundigt und da stehen Summen von bis zu 500-1000€. Sonst würde ich ja sagen na gut, ich verschmerze es, aber Miete abgezogen verfüge ich über ca. 500 Euro pro Monat und davon leben er und ich momentan und sämtliche Kosten, die auf uns wegen Eheschließung, Anträgen, Gebühren und Sonstigem auf uns zukommen, fallen momentan auf mich. Deshalb meine Sorgen Griesgrämig
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Antwort #11 - 09.06.2016 um 19:52:18
 
Turhilfe schrieb am 09.06.2016 um 19:01:39:
Ich habe mich bzgl. des Bußgeldes erkundigt und da stehen Summen von bis zu 500-1000€.


Das sind aber die Obergrenzen, oder? Das Bußgeld muss nicht zwingend so hoch werden.

Es gibt auch eine Regelung, dass man eine Zweitwohnung nur anmelden muss, wenn man sie für länger als sechs Monate bezieht. Vielleicht kommst du damit durch, dass du zuerst nur sechs Monate dort wohnen wolltest und jetzt die Wohnung anmeldest, da du doch länger dort bleiben möchtest. Das mit den sechs Monaten müsste ja jetzt ungefähr passen, wenn du Ende letzten Jahres eingezogen bist. Da müsstest du dich aber genauer erkundigen, ich kenne mich mit dem Melderecht nicht so gut aus, dass ich das sagen könnte.
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Antwort #12 - 15.06.2016 um 11:25:27
 
Lila F. schrieb am 09.06.2016 um 19:52:18:
Vielleicht kommst du damit durch, dass du zuerst nur sechs Monate dort wohnen wolltest und jetzt die Wohnung anmeldest, da du doch länger dort bleiben möchtest.


Das hatte ich auch schon gelesen und werde es evtl. so machen, danke für den Hinweis Smiley


Wir haben mittlerweile einen vorläufigen Termin in unserem Wunsch-Standesamt und müssen bis zum 05. Juli die Papiere dort eingereicht haben, die Anmeldung müssen wir ja an unserem Wohnsitz machen. Uns fehlt noch das EFZ, das wollten wir Montag holen, im Türkischen Generalkonsulat erfuhren wir aber, dass wir da auch eine Meldebescheinigung unserer Stadt brauchen mit Vermerk "ledig" und von mir wollen sie noch eine internationale Geburtsurkunde, was etwas nervig ist, da ich nur eine beglaubigte, aus dem Russischen übersetzte, habe.
Ich hoffe sehr, dass das alles bis zum 05. Juli noch klappt.

Frage: Er wird jetzt ganz offiziell bei mir als Mitbewohner ab Juli einziehen, haben uns jetzt dafür entschieden, trotz finanziellem Engpass. Aber so haben wir Ruhe. Allerdings kommt er schon Ende dieser Woche aus BW mit Sack und Pack zurück und ist dann schon bei mir. Meine Vermieterin wird ja wahrscheinlich den Mietvertrag ab dem 01.07. für ihn aufsetzen, aber wir würden ihn ja gerne vorher schon am neuen Wohnsitz anmelden, um die Papiere so schnell wie möglich zusammen zu kriegen.

Akzeptiert das Einwohnermeldeamt den Mietvertrag bzw. meldet es ihn auch schon ca. 7-10 vor dem eigentlichen Mietvertrags-Datum an? Bzw. stellt es eine Meldebescheinigung im Voraus aus? Weil wir würden gerne nächste Woche schon hin, damit wir die Anmeldung zur Eheschließung endlich über die Bühne bringen...
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Antwort #13 - 15.06.2016 um 12:12:15
 
Turhilfe schrieb am 15.06.2016 um 11:25:27:
Akzeptiert das Einwohnermeldeamt den Mietvertrag bzw. meldet es ihn auch schon ca. 7-10 vor dem eigentlichen Mietvertrags-Datum an? Bzw. stellt es eine Meldebescheinigung im Voraus aus?


Nein. Das Einwohnermeldeamt verlangt eine Vermieterbescheinigung über den Einzug. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn die Vermieterin den Einzug zu einem bestimmten Datum bestätigt, sollte es aber egal sein, dass der Mietvertrag erst ein paar Tage später beginnt.

Ansonsten kann er die Bescheinigung noch von seinem bisherigen Einwohnermeldeamt holen. Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht es ja aus, dass einer von euch den Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Standesamt hat und dem Konsulat geht es wohl vor allem um die Bestätigung, dass er nicht in der Zwischenzeit in Deutschland geheiratet hat. Er müsste dann aber vermutlich zu dem für seinen bisherigen Wohnsitz zuständigen Konsulat.
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Antwort #14 - 15.06.2016 um 16:11:53
 
Lila F. schrieb am 15.06.2016 um 12:12:15:
Er müsste dann aber vermutlich zu dem für seinen bisherigen Wohnsitz zuständigen Konsulat. 


Genau deshalb ja das ganze Brimborium. Wir schaffen es weder zeitlich noch finanziell, demnächst nach Karlsruhe zu fahren, deshalb jetzt die Eile, ihn in meiner Stadt anzumelden, damit wir zum Türkischen Generalkonsulat um die Ecke fahren können  unentschlossen
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Antwort #15 - 20.06.2016 um 16:45:50
 
Ich bin gerade etwas panisch, das türkische Konsulat möchte ja für sein EFZ auch die Vorlage einer internationalen Geburtsurkunde - VON MIR.

Ich bin in der Sowjetunion im damaligen Leningrad geboren, habe eine Geburtsurkunde auf Russisch und eine auf Deutsch übersetzte und auch beglaubigt.

Aber wo beantrage ich denn eine internationale jetzt? In St. Petersburg?????? Wenn es jetzt alles an diesem Dokument scheitert, dann weiß ich nicht, wohin mit mir...
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Antwort #16 - 20.06.2016 um 17:40:14
 
Russland gehört nicht zum CIEC-Übereinkommen. Es gibt also keine russische mehrsprachige Geburtsurkunde. Du kannst entweder deine russische Geburtsurkunde in Russland beglaubigen und beim türkischen Konsulat legalisieren, oder du sprichst beim lokalen Standesamt bezüglich der Nachbeurkundung deiner Geburt vor. Sobald deine Geburt im deutschen Register ist, kannst du auch eine deutsche mehrsprachige Geburtsurkunde vom deutschen Standesamt beibringen.

Ansonsten kann man auch so eine Befreiung vom Ehefähigkeitzeugnis beantragen auch wenn der andere Herkunftsstaat Ehefähigkeitzeugnisse erteilt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #17 - 20.06.2016 um 17:53:34
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

Aras schrieb am 20.06.2016 um 17:40:14:
Ansonsten kann man auch so eine Befreiung vom Ehefähigkeitzeugnis beantragen auch wenn der andere Herkunftsstaat Ehefähigkeitzeugnisse erteilt. 


Also Befreiung für meinen türkischen Verlobten?  Schockiert/Erstaunt Weil ich brauche ja keins, bin seit 2002 deutsche Staatsbürgerin.

Aras schrieb am 20.06.2016 um 17:40:14:
oder du sprichst beim lokalen Standesamt bezüglich der Nachbeurkundung deiner Geburt vor. Sobald deine Geburt im deutschen Register ist, kannst du auch eine deutsche mehrsprachige Geburtsurkunde vom deutschen Standesamt beibringen. 


Wir haben nächsten Montag den Termin im Türkischen Konsulat, schaff ich das Ganze bis dahin??

Und jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass auch das lokale Standesamt eine Geburtsurkunde von mir benötigt, die nicht älter als 6 Monate ist, d.h. dann fallen ja meine beiden Dokumente (russische und übersetzte) ja sowieso raus, oder? Ich werde gerade etwas verrückt hier...
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Antwort #18 - 20.06.2016 um 18:00:32
 
Turhilfe schrieb am 20.06.2016 um 17:53:34:
Wir haben nächsten Montag den Termin im Türkischen Konsulat, schaff ich das Ganze bis dahin??


Erkundige dich am besten bei deinem zuständigen Standesamt, wie schnell die Nachbeurkundung der Geburt gehen würde. Wenn sie nicht viel Arbeit haben, kann es u. U. sehr schnell gehen. Allerdings musst du dafür vermutlich auch erst Dokumente aus Russland besorgen.

Ansonsten solltest du beim türkischen Konsulat nachfragen, was sie in deinem konkreten Fall brauchen. Auf der Homepage stehen wohl die Unterlagen für den Standardfall, dass der Partner in Deutschland geboren ist. Vermutlich musst du dann eine neue Geburtsurkunde in Russland beantragen, legalisieren und ins Türkische übersetzen lassen. Bevor du das machst, kannst du dich auch beim deutschen Standesamt erkundigen, was sie von dir wollen. Dann kannst du alles zusammen in Russland besorgen (lassen).
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Antwort #19 - 20.06.2016 um 18:17:29
 
Lila F. schrieb am 20.06.2016 um 18:00:32:
Allerdings musst du dafür vermutlich auch erst Dokumente aus Russland besorgen.



Geburtsurkunde im russischen Original plus deutsche beglaubigte Übersetzung habe ich ja. Sonstige Dokumente aus Russland zu besorgen, puh... ich war ja nie russische Staatsbürgerin, nur sowjetische bis zu meinem 3. Lebensjahr, dann lange Zeit staatenlos und Flüchtling. Meine Mutter sagte, ich komm an gar kein Dokument mehr aus Russland, das könnte ich vergessen.

Lila F. schrieb am 20.06.2016 um 18:00:32:
Ansonsten solltest du beim türkischen Konsulat nachfragen, was sie in deinem konkreten Fall brauchen.


Da haben wir im Konsulat einen Zettel auf Türkisch bekommen, was genau sie alles benötigen. Alles, so wie es im Internet auch steht, nur zusätzlich die internationale Geburtsurkunde.
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Antwort #20 - 20.06.2016 um 18:24:10
 
Turhilfe schrieb am 20.06.2016 um 18:17:29:
Da haben wir im Konsulat einen Zettel auf Türkisch bekommen, was genau sie alles benötigen. Alles, so wie es im Internet auch steht, nur zusätzlich die internationale Geburtsurkunde. 


War dem Mitarbeiter des Konsulats denn klar, dass du in Russland geboren bist und keine deutsche Geburtsurkunde hast? Es macht ja keinen Sinn, eine internationale Geburtsurkunde zu fordern, wenn es das in Russland nun mal nicht gibt.

EDIT: Ich hatte vorher geschrieben, dass du die Urkunde aus Russland legalisieren musst. Das stimmt natürlich nicht, gemeint war, dass du eine Apostille anbringen lassen musst (wie Aras ja inzwischen auch geschrieben hat).
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Antwort #21 - 20.06.2016 um 18:26:12
 
Mein Vater war auch Besgradschdant in der Sowjetunion und ich konnte seine Geburtsurkunde persönlich in Aserbaidschan per Vollmacht beschaffen.

Es gibt afaik in Russland Dienstleister die für ein relativ hohes Entgeld Dokumente beschaffen und apostillieren. Ach stimmt: du brauchst nur die Geburtsurkunde zu apostillieren, damit die Türken das anerkennen + Übersetzung.

Dein Fall ist eben ein Sonderfall, da du im Ausland geboren wurdest. Da passt der Zettel eben nicht.
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Antwort #22 - 20.06.2016 um 18:39:24
 
Lila F. schrieb am 20.06.2016 um 18:24:10:
War dem Mitarbeiter des Konsulats denn klar, dass du in Russland geboren bist und keine deutsche Geburtsurkunde hast? Es macht ja keinen Sinn, eine internationale Geburtsurkunde zu fordern, wenn es das in Russland nun mal nicht gibt.


Internationale Geburtsurkunden ist bei deutsch-türkischen Eheschließung der Standardfall, da beide Länder dem CIEC Übereinkommen unterliegen. Und da das türkische Konsulat wegen dem Geburtsort des deutschen Partners nicht hellsehen kann wird man das gefordert haben.

Einfach sagen das man in der ehemaligen Sowjetunion geboren wurde. Dann liegt man vor was man hat. Die sowjetische Geburtsurkunde und die deutsche Einbürgerungsurkunde.

Turhilfe schrieb am 20.06.2016 um 18:17:29:
Meine Mutter sagte, ich komm an gar kein Dokument mehr aus Russland, das könnte ich vergessen.


Das stimmt IMHO so nicht. Es kann nur zeitaufwändig und teuer werden und etwas Geduld erfordern. Darum solltest du auch die Nachregistrierung in DEU angehen. Da eine Einbürgerungsurkunde vorliegt wurden ja schon mal die Personenstandsdaten in eine deutsche Urkunde übernommen. Ggf. geht damit und mit der alten Geburtsurkunde eine Nachregistrierung zügig.

Auch wenn nicht, spätestens wenn Nachwuchs kommt stellt sich das Problem wieder.
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Antwort #23 - 20.06.2016 um 18:45:50
 
Aras schrieb am 20.06.2016 um 18:26:12:
Ach stimmt: du brauchst nur die Geburtsurkunde zu apostillieren, damit die Türken das anerkennen + Übersetzung.


Das klingt machbar, wer ist denn in diesem Fall zuständig für die Apostille? Also welche Behörde, wo muss ich hin?

Ich dachte jetzt, morgen früh zu meinem Wohnsitz-Standesamt zu rennen und, wie Lila F. vorgeschlagen hat, mich wegen einer Nachbeurkundung meiner Geburt zu erkundingen. In Berlin z.B. brauchen die nur Originaldokument und beglaubigte Übersetzung, das habe ich ja, vielleicht habe ich ja total Glück und kann im allerbesten Fall sogar eine internationale Geburtsurkunde morgen dann direkt mitnehmen (klingt utopisch, aber hoffen kann man ja).

Unsere Beamtin im Standesamt hatte uns bzgl. der Geburtsurkunden zwar nichts von "nicht älter als 6 Monate" erzählt (mein Verlobter hat seine internationale eh letztens frisch abgeholt), aber vllt. akzeptiert sie meine Papiere doch nicht?! Also von wegen Übersetzung muss erneuert werden oder so?!

Montag ist Termin im türkischen Konsulat, Dienstag wollten wir im besten Fall die Eheschließung anmelden, müssen wir leider auch, weil wir unseren vorgemerkten Hochzeitstermin nicht verlieren wollen (dürfen).

Ich bin normalerweise sehr gewissenhaft und plane im Voraus, was Dokumente angeht, aber dieser Heiratsprozess hat mich ganz schön umgehauen... immer plötzlich was Neues hier und da...

EDIT: habe gerade die neuen Antworten gelesen:

Lila F., genau, wir haben nur einen allgemeinen Zettel bekommen, es war nicht klar, dass ich in der SU geboren wurde.

grisu1000: Wie ich oben auch schrieb, ist das jetzt meine Hoffnung mit der Nachbeurkundung...
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Antwort #24 - 20.06.2016 um 18:58:27
 
Die Apostille kriegt man in Russland.
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Antwort #25 - 20.06.2016 um 19:06:47
 
oook, das heißt, keine Apostille Durchgedreht

Dann bete ich mal auf die Mithilfe des Standesamtes morgen früh.
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Antwort #26 - 20.06.2016 um 19:17:51
 
Du kannst Apostillen nur bei Inlandsbehörden beschaffen. Vielleicht kann das Konsulat die Urkunde nehmen und ins Heimatland schicken und apostillieren... aber das glaube ich eher nicht. Aber fragen schadet nicht.

Vielleicht kommt das Standesamt ja dir entgegen. Hast du die Heiratsurkunde deiner Eltern?

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Antwort #27 - 20.06.2016 um 19:21:24
 
Aras schrieb am 20.06.2016 um 19:17:51:
Hast du die Heiratsurkunde deiner Eltern? 


Müsste ich gleich mal meine Mutter fragen, keinen Schimmer, bräuchte ich diese denn auch für das Standesamt?
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Antwort #28 - 20.06.2016 um 19:28:19
 
Ja, weil der Geburtseintrag "nachgebaut" wird. Als so registriert wird wie es gewesen wäre wenn du von Anfang an dort geboren wärst. Also bei ehelichen Kindern ist der Ehemann automatisch der Vater und wird direkt so eingetragen. Wärst du unehelich müsstest du die Vaterschaftsanerkennung vorlegen und die Eintragung des Vaters wäre eine Folgebeurkundung.
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Antwort #29 - 20.06.2016 um 19:33:43
 
Danke für die Information, ich will so vorbereitet wie möglich da auftauchen.

Mutter sagte soeben, dass bei der damaligen Ausreise aus der Sowjetunion einige Dokumente einbehalten und nicht ausgehändigt wurden, und meine Original-Geburtsurkunde hätten sie z.B. noch rauschmuggeln können. Heiratsurkunde hat sie angeblich eine "rekonstruierte" (auf deutsch übersetzt und beglaubigt) anhand von anderen Papierchen. Also natürlich muss es wieder kompliziert sein.
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Antwort #30 - 20.06.2016 um 22:07:55
 
Turhilfe schrieb am 15.06.2016 um 11:25:27:
Wir haben mittlerweile einen vorläufigen Termin in unserem Wunsch-Standesamt und müssen bis zum 05. Juli die Papiere dort eingereicht haben,

WENN das bereits ein privat avisierter Hochzeitstermin sein sollte, DANN solltet ihr nicht daran festhalten, denn das bringt euch nur unnötigen Stress.
Einen konkreten Hochzeitstermin könnt ihr nur im Benehmen mit dem zuständigen Standesamt festlegen, NACHDEM die Eheanmeldung komplett abgeschlossen ist.

Die Eheanmeldung ist eine schriftliche Bestätigung des Standesamtes, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, geprüft und keine Ehehindernisse feststellbar sind.
Diese schriftliche Eheanmeldung vom zuständigen Standesamt ist 6 Monate gültig,
dh innerhalb dieser 6 Monate kann der Hochzeitstermin bei jedem Standesamt innerhalb Deutschlands festgelegt bzw. durchgeführt werden, folglich könnt/solltet ihr euch mit dem Hochzeitstermin Zeit lassen, bis ihr die schriftliche Eheanmeldung in Händen haltet (das kann in eurem Fall ggf. noch Monate dauern).

Die Nachregistrierung Deiner Geburt beim deutschen Standesamt hätte mMn zweckmäßigerweise schon mit/bei Deiner Einbürgerung erfolgen sollen/müssen, jetzt muss/sollte das nachgeholt werden, damit Du zukünftig deutsche Personenstandsurkunden erhalten kannst, die Du später immer wieder brauchen wirst.

Euer Programm dürfte in dieser Reihenfolge ablaufen:
1. Nachregistrierung Deiner Geburt bei Deinem Standesamt zwecks Erteilung einer internationalen Geburtsurkunde und eines EFZ,
2. Eheanmeldung beim Standesamt nach Einreichen aller Unterlagen,
3. Hochzeit innerhalb von 6 Monaten nach schriftlicher Eheanmeldung vom Standesamt.
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« Zuletzt geändert: 20.06.2016 um 22:21:02 von HeFi »  
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Antwort #31 - 21.06.2016 um 03:31:46
 
HeFi schrieb am 20.06.2016 um 22:07:55:

Einen konkreten Hochzeitstermin könnt ihr nur im Benehmen mit dem zuständigen Standesamt festlegen, NACHDEM die Eheanmeldung komplett abgeschlossen ist.


Genau so ist es. Oder mit anderen Worten: Erst wenn das zuständige Standesamt  für die Trauung bereit ist, kann jedes beliebige Standesamt für die Trauung selbst gewählt werden. Wie schon gesagt, das birgt nur weiteren Aufwand und Stress.
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Antwort #32 - 21.06.2016 um 09:41:16
 
HeFi schrieb am 20.06.2016 um 22:07:55:
Diese schriftliche Eheanmeldung vom zuständigen Standesamt ist 6 Monate gültig, dh innerhalb dieser 6 Monate kann der Hochzeitstermin bei jedem Standesamt innerhalb Deutschlands festgelegt bzw. durchgeführt werden,

Bist du dir sicher, dass die schriftliche Eheanmeldung bei jedem Standesamt in Deutschland gültig ist?
Jedes Standesamt kann andere Unterlagen fordern und auch bei den OLG gibt es Unterschiede. Ist die schriftliche Eheanmeldung für jedes Standesamt gültig, würde man im Grunde deren Prüfkriterien vorgreifen und sich eher an ein liberales Standesamt mit Prüfung der Unterlagen wenden. Auf den HPs verschiedener Standesämter habe ich diesen Hinweis, dass man mit der schriftlichen Eheanmeldung in ganz Deutschland heiraten kann, nicht gefunden.
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Antwort #33 - 21.06.2016 um 10:53:23
 
trixie schrieb am 21.06.2016 um 09:41:16:
Bist du dir sicher, dass die schriftliche Eheanmeldung bei jedem Standesamt in Deutschland gültig ist?

Die Anmeldung der Eheschließung und die Prüfung der Unterlagen muss am Wohnsitz erfolgen, die Eheschließung kann in jedem anderen Standesamt stattfinden. Ist in § 34 PStG geregelt. Es müssen nur die Unterlagen und eine Bestätigung des (Anmelde-)Standesamtes vorgelegt werden, dass keine Ehehindernisse festgestellt worden sind, regelmäßig werden die Unterlagen von Standesamt zu Standesamt verschickt.




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Antwort #34 - 21.06.2016 um 11:33:58
 
Tina05 schrieb am 21.06.2016 um 10:53:23:
Ist in § 34 PStG geregelt.

... dabei geht es um aber um die Nachbeurkundung einer bereits geschlossenen Ehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html
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Antwort #35 - 21.06.2016 um 11:42:24
 
trixie schrieb am 21.06.2016 um 11:33:58:
... dabei geht es um aber um die Nachbeurkundung einer bereits geschlossenen Ehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html
Sorry, war in Gedanken schon drei Schritte weiter. Geregelt in § 11 PStG.  SorrySmilie
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Antwort #36 - 21.06.2016 um 11:46:36
 
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Antwort #37 - 21.06.2016 um 12:22:13
 
Tina05 schrieb am 21.06.2016 um 10:53:23:
Die Anmeldung der Eheschließung und die Prüfung der Unterlagen muss am Wohnsitz erfolgen, die Eheschließung kann in jedem anderen Standesamt stattfinden. Ist in § 34 PStG geregelt. Es müssen nur die Unterlagen und eine Bestätigung des (Anmelde-)Standesamtes vorgelegt werden, dass keine Ehehindernisse festgestellt worden sind, regelmäßig werden die Unterlagen von Standesamt zu Standesamt verschickt. 

§ 28 Abs. 3 Personenstandsverordnung - PStV http://www.buzer.de/gesetz/8471/a157404.htm
Zitat:
(3) Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet worden ist, so prüft das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, ob ein Ehehindernis vorliegt. Liegt ein Ehehindernis nicht vor, sind die vollständigen Anmeldeunterlagen mit einem Vermerk über das Ergebnis der Prüfung an das Standesamt zu senden, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.
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Antwort #38 - 21.06.2016 um 12:44:37
 
trixie schrieb am 21.06.2016 um 09:41:16:
Jedes Standesamt kann andere Unterlagen fordern ...

NEIN, das halte ich (bis zum Beweis des Gegenteils) für ein Gerücht
(und würde mMn ggf auch zu Willkür und Korruption verleiten).

Welche Unterlagen das Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung fordern soll/darf ist in § 12 Abs. 2 PStG geregelt http://www.buzer.de/gesetz/7606/a148935.htm
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Antwort #39 - 21.06.2016 um 13:19:58
 
Dass das Standesamt die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen verlangt, ist schon klar.
Dennoch - und das kann man hier ständig im Forum nachlesen - ist die Ausgestaltung, wie jemand seine Nationalität, seinen Personenstand oder auch seinen aktuellen Wohnsitz nachweist, von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich.

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Antwort #40 - 22.06.2016 um 09:23:35
 
trixie schrieb am 21.06.2016 um 13:19:58:
Dass das Standesamt die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen verlangt, ist schon klar.
Dennoch - und das kann man hier ständig im Forum nachlesen - ist die Ausgestaltung, wie jemand seine Nationalität, seinen Personenstand oder auch seinen aktuellen Wohnsitz nachweist, von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich.

Ja, das ist schon richtig, aufgrund der Unabhängigkeit der Standesbeamten kann jedes Standesamt andere Unterlagen fordern. Lasse ich mich in drei Standesämtern (möglichst noch in verschiedenen Bundesländern) beraten, können ganz verschiedene Unterlagen gefordert werden.

Aber, und darum ging es hier, das Standesamt, welches die Eheanmeldung entgegen nimmt, prüft abschließend und das eheschließende Standesamt ist an das Ergebnis dieser Prüfung gebunden. Und wo man seine Ehe anmelden kann, darüber entscheidet man mit seinem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) praktisch selbst.
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Antwort #41 - 23.06.2016 um 12:30:28
 
trixie schrieb am 21.06.2016 um 09:41:16:
Ist die schriftliche Eheanmeldung für jedes Standesamt gültig, würde man im Grunde deren Prüfkriterien vorgreifen und sich eher an ein liberales Standesamt mit Prüfung der Unterlagen wenden.

Was ist denn ein "liberales Standesamt" und wo gibt es diese?

Haben die Liberalen neuerdings eigene Standesämter?
Ist es ein Standesamt, das sich bekanntermaßen nicht an rechtliche Vorschriften hält?
Oder ist es nur spekulativer Unsinn, den Du da schreibst?
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Antwort #42 - 23.06.2016 um 13:11:42
 
@HeFi

Dein sinnloses Zerpflücken meiner Beiträge macht wenig Sinn und shreddert nur den Thread.
Du weißt genauso gut, dass hier im Forum von Usern berichtet wird, dass die unterschiedlichen Standesämtern unterschiedliche Dokumente fordern. Nicht umsonst wird ja wohlweißlich darauf hingewiesen, dass man sich an SEIN Standesamt wenden soll, da die Anforderungen unterschiedlich sein können.

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Antwort #43 - 23.06.2016 um 14:22:39
 
Bitte haltet den Ball flach.

trixies Bemerkung war begründet, durch den Verweis auf §12 PStG hätte das später bereits klar sein können.

Gleichwohl kann man, wenn man den entsprechenden Aufwand treibt, durch einen geeigneten Wohnsitz sich ein Standesamt aussuchen, dessen Forderungen besser zu den vorhandenen Dokumenten passt.

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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Turhilfe
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Antwort #44 - 28.06.2016 um 13:24:06
 
So, dann gebe ich mal ein Update, wie es denn letztendlich bei uns gelaufen ist:

Letzte Woche Dienstag bin ich dann direkt zum Standesamt und hatte wegen der Nachregistrierung meiner Geburt angefragt. Die nette Dame hatte mir aber erklärt, dass das völlig unnötig ist und sie das in all den Jahren ihrer Tätigkeit nie erlebt hätte, dass russische (bzw. ehemals sowjetische) Mitbürger sowas beantragt hätten. Außerdem sagte sie, für meinen Fall wäre das zeitlich sowieso nicht mehr schaffbar. Ich hatte ihr die Situation mit dem türkischen Konsulat erklärt und sie riet mir, ruhig zu bleiben und einfach mit meinen vorhandenen Dokumenten hinzugehen und zu schauen, was passiert, sie wäre zu 90% sicher, dass die das so akzeptieren.

Die Geschichte mit der Wohnsitzanmeldung hat sich auch zu unserem Vorteil gelöst, die neue Mitbewohnerin ist direkt wieder raus, mein Verlobter und ich haben uns dann entschieden, dass er einfach ganz offiziell einzieht und Miete zahlt, trotz finaziellem Engpass. Aber es löst alle anderen Probleme. Glücklicherweise musste ich auch kein Bußgeld im Meldeamt mehr fürchten, da meine liebe Vermieterin sowohl mich als auch meinen Verlobten in die Wohnungsgeberbescheinigung mit gleichem Einzugsdatum eingetragen hatte, Mietvertrag mussten wir zum Glück nicht vorlegen.

Im türkischen Konsulat haben wir auch Glück gehabt und einen sehr netten Mitarbeiter erwischt. Er hatte zwar etwas wegen der Geburtsurkunde gemeckert, aber gar nicht wegen der Apostille oder Ähnlichem, sondern einfach, weil ihn das kleine handschriftliche Sowjet-Heftchen und die deutsche Übersetzung dazu verwirrten. Er sagte zunächst, es wäre besser gewesen, eine türkische Übersetzung mitzubringen. Da hatte ich kurz die Luft angehalten, aber er entpuppte sich als gnädig und entzifferte die Dokumente so, wie sie waren. Ende vom Lied, wir haben das EFZ ohne weiteres Brimborium bekommen.

Außerdem haben wir Glück gehabt mit dem Termin für die Anmeldung zur Eheschließung. Dieser ist schon morgen und wir schaffen es tatsächlich, unseren Wunschtermin zu behalten Smiley Die Mitarbeiterin in unserem Wunsch-Standesamt hatte diesen nämlich für uns vorläufig geblockt.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich in all diesen Wochen ordentlich mit den Nerven gekämpft habe. Aber in meinem Fall kann man wohl wirklich sprechen von: "es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird".

Ich wünsche allen anderen Paaren hier im Forum das gleiche Glück, denn es scheint ja bei vielen auch oft anders zu kommen und an Kleinigkeiten zu scheitern.


Zur Info, falls es jmd. mit ähnlichem Fall interessiert:

1. Im Meldeamt hatte die Mitarbeiterin die neuen Daten meines Verlobten an das zuständige Ausländeramt weitergeleitet (vorher Baden-Württemberg, jetzt NRW, daher) und darauf hingewiesen, dass er dort bald vorsprechen müsste. Das werden wir ja sowieso mit frisch erhaltener Heiratsurkunde tun.

2. Das türkische Konsulat möchte auch nochmal, dass wir nach der Hochzeit vorsprechen und eine internationale Heiratsurkunde dort vorlegen. Müssen diese also direkt zusätzlich beantragen.

Danke nochmal an alle hier im Thread/Forum, die uns mit Auskunft und Tipps geholfen haben!


Eine kleine Frage habe ich aber, ist zwar etwas offtopic, aber immerhin:

Es steht überall, dass man nach der Hochzeit automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet wird. Heißt das, wir müssen nichts machen (also das System übernimmt), oder müssen wir uns trotzdem irgendwo dafür melden?

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Antwort #45 - 29.06.2016 um 10:51:10
 
Also ich kann dir nur so viel sagen das du sobald ihr geheiratet habt einen Termin machen kannst bei der Auländer behörde zwecks Aufethalt er muss dafur
-Pass Bilder mitbringen ,Arbeitsfertrag falls vorhanden sonst Jobcenter bescheid
-A1 Test das er genug Deutsch fürs erste weis das kann er in einem Deutsch Kurs machen innerhalb von einem Tag den er dan am selben Tag wieder mitnehmen kann falls dann bestanden kostet einen Gebühr von 50-60Euro und falls er sich noch unsicher ist mit seinem Deutsch dann kann man einen 2 Monatigen Deutsch Kurs besuchen und dann bekommt man auch die stuffe A1 und am besten ist es wenn du in Arbeit stehst da es dann entscheiden wird wie lange er sein Aufethalt bekommt ohne Job 6 Monate -1 Jahr und mit Arbeit für 2 Jahre
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Antwort #46 - 29.06.2016 um 11:01:07
 
Girlyourdreams schrieb am 29.06.2016 um 10:51:10:
mitbringen ,Arbeitsfertrag falls vorhanden sonst Jobcenter bescheid 

Das ist nicht nötig, da bei deutsch-verheirateten kein LU gesichert sein muss.

Girlyourdreams schrieb am 29.06.2016 um 10:51:10:
besten ist es wenn du in Arbeit stehst da es dann entscheiden wird wie lange er sein Aufethalt bekommt ohne Job 6 Monate -1 Jahr 

Wo steht, dass einem fehlenden Job die AE auch nur für 6 Monate erteilt werden kann?
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Antwort #47 - 29.06.2016 um 13:35:26
 
Girlyourdreams schrieb am 29.06.2016 um 10:51:10:
am besten ist es wenn du in Arbeit stehst da es dann entscheiden wird wie lange er sein Aufethalt bekommt ohne Job 6 Monate -1 Jahr und mit Arbeit für 2 Jahre 


Das stimmt nicht. Die AE wird in der Regel für drei Jahre erteilt und das unabhängig von einem Job. Sie kann für nur ein Jahr erteilt werden, wenn die ABH Restzweifel an der Schutzwürdigkeit der Ehe hat (Scheineheverdacht). Manche ABHs nutzen das wohl aus, um pauschal nur ein Jahr zu erteilen. Da muss der Antragsteller aber nicht mitspielen. Ich würde auf drei Jahren bestehen.

Turhilfe schrieb am 28.06.2016 um 13:24:06:
Es steht überall, dass man nach der Hochzeit automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet wird. Heißt das, wir müssen nichts machen (also das System übernimmt), oder müssen wir uns trotzdem irgendwo dafür melden?


Ihr müsst nichts machen, wenn ihr beide Steuerklasse 4 haben wollt. Das geht tatsächlich automatisch. Wenn ihr zu 3/5 wechseln wollt, müsst ihr das beim Finanzamt beantragen.
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Antwort #48 - 19.08.2016 um 19:21:49
 
Zurück aus dem Hochzeitsstress und noch einmal danke für die nachträglichen Antworten Smiley

Ich würde gerne nachträglich noch ein, zwei Details erzählen, für den Fall, dass es jmd. mit ähnlicher Situation bei der eigenen Planung irgendwie weiterhelfen könnte.

Ich schrieb als letztes:

Turhilfe schrieb am 28.06.2016 um 13:24:06:
1. Im Meldeamt hatte die Mitarbeiterin die neuen Daten meines Verlobten an das zuständige Ausländeramt weitergeleitet (vorher Baden-Württemberg, jetzt NRW, daher) und darauf hingewiesen, dass er dort bald vorsprechen müsste. Das werden wir ja sowieso mit frisch erhaltener Heiratsurkunde tun.


Was genau sie jetzt getan hatte, ist uns ein Rätsel, denn als wir dann 4 Tage nach der Trauung (d.h. ca. 4 Wochen nach Wohnsitz-Anmeldung in NRW) in der ABH vorsprachen, lagen die Daten meines Ehemannes aus BW noch nicht vor und mussten erstmal überhaupt angefordert werden. Status nochmal 4 Wochen später: BW lässt sich offensichtlich Zeit, die haben die Akte noch nicht einmal verschickt ...

Wen es interessiert, fürs Visum brauchen wir zwei Passbilder (also mein Mann), 90 Euro, und natürlich die Vorlage der Eheurkunde und den Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes, wie hier im Thread ja schon richtig gesagt wurde. Eheurkunde und Wohnsitz haben wir vorgezeigt, die Passbilder und 90 Euro werden dann fällig, wenn die Akte eingetroffen ist; dann erst kann der Prozess abgeschlossen werden. Also im Prinzip ein sehr schneller Prozess, der sich jetzt nur aufgrund der Übersendung der Dokumente wie Kaugummi zieht ... Sonst hätten wir das Visum längst.

Turhilfe schrieb am 28.06.2016 um 13:24:06:
2. Das türkische Konsulat möchte auch nochmal, dass wir nach der Hochzeit vorsprechen und eine internationale Heiratsurkunde dort vorlegen. Müssen diese also direkt zusätzlich beantragen.


Als wir dann schließlich im Konsulat waren, teilte man uns mit, dass unser Standesamt, wo wir geheiratet hatten, die Dokumente netterweise schon ans Konsulat geschickt hatte. Wir wären fast umsonst da gewesen also Zwinkernd Sehr freundlich natürlich, wusste ich aber gar nicht, dass das Standesamt das macht.
Mein Mann hatte dann zusätzlich noch Glück, denn er musste seinen türkischen Personalausweis ändern lassen (Status von ledig zu verheiratet), und dafür will das Türkische Konsulat einen separaten Termin (man kann nur noch per vorher im Netz angefordertem Termin im Konsulat vorsprechen). Aber die Dame machte das dann direkt vor Ort. Sonst hätten wir nochmal hinfahren müssen.

___

So und ansonsten lief alles soweit gut, war zwar etwas teuer mit den ganzen Dokumenten (Wunsch-Standesamt wollte auch nochmal Gebühren für die Überprüfung der Unterlagen), aber die Kulanz von zwei-drei Mitarbeiter*innen in den zuständigen Behörden sorgte schließlich dafür, dass wir problemlos heiraten konnten.

Wir warten halt nur noch auf das neue Visum, bzw. auf die Akte ...
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Antwort #49 - 19.08.2016 um 19:33:44
 
Nur eine kleine Korrektur: Für deutsch-Verheiratete ist das Visum immer kostenlos.

Nur die Aufenthaltserlaubnis kostet die üblichen Gebühren.
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Antwort #50 - 30.09.2016 um 16:07:07
 
Status-Update:

Aufenthaltserlaubnis bekommen, vorgestern, also nach insgesamt 3 Monaten unnötiger Wartezeit.
Warum? Baden-Württemberg hatte die Akte Mitte August elektronisch übermittelt, das haben wir auf Anfrage dort erfahren. In der ABH bei uns in NRW haben die sich quer gestellt und gesagt NEEE also wir brauchen das schriftlich per Post. Es wurden noch zwei mal Anfragen versandt... bis es dann eng wurde letzte Woche, da ja der Zweck des Studentenvisums meines Mannes mit heute nun erloschen ist. Ich schrieb nochmal nach BW, und die sagten: "Wir haben es jetzt erneut elektronisch versandt, da es dringend ist, aber wir versenden schon lange nichts mehr per Post, es muss der ABH in NRW doch möglich sein, eine Email zu öffnen und den Anhang auszudrucken..."

Was für ein Zirkus. Und besagte Email kommt natürlich auch nur bei EINEM Mitarbeiter an, der nicht immer da ist... und wahrscheinlich Emails nie checkt. Letztendlich haben wir eine liebe Mitarbeiterin erwischt und es hat alles noch rechtzeitig geklappt. Davor hatten wir nämlich auch welche, die uns schon mit FZF und Ausreise kamen, weil ... keine Ahnung. Auf jeden Fall viele Nerven umsonst geschädigt Zwinkernd

______

Ich schließe mit einer kleinen Frage: Bisher ist die Arbeitssuche für meinen Mann sehr erfolglos gewesen, allerdings hat er schon eine Zusage und ein Vorstellungsgespräch für Stellen in Berlin, und generell dort allgemein die besseren Möglichkeiten. Wir planen also, je nachdem, einen künftigen Umzug.

ABER! Finanziell und auch beruflich kann ich es mir noch nicht leisten, hier die Zelte abzubrechen und könnte erst ein paar Monate später nachkommen, heißt mein Mann würde vorgehen und sich dort um alles kümmern, bis ich dann, wenn ich kann und auch einen Job dort habe, zu ihm rüberziehe.

Jetzt die Frage: da dann unser Wohnsitz für eine Weile nicht der gleiche wäre, würden wir dann Probleme bekommen bzw. würde jemand eine Scheinehe verdächtigen und seinen Aufenthaltsstatus anzweifeln? Wenn ja, dann müssen wir das nämlich anders deichseln als geplant.

Danke im Voraus für die Antwort!
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Antwort #51 - 30.09.2016 um 16:36:33
 
Turhilfe schrieb am 30.09.2016 um 16:07:07:
Jetzt die Frage: da dann unser Wohnsitz für eine Weile nicht der gleiche wäre, würden wir dann Probleme bekommen bzw. würde jemand eine Scheinehe verdächtigen und seinen Aufenthaltsstatus anzweifeln? Wenn ja, dann müssen wir das nämlich anders deichseln als geplant.


Euer Hauptwohnsitz sollte der Gleiche sein, da sich der Hauptwohnsitz bei Verheirateten danach richtet, wo die eheliche Gemeinschaft hauptsächlich gelebt wird. Dein Mann kann dann zusätzlich einen Nebenwohnsitz in Berlin begründen oder ihr meldet beide euren Hauptwohnsitz in Berlin an und du behältst deine jetzige Wohnung als Nebenwohnsitz. Damit sollte es eigentlich keine Probleme geben. Falls es doch zu Rückfragen kommen sollte, könnt ihr vorsichtshalber Belege für die gegenseitigen Besuche aufbewahren (z. B. Bahntickets). Probleme würde es nur geben, wenn ihr die eheliche Gemeinschaft nicht lebt, euch also z. B. nie besucht.
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Antwort #52 - 30.09.2016 um 16:39:47
 
Dein Mann soll eben einen Nebenwohnsitz in Berlin (oder Umgebung) begründen und nicht seinen Hauptwohnsitz nach Berlin verlagern.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #53 - 30.09.2016 um 21:03:45
 
alles klar, vielen Dank!!  Smiley
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