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Eheschließung in D, AE nach Trauung (Gelesen: 11.541 mal)
Themen Beschreibung: Türk. Staatsbürger, zusätzliche Fragen zum Wohnsitz
Girlyourdreams
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 29.06.2016 um 10:51:10
 
Also ich kann dir nur so viel sagen das du sobald ihr geheiratet habt einen Termin machen kannst bei der Auländer behörde zwecks Aufethalt er muss dafur
-Pass Bilder mitbringen ,Arbeitsfertrag falls vorhanden sonst Jobcenter bescheid
-A1 Test das er genug Deutsch fürs erste weis das kann er in einem Deutsch Kurs machen innerhalb von einem Tag den er dan am selben Tag wieder mitnehmen kann falls dann bestanden kostet einen Gebühr von 50-60Euro und falls er sich noch unsicher ist mit seinem Deutsch dann kann man einen 2 Monatigen Deutsch Kurs besuchen und dann bekommt man auch die stuffe A1 und am besten ist es wenn du in Arbeit stehst da es dann entscheiden wird wie lange er sein Aufethalt bekommt ohne Job 6 Monate -1 Jahr und mit Arbeit für 2 Jahre
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #46 - 29.06.2016 um 11:01:07
 
Girlyourdreams schrieb am 29.06.2016 um 10:51:10:
mitbringen ,Arbeitsfertrag falls vorhanden sonst Jobcenter bescheid 

Das ist nicht nötig, da bei deutsch-verheirateten kein LU gesichert sein muss.

Girlyourdreams schrieb am 29.06.2016 um 10:51:10:
besten ist es wenn du in Arbeit stehst da es dann entscheiden wird wie lange er sein Aufethalt bekommt ohne Job 6 Monate -1 Jahr 

Wo steht, dass einem fehlenden Job die AE auch nur für 6 Monate erteilt werden kann?
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #47 - 29.06.2016 um 13:35:26
 
Girlyourdreams schrieb am 29.06.2016 um 10:51:10:
am besten ist es wenn du in Arbeit stehst da es dann entscheiden wird wie lange er sein Aufethalt bekommt ohne Job 6 Monate -1 Jahr und mit Arbeit für 2 Jahre 


Das stimmt nicht. Die AE wird in der Regel für drei Jahre erteilt und das unabhängig von einem Job. Sie kann für nur ein Jahr erteilt werden, wenn die ABH Restzweifel an der Schutzwürdigkeit der Ehe hat (Scheineheverdacht). Manche ABHs nutzen das wohl aus, um pauschal nur ein Jahr zu erteilen. Da muss der Antragsteller aber nicht mitspielen. Ich würde auf drei Jahren bestehen.

Turhilfe schrieb am 28.06.2016 um 13:24:06:
Es steht überall, dass man nach der Hochzeit automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet wird. Heißt das, wir müssen nichts machen (also das System übernimmt), oder müssen wir uns trotzdem irgendwo dafür melden?


Ihr müsst nichts machen, wenn ihr beide Steuerklasse 4 haben wollt. Das geht tatsächlich automatisch. Wenn ihr zu 3/5 wechseln wollt, müsst ihr das beim Finanzamt beantragen.
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Turhilfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #48 - 19.08.2016 um 19:21:49
 
Zurück aus dem Hochzeitsstress und noch einmal danke für die nachträglichen Antworten Smiley

Ich würde gerne nachträglich noch ein, zwei Details erzählen, für den Fall, dass es jmd. mit ähnlicher Situation bei der eigenen Planung irgendwie weiterhelfen könnte.

Ich schrieb als letztes:

Turhilfe schrieb am 28.06.2016 um 13:24:06:
1. Im Meldeamt hatte die Mitarbeiterin die neuen Daten meines Verlobten an das zuständige Ausländeramt weitergeleitet (vorher Baden-Württemberg, jetzt NRW, daher) und darauf hingewiesen, dass er dort bald vorsprechen müsste. Das werden wir ja sowieso mit frisch erhaltener Heiratsurkunde tun.


Was genau sie jetzt getan hatte, ist uns ein Rätsel, denn als wir dann 4 Tage nach der Trauung (d.h. ca. 4 Wochen nach Wohnsitz-Anmeldung in NRW) in der ABH vorsprachen, lagen die Daten meines Ehemannes aus BW noch nicht vor und mussten erstmal überhaupt angefordert werden. Status nochmal 4 Wochen später: BW lässt sich offensichtlich Zeit, die haben die Akte noch nicht einmal verschickt ...

Wen es interessiert, fürs Visum brauchen wir zwei Passbilder (also mein Mann), 90 Euro, und natürlich die Vorlage der Eheurkunde und den Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes, wie hier im Thread ja schon richtig gesagt wurde. Eheurkunde und Wohnsitz haben wir vorgezeigt, die Passbilder und 90 Euro werden dann fällig, wenn die Akte eingetroffen ist; dann erst kann der Prozess abgeschlossen werden. Also im Prinzip ein sehr schneller Prozess, der sich jetzt nur aufgrund der Übersendung der Dokumente wie Kaugummi zieht ... Sonst hätten wir das Visum längst.

Turhilfe schrieb am 28.06.2016 um 13:24:06:
2. Das türkische Konsulat möchte auch nochmal, dass wir nach der Hochzeit vorsprechen und eine internationale Heiratsurkunde dort vorlegen. Müssen diese also direkt zusätzlich beantragen.


Als wir dann schließlich im Konsulat waren, teilte man uns mit, dass unser Standesamt, wo wir geheiratet hatten, die Dokumente netterweise schon ans Konsulat geschickt hatte. Wir wären fast umsonst da gewesen also Zwinkernd Sehr freundlich natürlich, wusste ich aber gar nicht, dass das Standesamt das macht.
Mein Mann hatte dann zusätzlich noch Glück, denn er musste seinen türkischen Personalausweis ändern lassen (Status von ledig zu verheiratet), und dafür will das Türkische Konsulat einen separaten Termin (man kann nur noch per vorher im Netz angefordertem Termin im Konsulat vorsprechen). Aber die Dame machte das dann direkt vor Ort. Sonst hätten wir nochmal hinfahren müssen.

___

So und ansonsten lief alles soweit gut, war zwar etwas teuer mit den ganzen Dokumenten (Wunsch-Standesamt wollte auch nochmal Gebühren für die Überprüfung der Unterlagen), aber die Kulanz von zwei-drei Mitarbeiter*innen in den zuständigen Behörden sorgte schließlich dafür, dass wir problemlos heiraten konnten.

Wir warten halt nur noch auf das neue Visum, bzw. auf die Akte ...
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Antwort #49 - 19.08.2016 um 19:33:44
 
Nur eine kleine Korrektur: Für deutsch-Verheiratete ist das Visum immer kostenlos.

Nur die Aufenthaltserlaubnis kostet die üblichen Gebühren.
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Turhilfe
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Antwort #50 - 30.09.2016 um 16:07:07
 
Status-Update:

Aufenthaltserlaubnis bekommen, vorgestern, also nach insgesamt 3 Monaten unnötiger Wartezeit.
Warum? Baden-Württemberg hatte die Akte Mitte August elektronisch übermittelt, das haben wir auf Anfrage dort erfahren. In der ABH bei uns in NRW haben die sich quer gestellt und gesagt NEEE also wir brauchen das schriftlich per Post. Es wurden noch zwei mal Anfragen versandt... bis es dann eng wurde letzte Woche, da ja der Zweck des Studentenvisums meines Mannes mit heute nun erloschen ist. Ich schrieb nochmal nach BW, und die sagten: "Wir haben es jetzt erneut elektronisch versandt, da es dringend ist, aber wir versenden schon lange nichts mehr per Post, es muss der ABH in NRW doch möglich sein, eine Email zu öffnen und den Anhang auszudrucken..."

Was für ein Zirkus. Und besagte Email kommt natürlich auch nur bei EINEM Mitarbeiter an, der nicht immer da ist... und wahrscheinlich Emails nie checkt. Letztendlich haben wir eine liebe Mitarbeiterin erwischt und es hat alles noch rechtzeitig geklappt. Davor hatten wir nämlich auch welche, die uns schon mit FZF und Ausreise kamen, weil ... keine Ahnung. Auf jeden Fall viele Nerven umsonst geschädigt Zwinkernd

______

Ich schließe mit einer kleinen Frage: Bisher ist die Arbeitssuche für meinen Mann sehr erfolglos gewesen, allerdings hat er schon eine Zusage und ein Vorstellungsgespräch für Stellen in Berlin, und generell dort allgemein die besseren Möglichkeiten. Wir planen also, je nachdem, einen künftigen Umzug.

ABER! Finanziell und auch beruflich kann ich es mir noch nicht leisten, hier die Zelte abzubrechen und könnte erst ein paar Monate später nachkommen, heißt mein Mann würde vorgehen und sich dort um alles kümmern, bis ich dann, wenn ich kann und auch einen Job dort habe, zu ihm rüberziehe.

Jetzt die Frage: da dann unser Wohnsitz für eine Weile nicht der gleiche wäre, würden wir dann Probleme bekommen bzw. würde jemand eine Scheinehe verdächtigen und seinen Aufenthaltsstatus anzweifeln? Wenn ja, dann müssen wir das nämlich anders deichseln als geplant.

Danke im Voraus für die Antwort!
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Antwort #51 - 30.09.2016 um 16:36:33
 
Turhilfe schrieb am 30.09.2016 um 16:07:07:
Jetzt die Frage: da dann unser Wohnsitz für eine Weile nicht der gleiche wäre, würden wir dann Probleme bekommen bzw. würde jemand eine Scheinehe verdächtigen und seinen Aufenthaltsstatus anzweifeln? Wenn ja, dann müssen wir das nämlich anders deichseln als geplant.


Euer Hauptwohnsitz sollte der Gleiche sein, da sich der Hauptwohnsitz bei Verheirateten danach richtet, wo die eheliche Gemeinschaft hauptsächlich gelebt wird. Dein Mann kann dann zusätzlich einen Nebenwohnsitz in Berlin begründen oder ihr meldet beide euren Hauptwohnsitz in Berlin an und du behältst deine jetzige Wohnung als Nebenwohnsitz. Damit sollte es eigentlich keine Probleme geben. Falls es doch zu Rückfragen kommen sollte, könnt ihr vorsichtshalber Belege für die gegenseitigen Besuche aufbewahren (z. B. Bahntickets). Probleme würde es nur geben, wenn ihr die eheliche Gemeinschaft nicht lebt, euch also z. B. nie besucht.
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Aras
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Antwort #52 - 30.09.2016 um 16:39:47
 
Dein Mann soll eben einen Nebenwohnsitz in Berlin (oder Umgebung) begründen und nicht seinen Hauptwohnsitz nach Berlin verlagern.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Turhilfe
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Antwort #53 - 30.09.2016 um 21:03:45
 
alles klar, vielen Dank!!  Smiley
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