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Eheschließung in D, AE nach Trauung (Gelesen: 11.540 mal)
Themen Beschreibung: Türk. Staatsbürger, zusätzliche Fragen zum Wohnsitz
Turhilfe
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Antwort #15 - 20.06.2016 um 16:45:50
 
Ich bin gerade etwas panisch, das türkische Konsulat möchte ja für sein EFZ auch die Vorlage einer internationalen Geburtsurkunde - VON MIR.

Ich bin in der Sowjetunion im damaligen Leningrad geboren, habe eine Geburtsurkunde auf Russisch und eine auf Deutsch übersetzte und auch beglaubigt.

Aber wo beantrage ich denn eine internationale jetzt? In St. Petersburg?????? Wenn es jetzt alles an diesem Dokument scheitert, dann weiß ich nicht, wohin mit mir...
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Aras
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Antwort #16 - 20.06.2016 um 17:40:14
 
Russland gehört nicht zum CIEC-Übereinkommen. Es gibt also keine russische mehrsprachige Geburtsurkunde. Du kannst entweder deine russische Geburtsurkunde in Russland beglaubigen und beim türkischen Konsulat legalisieren, oder du sprichst beim lokalen Standesamt bezüglich der Nachbeurkundung deiner Geburt vor. Sobald deine Geburt im deutschen Register ist, kannst du auch eine deutsche mehrsprachige Geburtsurkunde vom deutschen Standesamt beibringen.

Ansonsten kann man auch so eine Befreiung vom Ehefähigkeitzeugnis beantragen auch wenn der andere Herkunftsstaat Ehefähigkeitzeugnisse erteilt.
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Antwort #17 - 20.06.2016 um 17:53:34
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

Aras schrieb am 20.06.2016 um 17:40:14:
Ansonsten kann man auch so eine Befreiung vom Ehefähigkeitzeugnis beantragen auch wenn der andere Herkunftsstaat Ehefähigkeitzeugnisse erteilt. 


Also Befreiung für meinen türkischen Verlobten?  Schockiert/Erstaunt Weil ich brauche ja keins, bin seit 2002 deutsche Staatsbürgerin.

Aras schrieb am 20.06.2016 um 17:40:14:
oder du sprichst beim lokalen Standesamt bezüglich der Nachbeurkundung deiner Geburt vor. Sobald deine Geburt im deutschen Register ist, kannst du auch eine deutsche mehrsprachige Geburtsurkunde vom deutschen Standesamt beibringen. 


Wir haben nächsten Montag den Termin im Türkischen Konsulat, schaff ich das Ganze bis dahin??

Und jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass auch das lokale Standesamt eine Geburtsurkunde von mir benötigt, die nicht älter als 6 Monate ist, d.h. dann fallen ja meine beiden Dokumente (russische und übersetzte) ja sowieso raus, oder? Ich werde gerade etwas verrückt hier...
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Lila F.
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Antwort #18 - 20.06.2016 um 18:00:32
 
Turhilfe schrieb am 20.06.2016 um 17:53:34:
Wir haben nächsten Montag den Termin im Türkischen Konsulat, schaff ich das Ganze bis dahin??


Erkundige dich am besten bei deinem zuständigen Standesamt, wie schnell die Nachbeurkundung der Geburt gehen würde. Wenn sie nicht viel Arbeit haben, kann es u. U. sehr schnell gehen. Allerdings musst du dafür vermutlich auch erst Dokumente aus Russland besorgen.

Ansonsten solltest du beim türkischen Konsulat nachfragen, was sie in deinem konkreten Fall brauchen. Auf der Homepage stehen wohl die Unterlagen für den Standardfall, dass der Partner in Deutschland geboren ist. Vermutlich musst du dann eine neue Geburtsurkunde in Russland beantragen, legalisieren und ins Türkische übersetzen lassen. Bevor du das machst, kannst du dich auch beim deutschen Standesamt erkundigen, was sie von dir wollen. Dann kannst du alles zusammen in Russland besorgen (lassen).
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Turhilfe
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Antwort #19 - 20.06.2016 um 18:17:29
 
Lila F. schrieb am 20.06.2016 um 18:00:32:
Allerdings musst du dafür vermutlich auch erst Dokumente aus Russland besorgen.



Geburtsurkunde im russischen Original plus deutsche beglaubigte Übersetzung habe ich ja. Sonstige Dokumente aus Russland zu besorgen, puh... ich war ja nie russische Staatsbürgerin, nur sowjetische bis zu meinem 3. Lebensjahr, dann lange Zeit staatenlos und Flüchtling. Meine Mutter sagte, ich komm an gar kein Dokument mehr aus Russland, das könnte ich vergessen.

Lila F. schrieb am 20.06.2016 um 18:00:32:
Ansonsten solltest du beim türkischen Konsulat nachfragen, was sie in deinem konkreten Fall brauchen.


Da haben wir im Konsulat einen Zettel auf Türkisch bekommen, was genau sie alles benötigen. Alles, so wie es im Internet auch steht, nur zusätzlich die internationale Geburtsurkunde.
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Antwort #20 - 20.06.2016 um 18:24:10
 
Turhilfe schrieb am 20.06.2016 um 18:17:29:
Da haben wir im Konsulat einen Zettel auf Türkisch bekommen, was genau sie alles benötigen. Alles, so wie es im Internet auch steht, nur zusätzlich die internationale Geburtsurkunde. 


War dem Mitarbeiter des Konsulats denn klar, dass du in Russland geboren bist und keine deutsche Geburtsurkunde hast? Es macht ja keinen Sinn, eine internationale Geburtsurkunde zu fordern, wenn es das in Russland nun mal nicht gibt.

EDIT: Ich hatte vorher geschrieben, dass du die Urkunde aus Russland legalisieren musst. Das stimmt natürlich nicht, gemeint war, dass du eine Apostille anbringen lassen musst (wie Aras ja inzwischen auch geschrieben hat).
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Aras
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Antwort #21 - 20.06.2016 um 18:26:12
 
Mein Vater war auch Besgradschdant in der Sowjetunion und ich konnte seine Geburtsurkunde persönlich in Aserbaidschan per Vollmacht beschaffen.

Es gibt afaik in Russland Dienstleister die für ein relativ hohes Entgeld Dokumente beschaffen und apostillieren. Ach stimmt: du brauchst nur die Geburtsurkunde zu apostillieren, damit die Türken das anerkennen + Übersetzung.

Dein Fall ist eben ein Sonderfall, da du im Ausland geboren wurdest. Da passt der Zettel eben nicht.
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Antwort #22 - 20.06.2016 um 18:39:24
 
Lila F. schrieb am 20.06.2016 um 18:24:10:
War dem Mitarbeiter des Konsulats denn klar, dass du in Russland geboren bist und keine deutsche Geburtsurkunde hast? Es macht ja keinen Sinn, eine internationale Geburtsurkunde zu fordern, wenn es das in Russland nun mal nicht gibt.


Internationale Geburtsurkunden ist bei deutsch-türkischen Eheschließung der Standardfall, da beide Länder dem CIEC Übereinkommen unterliegen. Und da das türkische Konsulat wegen dem Geburtsort des deutschen Partners nicht hellsehen kann wird man das gefordert haben.

Einfach sagen das man in der ehemaligen Sowjetunion geboren wurde. Dann liegt man vor was man hat. Die sowjetische Geburtsurkunde und die deutsche Einbürgerungsurkunde.

Turhilfe schrieb am 20.06.2016 um 18:17:29:
Meine Mutter sagte, ich komm an gar kein Dokument mehr aus Russland, das könnte ich vergessen.


Das stimmt IMHO so nicht. Es kann nur zeitaufwändig und teuer werden und etwas Geduld erfordern. Darum solltest du auch die Nachregistrierung in DEU angehen. Da eine Einbürgerungsurkunde vorliegt wurden ja schon mal die Personenstandsdaten in eine deutsche Urkunde übernommen. Ggf. geht damit und mit der alten Geburtsurkunde eine Nachregistrierung zügig.

Auch wenn nicht, spätestens wenn Nachwuchs kommt stellt sich das Problem wieder.
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Turhilfe
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Antwort #23 - 20.06.2016 um 18:45:50
 
Aras schrieb am 20.06.2016 um 18:26:12:
Ach stimmt: du brauchst nur die Geburtsurkunde zu apostillieren, damit die Türken das anerkennen + Übersetzung.


Das klingt machbar, wer ist denn in diesem Fall zuständig für die Apostille? Also welche Behörde, wo muss ich hin?

Ich dachte jetzt, morgen früh zu meinem Wohnsitz-Standesamt zu rennen und, wie Lila F. vorgeschlagen hat, mich wegen einer Nachbeurkundung meiner Geburt zu erkundingen. In Berlin z.B. brauchen die nur Originaldokument und beglaubigte Übersetzung, das habe ich ja, vielleicht habe ich ja total Glück und kann im allerbesten Fall sogar eine internationale Geburtsurkunde morgen dann direkt mitnehmen (klingt utopisch, aber hoffen kann man ja).

Unsere Beamtin im Standesamt hatte uns bzgl. der Geburtsurkunden zwar nichts von "nicht älter als 6 Monate" erzählt (mein Verlobter hat seine internationale eh letztens frisch abgeholt), aber vllt. akzeptiert sie meine Papiere doch nicht?! Also von wegen Übersetzung muss erneuert werden oder so?!

Montag ist Termin im türkischen Konsulat, Dienstag wollten wir im besten Fall die Eheschließung anmelden, müssen wir leider auch, weil wir unseren vorgemerkten Hochzeitstermin nicht verlieren wollen (dürfen).

Ich bin normalerweise sehr gewissenhaft und plane im Voraus, was Dokumente angeht, aber dieser Heiratsprozess hat mich ganz schön umgehauen... immer plötzlich was Neues hier und da...

EDIT: habe gerade die neuen Antworten gelesen:

Lila F., genau, wir haben nur einen allgemeinen Zettel bekommen, es war nicht klar, dass ich in der SU geboren wurde.

grisu1000: Wie ich oben auch schrieb, ist das jetzt meine Hoffnung mit der Nachbeurkundung...
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Antwort #24 - 20.06.2016 um 18:58:27
 
Die Apostille kriegt man in Russland.
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Antwort #25 - 20.06.2016 um 19:06:47
 
oook, das heißt, keine Apostille Durchgedreht

Dann bete ich mal auf die Mithilfe des Standesamtes morgen früh.
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Antwort #26 - 20.06.2016 um 19:17:51
 
Du kannst Apostillen nur bei Inlandsbehörden beschaffen. Vielleicht kann das Konsulat die Urkunde nehmen und ins Heimatland schicken und apostillieren... aber das glaube ich eher nicht. Aber fragen schadet nicht.

Vielleicht kommt das Standesamt ja dir entgegen. Hast du die Heiratsurkunde deiner Eltern?

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Antwort #27 - 20.06.2016 um 19:21:24
 
Aras schrieb am 20.06.2016 um 19:17:51:
Hast du die Heiratsurkunde deiner Eltern? 


Müsste ich gleich mal meine Mutter fragen, keinen Schimmer, bräuchte ich diese denn auch für das Standesamt?
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Antwort #28 - 20.06.2016 um 19:28:19
 
Ja, weil der Geburtseintrag "nachgebaut" wird. Als so registriert wird wie es gewesen wäre wenn du von Anfang an dort geboren wärst. Also bei ehelichen Kindern ist der Ehemann automatisch der Vater und wird direkt so eingetragen. Wärst du unehelich müsstest du die Vaterschaftsanerkennung vorlegen und die Eintragung des Vaters wäre eine Folgebeurkundung.
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Antwort #29 - 20.06.2016 um 19:33:43
 
Danke für die Information, ich will so vorbereitet wie möglich da auftauchen.

Mutter sagte soeben, dass bei der damaligen Ausreise aus der Sowjetunion einige Dokumente einbehalten und nicht ausgehändigt wurden, und meine Original-Geburtsurkunde hätten sie z.B. noch rauschmuggeln können. Heiratsurkunde hat sie angeblich eine "rekonstruierte" (auf deutsch übersetzt und beglaubigt) anhand von anderen Papierchen. Also natürlich muss es wieder kompliziert sein.
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