Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken
Eheschließung in D, AE nach Trauung (Gelesen: 11.632 mal)
Themen Beschreibung: Türk. Staatsbürger, zusätzliche Fragen zum Wohnsitz
Turhilfe
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung in D, AE nach Trauung
08.06.2016 um 15:14:19
 
Hallo liebes i4a-Forum,

unsere Geschichte aus dem Thema "3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?" http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1462712919/0 geht jetzt weiter. Da Ihr uns da schon so freundlich und kompetent beraten habt, hoffen wir nun erneut auf Eure Expertise und Euren Rat, vielen Dank wieder im Voraus! Smiley

Kurze Zusammenfassung: Türkischer Freund mit Studentenvisum hier, das aufgrund von Exmatrikulation Ende September sehr wahrscheinlich abläuft, obwohl es bis April 2017 ausgestellt ist (kein Vermerk im Visum bzgl. "erlischt mit...", nur "gilt nur zum Studium an Uni..."). Er lebt schon seit 4 Jahren hier und möchte nicht zurück in die Türkei bzw. ein Leben hier mit mir aufbauen. Wir hatten zunächst geschaut, welche Möglichkeiten er hat, ggf. mit seinem bereits anerkannten Bachelor hierzubleiben, aber jede Option fiel raus.

Wir sammeln also aktuell unsere Papiere für die Anmeldung zur Eheschließung an meinem Wohnsitz in NRW, er ist noch in Baden-Württemberg gemeldet (Studium war dort).

Nun haben wir einige individuelle und auch allgemeine Fragen:

A: Wohnsitz

Finanziell sieht es bei uns düster aus, ich habe momentan kein großes Gehalt, er gar keins (er musste seinen letzten Nebenjob verlassen), seine und meine Familie/Verwandten können alle nicht helfen, da selbst pleite. Er hat nun seine Wohnung in Baden-W gekündigt und würde für die nächsten paar Monate bei mir unterkommen. Ich bin bei meinen Eltern eine Straße weiter noch gemeldet, da ich in einem WG-Zimmer zur Untermiete wohne. Fragen:

1. Für die Anmeldung zur Eheschließung wird er noch die Meldebescheinigung aus BW einreichen, das sollte kein Problem sein. Was ist dann aber, wenn wir bei der Ausländerbehörde vorsprechen und einen gemeinsamen Wohnsitz vorzeigen müssen? Wo sollen wir ihn melden? Bei meinen Eltern geht es auf keinen Fall (kleine Mini-Wohnung und wahrscheinlich dann Rückfragen vom Arbeitsamt an meine Eltern, sie sind arbeitslos), und bei mir sieht auch schlecht aus, da er ja in meinem Zimmer als Gast haust. Dieser Zustand wird, sobald er einen Vollzeit-Job gefunden hat, natürlich sofort aufgehoben und wir ziehen in eine gemeinsame Wohnung. Aber für die Zeit vorher und für die Beantragung der AE: wo und wie melden?

2. Die Meldebescheinigung aus BW ist ja 14 Tage gültig. Muss er bei der eigentlichen Trauung bzw. zu einem späteren Zeitpunkt nach der Anmeldung zur Eheschließung noch einmal eine vorlegen?


B: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat

Wenn ich das richtig verstanden habe, können wir praktisch am Tag nach unserer Trauung zur Ausländerbehörde gehen und die AE beantragen, oder?

1. Muss er ggf. zu seiner alten Ausländerbehörde in Baden-Württemberg, da diese all seine Unterlagen besitzt? Oder einfach am neuen, gemeinsamen Wohnsitz in NRW (Wohnsitz-Problem siehe oben), falls schon vorhanden?

2. Mit was müssen wir rechnen, was evtl. von uns als Nachweise verlangt werden könnte? Deckung des Lebensunterhalts, KV, gemeinsamer Wohnsitz usw.?

3. Wie lange dauert der Ausstellungsprozess? Die Frage ist besonders interessant, da er ja so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen möchte.

4. Reicht mittlerweile die AE, sodass er praktisch sofort dann einen Job beginnen kann (sofern dieser schon vorhanden), oder muss er dann noch zur ARGE oder zu sonstigen Behörden? Wenn ja, wie lange müssen wir kalkulieren von der Antragsstellung bis zum Stichtag "so, ab heute kannst hier leben und arbeiten"?


Ich habe noch mehr Fragen, aber ich lasse es erstmal stehen und freue mich sehr über Eure Antworten. DANKE!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mojo Jojo
Junior Top-Member
**
Offline


Insanity is my only means
of relaxation


Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #1 - 08.06.2016 um 17:19:52
 
Bevor sich Dein Partner gleich zu Beginn Ärger einhandelt:

Der aktuelle Aufenthaltszweck Deines Partners ist zur Zeit in Studienzwecken begründet?

Er sollte, bevor ihr überhaupt was unternehmt, bei seiner zuständigen ABH abklären, ob es ihm überhaupt erlaubt ist,  das Bundesland wechseln.

Zumindest bei der Vollzeitzeittätigkeit bin ich mit sicher, dass ihm diese mit seinem derzeitigen Status überhaupt nicht erlaubt ist. Erst wenn in seinen Unterlgagen explizit vermerkt ist, dass die Arbeitsaufnahme gestattet ist, darf er das auch tun. Vorher hat er keine Chance auf eine (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung. 

Sobald ihr alle Unterlagen, die das zuständige Standesamt von euch haben möchte, zusammen habt, solltet ihr so bald wie möglich die Eheschließung anmelden. Denn sobald Eure Trauung unmittelbar bevorsteht, ist die Chance, dass Dein Verlobter zurück in die Türkei muss, um das korrekte Visum zu beantragen, geringer.
Zum Seitenanfang
  

Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #2 - 08.06.2016 um 19:40:53
 
Turhilfe schrieb am 08.06.2016 um 15:14:19:
Wenn ich das richtig verstanden habe, können wir praktisch am Tag nach unserer Trauung zur Ausländerbehörde gehen und die AE beantragen, oder


jap

Turhilfe schrieb am 08.06.2016 um 15:14:19:
1. Muss er ggf. zu seiner alten Ausländerbehörde in Baden-Württemberg, da diese all seine Unterlagen besitzt? Oder einfach am neuen, gemeinsamen Wohnsitz in NRW (Wohnsitz-Problem siehe oben), falls schon vorhanden?


Wenn er sich schon umgemeldet hat, ist die alte ABH nicht mehr zuständig. Die neue ABH wird autoamtisch bei Umzug die Akte von der alten ABH anfordern.

Turhilfe schrieb am 08.06.2016 um 15:14:19:
2. Mit was müssen wir rechnen, was evtl. von uns als Nachweise verlangt werden könnte? Deckung des Lebensunterhalts, KV, gemeinsamer Wohnsitz usw.?


Der gemeinsame Wohnsitz. Das ist das worauf es ankommt. Ohne diesem keine eheliche Lebensgemeinschaft ohne eheliche Lebensgemeinschaft keine AE. KV liefe dann ja über dich, Sicherung LU ist egal.

Turhilfe schrieb am 08.06.2016 um 15:14:19:
3. Wie lange dauert der Ausstellungsprozess? Die Frage ist besonders interessant, da er ja so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen möchte.


Das kann dir niemand beantworten - kommt auf die ABH an. Es gibt ABHs die am selben Tag entscheiden könne (wenn sie die Akte haben) und andere brauchen Monate.

Turhilfe schrieb am 08.06.2016 um 15:14:19:
. Reicht mittlerweile die AE, sodass er praktisch sofort dann einen Job beginnen kann (sofern dieser schon vorhanden), oder muss er dann noch zur ARGE oder zu sonstigen Behörden? Wenn ja, wie lange müssen wir kalkulieren von der Antragsstellung bis zum Stichtag "so, ab heute kannst hier leben und arbeiten"


Wenn die AE erteilt wurde, dann darf er sofort arbeiten. Der eAT braucht ja noch ein bisschen, bis der aus Berlin da ist, aber er kann sich eine vorläufige Bescheinigung geben lassen, dass ihm eine AE nach § 28 erteilt wurde und er damit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist. Job kann er sich allein suchen - er kann natürlich zur Agentur für Arbeit geben und bei der Stellensuche Hilfe bekommen. Jobcenter (das heißt schon laaaaaaange nicht mehr ARGE) ist nur für ihn zuständig, wenn ihr dort Leistungen bezieht.

Mojo Jojo schrieb am 08.06.2016 um 17:19:52:
Denn sobald Eure Trauung unmittelbar bevorsteht, ist die Chance, dass Dein Verlobter zurück in die Türkei muss, um das korrekte Visum zu beantragen, geringer.



Er muss überhaupt kein Visums haben - er kann von der § 16 AufenthG-AE in die § 28-er AE wechseln - weil er dann nach Eheschließung ein Anspruch auf die AE hat (s. § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG).

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #3 - 08.06.2016 um 22:06:45
 
Wieso bist du nicht unter der Adresse deiner WG gemeldet? Wenn es nicht gerade ein winziges Zimmer ist, kann er als dein Lebenspartner dann dort mit einziehen und sich auch dort melden. Dass du nur zur Untermiete dort wohnst, spielt dabei keine Rolle (ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter Bescheid weiß und die Untervermietung erlaubt hat).

Er sollte mit seiner AE zum Studium auch 120 Tage bzw. 240 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten dürfen. Wenn er die noch nicht verbraucht hat, kann er das bis zur Erteilung der AE aufgrund der Ehe noch machen. Entgegen der Aussage von Marianna darf er also auch jetzt sozialversicherungspflichtig beschäftigt arbeitet und das sogar in Vollzeit, solange er eben die Gesamtzahl an Tagen nicht überschreitet.

Am sichersten wäre es, wenn er erst zu dir zieht, wenn die Eheschließung kurz bevorsteht. Die neue ABH wird von seiner Wohnsitzanmeldung erfahren und könnte dann auf die Idee kommen, seine AE zum Studium zu verkürzen, da durch den Umzug ja offensichtlich ist, dass er de facto nicht mehr studiert (auch wenn er noch immatrikuliert ist). Sollte die ABH das wollen, wird sie ihn zuerst anhören und da wäre es natürlich von Vorteil, wenn er dann z. B. die Anmeldung zur Eheschließung schon vorlegen kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Turhilfe
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #4 - 09.06.2016 um 15:08:40
 
Marianna, keine Sorge, er wird eh erst Vollzeit arbeiten, wenn er die AE aufgrund unserer Eheschließung erhält. Vorher hat er, wie Lila F. auch angemerkt hat, als Student diese 120 ganzen bzw. 240 halben Tage im Jahr, die er arbeiten darf. Die hat er noch nicht verbraucht.

ninnschen, vielen Dank für deine Auskunft Smiley

Lila F. schrieb am 08.06.2016 um 22:06:45:
Wieso bist du nicht unter der Adresse deiner WG gemeldet? Wenn es nicht gerade ein winziges Zimmer ist, kann er als dein Lebenspartner dann dort mit einziehen und sich auch dort melden. Dass du nur zur Untermiete dort wohnst, spielt dabei keine Rolle (ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter Bescheid weiß und die Untervermietung erlaubt hat).


Ich bin Ende letzten Jahres dort eingezogen in eine 2er WG. Das zweite Zimmer stand erstmal leer, weil keiner kam, dann von Januar bis Mai hatte ich eine Mitbewohnerin. Vorher habe ich bei meinen Eltern genau eine Straße weiter gewohnt und hatte mich entschieden, mich nicht umzumelden, damit ich nicht extra Papierkram machen muss, überall alles ändern etc., weil ich meine Post dann praktisch um die Ecke abholen kann. Ich wusste ja auch, dass ich nicht lange da wohnen würde.

Nun ist durch diese neue Situation mit Eheschließung alles etwas komplizierter. Seit Montag habe ich eine neue Mitbewohnerin, die sich aber als Reinfall entpuppt hat und meine Vermieterin will die gerade rauskriegen, ob das wohl geht.
Wenn ich mich jetzt plötzlich in meiner Wohnung melde, zahle ich doch Strafe, oder? Es handelt sich um eine Eigentumswohnung meiner Vermieterin, aber ich habe einen ganz normalen Mietvertrag unterschrieben ohne Klausel Untermiete oder Sonstiges, da meine Vermieterin da nicht so genau ist. Sie lässt einfach immer Mädels bei sich wohnen und ist da sehr locker.

Mein Freund als Dauergast für die nächsten paar Monate wäre aber in jedem Fall ein Problem, meine Vermieterin kennt ihn zwar, aber unsere Situation (noch) nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass sie dann sagt, nee Leute, sucht euch lieber was gemeinsames, wenn sie erfährt, dass wir eh in ein paar Monaten ausziehen. Für uns wäre es natürlich perfekt, wenn er einfach bei mir wäre für die Zeit, da wir somit auch Geld sparen würden. Aber das Problem mit dem Melden ist jetzt natürlich da, wie kann er sich denn dort melden, wenn er da nur Gast ist, und zahl ich jetzt nicht eine dicke Strafe, da ich mich nicht umgehend letztes Jahr schon gemeldet hatte?

Update: Meine Eltern beziehen Hartz 4, ich bin bei ihnen gemeldet in einer 3-Zimmer-Wohnung. Wenn ich meinen zukünftigen/frischgebackenen Ehemann nun auch bei meinen Eltern melde, kriegen diese Probleme mit irgendwelchen Behörden von wegen zu viele Leute oder weiß der Geier? Weil wenn ich ihn einfach bei meinen Eltern melden kann, dann ist das Problem vorübergehend gelöst, zumindest auf dem Papier. Wo er dann tatsächlich wohnen wird, ist dann eine andere Frage, die wir dann aber natürlich selbst klären müssen Zwinkernd

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 09.06.2016 um 15:26:16 von Turhilfe »  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #5 - 09.06.2016 um 15:59:46
 
Du bist rechtlich dazu verpflichtet, dich dort anzumelden, wo du auch wirklich wohnst. Das gilt natürlich auch für deinen Freund. Es sollte also gar keine Frage sein, wo er sich anmeldet. Er meldet sich dort an, wo er wohnt und du auch. Es kann sein, dass du dann ein Bußgeld bezahlen musst, aber das hast du selbst verschuldet, indem du seit Monaten deiner Meldepflicht nicht nachgekommen bist. Aber willst du wirklich deinem ausländischen Freund nahelegen, dass er sich doch einfach nicht an die Gesetze halten soll?

Sollte das Zimmer nicht gerade sehr klein sein, so dass eine Überbelegung drohen könnte, kann die Vermieterin dir nicht kündigen, weil dein Lebenspartner mit einzieht. Es kann euch also egal sein, was sie davon hält.

Wenn er sich bei deinen Eltern anmeldet, wird das Jobcenter zumindest seinen Teil der Miete abziehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Turhilfe
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #6 - 09.06.2016 um 16:26:20
 
Ich dachte, es gibt sowas wie Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz? Deshalb habe ich mich nicht umgemeldet, weil das nicht mein Hauptwohnsitz ist und ich auch nicht Hauptmieterin oder Sonstiges dort bin, sondern vorübergehend ein Zimmer habe.

Ich will meinem Freund überhaupt nicht nahelegen, dass er sich gesetzeswidrig verhalten soll, uns sind finanziell einfach nur die Hände gebunden und wir suchen die günstigste Lösung.

Wenn mein Freund mit einzieht, aber keine Miete zahlt, dann hat meine Vermieterin doch sehr wohl das Recht, Stress zu machen?

Jobcenter: heißt, meine Eltern bekommen dann weniger Geld?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #7 - 09.06.2016 um 16:44:38
 
Wenn es nicht dein Hauptwohnsitz ist, bist du trotzdem verpflichtet, den Zweitwohnsitz dort anzumelden. Wenn du vorwiegend in deiner Wohnung bist/übernachtest, ist es außerdem kein Zweit- sondern ein Hauptwohnsitz.

Turhilfe schrieb am 09.06.2016 um 16:26:20:
Wenn mein Freund mit einzieht, aber keine Miete zahlt, dann hat meine Vermieterin doch sehr wohl das Recht, Stress zu machen? 


Nein, hat sie nicht. Höchstens die Nebenkosten können sich (geringfügig) erhöhen, aber das Meiste davon wird ja ohnehin verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Dein Freund muss keine zusätzliche Miete bezahlen, wenn er mit in dein Zimmer zieht. Du zahlst die Miete für das Zimmer ja schon.

Turhilfe schrieb am 09.06.2016 um 16:26:20:
Jobcenter: heißt, meine Eltern bekommen dann weniger Geld? 


Zumindest den Mietanteil deines Freundes bekommen sie dann nicht mehr, da das Jobcenter dann verlangen wird, dass dein Freund seinen Teil der Miete selbst übernimmt. Wie es mit sonstigen Leistungen aussieht, weiß ich nicht. Vielleicht antwortet dir da noch jemand, der sich mit Sozialleistungsbezug besser auskennt. Sobald ihr verheiratet seid, könnte dein Freund auch selbst Leistungen beantragen. Ist er entsprechend bedürftig (bzw. ihr gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft), würde er dann auch seinen Mietanteil bezahlt bekommen.

Turhilfe schrieb am 09.06.2016 um 16:26:20:
Ich will meinem Freund überhaupt nicht nahelegen, dass er sich gesetzeswidrig verhalten soll, uns sind finanziell einfach nur die Hände gebunden und wir suchen die günstigste Lösung. 


Ja, das ist ja auch absolut verständlich. Ihr solltet euch dabei aber eben an alle Gesetze einschließlich des Meldegesetzes halten. Wenn er de facto in deiner Wohnung wohnt, sich aber bei deinen Eltern anmeldet, dann verhält er sich gesetzeswidrig (auch wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit ist). Ebenso ist es auch eine Ordnungswidrigkeit, wenn er bereits bei dir wohnt, aber noch (ausschließlich) in seiner alten Wohnung gemeldet ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Turhilfe
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #8 - 09.06.2016 um 18:22:10
 
Lila F. schrieb am 09.06.2016 um 16:44:38:
Ja, das ist ja auch absolut verständlich. Ihr solltet euch dabei aber eben an alle Gesetze einschließlich des Meldegesetzes halten. Wenn er de facto in deiner Wohnung wohnt, sich aber bei deinen Eltern anmeldet, dann verhält er sich gesetzeswidrig (auch wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit ist). Ebenso ist es auch eine Ordnungswidrigkeit, wenn er bereits bei dir wohnt, aber noch (ausschließlich) in seiner alten Wohnung gemeldet ist. 


Noch ist er ja in BW gemeldet und das ist auch richtig, sein Mietvertrag geht bis Ende August und wenn er niemanden für z.B. Anfang Juli findet, der dort einzieht, ist er ja weiterhin der Mieter und somit richtig gemeldet. Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das ja unerheblich, wo er gemeldet ist. Je nachdem, wann wir dann den Termin zur Trauung bekommen, sollte er bis dahin sich hier neu anmelden, damit er ja bei der Beantragung der AE einen Wohnsitz mit mir angeben kann.

Bei meinen Eltern melden scheint auf jeden Fall problematisch zu sein. Bei mir melden ist wohl auch problematisch.

Vielleicht müssen wir einfach jetzt direkt eine neue kleine Wohnung suchen, aber das wollte ich vermeiden, da damit wieder Kosten verbunden sind, und wir wollen ja in unsere Wunschstadt ziehen, sobald das Geld es ermöglicht, und dazwischen mehrmals umziehen etc. wäre natürlich aufwendig und zusätzlicher Stress Griesgrämig

Wir möchten ja einfach nur heiraten, unsere Jobs kriegen (also ich einen neuen, besser bezahlten Job), leben und arbeiten... aber wie immer scheint das Leben einem alles etwas schwerer machen zu wollen Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #9 - 09.06.2016 um 18:38:34
 
Turhilfe schrieb am 09.06.2016 um 18:22:10:
Bei mir melden ist wohl auch problematisch. 


Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt. Es ist gar nicht problematisch, dass er bei dir einzieht und sich dort meldet. Das einzige Problem ist, dass du eventuell ein Bußgeld bezahlen musst, wenn du dich jetzt dort meldest und wahrheitsgemäß angibst, dass du schon seit Ende letzten Jahres dort wohnst. Rechtlich gesehen ist das aber ja völlig unabhängig davon, dass er mit einzieht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Turhilfe
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #10 - 09.06.2016 um 19:01:39
 
Lila F. schrieb am 09.06.2016 um 18:38:34:
Das einzige Problem ist, dass du eventuell ein Bußgeld bezahlen musst, wenn du dich jetzt dort meldest und wahrheitsgemäß angibst, dass du schon seit Ende letzten Jahres dort wohnst.



Ich habe mich bzgl. des Bußgeldes erkundigt und da stehen Summen von bis zu 500-1000€. Sonst würde ich ja sagen na gut, ich verschmerze es, aber Miete abgezogen verfüge ich über ca. 500 Euro pro Monat und davon leben er und ich momentan und sämtliche Kosten, die auf uns wegen Eheschließung, Anträgen, Gebühren und Sonstigem auf uns zukommen, fallen momentan auf mich. Deshalb meine Sorgen Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #11 - 09.06.2016 um 19:52:18
 
Turhilfe schrieb am 09.06.2016 um 19:01:39:
Ich habe mich bzgl. des Bußgeldes erkundigt und da stehen Summen von bis zu 500-1000€.


Das sind aber die Obergrenzen, oder? Das Bußgeld muss nicht zwingend so hoch werden.

Es gibt auch eine Regelung, dass man eine Zweitwohnung nur anmelden muss, wenn man sie für länger als sechs Monate bezieht. Vielleicht kommst du damit durch, dass du zuerst nur sechs Monate dort wohnen wolltest und jetzt die Wohnung anmeldest, da du doch länger dort bleiben möchtest. Das mit den sechs Monaten müsste ja jetzt ungefähr passen, wenn du Ende letzten Jahres eingezogen bist. Da müsstest du dich aber genauer erkundigen, ich kenne mich mit dem Melderecht nicht so gut aus, dass ich das sagen könnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Turhilfe
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #12 - 15.06.2016 um 11:25:27
 
Lila F. schrieb am 09.06.2016 um 19:52:18:
Vielleicht kommst du damit durch, dass du zuerst nur sechs Monate dort wohnen wolltest und jetzt die Wohnung anmeldest, da du doch länger dort bleiben möchtest.


Das hatte ich auch schon gelesen und werde es evtl. so machen, danke für den Hinweis Smiley


Wir haben mittlerweile einen vorläufigen Termin in unserem Wunsch-Standesamt und müssen bis zum 05. Juli die Papiere dort eingereicht haben, die Anmeldung müssen wir ja an unserem Wohnsitz machen. Uns fehlt noch das EFZ, das wollten wir Montag holen, im Türkischen Generalkonsulat erfuhren wir aber, dass wir da auch eine Meldebescheinigung unserer Stadt brauchen mit Vermerk "ledig" und von mir wollen sie noch eine internationale Geburtsurkunde, was etwas nervig ist, da ich nur eine beglaubigte, aus dem Russischen übersetzte, habe.
Ich hoffe sehr, dass das alles bis zum 05. Juli noch klappt.

Frage: Er wird jetzt ganz offiziell bei mir als Mitbewohner ab Juli einziehen, haben uns jetzt dafür entschieden, trotz finanziellem Engpass. Aber so haben wir Ruhe. Allerdings kommt er schon Ende dieser Woche aus BW mit Sack und Pack zurück und ist dann schon bei mir. Meine Vermieterin wird ja wahrscheinlich den Mietvertrag ab dem 01.07. für ihn aufsetzen, aber wir würden ihn ja gerne vorher schon am neuen Wohnsitz anmelden, um die Papiere so schnell wie möglich zusammen zu kriegen.

Akzeptiert das Einwohnermeldeamt den Mietvertrag bzw. meldet es ihn auch schon ca. 7-10 vor dem eigentlichen Mietvertrags-Datum an? Bzw. stellt es eine Meldebescheinigung im Voraus aus? Weil wir würden gerne nächste Woche schon hin, damit wir die Anmeldung zur Eheschließung endlich über die Bühne bringen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #13 - 15.06.2016 um 12:12:15
 
Turhilfe schrieb am 15.06.2016 um 11:25:27:
Akzeptiert das Einwohnermeldeamt den Mietvertrag bzw. meldet es ihn auch schon ca. 7-10 vor dem eigentlichen Mietvertrags-Datum an? Bzw. stellt es eine Meldebescheinigung im Voraus aus?


Nein. Das Einwohnermeldeamt verlangt eine Vermieterbescheinigung über den Einzug. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn die Vermieterin den Einzug zu einem bestimmten Datum bestätigt, sollte es aber egal sein, dass der Mietvertrag erst ein paar Tage später beginnt.

Ansonsten kann er die Bescheinigung noch von seinem bisherigen Einwohnermeldeamt holen. Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht es ja aus, dass einer von euch den Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Standesamt hat und dem Konsulat geht es wohl vor allem um die Bestätigung, dass er nicht in der Zwischenzeit in Deutschland geheiratet hat. Er müsste dann aber vermutlich zu dem für seinen bisherigen Wohnsitz zuständigen Konsulat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Turhilfe
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung in D, AE nach Trauung
Antwort #14 - 15.06.2016 um 16:11:53
 
Lila F. schrieb am 15.06.2016 um 12:12:15:
Er müsste dann aber vermutlich zu dem für seinen bisherigen Wohnsitz zuständigen Konsulat. 


Genau deshalb ja das ganze Brimborium. Wir schaffen es weder zeitlich noch finanziell, demnächst nach Karlsruhe zu fahren, deshalb jetzt die Eile, ihn in meiner Stadt anzumelden, damit wir zum Türkischen Generalkonsulat um die Ecke fahren können  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema