Hallo liebes i4a-Forum,
unsere Geschichte aus dem Thema "3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?"
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1462712919/0 geht jetzt weiter. Da Ihr uns da schon so freundlich und kompetent beraten habt, hoffen wir nun erneut auf Eure Expertise und Euren Rat, vielen Dank wieder im Voraus!
Kurze Zusammenfassung: Türkischer Freund mit Studentenvisum hier, das aufgrund von Exmatrikulation Ende September sehr wahrscheinlich abläuft, obwohl es bis April 2017 ausgestellt ist (kein Vermerk im Visum bzgl. "erlischt mit...", nur "gilt nur zum Studium an Uni..."). Er lebt schon seit 4 Jahren hier und möchte nicht zurück in die Türkei bzw. ein Leben hier mit mir aufbauen. Wir hatten zunächst geschaut, welche Möglichkeiten er hat, ggf. mit seinem bereits anerkannten Bachelor hierzubleiben, aber jede Option fiel raus.
Wir sammeln also aktuell unsere Papiere für die Anmeldung zur Eheschließung an meinem Wohnsitz in NRW, er ist noch in Baden-Württemberg gemeldet (Studium war dort).
Nun haben wir einige individuelle und auch allgemeine Fragen:
A: Wohnsitz
Finanziell sieht es bei uns düster aus, ich habe momentan kein großes Gehalt, er gar keins (er musste seinen letzten Nebenjob verlassen), seine und meine Familie/Verwandten können alle nicht helfen, da selbst pleite. Er hat nun seine Wohnung in Baden-W gekündigt und würde für die nächsten paar Monate bei mir unterkommen. Ich bin bei meinen Eltern eine Straße weiter noch gemeldet, da ich in einem WG-Zimmer zur Untermiete wohne. Fragen:
1. Für die Anmeldung zur Eheschließung wird er noch die Meldebescheinigung aus BW einreichen, das sollte kein Problem sein. Was ist dann aber, wenn wir bei der Ausländerbehörde vorsprechen und einen gemeinsamen Wohnsitz vorzeigen müssen? Wo sollen wir ihn melden? Bei meinen Eltern geht es auf keinen Fall (kleine Mini-Wohnung und wahrscheinlich dann Rückfragen vom Arbeitsamt an meine Eltern, sie sind arbeitslos), und bei mir sieht auch schlecht aus, da er ja in meinem Zimmer als Gast haust. Dieser Zustand wird, sobald er einen Vollzeit-Job gefunden hat, natürlich sofort aufgehoben und wir ziehen in eine gemeinsame Wohnung. Aber für die Zeit vorher und für die Beantragung der
AE: wo und wie melden?
2. Die Meldebescheinigung aus BW ist ja 14 Tage gültig. Muss er bei der eigentlichen Trauung bzw. zu einem späteren Zeitpunkt nach der Anmeldung zur Eheschließung noch einmal eine vorlegen?
B: Aufenthaltserlaubnis nach Heirat
Wenn ich das richtig verstanden habe, können wir praktisch am Tag nach unserer Trauung zur Ausländerbehörde gehen und die
AE beantragen, oder?
1. Muss er ggf. zu seiner alten Ausländerbehörde in Baden-Württemberg, da diese all seine Unterlagen besitzt? Oder einfach am neuen, gemeinsamen Wohnsitz in NRW (Wohnsitz-Problem siehe oben), falls schon vorhanden?
2. Mit was müssen wir rechnen, was evtl. von uns als Nachweise verlangt werden könnte? Deckung des Lebensunterhalts,
KV, gemeinsamer Wohnsitz usw.?
3. Wie lange dauert der Ausstellungsprozess? Die Frage ist besonders interessant, da er ja so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen möchte.
4. Reicht mittlerweile die
AE, sodass er praktisch sofort dann einen Job beginnen kann (sofern dieser schon vorhanden), oder muss er dann noch zur ARGE oder zu sonstigen Behörden? Wenn ja, wie lange müssen wir kalkulieren von der Antragsstellung bis zum Stichtag "so, ab heute kannst hier leben und arbeiten"?
Ich habe noch mehr Fragen, aber ich lasse es erstmal stehen und freue mich sehr über Eure Antworten. DANKE!