Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Frage zum Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 1.065 mal)
tizedboy
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 119

Mittelfranken, Bayern, Germany
Mittelfranken
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zum Ehefähigkeitszeugnis
30.05.2016 um 13:20:40
 
Hallo,

auf der Website meiner Stadt steht's
Zitat:
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses sind grundsätzlich die selben Dokumente wie zur Eheschließungsanmeldung im Inland erforderlich

Das heiße u.a., dass beide Verlobte bekannt sein müssen.

Frage: kann ich das Zeugnis bekommen auch wenn ich keine Verlobte habe. Ich möchte es haben "im Fall der Fälle".
Zum Seitenanfang
  

There are no stupid questions, only stupid answers
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zum Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #1 - 30.05.2016 um 13:35:32
 
tizedboy schrieb am 30.05.2016 um 13:20:40:
Hallo,
Frage: kann ich das Zeugnis bekommen auch wenn ich keine Verlobte habe. Ich möchte es haben "im Fall der Fälle".

NEIN, im Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) müssen immer BEIDE Ehewilligen aufgeführt sein.
Dagegen: Eine Ledigkeitsbescheinigung bezieht sich nur auf EINE Person.
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
tizedboy
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 119

Mittelfranken, Bayern, Germany
Mittelfranken
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zum Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #2 - 30.05.2016 um 13:48:07
 
Vielen Dank HeFi.

Heißt das, daß man ledig sein kann aber nicht "fähig" für eine Ehe?
Zum Seitenanfang
  

There are no stupid questions, only stupid answers
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zum Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #3 - 30.05.2016 um 14:03:13
 
Es geht um deine Fähigkeit mit genau der im EFZ aufgeführten Person eine Ehe zu schließen.

Du könntest z. B. nicht deine Schwester heiraten, auch wenn du ledig bist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
NotLupus
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 356

irgendwo, Germany
irgendwo
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zum Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #4 - 30.05.2016 um 14:07:14
 
Ja.

Stell dir vor jemand heißt Max Mustermann. Die Verlobte heißt Maria Schmidt. Maria wurde adoptiert und hat die selben Eltern wie Max Mustermann.

Beide sind ledig. Aber Maria und Max sind nicht fähig die Ehe einzugehen, da beide Geschwister sind.

Ein Ledigkeitszeugnis, was einige Staaten ausstellen, reicht in diesen Staaten nicht aus um die Ehefähigkeit nachzuweisen bzw. festzustellen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tizedboy
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 119

Mittelfranken, Bayern, Germany
Mittelfranken
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zum Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #5 - 30.05.2016 um 14:09:55
 
Vielen Dank für alle Antworten.

Die Sache ist nun klar. Ich werde demnächst im Ausland heiraten.
Zum Seitenanfang
  

There are no stupid questions, only stupid answers
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema