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Nächste Schritte nach Heirat (Gelesen: 2.340 mal)
Stilika
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.05.2016 um 19:27:32
 
Hallo liebe Mitglieder,

folgende Situation. Mann, Kosovare, ist hier in Deutschland mit Duldung. Frau ist Deutsche.

Hochzeit ist in Frankfurt am 1.6. (mit Papieren ist alles geregelt) der Mann hat in seiner Duldung eine Wohnsitzauflage für den Landkreis Singen (Bodensee). Die Frau wohnt in Frankfurt.

Was genau ist nach der Eheschließung zu tun, was muss man zuerst erledigen und wo?

Bei wem wird die Aufhebung der Wohnsitzauflage beantragt, kann man das in Frankfurt tun, oder muss das in Singen gemacht werden und wie genau wird das gemacht? Ziel ist das die Eheleute so schnell wie möglich zusammenleben können.

Der Mann möchte sich so schnell wie möglich in Frankfurt anmelden, zum Jobcenter gehen, einen Integrationskurs machen und dann Arbeit suchen.

Was ist mit dem Aufenthaltstitel, der wird ja auch geändert werden müssen, die Duldung sollte doch in eine Aufenthaltsgenehmigung umgeändert werden, oder?

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NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.05.2016 um 19:44:46
 
Was für einen Status hat er denn? Ist er Asylbewerber?

Ansonsten kann er nach Rücksprache mit der ABH zur Hochzeit nach Frankfurt fahren und anschließend zum Bodesee zurückkehren

Dann kann er nach Kosovo zurückkehren und wie alle Ausländer ein D-Visum beantragen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 29.05.2016 um 19:58:37
 
Für das Visum muss er nicht nur verheiratet sein, er muss auch ein A1-Zertifikat vorlegen.

Duldung bedeutet vermutlich, dass der Asylantrag bereits abgelehnt wurde und er bereits zur Ausreise aufgefordert wurde, er das nicht gemacht hat, und ihm bereits die Abschiebung angedroht wurde. Dann ist es auch wichtig, die Ausländerbehörde auf dem Laufenden zu halten, damit Euch nicht Dienstag eine Abschiebung und eine jahrelange Sperre dazwischen kommt.
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Stilika
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 29.05.2016 um 20:21:39
 
Die Ausländerbehörde weiß über alles Bescheid. Der Asylantrag wurde abgelehnt, aber auf Grund der bevorstehenden Eheschließung wurde die Duldung erteilt.

Kann er nach der Eheschließung am Mittwoch noch abgeschoben werden???
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Andrea72
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.05.2016 um 20:22:51
 
Stilika schrieb am 29.05.2016 um 19:27:32:
Hallo liebe Mitglieder,

folgende Situation. Mann, Kosovare, ist hier in Deutschland mit Duldung. Frau ist Deutsche.

Hochzeit ist in Frankfurt am 1.6. (mit Papieren ist alles geregelt) der Mann hat in seiner Duldung eine Wohnsitzauflage für den Landkreis Singen (Bodensee). Die Frau wohnt in Frankfurt.

Was genau ist nach der Eheschließung zu tun, was muss man zuerst erledigen und wo?

Bei wem wird die Aufhebung der Wohnsitzauflage beantragt, kann man das in Frankfurt tun, oder muss das in Singen gemacht werden und wie genau wird das gemacht? Ziel ist das die Eheleute so schnell wie möglich zusammenleben können.

Der Mann möchte sich so schnell wie möglich in Frankfurt anmelden, zum Jobcenter gehen, einen Integrationskurs machen und dann Arbeit suchen.

Was ist mit dem Aufenthaltstitel, der wird ja auch geändert werden müssen, die Duldung sollte doch in eine Aufenthaltsgenehmigung umgeändert werden, oder?

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Also ich kenne die Duldung nur in Zusammenhang mit einen Asylbewerber der noch auf dem Bescheid vom BAMF wartet. Die bekommen eine Duldung die meist immer nur für 3 Monate verlängert werden kann. Mit dem Bescheid der Ablehnung haben die nichts mehr. Bei Ablehnung bekommt er ja die Aufforderung zur freiwilligen Ausreise, im schlimmsten Fall folgt die Abschiebung. Die Duldung wird auch eingezogen, sobald er die Grenzübertrittsbescheinigung abholt und ggf. seinen Pass abholt.

Wir haben damals keine weitere Duldung erhalten trotz laufender Hochzeitsvorbereitungen, uns fehlten knappe 8 Wochen. Es ist aber richtig das die ABH Duldungen auch bei Negativ Bescheid aus Kulanz verlängern kann.

Uns wurde ja damals von der ABH gesagt, wenn wir hier heiraten kann geklärt werden, ob die ABH nicht auf eine Ausreise verzichten kann und wir das mit dem Visum so klären können.

Gut da wir nie soweit gekommen sind, kann ich nichts weiter dazu sagen.

Ehrlich mich wundert das alles, dass es wirklich so einfach mit der Heirat in Singen gehen soll. Aber schön sowas mal zu lesen.

Bin neugierig wie es ausgeht.

Gruß Andrea72  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.05.2016 um 20:55:05
 
Andrea72 schrieb am 29.05.2016 um 20:22:51:
Also ich kenne die Duldung nur in Zusammenhang mit einen Asylbewerber der noch auf dem Bescheid vom BAMF wartet.

Du verwechselst da einiges: Wer sich im laufenden Verfahren befindet hat eine Aufenthaltsgestattung, keine Duldung. Letztere setzt nämlich die Abschiebung aus, was eine Ausreisepflicht voraussetzt die bei Asylbewerbern die auf ihren Bescheid warten, nicht besteht.

Die ABH hat hier die Duldung anscheinend ausschließlich aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Hochzeit erteilt. Es gibt Rechtsprechung (man google die Wörter "§ 39 Nr. AufenthV"; "Duldung" und "Hochzeit"), wonach eine solche Duldung nicht ausreichend ist, um anschließend im Bundesgebiet eine AE zu bekommen. Es ist also durchaus möglich, dass er trotzdem nach Pristina muss und sich von dort aus ein Visum besorgen muss.

Zu den Sprachkenntnissen hat die TS auch nichts geschrieben, ohne A1 wird es weder im Inland noch über die AV eine AE geben.
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Stilika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.05.2016 um 21:15:04
 
Also sein Deutsch ist eigentlich sehr gut, er kann eine normale Unterhaltung führen. Daher denke ich das die Sprache kein größeres Problem darstellen wird.

Wie ist das mit dem A1 Test? Wo muss er den machen? Sollte man den bei der AB zusammen mit dem Antrag auf AE abgeben?
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Antwort #7 - 29.05.2016 um 21:26:40
 
Stilika schrieb am 29.05.2016 um 21:15:04:
Wie ist das mit dem A1 Test? Wo muss er den machen? Sollte man den bei der AB zusammen mit dem Antrag auf AE abgeben? 

Das A1-Zertifikat muss idR VOR dem Visum-Antrag bzw. VOR der Einreise bei einem Goethe-Institut erworben werden.

Warum werden die einschlägigen Merkblätter der dt. AV nicht gelesen?
zB AV FzF Ehegatten + Heirat 2sprachig      http://www.pristina.diplo.de/contentblob/4588974/Daten/6174883/dldmerkblattehega...
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reinhard
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Antwort #8 - 29.05.2016 um 21:29:34
 
Stilika schrieb am 29.05.2016 um 21:15:04:
Also sein Deutsch ist eigentlich sehr gut, er kann eine normale Unterhaltung führen. Daher denke ich das die Sprache kein größeres Problem darstellen wird.

Wie ist das mit dem A1 Test? Wo muss er den machen? Sollte man den bei der AB zusammen mit dem Antrag auf AE abgeben?


Er sollte nach der Hochzeit zunächst klären, ob er überhaupt eine AE beantragen kann. Normalerweise braucht er dazu Pass, Visum und A1-Zertifikat. Er sollte sich Montag früh erkundigen, wo er die A1-Prüfung machen kann, in Deutschland wäre es einfacher als in Kosova, geht dort aber auch.

Zur Frage, ob er abgeschoben werden kann: Ja. Wenn die Ausländerbehörde ein Visum sehen will und er sich weigert, nach Pristina zu fahren und das Visum zu beantragen, dann kann er abgeschoben und gesperrt werden. Also: Abschiebung ist die Reaktion auf eine Weigerung von ihm. Er kann die Abschiebung also jederzeit vermeiden, indem er friedlich klärt, was von ihm erwartet wird, und das auch macht.
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Antwort #9 - 30.05.2016 um 01:19:09
 
Stilika schrieb am 29.05.2016 um 19:27:32:
Bei wem wird die Aufhebung der Wohnsitzauflage beantragt, kann man das in Frankfurt tun, oder muss das in Singen gemacht werden und wie genau wird das gemacht?   


Wurde diese Frage nicht schon am 09.März gestellt?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1457539568/0#0

Wäre seit Anfang Februar nicht Zeit gewesen, den A1 Test hier zu absolvieren?
  http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1454936815/0#0






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Antwort #10 - 31.05.2016 um 18:44:19
 
Also so wie ich  das vom hören kenne...
Kann er jederzeit abgeschoben werden da er negativ bekommen hat
Und mir wurde damals erzahlt das egal ob man verheiratet ist man kann abgeschoben werden und ein antrag auf aufenthalt kann nur gestellt werden solange vom bamf keine entscheidungkam das heisst er musste  ausreisen.
Und er müsste den deutschtest machen und sein A1 bestehen
Und du musstest ein Antrag  auf familienzusammen fuhrung stellen



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