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jetzt auch noch eine Verpflichtungserklärung! (Gelesen: 2.342 mal)
semiramis
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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29.05.2016 um 00:08:45
 
Hallo meine Lieben!
Mein Verlobter und ich warten sehnsüchtig auf das Heiratsvisum, dass ca einen Monat Barbeitungsdauer laut Sachbearbeiter fertig sein sollte. Dementsprechend haben wir mit Abstand einen Flug gebucht. Heute nun kam ein Brief der ABH zwecks Verpflichtungserklärung( die Rahmenbedingungen sind kein Problem). Meine Frage wäre jetzt nur wenn ich mich Montag dort melde und alles einreiche, wie lange dauert die Bearbeitung? Hat die VE überhaupt Einfluss auf das Visum? Gibt die ABH direkt Meldung an die Vertretung in Sarajewo? Muss ein deutscher Staatsbürger zwingend eine VE abgeben (NRW)? Ich dachte Einkommen etc spiele dabei keine Rolle? Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich ihm sofort schon vor antragstellung eine VE mitgegeben!
Danke für jede Antwort Griesgrämig
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.05.2016 um 01:49:23
 
Nach der Eheschließung spielt die Sicherung des Lebensunterhalts keine Rolle mehr. Bei einem Heiratsvisum kann aber eine Verpflichtungserklärung verlangt werden, die dann z. B. als Sicherheit für den Staat dient, falls dein Verlobter es sich doch anders überlegen sollte und dich nicht heiratet, sondern illegal im Land bleibt oder Asyl beantragt. Die Forderung ist also so korrekt und das Visum kann verweigert werden, wenn du die VE nicht abgibst.

Wie lange die Bearbeitung dauert, kann niemand seriös vorhersagen, die hier niemand wieso, wie viel Arbeit die zuständige AV und ABH haben.
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NotLupus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.05.2016 um 08:29:10
 
Liegen zwischen Ankunft und Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen nur wenige Tage, so kann auf die VE verzichtet werden.

Apropos... Sarajevo? Ist das nicht sowieso in einem Land,dessen Staatsangehörige kein Visum für einen Kurzaufenthalt brauchen?
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deerhunter
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Antwort #3 - 29.05.2016 um 09:00:29
 
NotLupus schrieb am 29.05.2016 um 08:29:10:
essen Staatsangehörige kein Visum für einen Kurzaufenthalt brauchen? 


Hier soll aber ein langfristiger Aufenthalt realisiert werden  Cool VE ist i.d.R. normal
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NotLupus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.05.2016 um 09:09:16
 
Im Zweifel fordert man den Reisepass zurück, fliegt, heiratet, fliegt zurück, holt das Visum.
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HeFi
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Antwort #5 - 29.05.2016 um 21:10:02
 
semiramis schrieb am 29.05.2016 um 00:08:45:
Mein Verlobter und ich warten sehnsüchtig auf das Heiratsvisum, dass ca einen Monat Barbeitungsdauer laut Sachbearbeiter fertig sein sollte. Dementsprechend haben wir mit Abstand einen Flug gebucht.

Einen Flug zu buchen obwohl das beantragte Heiratsvisum noch nicht erteilt ist, ist zumindest sehr voreilig.

NotLupus schrieb am 29.05.2016 um 09:09:16:
Im Zweifel fordert man den Reisepass zurück, fliegt, heiratet, fliegt zurück, holt das Visum

DAS wäre mMn unüberlegt, denn
es ist ein Visum zur Eheschließung in D mit anschließendem Bleiberecht (Heiratsvisum) beantragt,
nach bereits erfolgter Eheschließung würde aber ein FzF-Visum zum Ehegattennachzug benötigt,
maW es müsste ein neues FzF-Visum (diesmal ohne VE) beantragt werden.
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Petersburger
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Antwort #6 - 29.05.2016 um 21:29:23
 
HeFi schrieb am 29.05.2016 um 21:10:02:
maW es müsste ein neues FzF-Visum (diesmal ohne VE) beantragt werden.

Es gibt zwar durchaus Visumentscheider, die diese Ansicht vertreten - es gibt aber auch eine andere:

Ein Visum zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Eheschließung in der Zukunft (nach Visumerteilung und Einreise) oder nach Eheschließung in der Vergangenheit (vor Visumantragstellung) unterscheiden sich in den Entscheidungskriterien nicht wesentlich.

In beiden Fällen wird geprüft, ob die Erteilungskriterien für ein FZF-Visum gegeben sind oder eben nicht.

Der Unterschied ist lediglich, dass bei Eheschließung nach der Einreise noch zusätzlich geprüft wird, ob die Kosten einer ggf. durchzusetzenden Ausreise gesichert sind.

Daher ist es zumindest in meiner Dienststelle seit Jahren Praxis, in solchen Fällen sogar erforderlichenfalls Schengenvisa zu erteilen, wenn die Eheschließung nicht verschoben werden kann oder soll.
Mit den üblichen Entscheidungskriterien, versteht sich.
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semiramis
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Antwort #7 - 30.05.2016 um 13:40:16
 
danke schon mal für die antworten!
seit heute morgen laufe ich dem Papierkram hinterher!
was meinen die mit KV? mein Verlobter hat eine KV bis September 2016, diese hat er in Sarajewo zum Visumsantrag eingereicht. War heute bei meiner GKV und die konnten mir nix austellen, dass eine Familienversicherung nach der Hochzeit stattfindet.
Ich bin einfach nur gestresst und überfragt. Ich warte seit Stunden auf Anrufe und Unterschriften... Traurig
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blubb


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Antwort #8 - 30.05.2016 um 16:46:39
 
semiramis schrieb am 30.05.2016 um 13:40:16:
was meinen die mit KV?


Wer ist "die"? KV heißt "Krankenversicherung".

Zitat:
mein Verlobter hat eine KV bis September 2016, diese hat er in Sarajewo zum Visumsantrag eingereicht.


Stimmt. Eine Incoming- oder Reise-KV. Die reicht auch bis zur Hochzeit und zum Zweck der Visumbeantragung.

Zitat:
War heute bei meiner GKV und die konnten mir nix austellen, dass eine Familienversicherung nach der Hochzeit stattfindet. 


Das ist korrekt.
Die Vollversicherung, z.B. über die GKV, benötigt er ja jetzt auch noch nicht.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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semiramis
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Antwort #9 - 30.05.2016 um 19:57:16
 
nur wie soll ich jetzt dieser forderung des versicherungsnachweises für die verpflichtungserklärung nachkommen??
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #10 - 31.05.2016 um 00:27:25
 
Deine Verlobter ist mittels der Incoming-/ Reise-KV für die Abgabe der VE ausreichend versichert. Anderes interessiert zum Zwecke des Heiratsvisums nicht.

Gruß
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