HeFi schrieb am 29.05.2016 um 21:10:02:maW es müsste ein neues FzF-Visum (diesmal ohne VE) beantragt werden.
Es gibt zwar durchaus Visumentscheider, die diese Ansicht vertreten - es gibt aber auch eine andere:
Ein Visum zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Eheschließung in der Zukunft (nach Visumerteilung und Einreise) oder nach Eheschließung in der Vergangenheit (vor Visumantragstellung) unterscheiden sich in den Entscheidungskriterien nicht wesentlich.
In beiden Fällen wird geprüft, ob die Erteilungskriterien für ein FZF-Visum gegeben sind oder eben nicht.
Der Unterschied ist lediglich, dass bei Eheschließung nach der Einreise noch zusätzlich geprüft wird, ob die Kosten einer ggf. durchzusetzenden Ausreise gesichert sind.
Daher ist es zumindest in meiner Dienststelle seit Jahren Praxis, in solchen Fällen sogar erforderlichenfalls Schengenvisa zu erteilen, wenn die Eheschließung nicht verschoben werden kann oder soll.
Mit den üblichen Entscheidungskriterien, versteht sich.