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Wohngeldbezug erlaubt bei VE? (Gelesen: 2.464 mal)
felix2565
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memento mori


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24.05.2016 um 15:07:13
 
Hallo,

ich bin Geber eine VE.
Scheinbar empfahl die Wohngeldbehörde der in der BRD dauerhaft lebenden Mutter einer nur befristet für Studienzwecke in der BRD lebenden Tochter (aus Ghana) Wohngeld für ihre Tochter  zu beantragen.

Ob diese Behördenvertreterin definitiv die ausländerrechtl. Situation kennt oder beurteilen kann, weiss ich nicht.

Daher meine Frage:
Falls Wohngeld gewährt wird, kann dies schlimmstenfalls Grundlage für eine spätere Rückforderung an den Geber der VE - also mich - sein?
Siehe Foto......Auszug VE.

LG
felix
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« Zuletzt geändert: 24.05.2016 um 15:19:09 von felix2565 »  
 
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felix2565
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Antwort #1 - 24.05.2016 um 15:43:47
 
Ergänzung:
Den Rat, Wohngeld auch für die nun zusätzlich in der Wohnung der Mutter wohnenden Tochter zu beantragen, gab der Sozialberater der AWO.
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Alacrity
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Antwort #2 - 24.05.2016 um 16:04:23
 
Wenn die Studentin in einer eigenen Wohnung wohnt und Wohngeld beantragt, wirst du das als VEgeber erstatten müssen.

Wenn die Mutter dadurch, dass sie die Tochter als weitere Person in ihre Wohnung aufgenommen hat, erstmalig Anspruch auf Wohngeld erhält und das dann auch bezieht, musst du wahrscheinlich auch zahlen, aber du kannst einen Widerspruch versuchen.
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felix2565
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Antwort #3 - 24.05.2016 um 16:28:18
 
Danke Alacrity.
Alacrity schrieb am 24.05.2016 um 16:04:23:
Wenn die Studentin in einer eigenen Wohnung wohnt und Wohngeld beantragt, wirst du das als VEgeber erstatten müssen.

Wenn die Mutter dadurch, dass sie die Tochter als weitere Person in ihre Wohnung aufgenommen hat, erstmalig Anspruch auf Wohngeld erhält und das dann auch bezieht, musst du wahrscheinlich auch zahlen, aber du kannst einen Widerspruch versuchen.


Nun: die Studentin wohnt bei der Mutter ohne eigene Wohnung (pendelt täglich zur Uni).
Die Mutter erhält jetzt bereits Wohngeld, lediglich die Jobbörse (wohl doch nicht die AWO) meinte, wenn nun 1 Person mehr dort wohnt, bekäme sie ggf. mehr Wohngeld.

Daher also Vorgehen wie?
Hinweis beim Antrag machen, dass sie Wohngeld nur erhalten will, wenn es zu keiner Rückforderung beim VE-Geber kommen kann? ......oder wie soll man sich hier absichern?
Beim Wohngeld-Antrag 1 Person weniger anzugeben, wäre ja auch eine Falschangabe unentschlossen unentschlossen
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ninnschen
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Antwort #4 - 24.05.2016 um 21:05:39
 
felix2565 schrieb am 24.05.2016 um 16:28:18:
Daher also Vorgehen wie?


Offen und ehrlich sein zur Wohngeldbehörde? Und dann könnte man das Problem mit Sicherheit lösen.
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felix2565
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Antwort #5 - 25.05.2016 um 06:59:23
 
ja, Danke, Ninnschen, Cool
das ist ohnehin beabsichtigt....sicherheitshalber.

LG
Felix
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