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Ehefrau hat es nach Deutschland geschafft - aber Aufenthalt... (Gelesen: 10.249 mal)
Adam_NRW
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.05.2016 um 08:58:40
 
Hallo zusammen,

meine Ehefrau hat es endlich vor drei Wochen nach Deutschland geschafft. Wir haben vor kurzem bei der Ausländerbehörde vorgesprochen zwecks Aufenthaltserlaubnis meiner Ehefrau.

Situation:
Meine Ehefrau ist Palästinenserin, ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Lebensunterhalt ist durch mich gesichert, gehe Vollzeit arbeiten. Habe der ABH auch die Lohnabrechnungen eingereicht.


Wir haben jetzt die Aufenthaltserlaubnis beantragt. Es ist der neue "Elektronische Aufenthaltstitel" . Es wurden dazu auch die Fingerabdrücke meiner Frau genommen. Der SB von der ABH hat gesagt, dass meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr bekommt! Dafür muss ich jetzt 160€ bezahlen. Ich kann nicht nachvollziehen warum sie die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr bekommt. Ich bin ehrlich gesagt von einer AE von drei Jahren ausgegangen.

Ich verstehe nicht wieso eine Frau eines Deutschen, wo man seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet eine AE von einem Jahr bekommt, wohingegen Iraner, Syrier, Eritrea, Iraker, Kurden, die in Deutschland Asyl beantragen und vom Staat leben regelmäßig eine AE von drei Jahren bekommen, und dafür nicht einmal 1 cent entrichten müssen. Ich sehe mich nicht als etwas besseres, aber ehrlich gesagt fühle ich mich unfair behandelt.

Vielen Dank für Eure Antworten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.05.2016 um 09:18:05
 
Nun, der Unterschied liegt darin, dass für Flüchtlinge das Gesetz explizit eine Regelung enthält, wonach eine AE für drei Jahre zu erteilen ist. Für Ehegatten gibt das Gesetz nichts her, nur die Verwaltungsvorschrift.

Wie sich die 160€ zusammensetzen kann ich mir gerade nicht erklären, ein eAT für ein Jahr kostet 100€ - bekommt deine Frau noch etwas dazu wie etwa einen RA für Staatenlose?

Das Thema taucht hier ständig auf, wenn du nicht mit dem einem Jahr einverstanden bist bleiben dir entsprechende Rechtstmittel (Widerspruch oder Klage). Ja ist nicht schön, lässt sich aber auch nicht ändern.
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Antwort #2 - 20.05.2016 um 09:18:15
 
Was habt ihr denn beantragt? 1 Jahr, 3 Jahre oder überhaupt nichts?
Etliche ABH´s geben beim 1. Mal nur 1 Jahr und danach dann längere, wenn der IKurs positiv abgeschlossen wurde!
Wurden 3 Jahre beantragt und nur ein Jahr gegeben, würde ich Einspruch einlegen...dann muss die ABH begründen warum sie nur 1 Jahr gibt  Schockiert/Erstaunt

Wieso 160 € erschließt sich mir nicht...sollten bei 1 Jahr nur 100 € sein
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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.05.2016 um 10:20:21
 
Habe das in meinem Umfeld auch schon erlebt, und zwar als Regel (Ausnahmen wurden gemacht). Die haben es geschluckt oder sind dagegen erfolgreich vorgegangen. Im Gesetz steht, "in der Regel" drei Jahre, aber oft wird eine Scheinehe unterstellt. Dafür
könnte theoretisch auch hier etwas sprechen.
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Adam_NRW
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Antwort #4 - 20.05.2016 um 13:02:05
 
Zuerst haben wir nach der Einreise meiner Ehefrau uns bei der ABH gemeldet, damit diese registriert wird (da sie aus keinem EU-Land kommt, geht es nicht über das Einwohnermeldeamt, sondern die Meldung muss über die ABH erfolgen). Am Tag der Registrierung haben die uns in der ABH gesagt, dass wir nächste Woche noch mal vorsprechen sollen zwecks Aufenthaltserlaubnis. Als wir dann dort waren haben die uns einfach einen Antrag unterschreiben lassen. Im Antrag stand nichts drine außer paar Daten dann "eAE" und Passfoto meiner Frau. Dann hieß es "160€ und AE für 1 Jahr". Das wurde im PC einfach so eingetragen. Als Palästinenserin wird meine Frau in Deutschland nicht anerkannt, man sagt dann "staatenlos". Deshalb muss ein neuer Pass erstellt werden.

Ich bin froh das die überhaupt eine AE bekommt, aber wenn ich sehe das die ganzen Asylanten für umsonst eine dreijährige AE bekommen, dann fühle ich mich benachteiligt. Ich kann es einfach nicht verstehen warum man unter Asylanten gestellt wird, obwohl man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und brav seine Steuern zahlt.
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Antwort #5 - 20.05.2016 um 13:28:24
 
Adam_NRW schrieb am 20.05.2016 um 13:02:05:
Zuerst haben wir nach der Einreise meiner Ehefrau uns bei der ABH gemeldet, damit diese registriert wird (da sie aus keinem EU-Land kommt, geht es nicht über das Einwohnermeldeamt, sondern die Meldung muss über die ABH erfolgen)


Das ist normalerweise Quatsch und gilt nicht für "non EU" Bürger, sondern war vermutlich ein besondere Notwendigkeit, weil deine Frau keinen Pass hatte. Alle andere melden sich ganz normal auf dem EMA an! Wie ist deine Frau hergekommen, ohne Pass?

Adam_NRW schrieb am 20.05.2016 um 13:02:05:
Am Tag der Registrierung haben die uns in der ABH gesagt, dass wir nächste Woche noch mal vorsprechen sollen zwecks Aufenthaltserlaubnis. Als wir dann dort waren haben die uns einfach einen Antrag unterschreiben lassen. Im Antrag stand nichts drine außer paar Daten dann "eAE" und Passfoto meiner Frau


Im Antrag steht alles drin....auch für wie lange eine Ae beantragt wird (1/2/3 Jahre)...sei doch wenigstens so ehrlich und sage, dass du nicht gelesen hast was Ihr unterschrieben habt  Cool Dann wird ein Schuh daraus....also habt Ihr oder die ABH 1 Jahr angekreuzt und unterschrieben. Damit wurde 1 Jahr beantragt und gegeben....alles richtig.Beim nächsten Mal in einen Jahr daran denken und 3 Jahre beantragen!

Adam_NRW schrieb am 20.05.2016 um 13:02:05:
Ich bin froh das die überhaupt eine AE bekommt, aber wenn ich sehe das die ganzen Asylanten für umsonst eine dreijährige AE bekommen, dann fühle ich mich benachteiligt. Ich kann es einfach nicht verstehen warum man unter Asylanten gestellt wird, obwohl man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und brav seine Steuern zahlt.


Ja, das verstehen leider viele in diesem Land nicht...ist aber so! Inländerdiskriminierung...beschwer dich bei deinem Abgeordneten...habe ich auch schon gemacht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.05.2016 um 13:45:12
 
deerhunter schrieb am 20.05.2016 um 13:28:24:
Das ist normalerweise Quatsch und gilt nicht für "non EU" Bürger, sondern war vermutlich ein besondere Notwendigkeit

Nicht immer, denn mancherorts scheint die ABH auch tatsächlich die Meldebehörde für Ausländer, die nicht aus der EU sind, zu sein.

Adam_NRW schrieb am 20.05.2016 um 13:02:05:
dann fühle ich mich benachteiligt

Finanziell oder wegen dem einem Jahr? Denn wenn du die 160€ nicht stemmen kannst, gibts die auch für Deutschverheiratete billger bzw. ganz umsonst. Was das eine Jahr angeht, nun steht weiter oben (Gesetz vs. einfach Verwaltungsvorschrift). Du kannst dagegen vorgehen wenn das als ungerecht empfindest.
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Antwort #7 - 20.05.2016 um 14:35:09
 
Zitat:
Was das eine Jahr angeht, nun steht weiter oben (Gesetz vs. einfach Verwaltungsvorschrift). Du kannst dagegen vorgehen wenn das als ungerecht empfindest.


Aber nicht wenn sie nur für 1 Jahr beantragt wurde. Dann könnte sie wohl einen neuen Antrag stellen für 3 Jahre, nur wäre das dann ja nochmal zu zahlen  Zwinkernd
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Antwort #8 - 20.05.2016 um 18:43:39
 
Adam_NRW schrieb am 20.05.2016 um 08:58:40:
Der SB von der ABH hat gesagt, dass meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr bekommt! Dafür muss ich jetzt 160€ bezahlen. 

Hier die Gebührentabelle für den Aufenthaltstitel:

https://www.uni-frankfurt.de/46951851/Gebuehrentabelle-fuer-Aufenthaltstitel-05_...
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Antwort #9 - 20.05.2016 um 22:33:22
 
Adam_NRW schrieb am 20.05.2016 um 08:58:40:
Ich verstehe nicht wieso eine Frau eines Deutschen, wo man seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet eine AE von einem Jahr bekommt, wohingegen Iraner, Syrier, Eritrea, Iraker, Kurden, die in Deutschland Asyl beantragen und vom Staat leben regelmäßig eine AE von drei Jahren bekommen, und dafür nicht einmal 1 cent entrichten müssen. Ich sehe mich nicht als etwas besseres, aber ehrlich gesagt fühle ich mich unfair behandelt.

Vielen Dank für Eure Antworten

Das ist nicht immer richtig, manche bekommen für das erste 1 Jahr statt 3 Jahre. Und manche wiederum müssen die Gebühr für den Aufenthalt selbst bezahlen.

Die Kosten von 160 Euro setzen sich vermutlich aus Aufenthalt (100) + Reiseausweis für Ausländer (59) zusammen, alles andere ist überzogen.
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Antwort #10 - 21.05.2016 um 10:18:23
 
Meine Ehefrau ist legal nach Deutschland eingereist, sie hat einen Deutschkurs erfolgreich beim Goethe-Institut absolviert (den wir selbst finanziert haben) und hat auch ein Deutsches Visum bekommen. Das Visum wurde ihr aber nicht auf ihren Palästinensischen Ausweis erteilt, sondern separat auf ein sog. "Blattvisum". Als Palästinenser wird man in Deutschland nicht anerkannt, sondern es steht dann staatenlos/identitätslos. Deshalb wird die EA auch nicht auf den Pass meiner Frau erstellt, sondern separat auf einen neuen Pass!

Aber das ist Politik, darum geht es mir nicht.

Was die Kosten betrifft, so beträgt mein monatliches Bruttogehalt 2350€ Brutto. Ich bin alleinverdiener, die Steuerklasse 3 kriege ich erst nächsten Monat. Habe Miete zu zahlen, Strom, PKW, Handies, Internet, Ratenzahlungen, Medikamente (habe eine chronische Gesundheitseinschränkung). Ich muss also die EA von 159€ jetzt noch miteinkalkulieren und muss mit dem Steuerklasse 1 Gehalt noch mit meiner Frau den Monat bestreiten. Wenn man die 159€ umgehen könnte,  dann könnten wir uns davon einen Mixer holen oder wärmere Kleidung für meine Frau, denn sie ist mit Sommerklamotten gekommen, sie hat das Wetter in Deutschland falsch eingeschätzt.
Und wenn man es nicht umgehen kann dann egal ich zahl die 159€ gerne an den Staat! Und im nächsten Monat haben wir dann netto ca. 1800€, damit kommen wir schon klar. Gottseidank wir sind glücklich und zufrieden und leben hier in Frieden und Überfluss. Und alles was man von sich abgibt, kommt sowieso wieder zurück.
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Antwort #11 - 21.05.2016 um 10:31:16
 
Und nein, Flüchtlinge müssen die EA nicht bezahlen, sondern sind befreit. lasst euch keinen Blödsinn erzählen. Jeder Syrier, Iraker, Iraner und Eritrea bekommen bis zum 31.12.2018 eine dreijährige EA und das kostenlos! Diese Menschen werden bis zum o.g. Datum zu der Kategorie "Menschen mit guter Bleibeperspektive" zusammengefasst. Dadurch sollen in NRW Verfahren beschleunigt werden!
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Antwort #12 - 21.05.2016 um 10:33:12
 
Walatin, dann sag mal bitte wie es geht! Woher soll ich wissen, wie ich die 160€ umgehen kann??? Arbeite ich in einer ABH???
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Antwort #13 - 21.05.2016 um 10:51:46
 
Hallo Adam_NRW,

Zitat:
Woher soll ich wissen, wie ich die 160€ umgehen kann???

deine Frau ist die Gebührenpflichtige, nicht du! Und sie kann sich allein von der Gebühr für den eAT dann befreien lassen, wenn eine der Voraussetzungen der §§ 52-53 AufenthV vorliegt.

Viele Grüße

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Antwort #14 - 21.05.2016 um 11:17:15
 
Hallo nochmal,

Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:31:16:
Und nein, Flüchtlinge müssen die EA nicht bezahlen, sondern sind befreit. lasst euch keinen Blödsinn erzählen. Jeder Syrier, Iraker, Iraner und Eritrea bekommen bis zum 31.12.2018 eine dreijährige EA und das kostenlos! Diese Menschen werden bis zum o.g. Datum zu der Kategorie "Menschen mit guter Bleibeperspektive" zusammengefasst. Dadurch sollen in NRW Verfahren beschleunigt werden!

was du das von dir gibst, sind typische Stammtischparolen, die ich jetzt doch nicht unkommentiert stehen lassen möchte.

Der genannte Personenkreis ist von der Zahlung für den eAT nach § 52 Abs. 3 AufenthV befreit.

Und dass die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erteilt wird, ist auch nicht zu beanstanden und hat nichts mit einer Beschleunigung des Verfahrens zu tun (vgl. § 26 Abs. 1 AufenthG).

Die Situation deiner Frau mit der Situation der Flüchtlinge zu vergleichen, ist wie der Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

Viele Grüße

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Antwort #15 - 21.05.2016 um 11:44:59
 
Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:18:23:
Was die Kosten betrifft, so beträgt mein monatliches Bruttogehalt 2350€ Brutto. Ich bin alleinverdiener, die Steuerklasse 3 kriege ich erst nächsten Monat.


Das ist quatsch, die Steuerklasse 3 bekommst du rückwirkend für das gesamte Jahr 2016 (ab 01.01.)

Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:18:23:
Habe Miete zu zahlen, Strom, PKW, Handies, Internet, Ratenzahlungen, Medikamente (habe eine chronische Gesundheitseinschränkung). Ich muss also die EA von 159€ jetzt noch miteinkalkulieren 


Richtig...wusstest du doch vorher! Es ist immer etwas aufwendiger jemand aus dem Ausland zu heiraten! Da bist du nicht der 1.!

Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:18:23:
sie hat das Wetter in Deutschland falsch eingeschätzt. 


Auch das ist persönliches Pech...was aber jeden trifft, denn der nächste Winter kommt bald!

Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:18:23:
Gottseidank wir sind glücklich und zufrieden und leben hier in Frieden und Überfluss


Na siehst du...immer positiv denken
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Antwort #16 - 21.05.2016 um 12:33:11
 
Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:18:23:
Was die Kosten betrifft, so beträgt mein monatliches Bruttogehalt 2350€ Brutto. Ich bin alleinverdiener, die Steuerklasse 3 kriege ich erst nächsten Monat. Habe Miete zu zahlen, Strom, PKW, Handies, Internet, Ratenzahlungen, Medikamente (habe eine chronische Gesundheitseinschränkung). Ich muss also die EA von 159€ jetzt noch miteinkalkulieren und muss mit dem Steuerklasse 1 Gehalt noch mit meiner Frau den Monat bestreiten. 

Das müssen andere, mit weit geringeren Einkommen, doch auch.

deerhunter schrieb am 21.05.2016 um 11:44:59:
Richtig...wusstest du doch vorher! Es ist immer etwas aufwendiger jemand aus dem Ausland zu heiraten! Da bist du nicht der 1.!
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Antwort #17 - 21.05.2016 um 14:10:02
 
Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:33:12:
Walatin, dann sag mal bitte wie es geht! Woher soll ich wissen, wie ich die 160€ umgehen kann??? Arbeite ich in einer ABH??? 


Gar nicht, da du zusammen mit deiner Ehefrau ein gutes Einkommen hast. Ihr habt jetzt eine gemeinsame Lebensführung, was natürlich auch die Finanzen betrifft.

Und die Höhe geht IMHO in Ordnung:
100 Euro einjährige AE Gebühr nach §45 AufenthV
59 Euro für Reiseausweis für Staatenlose §48 Abs 1 AufenthV


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Antwort #18 - 21.05.2016 um 18:20:38
 
Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:33:12:
Walatin, dann sag mal bitte wie es geht! Woher soll ich wissen, wie ich die 160€ umgehen kann??? Arbeite ich in einer ABH???

Mein Mann kam auch legal und mit einem deutschen Visum zwecks Ehegattennachzug nach Deutschland. Und ja auch wir mussten bzw. er musste die volle Gebühr für die eAt bezahlen. Und ich hatte damals nur Bafög bekommen und das sehr wenig und er hatte die ersten drei Monaten kein Einkommen bzw. hatte erst nach 3 Monaten Anrecht auf ein wenig Geld. Und auch er musste das Goethe-Zertifikat selbst bezahlen und weil das Institut in Damaskus seit Jahren geschlossen ist, ist er sogar in ein anderes Land gereist um nur das A1 Zertifikat zu absolvieren. Was da an Hotel und Flugkosten zusammen gekommen ist, will ich mir gar nicht nochmal ausrechnen. Und ja es ist nicht einfach, aber unsere bzw. deine Situation mit Flüchtlingen zu vergleichen ist falsch. Denn was du da schreibst sind typische Stammtischparolen. Und keiner der Flüchtlinge hatte es einfach. Es mag sein, dass sie von den Gebühren der eAt befreit sind, aber dafür haben sie sicherlich tausende Euro und eine hohe körperliche und psychische Last zu tragen.

Und es gibt wie gesagt auch Flüchtlinge, die die eAt selbst bezahlen müssen, was bei unseren Bekannten der Fall war. Und auch anerkannte Flüchtlinge müssen zumindest den Reiseausweis von 59 Euro zahlen, so war das bei einem Bekannten auch. Es ist nunmal so, dass man nur befreit werden kann, wenn man einen Bescheid vom Amt vorlegen kann. Es gibt Tausende Syrer, die nicht von Hartz4 bzw. Sozialhilfe leben, sondern durch eine Verfpflichtungserklärung von ihren Verwandten abhängig sind, was wiederum eine enorme finanzielle Last für die Angehörigen ist. Flüchtlinge haben es mitnichten einfacher!


grisu1000 schrieb am 21.05.2016 um 14:10:02:
Gar nicht, da du zusammen mit deiner Ehefrau ein gutes Einkommen hast. Ihr habt jetzt eine gemeinsame Lebensführung, was natürlich auch die Finanzen betrifft.

Und die Höhe geht IMHO in Ordnung:
100 Euro einjährige AE Gebühr nach §45 AufenthV
59 Euro für Reiseausweis für Staatenlose §48 Abs 1 AufenthV



Richtig. Mein Mann musste sogar für den 1-Jährigen eAt 110 Euro bezahlen. Und den Reiseausweis auch für 59 Euro. Und das damals mit meinem Bafög-Gehalt und wo er keinen Cent vom Staat bekommen hat. Also kein Vergleich zu deinem Gehalt. Trotzdem ist das kein Weltuntergang.


Und wenn das Geld bei dir nicht ausreicht kannst du ja z.B. Wohngeld beantragen.
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Antwort #19 - 21.05.2016 um 19:19:41
 
Flüchtlinge müssen übrigen den Reiseausweis auch bezahlen... Davon sind sie nicht befreit.
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Antwort #20 - 21.05.2016 um 20:27:52
 
Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:18:23:
Ich muss also die EA von 159€ jetzt noch miteinkalkulieren ...... Wenn man die 159€ umgehen könnte,dann könnten wir uns davon einen Mixer holen 


Sagemal geht`s noch? Wenn du zu Hause auch so bist, kann einem deine Frau wirklich Leid tun!  Der eAT kostet nunmal, was er kostet. Wenn das dir zu viel ist, geh zum Jobcenter, dann bekommst du ihn bezahlt.


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Antwort #21 - 22.05.2016 um 09:55:44
 
Zitat:
geh zum Jobcenter, dann bekommst du ihn bezahlt. 



Aber nur, falls du dich dann auch aufregst: es gibt keine Befreiung vom RA, selbst man SGB II-Leistungen bezieht Durchgedreht
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Antwort #22 - 24.05.2016 um 09:31:29
 
Dann kann ja höchstens der Paragraph 53 abs. 2 infrage kommen. Anscheinend bin ich aber dann in der Beweispflicht und es gibt keijem Anspruch darauf, sondern es liegt im Ermessen der Behörde.

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Antwort #23 - 24.05.2016 um 11:34:25
 
deerhunter schrieb am 21.05.2016 um 11:44:59:
Was die Kosten betrifft, so beträgt mein monatliches Bruttogehalt 2350€ Brutto. Ich bin alleinverdiener, die Steuerklasse 3 kriege ich erst nächsten Monat.


Das ist quatsch, die Steuerklasse 3 bekommst du rückwirkend für das gesamte Jahr 2016 (ab 01.01.)


Die Steuerklasse wird automatisch in 4/4 geändert, sobald der Ehegatte in Deutschland gemeldet ist. Nicht vorher und nicht rückwirkend für das Jahr.

Änderung der Steuerklasse auf 3/5 kann dann nur schriftlich an das zuständige Finanzamt erfolgen mit Unterschrift beider Ehegatten.

So lief es bei uns im letzten Jahr. Und das vorgenannte sind schriftliche Aussagen unseres Finanzamtes.
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Antwort #24 - 24.05.2016 um 12:39:39
 
Arsinoe schrieb am 24.05.2016 um 11:34:25:
Die Steuerklasse wird automatisch in 4/4 geändert, sobald der Ehegatte in Deutschland gemeldet ist. Nicht vorher und nicht rückwirkend für das Jahr.


Richtig, man bekommt aber den Splittingtarif rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr, i dem die Ehefrau eingereist ist. Einreise 31.12.........für das ganze Jahr den Verheirateten Tarif...also vom Prinzip (nach Antrag bei FinA) Steuerklasse 3 rückwirkend für das komplette Jahr
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Antwort #25 - 24.05.2016 um 14:44:53
 
Die Steuerklasse III kann nur für den Folgemonat erteilt werden. Habe es schriftlich so vorliegen. Aus diesem Grund wird das Netto-Gehalt erst Ende Juni gemäß den Maßstäben der Steuerklasse III kalkuliert. Wer andere Behauptungen aufstellt, soll diese mit Beweisen verifizieren.

Das Argument "Kannst du dir am Ende des Jahres über die Einkommensteuererklärung zurück holen" gilt nicht.

Mfg
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Antwort #26 - 24.05.2016 um 16:40:39
 
Adam_NRW schrieb am 24.05.2016 um 14:44:53:
Wer andere Behauptungen aufstellt, soll diese mit Beweisen verifizieren.


§26 Abs 1 Satz 1 Nr. 3 EStG
Zitat:
....bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.


Veranlagungszeitrum ist das Kalenderjahr.

Adam_NRW schrieb am 24.05.2016 um 14:44:53:
Das Argument "Kannst du dir am Ende des Jahres über die Einkommensteuererklärung zurück holen" gilt nicht.


Doch genau. Die Steuerklassen sind eigentlich nur für den monatlichen Steuerabzug, also der Vorauszahlung auf die Jahressteuer relavant. In der Steuererklärung kommt es dabei nur darauf an ob man zusammveranlagt oder nicht. Dabei kommt anbei die selbe Summe für das Ehepaar raus, ob man nun  als Ehemann Steuerklassse I, III, IV oder V hatte.  Die Zusammenveranlagung kann man für das gesamte Eheschließungsjahr machen. Es lohnt sich also noch im Dezember zu heiraten.

Hat man eine ungünstige Steuerklassenwahl kommt nur eine hohe Vorauszahlung heraus und man bekommt beim Einkommensteuerbescheid mehr zurück.

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Antwort #27 - 24.05.2016 um 18:21:21
 
@grisu

Danke  Laut lachend
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Antwort #28 - 30.05.2016 um 17:53:46
 
Dieses Argument gilt nicht, da eine automatisierte Lohnsteuerermäßigung - Monat für Monat -  nicht mit einer jährlichen und sehr aufwendigen Einkommensteuererklärung verglichen werden kann.



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Antwort #29 - 30.05.2016 um 18:47:27
 
Adam_NRW schrieb am 30.05.2016 um 17:53:46:
Dieses Argument gilt nicht, da eine automatisierte Lohnsteuerermäßigung - Monat für Monat -  nicht mit einer jährlichen und sehr aufwendigen Einkommensteuererklärung verglichen werden kann.





Hä? Wieso gilt das nicht? Und was ist an der Einkommensteuererklärung "sehr aufwändig"?
Machen musst Du die sowieso wenn Ihr 3/5 eingestuft seid.

Gruß,
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Antwort #30 - 30.05.2016 um 19:26:01
 
Adam_NRW schrieb am 30.05.2016 um 17:53:46:
eine automatisierte Lohnsteuerermäßigung - Monat für Monat -nicht mit einer jährlichen und sehr aufwendigen Einkommensteuererklärung verglichen werden kann. 


oh doch, der Lohnsteuerabzug nach Lohnsteuerklasse ist nichts anderes als eine monatliche Vorausszahlung/Abschlagszahlung auf das Jahreseinkommen.
Mit der Einkommenststeuererklärung wird die Steuer festgesetzt und mit der einbehaltenen Lohnsteuer verrechnet. Und dann kommt eine Erstattung oder Nachforderung
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Antwort #31 - 30.05.2016 um 19:27:54
 
erne schrieb am 30.05.2016 um 19:26:01:
Und dann kommt eine Erstattung

... welche locker vierstellig werden dürfte...
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Antwort #32 - 31.05.2016 um 14:38:03
 
Wenn die Erstattung "satt" ist, dann mach ich die rückwirkend (über einen Steuerberater) für die letzten drei Jahre. Hab nämlich noch nie eine Steuererklärung gemacht, total aufwendig!
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Antwort #33 - 31.05.2016 um 18:31:54
 
Moin,

Hast Du denn für die letzten Jahre was abzusetzen?
Unterhalt für Irgendjemanden?
Arbeitsweg mehr als ein paar km?
Teurer Zahnersatz?

Wenn da nichts ist, gibts auch nichts wieder.
Vielleicht machst Du Dich mal schlau wie das Prinzip funktioniert.
Klasse 1 heisst, es wird so monatlich abgezogen, als wenn Du nichts absetzen kannst. Bei der Steuererklärung wird dann die Steuer Deines Jahreseinkommens berechnet und mit den Steuern die monatlich abgezogen wurden verrechnet.
Wenn bei der Erklärung nicht z.B. durch viele km zur Arbeit per Auto mehr als ca. 1000€ Werbungskosten zusammenkommen oder andere Belastungen Dein steuerpflichtiges Einkommen mindern, steht am Ende ein Null und es gibt nix. Ausser für den Steuerberater wenn er so ein [**zensiert**] ist, daß er das überhaupt bei der Sachlage macht und nicht protestiert.
Bei 20km Arbeitsweg ist man aber schon da wo man vermutlich was zurück bekommt.
220 Tage x 20 x 0,3€ = 1320€. Die Werbekosten sind irgendwo bei 1000€ berücksichtigt, also gibt es was zurück. Für die ca. 320€ zahlst Du keine Steuern und für den Rest prozentual weniger. Wenn sonst nichts ist, wird das mit Steuerberater aber sicher noch ein Minusgeschäft.
Seid Ihr nun verheiratet, dürfte sie erstmal 5 sein (ungünstig) und Du 3 (günstig). Wenn Ihr dann gemeinsame Veranlagung wählt (Normalfall), wird am Jahresende wieder alles zusammengerechnet und für jeden die Steuer für die Hälfte des Gesamteinkommens berechnet. Das ist auf irgendein Verhältnis der beiden Monatseinkommen ausgelegt, meinetwegen 3000 für den mit 3 und 2000 für den mit 5. (Beträge hypothetisch).
Am Ende wird Steuer fällig als wenn Ihr beide je 2500 monatlich hattet. Du hättest mit 3000 prozentual zu viel Steuern bezahlt, sie wenig. Mit den Steuerklassen versucht man das wegzubügeln.
Verdient sie nun gar nichts und Du die 3000, hast Du monatlich prozentual für 2500 abgedrückt (allerdings auf die 3000). Das Jahreseinkommen wird aber so besteuert, als wenn Ihr je 1500 gehabt hättet und das ist prozentual weniger.
Da das aber auch andersherum ausfallen kann und eine Nachzahlung fällig werden könnte, seid Ihr verpflichtet die Steuererklärung zu machen wenn Ihr 3/5 eingestuft seid.
Das Jahr der Heirat ist ein Sonderfall, denn es wird das komplette Jahr geteilt, nicht erst ab Heirat bzw. Wohnsitznahme der Frau in D.
Du hast aber schon vorher das halbe Jahr nach Kl. 1 bezahlt, also gibts richtig was zurück.

Achtung, könnte Spuren von Ironie enthalten:
Jaja, total aufwendig. Ich quäle mich auch jedes Jahr damit herum. Software Elster runterladen und installieren, Jahresgehaltsabrechnung aus dem Ordner holen, alles wieder neu verstehen und eintragen. Nachdem man sich dann über die berechnete Rückzahlung gefreut hat muß man die verkürzte Erklärung auch noch ausdrucken und mit dem automatisch erstelltem Anschreiben in einen Umschlag stecken und abschicken.
Das kostet mich jedes Jahr zwei schrecklich kostbare Stunden meines Lebens für ein lächerliches halbes Monatsgehalt netto.
Bei Klasse 1 und unverheiratet waren das mit meinen 37km Arbeitsweg sogar nur ein paar Hunderter! Was für ein mieser Stundenlohn!
Ok, genug Sarkasmus. Beim ersten Mal brauchst Du vielleicht etwas länger aber eigentlich ist das alles selbsterklärend.
Probier einfach mal aus für 2015. Die Software rechnet Dir aus was bei rumkommt. Vielleicht sind das ja schon mehr als die 159€.

So, toll, daß ich geschrieben hatte, daß Du Dich schlau machen solltest, jetzt hab ich doch Erklärbär gespielt.

Gruß,
Norbert
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Antwort #34 - 03.06.2016 um 14:54:12
 
Vielen Dank, dass hört sich gut an.

Habe 15km Arbeitsweg. Habe noch nie eine Erklärung gemacht, aber die letzten Jahre gearbeitet.

Was passiert wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
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Antwort #35 - 03.06.2016 um 14:58:43
 
Moin,

Bei Klasse 1 nichts. Das ist denen Wurscht denn nachzahlen musst Du da garantiert nicht.
Bei 3/5 müsst Ihr die machen sonst gibts Ärger mit dem Finanzamt.

15km ist gerade so die Grenze wenn Du sonst nichts hast (26€ für Konto kommt noch dazu).
Haushaltsnahe Dienstleistungen müssten auf der Nebenkostenabrechnung des Vermieters angegeben sein. Probiere es aus, Software runterladen und probieren.

Gruß,
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Antwort #36 - 03.06.2016 um 15:06:01
 
Afaik ist bei 3/5 nur Pflicht, wenn beide arbeiten.
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Antwort #37 - 03.06.2016 um 15:35:35
 
Moin,

Das könnte natürlich sein aber dann wäre man doppelt dämlich wenn mans nicht macht.

Gruß,
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Antwort #38 - 03.06.2016 um 22:15:42
 
Wenn du dich nicht auskennst, geh am besten zum Lohnsteuerhilfeverein. Die machen die die Steuererklärung schnell und sagen dir auch vorab wie viel du voraussichtlich zahlen bzw. zurück erstattet bekommst. Lohnsteuerhilfeverein ist günstiger als ein Steuerberater.
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Antwort #39 - 29.06.2016 um 11:06:27
 
das ist mir ja neu das man selber entscheiden darf wie lange der Aufenthalt beantragt werden soll  Schockiert/Erstaunt
ich denke mal das liegt von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde Unterschiedlich
eine alte Freundin von mir hatte auch einen Asylanten geheiratet un sie ist nicht Berufstätig und ihr Mann hat ein Jahr Aufenthalt bekommen
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Antwort #40 - 29.06.2016 um 11:16:15
 
Girlyourdreams schrieb am 29.06.2016 um 11:06:27:
das ist mir ja neu das man selber entscheiden darf wie lange der Aufenthalt beantragt werden soll

Du verwechselst hier zwischen Antragstellung und AE Erteilung.
Natürlich kann der Ausländer entscheiden für wie lange er seinen Aufenthalt beantragen möchte. Wer sonst? Die ABH wird ihm diese Wahl nicht abnehmen. Ob seinem Antrag dann entsprochen wird und er die AE dafür bekommt, entscheidet die ABH.
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Antwort #41 - 29.06.2016 um 14:30:09
 
Hallo Adam,

dein Fall zeigt, dass die Regelungen bezüglich der Länge der Aufenthaltserlaubnis leider nicht immer ganz fair sind. Daran ändern wirst du nur leider nichts. Du kannst den Rechtsweg bestreiten, aber das wird teuer und sehr langwierig. Da ihr aber verheiratet seid und euch zusammen was aufbauen wollt, könnte es der Mühe wert sein.

Alles Gute!
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