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Ehefrau hat es nach Deutschland geschafft - aber Aufenthalt... (Gelesen: 10.308 mal)
erne
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Antwort #30 - 30.05.2016 um 19:26:01
 
Adam_NRW schrieb am 30.05.2016 um 17:53:46:
eine automatisierte Lohnsteuerermäßigung - Monat für Monat -nicht mit einer jährlichen und sehr aufwendigen Einkommensteuererklärung verglichen werden kann. 


oh doch, der Lohnsteuerabzug nach Lohnsteuerklasse ist nichts anderes als eine monatliche Vorausszahlung/Abschlagszahlung auf das Jahreseinkommen.
Mit der Einkommenststeuererklärung wird die Steuer festgesetzt und mit der einbehaltenen Lohnsteuer verrechnet. Und dann kommt eine Erstattung oder Nachforderung
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nixwissen
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Antwort #31 - 30.05.2016 um 19:27:54
 
erne schrieb am 30.05.2016 um 19:26:01:
Und dann kommt eine Erstattung

... welche locker vierstellig werden dürfte...
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Adam_NRW
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Antwort #32 - 31.05.2016 um 14:38:03
 
Wenn die Erstattung "satt" ist, dann mach ich die rückwirkend (über einen Steuerberater) für die letzten drei Jahre. Hab nämlich noch nie eine Steuererklärung gemacht, total aufwendig!
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Antwort #33 - 31.05.2016 um 18:31:54
 
Moin,

Hast Du denn für die letzten Jahre was abzusetzen?
Unterhalt für Irgendjemanden?
Arbeitsweg mehr als ein paar km?
Teurer Zahnersatz?

Wenn da nichts ist, gibts auch nichts wieder.
Vielleicht machst Du Dich mal schlau wie das Prinzip funktioniert.
Klasse 1 heisst, es wird so monatlich abgezogen, als wenn Du nichts absetzen kannst. Bei der Steuererklärung wird dann die Steuer Deines Jahreseinkommens berechnet und mit den Steuern die monatlich abgezogen wurden verrechnet.
Wenn bei der Erklärung nicht z.B. durch viele km zur Arbeit per Auto mehr als ca. 1000€ Werbungskosten zusammenkommen oder andere Belastungen Dein steuerpflichtiges Einkommen mindern, steht am Ende ein Null und es gibt nix. Ausser für den Steuerberater wenn er so ein [**zensiert**] ist, daß er das überhaupt bei der Sachlage macht und nicht protestiert.
Bei 20km Arbeitsweg ist man aber schon da wo man vermutlich was zurück bekommt.
220 Tage x 20 x 0,3€ = 1320€. Die Werbekosten sind irgendwo bei 1000€ berücksichtigt, also gibt es was zurück. Für die ca. 320€ zahlst Du keine Steuern und für den Rest prozentual weniger. Wenn sonst nichts ist, wird das mit Steuerberater aber sicher noch ein Minusgeschäft.
Seid Ihr nun verheiratet, dürfte sie erstmal 5 sein (ungünstig) und Du 3 (günstig). Wenn Ihr dann gemeinsame Veranlagung wählt (Normalfall), wird am Jahresende wieder alles zusammengerechnet und für jeden die Steuer für die Hälfte des Gesamteinkommens berechnet. Das ist auf irgendein Verhältnis der beiden Monatseinkommen ausgelegt, meinetwegen 3000 für den mit 3 und 2000 für den mit 5. (Beträge hypothetisch).
Am Ende wird Steuer fällig als wenn Ihr beide je 2500 monatlich hattet. Du hättest mit 3000 prozentual zu viel Steuern bezahlt, sie wenig. Mit den Steuerklassen versucht man das wegzubügeln.
Verdient sie nun gar nichts und Du die 3000, hast Du monatlich prozentual für 2500 abgedrückt (allerdings auf die 3000). Das Jahreseinkommen wird aber so besteuert, als wenn Ihr je 1500 gehabt hättet und das ist prozentual weniger.
Da das aber auch andersherum ausfallen kann und eine Nachzahlung fällig werden könnte, seid Ihr verpflichtet die Steuererklärung zu machen wenn Ihr 3/5 eingestuft seid.
Das Jahr der Heirat ist ein Sonderfall, denn es wird das komplette Jahr geteilt, nicht erst ab Heirat bzw. Wohnsitznahme der Frau in D.
Du hast aber schon vorher das halbe Jahr nach Kl. 1 bezahlt, also gibts richtig was zurück.

Achtung, könnte Spuren von Ironie enthalten:
Jaja, total aufwendig. Ich quäle mich auch jedes Jahr damit herum. Software Elster runterladen und installieren, Jahresgehaltsabrechnung aus dem Ordner holen, alles wieder neu verstehen und eintragen. Nachdem man sich dann über die berechnete Rückzahlung gefreut hat muß man die verkürzte Erklärung auch noch ausdrucken und mit dem automatisch erstelltem Anschreiben in einen Umschlag stecken und abschicken.
Das kostet mich jedes Jahr zwei schrecklich kostbare Stunden meines Lebens für ein lächerliches halbes Monatsgehalt netto.
Bei Klasse 1 und unverheiratet waren das mit meinen 37km Arbeitsweg sogar nur ein paar Hunderter! Was für ein mieser Stundenlohn!
Ok, genug Sarkasmus. Beim ersten Mal brauchst Du vielleicht etwas länger aber eigentlich ist das alles selbsterklärend.
Probier einfach mal aus für 2015. Die Software rechnet Dir aus was bei rumkommt. Vielleicht sind das ja schon mehr als die 159€.

So, toll, daß ich geschrieben hatte, daß Du Dich schlau machen solltest, jetzt hab ich doch Erklärbär gespielt.

Gruß,
Norbert
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Antwort #34 - 03.06.2016 um 14:54:12
 
Vielen Dank, dass hört sich gut an.

Habe 15km Arbeitsweg. Habe noch nie eine Erklärung gemacht, aber die letzten Jahre gearbeitet.

Was passiert wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
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Antwort #35 - 03.06.2016 um 14:58:43
 
Moin,

Bei Klasse 1 nichts. Das ist denen Wurscht denn nachzahlen musst Du da garantiert nicht.
Bei 3/5 müsst Ihr die machen sonst gibts Ärger mit dem Finanzamt.

15km ist gerade so die Grenze wenn Du sonst nichts hast (26€ für Konto kommt noch dazu).
Haushaltsnahe Dienstleistungen müssten auf der Nebenkostenabrechnung des Vermieters angegeben sein. Probiere es aus, Software runterladen und probieren.

Gruß,
Norbert
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NotLupus
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Antwort #36 - 03.06.2016 um 15:06:01
 
Afaik ist bei 3/5 nur Pflicht, wenn beide arbeiten.
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nixwissen
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Antwort #37 - 03.06.2016 um 15:35:35
 
Moin,

Das könnte natürlich sein aber dann wäre man doppelt dämlich wenn mans nicht macht.

Gruß,
Norbert
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Antwort #38 - 03.06.2016 um 22:15:42
 
Wenn du dich nicht auskennst, geh am besten zum Lohnsteuerhilfeverein. Die machen die die Steuererklärung schnell und sagen dir auch vorab wie viel du voraussichtlich zahlen bzw. zurück erstattet bekommst. Lohnsteuerhilfeverein ist günstiger als ein Steuerberater.
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Girlyourdreams
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Antwort #39 - 29.06.2016 um 11:06:27
 
das ist mir ja neu das man selber entscheiden darf wie lange der Aufenthalt beantragt werden soll  Schockiert/Erstaunt
ich denke mal das liegt von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde Unterschiedlich
eine alte Freundin von mir hatte auch einen Asylanten geheiratet un sie ist nicht Berufstätig und ihr Mann hat ein Jahr Aufenthalt bekommen
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trixie
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Antwort #40 - 29.06.2016 um 11:16:15
 
Girlyourdreams schrieb am 29.06.2016 um 11:06:27:
das ist mir ja neu das man selber entscheiden darf wie lange der Aufenthalt beantragt werden soll

Du verwechselst hier zwischen Antragstellung und AE Erteilung.
Natürlich kann der Ausländer entscheiden für wie lange er seinen Aufenthalt beantragen möchte. Wer sonst? Die ABH wird ihm diese Wahl nicht abnehmen. Ob seinem Antrag dann entsprochen wird und er die AE dafür bekommt, entscheidet die ABH.
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Antwort #41 - 29.06.2016 um 14:30:09
 
Hallo Adam,

dein Fall zeigt, dass die Regelungen bezüglich der Länge der Aufenthaltserlaubnis leider nicht immer ganz fair sind. Daran ändern wirst du nur leider nichts. Du kannst den Rechtsweg bestreiten, aber das wird teuer und sehr langwierig. Da ihr aber verheiratet seid und euch zusammen was aufbauen wollt, könnte es der Mühe wert sein.

Alles Gute!
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