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Ehefrau hat es nach Deutschland geschafft - aber Aufenthalt... (Gelesen: 10.320 mal)
Adam_NRW
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.05.2016 um 08:58:40
 
Hallo zusammen,

meine Ehefrau hat es endlich vor drei Wochen nach Deutschland geschafft. Wir haben vor kurzem bei der Ausländerbehörde vorgesprochen zwecks Aufenthaltserlaubnis meiner Ehefrau.

Situation:
Meine Ehefrau ist Palästinenserin, ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Lebensunterhalt ist durch mich gesichert, gehe Vollzeit arbeiten. Habe der ABH auch die Lohnabrechnungen eingereicht.


Wir haben jetzt die Aufenthaltserlaubnis beantragt. Es ist der neue "Elektronische Aufenthaltstitel" . Es wurden dazu auch die Fingerabdrücke meiner Frau genommen. Der SB von der ABH hat gesagt, dass meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr bekommt! Dafür muss ich jetzt 160€ bezahlen. Ich kann nicht nachvollziehen warum sie die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr bekommt. Ich bin ehrlich gesagt von einer AE von drei Jahren ausgegangen.

Ich verstehe nicht wieso eine Frau eines Deutschen, wo man seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet eine AE von einem Jahr bekommt, wohingegen Iraner, Syrier, Eritrea, Iraker, Kurden, die in Deutschland Asyl beantragen und vom Staat leben regelmäßig eine AE von drei Jahren bekommen, und dafür nicht einmal 1 cent entrichten müssen. Ich sehe mich nicht als etwas besseres, aber ehrlich gesagt fühle ich mich unfair behandelt.

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.05.2016 um 09:18:05
 
Nun, der Unterschied liegt darin, dass für Flüchtlinge das Gesetz explizit eine Regelung enthält, wonach eine AE für drei Jahre zu erteilen ist. Für Ehegatten gibt das Gesetz nichts her, nur die Verwaltungsvorschrift.

Wie sich die 160€ zusammensetzen kann ich mir gerade nicht erklären, ein eAT für ein Jahr kostet 100€ - bekommt deine Frau noch etwas dazu wie etwa einen RA für Staatenlose?

Das Thema taucht hier ständig auf, wenn du nicht mit dem einem Jahr einverstanden bist bleiben dir entsprechende Rechtstmittel (Widerspruch oder Klage). Ja ist nicht schön, lässt sich aber auch nicht ändern.
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deerhunter
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Antwort #2 - 20.05.2016 um 09:18:15
 
Was habt ihr denn beantragt? 1 Jahr, 3 Jahre oder überhaupt nichts?
Etliche ABH´s geben beim 1. Mal nur 1 Jahr und danach dann längere, wenn der IKurs positiv abgeschlossen wurde!
Wurden 3 Jahre beantragt und nur ein Jahr gegeben, würde ich Einspruch einlegen...dann muss die ABH begründen warum sie nur 1 Jahr gibt  Schockiert/Erstaunt

Wieso 160 € erschließt sich mir nicht...sollten bei 1 Jahr nur 100 € sein
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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.05.2016 um 10:20:21
 
Habe das in meinem Umfeld auch schon erlebt, und zwar als Regel (Ausnahmen wurden gemacht). Die haben es geschluckt oder sind dagegen erfolgreich vorgegangen. Im Gesetz steht, "in der Regel" drei Jahre, aber oft wird eine Scheinehe unterstellt. Dafür
könnte theoretisch auch hier etwas sprechen.
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Adam_NRW
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.05.2016 um 13:02:05
 
Zuerst haben wir nach der Einreise meiner Ehefrau uns bei der ABH gemeldet, damit diese registriert wird (da sie aus keinem EU-Land kommt, geht es nicht über das Einwohnermeldeamt, sondern die Meldung muss über die ABH erfolgen). Am Tag der Registrierung haben die uns in der ABH gesagt, dass wir nächste Woche noch mal vorsprechen sollen zwecks Aufenthaltserlaubnis. Als wir dann dort waren haben die uns einfach einen Antrag unterschreiben lassen. Im Antrag stand nichts drine außer paar Daten dann "eAE" und Passfoto meiner Frau. Dann hieß es "160€ und AE für 1 Jahr". Das wurde im PC einfach so eingetragen. Als Palästinenserin wird meine Frau in Deutschland nicht anerkannt, man sagt dann "staatenlos". Deshalb muss ein neuer Pass erstellt werden.

Ich bin froh das die überhaupt eine AE bekommt, aber wenn ich sehe das die ganzen Asylanten für umsonst eine dreijährige AE bekommen, dann fühle ich mich benachteiligt. Ich kann es einfach nicht verstehen warum man unter Asylanten gestellt wird, obwohl man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und brav seine Steuern zahlt.
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deerhunter
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Antwort #5 - 20.05.2016 um 13:28:24
 
Adam_NRW schrieb am 20.05.2016 um 13:02:05:
Zuerst haben wir nach der Einreise meiner Ehefrau uns bei der ABH gemeldet, damit diese registriert wird (da sie aus keinem EU-Land kommt, geht es nicht über das Einwohnermeldeamt, sondern die Meldung muss über die ABH erfolgen)


Das ist normalerweise Quatsch und gilt nicht für "non EU" Bürger, sondern war vermutlich ein besondere Notwendigkeit, weil deine Frau keinen Pass hatte. Alle andere melden sich ganz normal auf dem EMA an! Wie ist deine Frau hergekommen, ohne Pass?

Adam_NRW schrieb am 20.05.2016 um 13:02:05:
Am Tag der Registrierung haben die uns in der ABH gesagt, dass wir nächste Woche noch mal vorsprechen sollen zwecks Aufenthaltserlaubnis. Als wir dann dort waren haben die uns einfach einen Antrag unterschreiben lassen. Im Antrag stand nichts drine außer paar Daten dann "eAE" und Passfoto meiner Frau


Im Antrag steht alles drin....auch für wie lange eine Ae beantragt wird (1/2/3 Jahre)...sei doch wenigstens so ehrlich und sage, dass du nicht gelesen hast was Ihr unterschrieben habt  Cool Dann wird ein Schuh daraus....also habt Ihr oder die ABH 1 Jahr angekreuzt und unterschrieben. Damit wurde 1 Jahr beantragt und gegeben....alles richtig.Beim nächsten Mal in einen Jahr daran denken und 3 Jahre beantragen!

Adam_NRW schrieb am 20.05.2016 um 13:02:05:
Ich bin froh das die überhaupt eine AE bekommt, aber wenn ich sehe das die ganzen Asylanten für umsonst eine dreijährige AE bekommen, dann fühle ich mich benachteiligt. Ich kann es einfach nicht verstehen warum man unter Asylanten gestellt wird, obwohl man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und brav seine Steuern zahlt.


Ja, das verstehen leider viele in diesem Land nicht...ist aber so! Inländerdiskriminierung...beschwer dich bei deinem Abgeordneten...habe ich auch schon gemacht
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.05.2016 um 13:45:12
 
deerhunter schrieb am 20.05.2016 um 13:28:24:
Das ist normalerweise Quatsch und gilt nicht für "non EU" Bürger, sondern war vermutlich ein besondere Notwendigkeit

Nicht immer, denn mancherorts scheint die ABH auch tatsächlich die Meldebehörde für Ausländer, die nicht aus der EU sind, zu sein.

Adam_NRW schrieb am 20.05.2016 um 13:02:05:
dann fühle ich mich benachteiligt

Finanziell oder wegen dem einem Jahr? Denn wenn du die 160€ nicht stemmen kannst, gibts die auch für Deutschverheiratete billger bzw. ganz umsonst. Was das eine Jahr angeht, nun steht weiter oben (Gesetz vs. einfach Verwaltungsvorschrift). Du kannst dagegen vorgehen wenn das als ungerecht empfindest.
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Antwort #7 - 20.05.2016 um 14:35:09
 
Zitat:
Was das eine Jahr angeht, nun steht weiter oben (Gesetz vs. einfach Verwaltungsvorschrift). Du kannst dagegen vorgehen wenn das als ungerecht empfindest.


Aber nicht wenn sie nur für 1 Jahr beantragt wurde. Dann könnte sie wohl einen neuen Antrag stellen für 3 Jahre, nur wäre das dann ja nochmal zu zahlen  Zwinkernd
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Antwort #8 - 20.05.2016 um 18:43:39
 
Adam_NRW schrieb am 20.05.2016 um 08:58:40:
Der SB von der ABH hat gesagt, dass meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr bekommt! Dafür muss ich jetzt 160€ bezahlen. 

Hier die Gebührentabelle für den Aufenthaltstitel:

https://www.uni-frankfurt.de/46951851/Gebuehrentabelle-fuer-Aufenthaltstitel-05_...
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Zeno
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Antwort #9 - 20.05.2016 um 22:33:22
 
Adam_NRW schrieb am 20.05.2016 um 08:58:40:
Ich verstehe nicht wieso eine Frau eines Deutschen, wo man seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet eine AE von einem Jahr bekommt, wohingegen Iraner, Syrier, Eritrea, Iraker, Kurden, die in Deutschland Asyl beantragen und vom Staat leben regelmäßig eine AE von drei Jahren bekommen, und dafür nicht einmal 1 cent entrichten müssen. Ich sehe mich nicht als etwas besseres, aber ehrlich gesagt fühle ich mich unfair behandelt.

Vielen Dank für Eure Antworten

Das ist nicht immer richtig, manche bekommen für das erste 1 Jahr statt 3 Jahre. Und manche wiederum müssen die Gebühr für den Aufenthalt selbst bezahlen.

Die Kosten von 160 Euro setzen sich vermutlich aus Aufenthalt (100) + Reiseausweis für Ausländer (59) zusammen, alles andere ist überzogen.
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Adam_NRW
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Antwort #10 - 21.05.2016 um 10:18:23
 
Meine Ehefrau ist legal nach Deutschland eingereist, sie hat einen Deutschkurs erfolgreich beim Goethe-Institut absolviert (den wir selbst finanziert haben) und hat auch ein Deutsches Visum bekommen. Das Visum wurde ihr aber nicht auf ihren Palästinensischen Ausweis erteilt, sondern separat auf ein sog. "Blattvisum". Als Palästinenser wird man in Deutschland nicht anerkannt, sondern es steht dann staatenlos/identitätslos. Deshalb wird die EA auch nicht auf den Pass meiner Frau erstellt, sondern separat auf einen neuen Pass!

Aber das ist Politik, darum geht es mir nicht.

Was die Kosten betrifft, so beträgt mein monatliches Bruttogehalt 2350€ Brutto. Ich bin alleinverdiener, die Steuerklasse 3 kriege ich erst nächsten Monat. Habe Miete zu zahlen, Strom, PKW, Handies, Internet, Ratenzahlungen, Medikamente (habe eine chronische Gesundheitseinschränkung). Ich muss also die EA von 159€ jetzt noch miteinkalkulieren und muss mit dem Steuerklasse 1 Gehalt noch mit meiner Frau den Monat bestreiten. Wenn man die 159€ umgehen könnte,  dann könnten wir uns davon einen Mixer holen oder wärmere Kleidung für meine Frau, denn sie ist mit Sommerklamotten gekommen, sie hat das Wetter in Deutschland falsch eingeschätzt.
Und wenn man es nicht umgehen kann dann egal ich zahl die 159€ gerne an den Staat! Und im nächsten Monat haben wir dann netto ca. 1800€, damit kommen wir schon klar. Gottseidank wir sind glücklich und zufrieden und leben hier in Frieden und Überfluss. Und alles was man von sich abgibt, kommt sowieso wieder zurück.
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Adam_NRW
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Antwort #11 - 21.05.2016 um 10:31:16
 
Und nein, Flüchtlinge müssen die EA nicht bezahlen, sondern sind befreit. lasst euch keinen Blödsinn erzählen. Jeder Syrier, Iraker, Iraner und Eritrea bekommen bis zum 31.12.2018 eine dreijährige EA und das kostenlos! Diese Menschen werden bis zum o.g. Datum zu der Kategorie "Menschen mit guter Bleibeperspektive" zusammengefasst. Dadurch sollen in NRW Verfahren beschleunigt werden!
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Antwort #12 - 21.05.2016 um 10:33:12
 
Walatin, dann sag mal bitte wie es geht! Woher soll ich wissen, wie ich die 160€ umgehen kann??? Arbeite ich in einer ABH???
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Antwort #13 - 21.05.2016 um 10:51:46
 
Hallo Adam_NRW,

Zitat:
Woher soll ich wissen, wie ich die 160€ umgehen kann???

deine Frau ist die Gebührenpflichtige, nicht du! Und sie kann sich allein von der Gebühr für den eAT dann befreien lassen, wenn eine der Voraussetzungen der §§ 52-53 AufenthV vorliegt.

Viele Grüße

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Antwort #14 - 21.05.2016 um 11:17:15
 
Hallo nochmal,

Adam_NRW schrieb am 21.05.2016 um 10:31:16:
Und nein, Flüchtlinge müssen die EA nicht bezahlen, sondern sind befreit. lasst euch keinen Blödsinn erzählen. Jeder Syrier, Iraker, Iraner und Eritrea bekommen bis zum 31.12.2018 eine dreijährige EA und das kostenlos! Diese Menschen werden bis zum o.g. Datum zu der Kategorie "Menschen mit guter Bleibeperspektive" zusammengefasst. Dadurch sollen in NRW Verfahren beschleunigt werden!

was du das von dir gibst, sind typische Stammtischparolen, die ich jetzt doch nicht unkommentiert stehen lassen möchte.

Der genannte Personenkreis ist von der Zahlung für den eAT nach § 52 Abs. 3 AufenthV befreit.

Und dass die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erteilt wird, ist auch nicht zu beanstanden und hat nichts mit einer Beschleunigung des Verfahrens zu tun (vgl. § 26 Abs. 1 AufenthG).

Die Situation deiner Frau mit der Situation der Flüchtlinge zu vergleichen, ist wie der Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

Viele Grüße

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