Hallo zusammen,
meine Freundin ist Albanerin und ist im Besitz einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Italien. Nun möchten wir in Deutschland zusammenleben.
Im Oktober haben wir deshalb für sie einen Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland gestellt. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Krankenversicherung etc. lagen vor. Im Februar erhielten wir eine Antwort von der
ABH, in der uns erklärt wurde, dass sie den Antrag wohl ablehnen werden falls wir keine weiteren Argumente für Bewilligung des Antrags liefern können. Die Begründung der
ABH zur wahrscheinlichen Ablehnung war der geringe Stundenlohn von 8,53€. Damit sei der Lebensunterhalt nicht gesichert.
Innerhalb von 14 Tagen haben wir unsere Sicht der Dinge schriftlich bei der
ABH eingereicht. Darin rechnen wir vor, dass der Lohn für die geringe Miete ausreichend sei. Selbstverständlich haben wir uns die Entgegennahme des Briefes von der
ABH quittieren lassen.
Gestern erreichte uns endlich eine Antwort von der
ABH: Sie lehnen den Antrag ab. In dem Brief ist der Sachverhalt noch einmal geschildert. Erstaunlich ist hierbei, dass dem Sachbearbeiter unser Antwort-Schreiben vom Februar nicht vorlag und er den Antrag daher - wie bereits zwei Monate zuvor angedroht - ablehnen müsse.
Meine Freundin soll nun bis zum 20.05. das Land verlassen und eine Grenzübertrittsbescheinigung in Albanien oder Italien ausfüllen lassen.
Ihre bzw. unsere Situation hat sich seit Oktober jedoch drastisch verändert:
- Ihr Arbeitsvertrag war zunächst auf 6 Monate befristet und lief zum 31. März aus
- Der günstige Mietvertrag ist zum 30.04. gekündigt. Stattdessen zieht sie mit mir in eine größere Wohnung
- Wir haben vor einigen Tagen beschlossen zu heiraten um diesem ganzen Dokument-Wirrwarr ein Ende zu bereiten
Durch diese Änderung ist von einer Zustimmung des Antrags auch nach einem Widerspruch sowieso nicht auszugehen. Das ist nun auch nicht mehr unser Ziel. Stattdessen wollen wir einfach möglichst viel Zeit gemeinsam in Deutschland verbringen um u.A. die Hochzeit vorzubereiten.
Nun kommen einige Fragen auf uns zu:
Würde ein Widerspruch der Antrags-Ablehnung automatisch zu einer Aufschiebung der Ausreiseaufforderung führen? Wenn ja, was ist der taktisch günstigste Zeitpunkt für einen Widerspruch um den Termin der Ausreiseaufforderung möglichst weit nach hinten zu schieben?Können wir trotz der drastischen Änderungen im Bezug auf Miet- und Arbeitsvertrag einen Widerspruch damit begründen, dass unser Schreiben von Februar angeblich nie eingegangen sei?Benötigt sie trotz Aufenthaltserlaubnis in Italien ein spezielles Visum um in Deutschland zu heiraten? Welche weiteren Dokumente benötigt sie zwecks Eheschließung?Ziel ist es, nur einmal nach Italien zu reisen um die Grenzübertrittsbescheinigung bestätigen zu lassen und alle notwendigen Dokumente zur Eheschließung in möglichst kurzer Zeit zu organisieren.
Kann eine Grenzübertrittsbescheinigung nur in der Botschaft und im Generalkonsulat aufgefüllt werden oder geht dies auch bei einem Honorarkonsul?Hintergrund ist hierbei lediglich die Vermeidung unnötiger Reisekosten innerhalb Italiens
Darf sie direkt nach dem Ausfüllen der Grenzübertrittsbescheinigung als Touristin wieder einreisen?Da sie sich basierend ihrer Aufenthaltserlaubnis in Italien innerhalb des Schengenraums frei bewegen darf, sollte das doch kein Problem sein, oder?
Viele Grüße und vielen Dank für jeden hilfreichen Kommentar
Zablus
P.S.: Ich bin mir nicht sicher ob ich für mein Anliegen das richtige Unterforum verwende. Entschuldigung wenn ich es falsch eingeordnet habe.