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FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?! (Gelesen: 35.443 mal)
Themen Beschreibung: AB göttingen möchte eine Arbeitsvertrag oder ähnliches.
mgb
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Antwort #90 - 29.05.2016 um 15:11:40
 
Nach meinem dafürhalten sind beide Nachfragen rechtswidrig.
§29 Absatz 1 Satz 2 Aufenthaltsgesetz ist bei einem Familiennachzug zu Deutschen nicht anwendbar.
Der 2.Wohnsitz/Nebenwohnsitz fällt in den Bereich Art. 11 GG und ein deutscher Staatsbürger muss nicht begründen warum er seine Grundrechte ausübt.
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blubb


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Antwort #91 - 29.05.2016 um 15:37:19
 
Breb schrieb am 29.05.2016 um 14:41:36:
Heißt das im Klartext, dass ich auch diesen Forderungen nicht nachkommen muss?
Das ich in Göttingen gemeldet bin ist denen ja bewusst.


Hallo,

das heißt es m.E.
Wobei es manchmal vielleicht sinnvoll sein kann, leicht zu erfüllenden, wenig tief eingreifenden Forderungen nachzukommen - selbst wenn sie in Einzelfällen zu Unrecht erhoben werden. Dient der eigenen Bequemlichkeit...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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erne
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Antwort #92 - 30.05.2016 um 00:19:27
 
Breb schrieb am 29.05.2016 um 14:41:36:
Heißt das im Klartext, dass ich auch diesen Forderungen nicht nachkommen muss?


das muss jeder selbst entscheiden.

Die Antwort 84 von Grisu war absolut irreführend und alle haben sich darauf gestürzt

Die wichtigere Antwort 82 von NotLupus aber wurde offenbar übersehen.
Gesetzt den Fall einer eindeutigen Überbelegung kann der Vermieter kündigen, damit droht Obdachlosigkeit undbei Obdachlosigkeit gibt es kein Visum.

daher macht diese Frage hier (und deren Beantwortung) durchaus Sinn
Breb schrieb am 28.05.2016 um 13:35:07:
benötige ich noch die Angabe über die Gesamtgröße der Wohnung, die Wohnraumgröße Ihres WG-Zimmers und die Wohnraumgröße der Gemeinschaftszimmer von Ihrem Vermieter.



Breb schrieb am 28.05.2016 um 13:35:07:
Bitte reichen Sie mir zusätzlich die Einverständniserklärung des Vermieter ein.
Zudem teilen Sie mir bitte mit, warum Sie einen Nebenwohnsitz in Berlin haben.


das hier einzureichen ist aber nicht notwending.
Man braucht wie oben gesagt keine Einverständinserklärung des Vermieters, damit der Ehegatte einziehen kann.
Der Nebenwohnisitz geht die ABH auch nichts an.
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mgb
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Antwort #93 - 30.05.2016 um 15:38:39
 
Gibt es eigentlich für die immer wieder angeführte drohende Obdachlosigkeit als Ablehnungsgrund eine Rechtsgrundlage.
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blubb


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Antwort #94 - 30.05.2016 um 15:49:31
 
erne schrieb am 30.05.2016 um 00:19:27:
Die wichtigere Antwort 82 von NotLupus aber wurde offenbar übersehen.
Gesetzt den Fall einer eindeutigen Überbelegung kann der Vermieter kündigen, damit droht Obdachlosigkeit undbei Obdachlosigkeit gibt es kein Visum.


Nein.
Bei nicht angemeldetem Wohnsitz in DEU gibt es für den Ehepartner kein Visum. Darum geht es.

Zum Zeitpunkt des Visumantrags hat er eine gemeldete Adresse, was völlig unabhängig von der Größe der Studentenbude ausreicht.

Nach FZF und zum Zeitpunkt der AE-Beantragung, muss er, im worst case, falls ihm der Vermieter seine Studentenbude kündigen sollte, weil erst dann(!) möglicherweise überbelegt, nur irgendwo sonst angemeldet sein. Und sei es über (ehemaligem) Zweitwohnsitz oder bei den Eltern.

Gruß
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mgb
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Antwort #95 - 30.05.2016 um 17:21:01
 
Die Vorgabe ist gewöhnlicher Aufenthalt des deutschen Staatsbürgers in Deutschland nach §28 Absatz 1 AufenthG.
Mit einer Wohnsitzanmeldung lässt sich dieser gewöhnliche Aufenthalt am einfachsten nachweisen.
Eine Pflicht zum Wohnsitz lässt sich daraus aber nicht ableiten. Ein deutscher Staatsbürger benötigt keinen Wohnsitz um sich rechtmässig in Deutschland aufzuhalten.
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Breb
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Antwort #96 - 30.05.2016 um 23:36:04
 
Also müsste doch theoretisch ausreichen, dass der Ausländerbehörde bewusst ist, dass ich hier gemeldet bin ?..
Ich werde jetzt aber einfach die geforderten Sachen hinschicken... ist einfach einfacher und am bequemsten.. keine Lust mich da nochmals mit der Sachbearbeiterin auseinander zu setzen...

wenigstens etwas wie, ''Sehr geehrter Herr.., es tut mir Leid, dass ich ihnen durch meine falschen Informationen Umstände bereitet habe..'' etc ..
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NotLupus
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Antwort #97 - 31.05.2016 um 05:48:05
 
Kannst ja wenn deine Frau hier ist bei der Sachbearbeiterin piesacken und die Entfernung der Verträge aufgrund des Verstoßes gegen das Gebot der Datensparsamkeit verlangen
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Breb
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Antwort #98 - 09.06.2016 um 15:29:46
 
Halli Hallo,
hat jetzt etwas länger gedauert, aber ich habe jetzt endlich vom Vermieter eine schriftliche Bestätigung, dass ihrer Seits bekannt ist mit Einverständnis, dass meine Frau hier einzieht.

Leider haben Sie keine Angaben zur Wohnung oder den Zimmern gemacht, da sie die genauen Informationenn nicht habe ( warum auch immer ). Ein Architekt hat wohl die Pläne oder so..
Sie hatten mich gebeten, Die Räume selbst auszumessen.

Kann ich jetzt einfach die Einverständniserklärung zur Auslänerbehörde schicken mit von mir noch beigelegten ca. Angaben der Wohnungs und Zimmergröße ?

Eigentlich hat die Ausländerbehörde garnicht zu interessieren, lediglich, dass ich in Deutschland gemeldet und wohnhaft bin oder?

Grüße und einen schönen Sommer euch!
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Lila F.
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Antwort #99 - 09.06.2016 um 15:40:55
 
Breb schrieb am 09.06.2016 um 15:29:46:
Kann ich jetzt einfach die Einverständniserklärung zur Auslänerbehörde schicken mit von mir noch beigelegten ca. Angaben der Wohnungs und Zimmergröße ?


Was deine Sachbearbeiterin dazu sagt, kann dir hier natürlich niemand sagen. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass sie rechtswidrige Forderungen stellt. Da bleibt dir wohl nur Ausprobieren übrig. Aus rechtlicher Sicht reicht es definitiv (das wurde hier ja schon geklärt) und mit der Bestätigung des Vermieters nimmst du ihr auch die Argumentation, dass ja eventuell Obdachlosigkeit drohen würde. Selbst wenn das Zimmer so klein wäre, dass eine Kündigung wegen Überbelegung möglich wäre, hat der Vermieter ja nun bestätigt, dass er das nicht vorhat.
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Breb
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Antwort #100 - 11.06.2016 um 13:38:02
 
Guten Morgen,
ja da wirst du wohl recht haben. Wir gehen jetzt doch einfach auf Nummer sicher, ein weiterer 3-Zeiler des Vermieters über die Wohnungsgröße sollte sie dann endgültig zu Frieden stellen, hoffentlich.
Danke nochmal an eure Unterstützung, ich melde mich wieder, sobald ich weiteres von der Ausländerbehörde weiß.
Schönen Sommer noch!
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Breb
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Antwort #101 - 04.09.2016 um 18:57:24
 
Schönen guten Tag,
Ich melde mich jetzt doch nochmal wieder, da wir uns jetzt mal wieder nicht sicher sind :/
Nachdem ich mit der Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde regen Briefkontakt hatte, hin und her über das Thema Sicherung des Lebensunterhaltes hatten wir dann nach dem 3 Schreiben und darauf bestehen, dass dies nicht notwendig wäre endlich das Visum bekommen. Also alles gut soweit

Nun aber hatte ich letzte Woche bei der Ausländerbehörde angerufen um einen Termin zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zu machen. Ich sprach dort mit einem Herrn, den ich vorher noch nie gesprochen hatte um mich zu erkundigen, welche Dokumente wir jetzt mitbringen sollten, da wir ja den Mietvertrag etc. schon per Brief an die Sachbearbeiterin geschickt hatten. Diese ist aber anscheinend zur Zeit nicht da...
Er meinte darauf, dass er nicht die Akte vor sich hat und hatte mir dann aufgezählt was man generell alles braucht.
Ich bin davon ausgegangen, dass wir nun einfach noch 1 Bild und den Nachweis einer Krankenversicherung mitbringen müssten.
Da viel auf einmal wieder das Wort ''Lebensunterhalt'', ''Gehaltsabrechnung'' .. Darauf meinte ich zu ihm, dass dies zu einem Nachzug zu Deutschen nicht nötig sei und im Regelfall nicht geprüft wird.
Darauf hin meinte er, ''Joa, das stimmt schon, aber wir müssen das trotzdem prüfen''... Da bekam ich natürlich wieder das kotzen..
Keine Lust mich jetzt nochmal mit denen hin und her zu schlagen, ich hatte das dachte ich doch schon Schriftlich mit der Sachbearbeiterin geklärt und bin davon ausgegangen, dass sie klein beigegeben hat.. Kann es jetzt sein, dass Sie uns das Visum gegeben haben und nun aber beim Beantragen der Aufenthaltserlaubnis wieder darauf Bestehen, dass wir Die Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen sollen ?
Der Mann am Telefon meinte, er wisse nicht, was ich der Sachbearbeiterin schon alles zugeschickt hätte, wenn ich die Nachweise, Lohnabrechnung ihr schon zugeschickt hätte wäre ja alles gut... Hab ich ja aber nicht.
Ich bin jetzt sehr unsicher, ob der Herr am Telefon auch einfach nur jemand ist, der mal wieder keine Ahnung hat, oder wie ich das jetzt verstehen soll.
Er hatte dann von wegen ich hätte es Ihnen gesagt, was Sie alles brauchen und mitbringen sollten darauf hingewiesen, dass er da aus dem Schneider sei, wenn Ihr versteht.
Den Termin haben wir ja wieder bei der Sachbearbeiterin, wobei ich nicht weiß, ob diese wirklich mit der Person, mit der ich Briefkontakt hatte, übereinstimmt..
Nun möchte ich selbstverständlich verhindern, dass wenn wir zum Termin dort andackeln, diese sich wieder Quer stellen und irgendwas von uns wollen, was gar nicht nötig ist.

Daher wollte ich mal um euren Rat bitten. Am besten den Briefverlauf natürlich mitbringen und eben das Formular ( wobei dort ja wieder etwas von Lebensunterhalt auszufüllen ist(einfach ignorieren?) ), sowie KV und Passfoto etc. ?
oder was würdet ihr mir Raten ? nochmals schriftlich darauf hinweisen oder aufschreiben, dass laut Gesetz ein Nachweis nicht nötig ist?
Wir selbst kennen uns ja nun nicht so gut aus, als dass wir denen dort vor Ort dann eine Standpauke über Paragraph zib zab halten könnten.

Ich hoffe Ihr versteht unser Problem und bedanke mich schon mal im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Breb
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Antwort #102 - 04.09.2016 um 19:38:28
 
Alles was gefordert werden darf auch vorlegen. Schreibst dann, dass die Lebensunterhaltssicherung nicht gefordert werden darf, du darum nicht die entsprechenden Nachweise vorlegst. Falls die Ausländerbehörde die Nachweise haben will, soll es entsprechend schriftliche begründen. Ansonsten soll zeitnah aufgrund der Aktenlage entschieden werden.
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Antwort #103 - 04.09.2016 um 19:48:28
 
Breb schrieb am 04.09.2016 um 18:57:24:
Ich hoffe Ihr versteht unser Problem und bedanke mich schon mal im Voraus!


Der Briefverkehr sollte in der Ausländerakte sein. Ansonsten hast du nun zwei Möglichkeiten. Entscheiden musst du selbst.
a) Du bringst den LU Nachweis nicht bei. Kannst schritlich darauf hinweisen das du es nicht machen wirst und bittest um schriftliche Stellungnahme, warum du LU nachweisen sollst. Das ist der konfrontative Kurs.
b) Du bringst die Belege bei, um schnellstmöglich eine AT zu bekommen und des lieben Friedens willens.

Bei b) kannst du Nachkarten und nach Erhalt des AT die Löschung der Daten der LU Sicherung über den Landesdatenschutzbeauftragten beantragen.
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Breb
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Antwort #104 - 04.09.2016 um 20:08:16
 
Also als meine Frau das FZF-Visum beantragt hatte, bekam ich in Deutschland Post von meiner Ausländerbehörde. Darin wurde ich gebeten, Ihnen folgende Sachen zukommen zulassen um über den Visumsantrag meiner Frau entscheiden zu können.

-Mietvertrag
-Arbeitsvertrag
-Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate
-Erklärung so Sie ihre Ehefrau kennengelernt haben
-Wie halten Sie Kontakt mit ihrer Ehefrau

Ich hatte Ihnen dann alles, bis auf einen Arbeitsvertrag und die Verdienstbescheinigungen zugeschickt.
Daraufhin kam dann das:

''bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 27.04.2016 teile ich Ihnen mit, dass die Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung darstellt. Somit kann und wird auf die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht verzichtet.''

Daraufhin hatte ich nochmals ein Schreiben geschickt, indem ich nochmal deutlich darlegte, dass dies bei dem Zuzug zu Deutschen nicht nötig sei. Dann hatte ich auf einmal einen Brief indem davon gar nicht mehr die Rede sei, wie als wäre nix gewesen..

''zur weiteren Bearbeitung des Visumantrages ihrer Ehefrau benötige ich noch die Angaben über die Gesamtgröße der Wohnung von ihrem Vermieter.
Bitte reichen Sie mir zusätzlich die Einverständniserklärung des Vermieters ein.
Zudem teilen Sie mir bitte mit, warum Sie einen Nebenwohnsitz in Berlin haben.''

Also habe ich das alles fertig gemacht und Ihnen zugeschickt. Kurze Zeit später konnte meine Frau das FZF-Visum in der Botschaft abholen.

Nun ist meine Frau ja hier und wir wollen den Aufenthaltstitel beantragen. Deshalb bin ich etwas verwirrt, weil ich dachte das ja schon alles geklärt zu haben. Sie würden Ihr ja kein Visum erteilen, wenn Sie ihr die Aufenthaltserlaubnis versagen würden!?
Sie prüfen ja im Vorfeld beim Visumantrag schon die erforderlichen Dokumente zum erteilen einer AE.

Machen wir uns jetzt einfach nur unnötig einen Kopf, wegen diesem ''Herr'' am Telefon, wobei unsere Sachbearbeiterin ja anscheinend schon bescheid weiß?

Wieso ist denn überhaupt in dem Formular wieder die Rede von Lebensunterhalt und so ?
Dieses müssen wir ja ausfüllen und mitbringen, also das einfach frei lassen ?
Gruß


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