Eins schrieb am 11.05.2016 um 18:35:12:Die ganzen Ratschläge die hier kommen sind zum Großteil rechtlicher Natur, nicht praktischer. Die würden Dir nur Zeit nehmen, ist die Frage ob das euer Interesse ist oder Du das gerad klären willst auf kurzem Wege...
"praktischer" Ratschlag wäre, genau das vorzulegen, was die Behörde will.
Zitat:Mietvertrag
vorlegen oder darlegen, dass man bei den Eltern ohne Mitevertrag wohnt
Zitat:Arbeitsvertrag
vorlegen oder darlegen, dass man gar keinen hat
Die
FZF deswegen ablehnen darf die
ABH *nicht*
Zitat:3 Monate Gehaltsabrechnung
vorlegen oder eben darlegen, dass man kein Einkommen hat,
Die
FZF deswegen ablehnen darf die
ABH *nicht*
sollte die
ABH die
FZF mit diesen Begründungen ablehnen, wird schon die Botschaft der
ABH den Marsch blasen (eben weil die Botschaft aufgrund der Schalmperei der
ABH eine Klage riskiert, die die Botschaft mit Sicherheit verlieren wird)