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FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?! (Gelesen: 35.439 mal)
Themen Beschreibung: AB göttingen möchte eine Arbeitsvertrag oder ähnliches.
NotLupus
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Antwort #45 - 11.05.2016 um 12:20:42
 
Breb schrieb am 11.05.2016 um 11:58:50:
Wenn man selbst seine Rechte nicht kennt oder einem da geholfen wird, interessiert das die Behörden einen feuchten **ps..


Kannst du so nicht sagen, da hier auch relativ viele Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mithelfen Zwinkernd

Du musst einfach nur deine Rechte kennen und entsprechend standhaft verteidigen. Dann wird das schon.

@Lucas

versuchen kann mans. Ich stelle dann immer die anderen Beamten bei E-Mails ins CC. Dann wissen die auch, dass sich was aufbaut.
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Breb
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Antwort #46 - 11.05.2016 um 12:21:15
 
Zitat:

Sollten Sie weiterhin auf die Gehaltsnachweise bestehen, so bitte ich um die eigenständige Konsultation Ihrer Fachaufsichtsstelle. Wenn Sie diese nicht konsultieren möchten, so bitte ich mir die Fachaufsichtsstelle namentlich in Ihrem nächsten Schreiben zu benennen, damit ich selber eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen kann.


Kann leider auf dem Handy nicht zitieren..

Ist halt jetzt die Frage ob ich das so mit rein nehmen sollte oder ob ich es eher etwas moderater formulieren sollte.
Wobei ich da meine, dass notlupus einen super job geleistet hat, mal wieder Zwinkernd

Ich denke ein bisschen Druck könnte nicht schaden oder?
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NotLupus
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Antwort #47 - 11.05.2016 um 12:39:12
 
Ich sehe da nichts durch dich am eskalieren, wenn du diesen Abschnitt drin lässt. Fakt ist, dass man bei nicht gesichertem Lebensunterhalt deiner Frau das Visum rechtswidrig verweigern will. Also sollen die selber ihr Gesicht wahren und entsprechend selber recherchieren. Wenn die nicht ihr Gesicht wahren wollen und auf ihrer Fehlmeinung bestehen bleiben, dann musst du "eskalieren".

Oder anders:
Damit die Behörde nicht davon ausgeht, dass du das einfach so akzeptierst, solltest du deine rechtlichen Möglichkeiten auch ausschöpfen. Bevor du aber Rechtsmittel einlegst, willst du die Möglichkeiten der Verwaltung nutzen, die dir auch zur Verfügung stehen. Und das kann ja keiner schlecht reden. Solange du die Sachbearbeiter nicht beleidigst sondern sachlich bleibst, dann kann das nur auf der sachlichen Ebene bleiben.
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lucas11
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Antwort #48 - 11.05.2016 um 12:47:49
 
NotLupus schrieb am 11.05.2016 um 12:39:12:
Solange du die Sachbearbeiter nicht beleidigst sondern sachlich bleibst, dann kann das nur auf der sachlichen Ebene bleiben. 



Dies sollte das A und O sein!

Ansonsten ist dem nichts hinzuzufügen. Obwohl ich glaube, das dieses letzte Schreiben,von der ABH, bestimmt mit der Billigung des Teamleiters geschrieben wurde, ich würde direkt die Fachaufsicht kontaktieren.

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Breb
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Antwort #49 - 11.05.2016 um 14:31:33
 
Das glaube ich ehrlich gesagt auch, die Sachbearbeiterin wird bestimmt kurze Rücksprache mit dem ''Teamleiter'' habt haben.

Wie kann man sich das eigentlich vorstellen ?
Passiert so etwas einfach ''nur'' durch Unwissenheit ? --> keine Ausbildung dies bezüglich

oder gibt es da sogar Vorgaben von wegen ihr habt letztes Jahr so und so viele, das ist zu viel , muss reduziert werden.. hm wie machen wir das?!. ach erstmal einfach Alle ablehnen. Rein finanziell würde sich das ja rechnen.
Ist ja oft so, dass erstmal abgelehnt etc wird und dann kurz vorm Prozess dann die Ablehnung zurückgezogen wird... wer so lange durchhält bekommt das was ihm zusteht.
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NotLupus
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Antwort #50 - 11.05.2016 um 15:45:50
 
Das sind alles nicht zielführende Überlegungen. Priorität für dich sollte deine Frau haben. Und wenn es mehr Diskussionsbedarf bei der ABH gibt, dann ist es halt so.
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Antwort #51 - 11.05.2016 um 15:53:08
 
Ich würde da gleich die Aufsichtsbehörde schriftlich kontaktieren. Du musst dich dann erkundigen, welche Behörde das in Niedersachsen ist. In Hessen und BaWü wäre es z.B. das Regierungspräsidium
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Antwort #52 - 11.05.2016 um 16:12:59
 
Breb schrieb am 11.05.2016 um 14:31:33:
Wie kann man sich das eigentlich vorstellen ?Passiert so etwas einfach ''nur'' durch Unwissenheit ? --> keine Ausbildung dies bezüglich 

Besonders in kleineren Gemeinden kommt es bei vorherrschender Personalknappheit vor, dass Mitarbeiter an andere Behörden versetzt oder zeitweise "ausgeliehen" werden, die mit der Materie der anzuwendenden Gesetze in diesen Bereich (noch) nicht allzu vertraut sind. Dadurch kann man schon mal eine Auskunft erhalten, die nicht unbedingt der aktuellen Gesetzeslage entspricht. Nach Rücksprache mit dem Abteilungs- oder Dienststellenleiter dürften solche Missverständnisse oder Falschinformationen schnell ausgeräumt und berichtigt werden.
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Antwort #53 - 11.05.2016 um 16:13:24
 
Ein Nachtrag: An Stelle des TE hätte ich längst einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der mal sowohl an die ABH, als auch an die Aufsichtsbehörde einen höflichen aber bestimmenden Brief formuliert. Das wird kaum mehr als 100 Euro kosten.

Das Wort "Rechtsanwalt" in der Absenderadresse bewirkt manchmal Wunder.
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Breb
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Antwort #54 - 11.05.2016 um 18:16:12
 
Also wie es aussieht habe ich 3 Möglichkeiten, wie ich vorgehen kann.. Ist nun die Frage, welche am geschicktesten wäre.

1. Zunächst erneut schriftlich einen Brief schreiben, mit verweis auf die Aufsichtsbehörde verlangen, den Antrag unter verzicht des LU zu entscheiden.

2.Gleich einen schriftlichen Brief an die zuständige Aufsichtsbehörde fomrulieren.

3.Promt mit einem vom Rechtsanwalt formulierten Brief antworten.

Mir fällt die Entscheidung realtiv schwer, ein Anwalt kostet nunmal auch etwas und vielleicht sollte man zunächst erstmal noch Versuchen mit den einem selbst zur Verfügung stehenden Mitteln etwas zu bewirken.
Gleich zur Aufsichtsbehörde schreiben, klingt für mich irgendwie sehr aggresiv, wobei ein von mir erneut formulierter Brief wahrscheinlich eher weniger etwas nützen wird, da ich davon ausgehe, dass die Sachbearbeiterin sich bereits mit dem ''Teamleiter'' kurz geschlossen hat...
Was meint ihr wäre denn die klügste Herangehensweise ?
Habe jetzt mal Kontakt mit einer Rechtsanwältin aufgenommen um mal Anzufragen wie das ablaufen würde usw.

Grüße und einen schönen Abend !
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Antwort #55 - 11.05.2016 um 18:25:06
 
NeedHelp schrieb am 11.05.2016 um 16:13:24:
Das wird kaum mehr als 100 Euro kosten.

Das Wort "Rechtsanwalt" in der Absenderadresse bewirkt manchmal Wunder. 


das schon, aber die Fachaufsichtsbeschwerde kostet keine 100€ (ich denke, es könnte teurer werden, je nach Anwalt) und bewirkt das gleiche.

Breb schrieb am 11.05.2016 um 18:16:12:
Ist nun die Frage, welche am geschicktesten wäre.

entweder:

erst 1. mit Fristsetzung, nach Fristablauf Fachaufsichtsbeschwerde

oder gleich Fachaufsichtsbeschwerde.
Wenn die Behöre ihr Geschäft nicht versteht, ist es nicht Aufgabe der Kunden(Bürgern), der Behörde die Gesetze zu erklären.


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Antwort #56 - 11.05.2016 um 18:35:12
 
@ Breb, Du stellst Dich aber schon ziemlich unfähig an irgendwie.

Fahr morgen hin, sprich mit dem Sachbearbeiter direkt und stell ihm konkret die Frage, warum Du - als Deutscher - den Lebensunterhalt nachweisen sollst im Rahmen der Familienzusammenführung mit einer Ausländerin. Weise ihn auf §28 Abs 1 Satz 1 Punkt 1 hin und lass Dir erläutern, was hier sein Problem ist entgegen dieser Vorgaben zu handeln.

Aufsichtsbeschwerde und Anwalt sind zu diesem Zeitpunkt in dieser Angelegenheit völliger Quatsch.

Sollte er das nicht plausibel erklären können lass den Vorgesetzten holen und lass es Dir nochmal erklären. Spätestens an diesem Punkt ist das Thema erledigt. Meine Erfahrung in mehreren Punkten die ich zu klären hatte mit meiner ausländischen Frau. Habe mich so immer durchsetzen können; liegt eben häufig an der Qualifikation der ABH-MA.

Die ganzen Ratschläge die hier kommen sind zum Großteil rechtlicher Natur, nicht praktischer. Die würden Dir nur Zeit nehmen, ist die Frage ob das euer Interesse ist oder Du das gerad klären willst auf kurzem Wege...

Wenn Du schnell und ohne weitere Verzögerungen zum Ziel möchtest kläre es persönlich und nicht mit den Verzögerungen durch Bearbeitung von Briefen. Ganz einfach.

Alternativ ruf direkt den Sachbearbeiter an und lass es Dir erläutern.

Du hast als Deutscher das Recht, Deine ausländische Frau nach Deutschland zu holen. Hier ist Dein Einkommen total unwichtig, selbst mit Hartz 4 würde es keine Probleme geben (rechtlich).
Bis jetzt ist es ein Thema was in 3 Minuten persönlich geklärt wäre anstatt sich Briefe und/oder Emails oder sogar kostenpflichtige Rechtsanwalt-Kämpfe zu liefern.
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Breb
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Antwort #57 - 11.05.2016 um 18:42:00
 
@ Nonjo.. schön wäre es, wenn es wie du sagst ach so einfach wäre.
Ich hatte mit der Sachbearbeiterin bereits telefoniert, dabei kam nix bei rum weil sie einfach stur meinte ohne Sicherung des LU ginge nix. Da half auch kein §28, hingegen bei schriftlichem Kontakt schon eher fundiert argumentiert werden sollte, waren zumindest meine Erfahrungen generell.

Ich weiß auch nicht, wer sich diese Arbeitszeiten ausgedacht hat aber meine ABH hat auch nur Montags und Dienstags von jeweils 14:00-15:30 geöffnet.
Vielleicht hast du ja Recht, aber ich glaube kaum, dass ein persönliches Erscheinen was bewirken würde. Die werden sich genau so wenig wie jetzt von mir sagen lassen, was sie zu tun haben..

Gruß
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Antwort #58 - 11.05.2016 um 18:46:13
 
Alle Wege, die hier genannt wurden, sollten zum Ziel führen. Du musst nur irgendetwas davon machen. Was du machst, ist deine Entscheidung.

Du hast die rechtswidrige Aussage des Sachbearbeiters nun schriftlich. Das ist gut, dann hast du etwas in der Hand, wenn es nötig sein sollte. Ich würde an deiner Stelle morgen versuchen, das Ganze im Gespräch mit dem Sachbearbeiter und ggf. dessen Vorgesetzten zu klären, weil mir ein erneuter Briefwechsel einfach zu lange dauern würde. Sollte ein Gespräch es nicht klären, würde ich eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen. Aber wie gesagt, alle anderen Wege sollten auch zum Ziel führen, du musst dich einfach entscheiden, was dir persönlich am angenehmsten ist.
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Antwort #59 - 11.05.2016 um 18:46:17
 
Eins schrieb am 11.05.2016 um 18:35:12:
Die ganzen Ratschläge die hier kommen sind zum Großteil rechtlicher Natur, nicht praktischer. Die würden Dir nur Zeit nehmen, ist die Frage ob das euer Interesse ist oder Du das gerad klären willst auf kurzem Wege...


"praktischer" Ratschlag wäre, genau das vorzulegen, was die Behörde will.

Zitat:
Mietvertrag

vorlegen oder darlegen, dass man bei den Eltern ohne Mitevertrag wohnt

Zitat:
Arbeitsvertrag

vorlegen oder darlegen, dass man gar keinen hat
Die FZF deswegen ablehnen darf die ABH *nicht*


Zitat:
3 Monate Gehaltsabrechnung

vorlegen oder eben darlegen, dass man kein Einkommen hat,
Die FZF deswegen ablehnen darf die ABH *nicht*

sollte die ABH die FZF mit diesen Begründungen ablehnen, wird schon die Botschaft der ABH den Marsch blasen (eben weil die Botschaft aufgrund der Schalmperei der ABH eine Klage riskiert, die die Botschaft mit Sicherheit verlieren wird)

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