Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visa zur Familienzusammenführung - Russland (Gelesen: 2.511 mal)
calavera471
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

erlangen, Germany
erlangen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visa zur Familienzusammenführung - Russland
24.04.2016 um 18:46:09
 
Hallo.

Folgende Situation:
Meine Frau und ich haben im Februar 2016 in Hong Kong geheiratet. Sie ist Russin und lebt wieder in Russland. Im Mai macht sie ihren A1-Test.

Was brauche ich alles damit sie nach Deutschland kommen kann?
1.) Sind die folgenden Dokumente ausreichend?:
- Heiratsurkunde mit Apostille (englisch)
- Zertifikat Deutsch A1
- Kopien der Ausweise
- Mietvertrag
- Einladung

2.) Muss man die Heiratsurkunde auf deutsch übersetzen lassen?
3.) Soll ich den Mietvertrag mitschicken oder besser nicht?
4.) Wie schaut so eine Einladung ein? Schreibe ich Sie auf deutsch und/oder englisch?
5.) Was gibt es generell zu beachten? Habt ihr Tipps?

Danke   Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa zur Familienzusammenführung - Russland
Antwort #1 - 24.04.2016 um 19:05:12
 
ganz grundsätzlich:
http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/06-stpe/visa/dokumente/d-fam...

Die "Einladung" kann ein fromloses Schreiben sein, welches aussagt, dass du willst, dass deine Frau zu Dir zieht.

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
calavera471
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

erlangen, Germany
erlangen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa zur Familienzusammenführung - Russland
Antwort #2 - 24.04.2016 um 19:36:53
 
Wieschaut so eine Einladung aus? Gibts da Vorlagen?
deutsch/englisch?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa zur Familienzusammenführung - Russland
Antwort #3 - 24.04.2016 um 20:14:54
 
Deutsch, ohne Vorlage. Einfach schreiben.

Warum sollte ein Deutscher an eine deutsche Behörde oder Auslandsvertretung auf englisch schreiben wollen?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
messlatte
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa zur Familienzusammenführung - Russland
Antwort #4 - 24.04.2016 um 22:30:30
 
calavera471 schrieb am 24.04.2016 um 19:36:53:
Wieschaut so eine Einladung aus? Gibts da Vorlagen?
deutsch/englisch?


Englisch? Siehe Reinhard`s Post.

Vorlagen? Ich machte das so:

Meine Ehefrau ......., geb. ...... und ich, möchten gemeinsam unseren Lebensweg gehen. Auch aus diesem Grunde hatten wir geheiratet. Unser gemeinsamer Lebensmittelpunkt wird Deutschland, respektive die Stadt ......, sein. Dies hat mehrere Gründe. Einer davon ist mein fester Arbeitsplatz hier.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
NotLupus
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 356

irgendwo, Germany
irgendwo
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa zur Familienzusammenführung - Russland
Antwort #5 - 24.04.2016 um 22:46:39
 
Es geht die Botschaft nicht an aus welchen Gründen der Deutsche seinen Lebensmittel nach Deutschland verlegen will.

Geht noch kürzer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Ehefrau, Frau X, und ich wollen gemeinsam in Deutschland leben.

Mit freundlichen Grüßen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa zur Familienzusammenführung - Russland
Antwort #6 - 24.04.2016 um 23:36:41
 
Und das ist auch ausreichend.

Wir wollen und müssen schließlich nur wissen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich in Deutschland hergestellt werden soll. Nicht etwa in RUS oder einem anderen Staat ...
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
calavera471
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

erlangen, Germany
erlangen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa zur Familienzusammenführung - Russland
Antwort #7 - 25.04.2016 um 16:54:25
 
Vielen Dank.

Müssen wir eigentlich zur Ausländerbehörde gehen wegen irgendwelchen Anmeldungen oder ähnliches?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa zur Familienzusammenführung - Russland
Antwort #8 - 25.04.2016 um 17:03:37
 
calavera471 schrieb am 25.04.2016 um 16:54:25:
Müssen wir eigentlich zur Ausländerbehörde gehen wegen irgendwelchen Anmeldungen oder ähnliches? 


Momentan musst du nirgends hingehen, sondern deine Frau muss einen Antrag auf FZF-Visum bei der zuständigen AV stellen. Sollte die Ausländerbehörde dann noch etwas von dir brauchen oder mit dir sprechen wollen, meldet sie sich bei dir. Wenn deine Frau dann in Deutschland ist, müsst ihr innerhalb der Gültigkeit des Visums zur Ausländerbehörde gehen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
calavera471
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

erlangen, Germany
erlangen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa zur Familienzusammenführung - Russland
Antwort #9 - 26.05.2016 um 11:51:04
 
http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/06-stpe/visa/dokumente/d-fam...

hier steht:
Kopie des Reisepasses des in Deutschland lebenden Ehepartners und seines Aufenthaltstitels, bei deutschem Ehepartner: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises.

Was bedeutet das? Was für ein Aufenthaltstitel?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
NotLupus
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 356

irgendwo, Germany
irgendwo
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa zur Familienzusammenführung - Russland
Antwort #10 - 26.05.2016 um 11:53:10
 
Bist du Ausländer, dann hast du sicherlich einen Aufenthaltstitel. Bist du Deutscher, dann reicht der deutsche Perso bzw. Reisepass aus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
calavera471
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

erlangen, Germany
erlangen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visa zur Familienzusammenführung Dauer?
Antwort #11 - 26.05.2016 um 11:01:51
 
Hallo.

Ab wann fängt das Visum an zu wirken?
Ab dem Zeitpunkt wo man es stellt?

We lange besteht das Visum?
3 Monate?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa zur Familienzusammenführung Dauer?
Antwort #12 - 26.05.2016 um 11:03:54
 
Ab dem Tag, an dem das Visum erteilt wird. Das Visum gilt dann für 90 Tage.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa zur Familienzusammenführung Dauer?
Antwort #13 - 26.05.2016 um 11:55:21
 
Zitat:
Ab dem Tag, an dem das Visum erteilt wird.


ab dem Tag, welcher auf dem Visum als Gültigkeitsbeginn steht.
Das Visum kann am 27.5 erteilt werden, aber es kann auch ab dem 1.6 gelten (das steht dann auf dem Visum).
Üblicherweise kann man sagen, ab wann das Visum gelten soll.
Trifft man keine solche Aussage, dann schreibt die AB üblicherweise das Datum der Erteilung (+1 Tag?) rein.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema