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Ehefähigkeitszeugnis (Heiraten einer Dominikanerin) (Gelesen: 9.346 mal)
AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefähigkeitszeugnis (Heiraten einer Dominikanerin)
19.04.2016 um 09:17:12
 
Hallo und guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell ein "Problem",
und zwar möchte ich gerne meine dominikanische Verlobte heiraten.
Sie ist 23, und ich 31.
Wir haben uns im Urlaub kennen gelernt, und es hat irgendwie alles gepasst.
Auch im zweiten und dritten Urlaub.

Wir haben ein Besuchsvisum für sie beantragt, damit sie auch bei mir wohnen kann für ein paar Wochen (bzw. Monate).
Dies wurde leider abgelehnt, trotz Verpflichtungserklärung meinerseits.
(Sie hatte ihre Arbeit gekündigt, vor meinem zweiten Urlaub bei ihr, da ihr Chef ihr kurzfristig ihre freien Tage gestrichen hatte und sie Zeit mit mir verbringen wollte, was sie nicht konnte, und schon alles gebucht war)
Lange Geschichte. Aktuell hat sie keine Arbeit, da sie den Intensivkurs deutsch demnächst besuchen wird.


Wie dem auch sei.
Wir möchten gerne demnächst in der dominikanischen Republik heiraten.
Und aktuell bin ich dabei, ein Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen.

Warum muss das eigentlich so kompliziert sein? Oo
Alle Papiere habe ich von ihr jetzt.
- Wohnsitzbescheinigung
- Geburtsurkunde
- Eidesstattliche Versicherung (Ledigkeitsbescheinigung)
- Reisepass

Sie hat es alles in der dominikanische Republik ins deutsche übersetzen lassen. Von offiziellen Übersetzern, welche über die Homepage der deutschen Botschaft rausgesucht wurden.
Und von Notaren beglaubigen lassen.


Auf jeden Fall hat das Standesamt hier "gemeckert", dass es noch in Deutschland übersetzt werden muss, da die ausländichen Übersetzer nicht anerkannt werden...
(kein Problem, es dauert ja nur alles...)


Was aber viel schlimmer ist, die Eidesstattliche Versicherung von ihr, steht in der "dritten Person".
Sprich, sie war beim Notar, hat die Versicherung abgegeben, und er steht Niedergeschrieben in der Form
Person A und B versicherung, das sie meine Verlobte seit 10 Jahren kennen, sie nie verheiratet war, und aktuell auch ledig ist, und bla bla bla.
Von 3 Personen unterschrieben, den beiden "Zeugen" und meiner Verlobten, und vom Notar bestätigt.
Da "meckert" das Standesamt ebenfalls rum, das das "falsch" sei, und keine eidesstattliche Versicherung von ihr ist. Trotz Unterschrift von ihr, und allem.

Auch die Dauer, am Telefon (im Januar) wurde mir gesagt, zw. 2 und 4 Monaten dauert es in der Regel.
Also, bin ich los, und habe bereits Urlaub für Ende Juli gebucht, da bis dort alles erledigt sein sollte und wir im August dort heiraten könnten.

Jetzt sagte sie mir, es dauert mindestens 6 Monate...


Jetzt meine Frage:
Welche Möglichkeiten gibt es, da es alles sehr sehr Aufwändig ist, und auch teuer, das es dennoch anerkannt wird?
Meine Verlobte hat kein Auto, sie wohnt quasi in der "Provinz", ist Tagelang unterwegs um zum Notar und zur Heimat zu kommen.

Lohnt es sich da anwaltstechnisch vorzufühlen?
Mich "nervt" das alles schon sehr, welche Hürden einem da in den Weg gelegt werden.
Die ganze Bevormundung vom Staat und alles. (beide sind volljährig, ich bin berufstätig, habe seit 15 Jahren einen Job in der selben Firma, inkl. Ausbildung)
Und der ganze Papierkram. Und die erheblichen Kosten, welcher "Normalbürger" kann sich das alles leisten?!

Auch die Botschaft vor Ort finde ich nicht gerade "Hilfsbereit". Anfragen, wie und wo wir etwas machen können, werden lediglich mit dem Verweis auf deren Homepage beantwortet.
Wo auch alles schön im Beamtendeutsch geschrieben steht.
Oder welche Notare / Übersetzer ggf. empfhohlen sind, oder Anwälte.
Gefällt mir alles nicht so sehr.
Ändern kann ich nichts, das weiß ich.



Grüße
Rain


PS: Ich woltle mir unter anderem auch ein wenig Luft machen und Dampf ablassen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.04.2016 um 10:10:38
 
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.04.2016 um 10:16:16
 
Sicher ist es vorteilhafter, wenn sie Arbeit hat, aber kein Muß (wobei auch eine Arbeit ein Schengenvisum garantiert). Habt ihr remonstriert?
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AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.04.2016 um 11:11:42
 
Hallo,

ja, haben wir.
Auch das wurde abgelehnt.

Dort haben wir ganz genau begründet, weshalb sie keine Arbeit hat.
wie sehr sie im Land mit freunden und Familie verwurzelt ist.
Und das es auch nur sehr schwer möglich ist mit 23 Jahren bereits Wohneigentum zu besitzen.

Hat aber alles nichts gebracht.

Das war bereits im März.


Aktuell kann ich noch keine PN schicken, zu wenig Beiträge. Griesgrämig


Edit:
@Saxonicus
Vielen Dank für die Links. Die schaue ich mir gleich in der Mittagspause an. Smiley
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AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.04.2016 um 12:24:13
 
Saxonicus schrieb am 19.04.2016 um 10:10:38:


Vielen Dank dafür!

Wenn ich das richtig verstehe, müssen die Unterlagen nicht zwingend legalisiert werden, und das deutsche Standesamt kann die Echtheit der Unterlagen auch so anerkennen..
Sofern die Standesbeamtin die Echtheit der Unterlagen nicht anzweifelt.

Jetzt die Frage, wie bringe ich das der Standesbeamtin "schonend" bei?
Da sie mir sagte, sie MUSS die Unterlagen zwingen einschicken zur deutschen Botschaft nach Santo Domingo.

Bzw. kann sie davon überzeugen, dass die Unterlagen echt sind und die Aussage meiner Verlobten wahrheitsgemäß sind?


Grüße
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Mick
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Antwort #5 - 19.04.2016 um 12:27:17
 
Zitat:
Aktuell kann ich noch keine PN schicken, zu wenig Beiträge. 

Geht jetzt, habe die Betragszahl hochgesetzt.

Aber auch Dich mache ich auf diesen Thread aufmerksam.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 19.04.2016 um 13:17:57
 
Zitat:
Wenn ich das richtig verstehe, müssen die Unterlagen nicht zwingend legalisiert werden, und das deutsche Standesamt kann die Echtheit der Unterlagen auch so anerkennen..
Sofern die Standesbeamtin die Echtheit der Unterlagen nicht anzweifelt.


Die Unterlagen werden nicht legalisiert, sondern es wird eine Urkundenprüfung durchgeführt. Die Standesbeamtin entscheidet selbst, ob sie die Urkundenprüfung für notwendig hält oder nicht. Wenn sie sie haben möchte, kannst du dagegen nichts machen.

Zitat:
Auf jeden Fall hat das Standesamt hier "gemeckert", dass es noch in Deutschland übersetzt werden muss, da die ausländichen Übersetzer nicht anerkannt werden...
(kein Problem, es dauert ja nur alles...)


Das ist normal und wird häufig gefordert. Einige Übersetzer erledigen das aber schnell und günstig, wenn an sich schon eine qualitativ gute Übersetzung vorliegt, die sie dann einfach übernehmen können (am besten in elektronischer Form z. B. als Worddokument, dann muss der Übersetzer nichts mehr abtippen).
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AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.04.2016 um 17:17:58
 
Lila F. schrieb am 19.04.2016 um 13:17:57:
Die Standesbeamtin entscheidet selbst, ob sie die Urkundenprüfung für notwendig hält oder nicht. Wenn sie sie haben möchte, kannst du dagegen nichts machen.
Ja, aber mir hatte sie den Eindruck gemacht, als ob sie nicht wisse, das sie das nicht muss.
Zumindest kam das so rüber. Griesgrämig

Sie sagte von vorne rein immer (auch schon am Telefon), das sie die Unterlagen immer zur Botschaft nach Santo Domingo schicken müsse. Griesgrämig


Mal schauen, sie wollte mich die Woche zurückrufen, ob irgendetwas fehlt. Oder nicht so ist, wie es sein sollte.
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Antwort #8 - 19.04.2016 um 17:23:02
 
Zitat:
das sie die Unterlagen immer zur Botschaft nach Santo Domingo schicken müsse


Sicher, weil sie eine UP anleiert! Ohne die AV dort gibt es keine UP, die übrigens relativ oft bei Staaten mit unsicherem Urkundenwesen gefordert wird! Ist also völlig normal

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AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.04.2016 um 09:39:49
 
Ein "Update" kann ich noch nicht liefern.
Die freundliche Dame vom Standesamt ist, "noch nicht dazu gekommen" irgendetwas mit meinen Unterlagen zu machen...

Liegen ja auch erst seit einer Woche bei ihr. Griesgrämig
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Globetrotter2015
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 27.04.2016 um 00:38:02
 
Du Hast Eingangs geschrieben Ihr habt ein Antrag auf Visum gestellt und Sie sollte ein paar Wochen / Monate bei Dir wohnen. Welche Art von Visa hast du denn beantragt ?

Meine Frau hatte auch keinen Job, wohnte bei Ihren Eltern etc. und Ihr wurde das erste Visa (Multi 3 Monate) abgelehnt. Wir haben es dann nochmal mit einem 2 Wochen Visa probiert und habes es nach der Remonstration bekommen. (wurde natürlich vorher wieder abgelehnt)

Sie hat damals Sprachschule und Fahrschule gemacht, dies war Ihr Grund für die Rückkehr. Alle weiteren Visa danach waren dann kein Problem mehr.
Ich bin mir Ihr dann hier in Deutschland aufs Standesamt, das war am einfachsten.

Da wir eine Befreiung der Ehefähigkeitsbescheinigung brauchten ging bei uns dies zum Kammergericht Berlin. Ich weiß nicht ob es am Standesamt / Beamten liegt aber nach 5 Tagen hatte ich den Gebührenbescheid vom Gericht, den habe ich BAR bei Gericht eingezahlt (habe irgendwo gelesen dass dies dann schneller geht) weitere 5 Tage später rief mich der Standesbeamte an und gab grünes Licht. Nach 10 Werktagen war alles durch (statt 6 Wochen wie es Anfangs hieß)


P.s. wenn dich diese Paar Behördlichen Dinge schon stören, dann warte mal ab, das ist erst der Anfang ! Wir haben auch erst überlegt im EU Ausland zu heiraten aber am Ende haben wir uns für Deutschland entschieden da am Ende der Aufwand um alles hier beglaubigen etc. zu lassen genauso ist wie als wenn wie hier gleich geheiratet hätten. Und nur weil Ihr verheiratet seid, bedeutet es ja nicht, dass sie sofort zu Dir ziehen darf. Ich glaube wir haben im Januar mit allen Dokumenten angefangen (da hat sie auch Ihr erstes Visa bekommen) und haben jetzt 4 Monate später die Hochzeit in Deutschland.

Ich weiß ja nicht bei welchem Standesamt du bist aber wenn ich etwas brauchte (Dokumente zurück oder etwas nachgereicht habe) habe ich kurz angerufen und bin vorbei gefahren, dies hat immer wunderbar funktioniert und war besser als am Telefon.
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« Zuletzt geändert: 27.04.2016 um 00:54:31 von Globetrotter2015 »  
 
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AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 02.05.2016 um 06:33:02
 
Hallo und guten Morgen Globotrotter2015.

wir hatten im Februar ein "normales" Besuchsvisum für 3 Monate beantragt, inklusive Abgabe meiner Verpflichtungserklärung und Vorzeigen einer bereits abgeschlossenen Krankenversicherung auf ihren Namen für den Zeitraum.

Ab dem 11. Mai macht sie einen deutsch Intensivkurs.
Dann wird erst einmal die nächsten 10 Wochen gelernt.

Sollte das Ehefähigkeitszeugnis bis zu Ende Juli nicht ausgestellt sein (inklusive der Übersetzung und Legalisation), werden wir wohl ein weiteres Besuchsvisum beantragen.
Diesmal eben nur 2-3 Wochen.


Bzgl. des Ehefähigkeitszeugnisses gibt es noch immer nichts Neues. Ich weiß noch immer nicht, ob die abgegebenen Unterlagen komplett sind oder richtig.

Wie gut, dass diesen Monat auch noch Feiertage sind... *seufz*
Ich befürchte schon fast, dass das nichts wird.
Selbst wenn das Zeugnis bis Anfang Juli fertig ist,
übersetzen und legalisieren lassen benötigt ebenfalls noch Zeit. Griesgrämig(((
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AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 18.05.2016 um 06:12:10
 
Hallo und guten Morgen wieder.

So wie es aussieht, bekomme ich mein Ehefähigkeitszeugnis irgendwann zwischen Juni und Juli.

Das ist schon einmal sehr positiv.


Jetzt meine Frage, wie es weiter geht, nachdem ich das Ehefähigkeitszeugnis habe.


Laut der Seite der Dominikanischen Botschaft in Berlin (http://www.dr-botschaft.de/13.html)
Punkt 1 und 2 habe ich dann wohl erledigt.

Punkt 3:
"Alles  vom zuständigen Amt legalisiert" ==> Macht das das Standesamt?
Anschließend muss ich die Dokumente (Ehefähigkeitszeugnis und meine Geburtsurkunde) übersetzen lassen, dann zur Dominikanischen Botschaft nach Berlin schicken zur Legalisation.



Laut der Seite der deutschen Botschaft in Santo Domingo (http://www.santo-domingo.diplo.de/Vertretung/santodomingo/de/04__Rk/Familienange...) sind folgende Punkte:

Punkt 1 und 2: Reisepässe werden benötigt. Dann die Geburtsurkunden. Meine deutsche (inkl Legalisation) und die dominikanische (meiner Verlobten), muss diese ebenfalls legalisiert sein?

Punkt 3: Mit dem Ehefähigkeitszeugnis (inkl. den Unterlagen, die mir die DR Botschaft aus Berlin mit gibt) gehe ich zur deutschen Botschaft in Santo Domingo, und hole / beantrage die konsularische Bescheinigung (weiß jemand, wie lange das dauert?)
Anschließend ist der "Papierkram" erledigt.


Dann zum Standesbeamten dort, alle Papiere abgeben und einen "Termin" vereinbaren, und anschließend wird die Trauung mit zwei Zeugen vollzogen.
(Plus ggf. einem Dolmetscher, falls ein Teil meiner Familie dabei sein möchte, damit sie auch etwas verstehen *grins*)

Nach de Trauung benötige ich die richtige Heiratsurkunde ("Extracto de Acta Matrimonial" oder "Acta Inextensa de Matrimonio") welche ich überbeglaubigung lassen muss bei "Junta Central Electoral".

Dann beantragen wir das Visum für die FZF in der deutschen Botschaft in Santo Domingo.
Macht es Sinn, gleichzeitig ein Besuchsvisum für einen kurzen Zeitraum (1 Monat) zu beantragen, damit sie schon eonmal mit nach Deutschland kann, bis das FZF Visum durch ist?
Oder wird das dann ebenfalls direkt abgelehnt?
Sie macht aktuell einen Deutschkurs und wird Mitte Juli das A1 Zertifikat machen, der Kurs zielt speziell auf dieses Zertifikat, weshalb ich davon ausgehe, dass sie besteht.


Und das war's dann im Groben und Ganzen?
Etwas vergessen? Ewas falsch?



Grüße und Danke.
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 18.05.2016 um 08:11:25
 
Was kosten Flugtickets DomRep - DE und zurück und wie viel würdest du verlieren, wenn der Flug storniert werden müsste?

Lade sie für 7 Tage ein und füge die bezahlten Flugtickets mit Rückflugticket dem Visumantrag /VE / KV / Begleitbrief  bei.

Erst wenn das nicht klappt würde ich an Heirat in der DomRep denken.
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AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 18.05.2016 um 09:44:27
 
Flugtickets, je nach Reisezeit für hin und zurück: ~1000 Euro.
Weshalb ich eher nicht bereit bin, 1000 Euro zum Fenster rauszuwerfen und darauf zu hoffen, dass das Visum genehmigt wird. Zwinkernd

Wir wollten so oder so in der dominikanischen Republik heiraten, damit auch ihre Eltern und Familie dabei sein können.
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