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Doppelte Staatsangehörigkeit und Reisen (Gelesen: 7.702 mal)
hammba
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06.04.2016 um 21:40:10
 
Hallo und guten Abend,

meine Frage ist folgende: Ein Afghane mit doppelter Staatsangehörigkeit (dt/afgh) möchte nach Afghanistan reisen. Ginge das so: Hin mit afghanischem Pass, zurück mit deutschem? Oder ist da irgendein nicht bedachter Stolperstein?

Danke für Infos!
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Saxonicus
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Antwort #1 - 06.04.2016 um 22:06:56
 
An der afghanischen Grenze muss er den afghanischen Pass benutzen, bei der deutschen Grenzkontrolle den deutschen Pass.
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hammba
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Antwort #2 - 06.04.2016 um 23:16:53
 
So hatte ich das gedacht. Prima, wenn das geht!
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grisu1000
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Antwort #3 - 07.04.2016 um 00:21:05
 
hammba schrieb am 06.04.2016 um 23:16:53:
So hatte ich das gedacht. Prima, wenn das geht! 

Das geht nicht nur, sondern ist internationale Gepflogenheit. Man reist in seinen Heimatstaaten immer mit dem jeweiligen Pass ein und aus.
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Petersburger
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Antwort #4 - 07.04.2016 um 12:04:00
 
hammba schrieb am 06.04.2016 um 21:40:10:
Ginge das so: Hin mit afghanischem Pass, zurück mit deutschem? Oder ist da irgendein nicht bedachter Stolperstein? 

Grundsätzlich sind die vorigen Antworten richtig, aber:
Wenn es erforderlich ist, neben der Ausreiseberechtigung aus dem Start-Staat die Einreiseberechtigung in den Zielstaat nachzuweisen, dann müssen beide Pässe vorgelegt werden.

Verbietet nun das Recht des anderen Staates den Besitz zweier StAng, ist damit bei der Rückreise nach Deutschland am Flughafen bei der Ausreise Schluß: Dort müssen beide Pässe vorgezeigt werden und man belegt damit den Besitz zweier StAng.


Ob das auf AFG zutrifft, weiß ich nicht. Über das Recht anderer Staaten ist dieses Forum nicht aussagefähig.
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Antwort #5 - 08.04.2016 um 15:20:52
 
Petersburger schrieb am 07.04.2016 um 12:04:00:
Verbietet nun das Recht des anderen Staates den Besitz zweier StAng, ist damit bei der Rückreise nach Deutschland am Flughafen bei der Ausreise Schluß: Dort müssen beide Pässe vorgezeigt werden und man belegt damit den Besitz zweier StAng.


mit welcher Konsequenz?
(ernstgemeinte Frage)
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Antwort #6 - 08.04.2016 um 15:49:49
 
Ich kenne es bei Deutsch-Nambiern so, dass durch das Verbot der Mehrstaatigkeit durch Namibia die AV dort Deutschen "falsche" Schengen-Visa ausstellt damit sie ausreisen dürfen.
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Antwort #7 - 08.04.2016 um 17:16:00
 
erne schrieb am 08.04.2016 um 15:20:52:
mit welcher Konsequenz?

Mit den Konsequenzen, die das innerstaatliche (andere) Recht eben so vorsieht. Ist also abhängig davon und kann hier nicht pauschal beantwortet werden.
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Antwort #8 - 08.04.2016 um 18:13:31
 
Zitat:
Ich kenne es bei Deutsch-Nambiern so, dass durch das Verbot der Mehrstaatigkeit durch Namibia die AV dort Deutschen "falsche" Schengen-Visa ausstellt damit sie ausreisen dürfen. 

Das haben wir in Vor-AVwV-Zeiten mal für eine Doppelstaaterin D+UZB gemacht.

Seit Ende 2009 jedoch lesen wir in der AVwV
Zitat:
2.1.2 ... Einem unter Fortbestehen der bisherigen Staatsangehörigkeit Eingebürgerten oder einem Deutschen, der aus einem sonstigen Grund zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeit(en) besitzt,
darf
kein Aufenthaltstitel erteilt werden; ihm kann aber zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei einer Reise in seinen Herkunftsstaat im ausländischen Pass oder Passersatz die Eintragung angebracht werden: „Der Passinhaber besitzt Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland ... (Datum, Dienstsiegel).“
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Antwort #9 - 08.04.2016 um 18:59:58
 
Nun, sog. deklaratorische Visa scheint es in Ausnahmefällen, wo dieser Eintrag nicht ausreichend ist, weiter zu geben. Warum sonst hat sich das AA die Mühe gemacht, dazu einen eigenen Ausschnitt im Visumhandbuch zu verfassen.

Die von mir erwähnten Visa wurden übrigens nach 2009 ausgestellt.
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Antwort #10 - 08.04.2016 um 19:28:45
 
Zwinkernd Nett, mir das vorm Wochenende aufzutischen.
Kann ja erst am Montag wieder nachschauen ...

Es würde mich übrigens nicht wundern, daß seltene Sachverhalte trotz klarer Aussagen in der AVwV immer noch nach Gefühl und Wellenschlag entschieden werden. Auf den über 300 Seiten schnell mal etwas zu finden, von dem man noch nicht mal weiß, ob das überhaupt 'was steht, gelingt nicht immer ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 08.04.2016 um 19:50:03
 
Ich persönlich halte 2.1.2 AvwV ohnehin nur für eine Klarstellung, dass ein Aufenthaltstitel nicht erteilt werden darf ergibt ja schon alleine daraus, dass das AufenthG - wie auch der Visakodex - nun mal keine Anwendung auf Deutsche findet. So wie ich das sehe ist das auch dem AA bewusst (sorry muss jetzt doch nochmal das VHB zitieren: "Eine explizite Rechtsgrundlage für die Erteilung ... gibt es nicht. Ein deklaratorisches Visum kommt daher nur in Frage, wenn ein Stempelaufdruck ... nicht anerkannt wird").

Man muss ja schließlich auch den Ausnahmecharakter beachten, denn selbst dieser Stempel ist erstens nur auf Deutsch und bedarf also erstmal einer Übersetzung und zweitens dürfte das in Staaten, die Mehrstaatigkeit verbieten auch zu der Frage führen, warum man überhaupt ein Aufenthaltsrecht für Deutschland besitzt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 13.04.2016 um 13:30:09
 
Mir stellt sich aber dann die Frage, was es die Fluggesellschaft interessiert, warum und woher jemand zwei Pässe besitzt. Bei einer europäischen Fluggesellschaft wird es vermutlich auch nicht der Fall sein.

Bei einer Passkontrolle wird IMHO nicht kontrolliert, ob man für das Reiseziel ein bestimmtes Visum bzw. AT hat, da muss man doch lediglich den dortigen Reisepass vorzeigen?  Zwinkernd
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Antwort #13 - 13.04.2016 um 14:22:20
 
NeedHelp schrieb am 13.04.2016 um 13:30:09:
Mir stellt sich aber dann die Frage, was es die Fluggesellschaft interessiert, warum und woher jemand zwei Pässe besitzt. Bei einer europäischen Fluggesellschaft wird es vermutlich auch nicht der Fall sein.

Bei einer Passkontrolle wird IMHO nicht kontrolliert, ob man für das Reiseziel ein bestimmtes Visum bzw. AT hat, da muss man doch lediglich den dortigen Reisepass vorzeigen?  Zwinkernd


Einige Länder interessieren sich in der Tat dafür, ob ihre Staatsangehörigen die VOrausetzung für eine Einreise ins Zielland besitzen.

Fluggesellschaft interessiert sich wohl tatsächlich nicht, ob jemand zwei Staatsangehörigkeiten hat - aber wohl dafür, dass jemand die Einreisevorausetzungen erfüllt. SO wird es in Kabul beispielsweise wohl auch sinnvoll sein bei einer Weiterreise nach Schengen den deutschen Pass zu zeigen statt etwa nur einen afghansichen (nur als Beispiel hier).
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tiggger
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Antwort #14 - 13.04.2016 um 15:51:53
 
erne schrieb am 08.04.2016 um 15:20:52:
mit welcher Konsequenz?(ernstgemeinte Frage) 

Nur mal als Beispiel China: Ausreise wird verweigert, bis ein Antrag auf ein Exit-Permit gestellt (üblicherweise dort wo das Hukou liegt) und genehmigt wurde. Mit diesem Exit-Permit kann dann ausgereist werden; zusammen mit dem Permit am Grenzübergang wird der chinesische Reisepass abgeben und das erlöschen der Staatsbürgerschaft festgestellt.

Andere Länder handhaben dies sicher anders. China inzwischen vielleicht auch.
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